Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5 ... - EUR-Lex
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DE<br />
L 296/106 Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union 25.10.<strong>2012</strong><br />
2. in <strong>der</strong> Nacht,<br />
3. wenn die Hauptwolkenuntergrenze unter 600 ft liegt o<strong>der</strong><br />
4. bei einer Sicht von weniger als 800 m.<br />
CAT.POL.H.405 Start<br />
a) Die Startmasse muss kleiner sein als:<br />
1. die MCTOM o<strong>der</strong><br />
2. die höchstzulässige Startmasse, die für ein Schweben im Bodeneffekt angegeben ist, wenn alle Triebwerke mit<br />
Startleistung arbeiten, o<strong>der</strong> im Fall von Bedingungen, bei denen ein Schweben im Bodeneffekt unwahrscheinlich ist,<br />
die für ein Schweben außerhalb des Bodeneffektes angegebene Startmasse, wenn alle Triebwerke mit Startleistung<br />
arbeiten.<br />
b) Außer gemäß CAT.POL.H.400 Buchstabe b muss <strong>der</strong> Hubschrauber bei einem Triebwerkausfall eine sichere Notlandung<br />
durchführen können.<br />
CAT.POL.H.410 Reiseflug<br />
a) Der Hubschrauber muss mit allen Triebwerken mit Dauerhöchstleistung in Betrieb den Flug entlang <strong>der</strong> beabsichtigten<br />
Strecke o<strong>der</strong> einer geplanten Ausweichstrecke fortsetzen können, ohne an irgendeinem Punkt die erfor<strong>der</strong>liche Mindestflughöhe<br />
zu unterschreiten.<br />
b) Außer gemäß CAT.POL.H.420 muss <strong>der</strong> Hubschrauber bei einem Triebwerkausfall eine sichere Notlandung durchführen<br />
können.<br />
CAT.POL.H.415 Landung<br />
a) Die Landemasse des Hubschraubers muss zum voraussichtlichen Landezeitpunkt kleiner sein als:<br />
1. die höchstzulässige Landemasse o<strong>der</strong><br />
2. die höchste Landemasse, die für ein Schweben im Bodeneffekt angegeben ist, wenn alle Triebwerke mit Startleistung<br />
arbeiten, o<strong>der</strong> im Fall von Bedingungen, bei denen ein Schweben im Bodeneffekt unwahrscheinlich ist, die Landemasse<br />
für ein Schweben außerhalb des Bodeneffektes, wenn alle Triebwerke mit Startleistung arbeiten.<br />
b) Vorbehaltlich CAT.POL.H.400 Buchstabe b muss <strong>der</strong> Hubschrauber bei einem Triebwerkausfall eine sichere Notlandung<br />
durchführen können.<br />
CAT.POL.H.420 Hubschrauberbetrieb über einem Gebiet mit schwierigen Umgebungsbedingungen außerhalb<br />
eines dicht besiedelten Gebiets<br />
a) Flugbetrieb über ein Gebiet mit schwierigen Umgebungsbedingungen außerhalb eines dicht besiedelten Gebiets ohne<br />
die Möglichkeit einer sicheren Notlandung mit Hubschraubern mit Turbinenantrieb und einer MOPSC von sechs o<strong>der</strong><br />
weniger Sitzen ist nur erlaubt, wenn <strong>der</strong> Betreiber die Genehmigung <strong>der</strong> zuständigen Behörde erhalten hat, nachdem er<br />
eine Sicherheitsrisikobeurteilung durchgeführt hat. Vor Durchführung eines solchen Flugbetriebs in einem an<strong>der</strong>en<br />
Mitgliedstaat hat <strong>der</strong> Betreiber die Zustimmung <strong>der</strong> zuständigen Behörde dieses Staates einzuholen.<br />
b) Um eine solche Genehmigung zu erhalten und aufrechtzuerhalten,<br />
1. darf <strong>der</strong> Betreiber diesen Flugbetrieb nur in denjenigen Gebieten und unter den Bedingungen durchführen, die in<br />
<strong>der</strong> Genehmigung angegeben sind,<br />
2. darf <strong>der</strong> Betreiber diesen Flugbetrieb nicht mit einer HEMS-Genehmigung durchführen,<br />
3. hat <strong>der</strong> Betreiber nachzuweisen, dass die Betriebsgrenzen des Hubschraubers o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e vertretbare Erwägungen<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> notwendigen Leistungsanfor<strong>der</strong>ungen ausschließen, und<br />
4. muss <strong>der</strong> Betreiber über eine Genehmigung gemäß CAT.POL.H.305 Buchstabe b verfügen.<br />
c) Ungeachtet CAT.IDE.H.240 darf ein solcher Betrieb ohne Zusatz-Sauerstoffausrüstung durchgeführt werden, wenn die<br />
Kabinendruckhöhe von 10 000 ft nicht länger als 30 Minuten überschritten wird und zu keinem Zeitpunkt eine<br />
Kabinendruckhöhe von 13 000 ft überschritten wird.