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Armin Heil Martin Siebert - Tutzing

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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates <strong>Tutzing</strong><br />

Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />

Datum: 10. November 2009<br />

Beginn: 17:30 Uhr<br />

Ende: 21:50 Uhr Z: La<br />

Gemeinderatsmitglieder: 21<br />

Anwesend waren: 20<br />

1. Bürgermeister Dr. Stephan Wanner<br />

2. Bürgermeister Peter Stich<br />

3. Bürgermeister Gernot Abendt<br />

Entschuldigt:<br />

Gregor Müller<br />

Ferner anwesend:<br />

Gemeinderäte<br />

Elisabeth Dörrenberg<br />

Dr. Ernst Lindl<br />

<strong>Armin</strong> <strong>Heil</strong><br />

Dr. Thomas von<br />

Mitschke-Collande<br />

Thomas Parstorfer<br />

Dr. Franz Matheis<br />

Wolfgang Marchner<br />

Gabriele Förster<br />

Marlene Greinwald<br />

Stefan Feldhütter<br />

Dr. Heinrich Reiter<br />

Rudolf Krug<br />

Ulrich Kratzer<br />

Christine Nimbach<br />

Michaela Pischetsrieder<br />

<strong>Martin</strong> <strong>Siebert</strong><br />

Renate Geiger<br />

Ullrich Langenbach Geschäftsleiter der Gemeinde und zugleich Schriftführer<br />

Klaus Menzinger Bauamtsleiter der Gemeinde<br />

Thomas Deller Kämmereiamtsleiter der Gemeinde<br />

Frau Goldate Hauptamtsleiterin der Gemeine<br />

Herr Hofmann Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (für TOP 1 n.ö. Sitzung)<br />

Dr. Stefan Leuninger GMA (für TOP 2 n.ö. Sitzung)<br />

Jan Vorholt GMA (für TOP 2 n.ö. Sitzung)<br />

Christoph Winkelkötter GfW (für TOP 2 n.ö. Sitzung)<br />

Prof. Florian Burgstaller Städteplaner und Architekt (für TOP 4 und 5 ö. Sitzung)<br />

Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit wird die<br />

Tagesordnung einstimmig geändert und Punkte aus der nicht öffentlichen in die öffentliche<br />

Sitzung verschoben.<br />

Dr. jur. Stephan Wanner Ullrich Langenbach<br />

Erster Bürgermeister Schriftführer


Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />

Tagesordnung öffentlicher Teil<br />

1. a) Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06 Oktober 2009<br />

b) Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

2. Haushaltsberatungen 2010<br />

3. Zukunft der Vetterlhauses<br />

4. Kinderhaus „St. Joseph“<br />

5. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet „Kindergarten St. Joseph“ im<br />

Bereich der Fl. Nrn. 53, 53/1 und 56 der Gemarkung <strong>Tutzing</strong><br />

6. Überarbeitung der <strong>Tutzing</strong>er Ortsbausatzung - Billigungsbeschluss<br />

7. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Sanierung der ehem. Textilfabrik in<br />

<strong>Tutzing</strong> (sog. Sudhaus), Fl. Nrn. 691/17, 691/5 und 691/16, Gemarkung <strong>Tutzing</strong>, Lindemannstraße;<br />

Sofra Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG<br />

8. Bauvoranfrage zum Abbruch eines baufälligen Bauernhofes und zum Neubau eines<br />

Ersatzbaus, bestehend aus 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten, Fl. Nrn. 725<br />

und 721/2, Unterzeismering, Dorfstraße 3; Theodor Schägger<br />

9. Bürgerbegehren Seehof<br />

10. Nutzungsentgelte Dreifachturnhalle<br />

11. Sachstand Ortsmuseum<br />

12. Änderung des Dachaufbaus der Dreifachturnhalle aus Kostengründen<br />

(Antrag der „Bürger für <strong>Tutzing</strong>“)<br />

13. Verschiedenes<br />

Tagesordnung nichtöffentlicher Teil<br />

2


Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />

Tagesordnung öffentlicher Teil<br />

1. a) Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06. Oktober 2009<br />

Die Niederschrift der Sitzung vom 06. Oktober 2009 wird nach Änderung in Tagesordnungspunkt<br />

5 der nichtöffentlichen Sitzung - Vollzug des Bestattungsgesetzes; Ausschreibung hoheitlicher<br />

Bestattungsdienstleistungen, Auftragsvergabe - (Bruttoangebotspreis 26.769,50 € statt<br />

26.777,12 €) genehmigt.<br />

Einstimmig so beschlossen.<br />

b) Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

Erster Bürgermeister Dr. Wanner gibt bekannt, dass für nachfolgende Tagesordnungspunkte<br />

der nichtöffentlichen Sitzung vom 06. Oktober 2009 der Geheimhaltungsgrund entfallen ist:<br />

4. Container an der BRK-Alm – Außenanlagen; Auftragsvergaben<br />

5. Vollzug des Bestattungsgesetzes; Ausschreibung hoheitlicher Bestattungsdienstleistungen,<br />

Auftragsvergabe<br />

6. Auftragsvergaben für den Neubau der Dreifachsporthalle<br />

Gewerk: Alu-Glas-Fassaden und Fensterelemente<br />

7. Vorschläge für die Verleihung der Bürgermedaille<br />

8. Ausführungsart der Elly-Ney-Informationstafel an der Brahmspromