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Vertragsbestimmungen für Wohnraumsucher - UMS AG ...

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<strong>Vertragsbestimmungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Wohnraumsucher</strong><br />

1. Vermittlungsauftrag <strong>für</strong> <strong>Wohnraumsucher</strong><br />

<strong>Wohnraumsucher</strong> beauftragen den <strong>UMS</strong> (<strong>UMS</strong> <strong>AG</strong>), Objekte zur (Unter-)Miete zu vermitteln.<br />

Dazu teilt <strong>UMS</strong> den <strong>Wohnraumsucher</strong>n die zur Kontaktaufnahme mit den Anbietern notwendigen Informationen<br />

(Telefonnummer, Adressen, usw.) mit oder nimmt selber mit den Anbietern Kontakt auf.<br />

Hat ein <strong>Wohnraumsucher</strong> zudem seine Suchkriterien hinterlegt, meldet <strong>UMS</strong> von sich aus, wenn neue<br />

Angebote aufgegeben werden, die den Suchkriterien entsprechen.<br />

2. Auftragspauschale – BEI UNZUFRIEDENHEIT GELD ZURÜCK<br />

Die Auftragspauschale <strong>für</strong> einen Vermittlungsauftrag <strong>für</strong> <strong>Wohnraumsucher</strong> beträgt CHF 50.- (inkl. MwSt.).<br />

Sollten Sie mit unserem Service aus irgendwelchen Gründen nicht zufrieden sein, bezahlen wir die Auftragspauschale<br />

gegen Bekanntgabe einer Bankverbindung vorbehaltlos innert 30 Tagen zurück.<br />

3. Meldepflicht<br />

Die Sucher sind verpflichtet, dem <strong>UMS</strong> mündliche oder schriftliche Vertragsabschlüsse, Vertragsverlängerungen<br />

oder -erneuerungen sowie Änderungen an ihrem Vermittlungsauftrag ohne Verzug mitzuteilen.<br />

Die Sucher haben dem <strong>UMS</strong> nach einem Vertragsabschluss ihren künftigen Wohnort sowie Namen und<br />

Adresse des künftigen Vermieters bekannt zu geben.<br />

4. Vermittlungsprovision im Erfolgsfall<br />

Im Falle eines Vertragsabschlusses über ein von <strong>UMS</strong> vermitteltes Objekt oder mit einem von <strong>UMS</strong> vermittelten<br />

Anbieter ist vom Sucher eine Provision geschuldet. Die Provision ist auch geschuldet, falls mit dem<br />

vermittelten Anbieter ein Vertrag über ein anderes als das bei <strong>UMS</strong> bezeichnete Objekt abgeschlossen<br />

wird.<br />

Die Provision versteht sich exklusive MwSt. Die MwSt. wird auf der Provisionsrechnung separat ausgewiesen.<br />

Die Provision ist abhängig von der Höhe der im Mietvertrag festgehaltenen Brutto-Monatsmiete und von<br />

der Mietdauer. Sie berechnet sich wie folgt:<br />

1 Monat oder weniger 30% einer Brutto-Monatsmiete<br />

2 Monate 50% einer Brutto-Monatsmiete<br />

3 Monate 70% einer Brutto-Monatsmiete<br />

4 Monate 90% einer Brutto-Monatsmiete<br />

5 Monate 100% einer Brutto-Monatsmiete<br />

6 Monate 110% einer Brutto-Monatsmiete<br />

7 Monate 120% einer Brutto-Monatsmiete<br />

8 Monate 130% einer Brutto-Monatsmiete<br />

9 Monate 140% einer Brutto-Monatsmiete<br />

10 und mehr Monate bzw. unbefristete Verträge 150% einer Brutto-Monatsmiete<br />

Die Mindestprovision beträgt CHF 500.-.<br />

Vertragsverlängerungen sowie Nachfolgeverträge sind erlaubt. Sie müssen <strong>UMS</strong> jedoch innert 5 Tagen<br />

nach Vertragsabschluss gemeldet werden und sind provisionspflichtig. Als Vertragsverlängerungen bzw.<br />

Nachfolgeverträge gelten Verträge, die vom selben Sucher oder der selben Firma während oder innerhalb<br />

von drei Monaten nach Beendigung der Vertragsdauer des ersten Vertrages über das gleiche Objekt oder<br />

über ein anderes Objekt mit dem gleichen Vermieter abgeschlossen werden.<br />

Kleinste Berechnungseinheit ist ein Monat. Bei einem angebrochenen Monat wird <strong>für</strong> die Berechnung der<br />

Provision ein ganzer Monat berücksichtigt.<br />

Bei Verträgen mit unbestimmter Mietdauer wird unabhängig von der effektiv beanspruchten Mietdauer<br />

150% einer Brutto-Monatsmiete als Provision berechnet.<br />

Version gültig ab Juni 2012


Bei vorzeitiger Vertragsauflösung bzw. Nichtantreten des Mietvertrages werden keine Provisionen oder<br />

Anteile davon zurückerstattet.<br />

5. Prüfung der Sucher<br />

Dem <strong>UMS</strong> steht es frei, Sicherheiten, Referenzen oder Nachweise von <strong>Wohnraumsucher</strong>n zu verlangen<br />

oder potentielle Sucher ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Sucher ermächtigen <strong>UMS</strong> ausdrücklich,<br />

Bonitätsauskünfte einzuholen (aktuell bei Creditreform) sowie beim Arbeitgeber Referenzen einzuholen.<br />

6. Informationen aus anderer Quelle<br />

Vermittelt <strong>UMS</strong> Adressen, welche den Suchern bereits aus einer anderen Quelle bekannt sind, müssen die<br />

Sucher dies innert 24 Stunden dem <strong>UMS</strong> melden und die andere Quelle angeben, ansonsten die Adresse<br />

als vom <strong>UMS</strong> vermittelt gilt.<br />

7. Weitergabe von Informationen an Dritte<br />

Die von <strong>UMS</strong> an die Sucher vermittelten Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />

Werden Informationen trotzdem an Dritte weitergegeben, haftet derjenige, der die Informationen weiter<br />

gegeben hat, <strong>für</strong> sämtliche dem <strong>UMS</strong> entstandenen Schäden, insbesondere auch <strong>für</strong> entgangene Provisionen.<br />

8. Löschung des Suchantrages<br />

Nach erfolgter Meldung über das Zustandekommen eines Mietvertrages löscht <strong>UMS</strong> den Vermittlungsauftrag.<br />

Der Vermittlungsauftrag kann von den Suchern jederzeit zurückgezogen bzw. von <strong>UMS</strong> gelöscht werden.<br />

9. Stellung der <strong>UMS</strong> <strong>AG</strong><br />

Der <strong>UMS</strong> übernimmt keine Garantie <strong>für</strong> das Zustandekommen eines Mietvertrages.<br />

Derr <strong>UMS</strong> übernimmt keine Verantwortung <strong>für</strong> die Richtigkeit der Angaben der Anbieter.<br />

Der Abschluss des Mietvertrages findet direkt zwischen Suchern und Anbietern statt. Der <strong>UMS</strong> kann die<br />

Vertragsparteien beim Vertragsabschluss unterstützen und steht <strong>für</strong> Fragen in Zusammenhang mit dem<br />

Vertragsabschluss zur Verfügung. Der <strong>UMS</strong> übernimmt jedoch in keinem Fall irgendeine Haftung <strong>für</strong> die<br />

Folgen aus mangelhaften Verträgen oder aus fehlbarem Verhalten der Vertragsparteien, auch dann nicht,<br />

wenn <strong>UMS</strong> direkt in den Vertragsabschluss involviert war.<br />

10. Datenschutz<br />

<strong>Wohnraumsucher</strong> ermächtigen den <strong>UMS</strong>, die angegebenen Daten sowie die Ergebnisse der Bonitäts- und<br />

Referenzauskünfte an potentielle Anbieter weiter zu geben. Zudem wird dem <strong>UMS</strong> erlaubt, Kontaktangaben<br />

<strong>für</strong> den Versand von Informationen in eigener Sache zu verwenden.<br />

11. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist Bern (Schweiz). Soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt, gilt das Schweizerische<br />

Obligationenrecht (OR).<br />

Version gültig ab Juni 2012

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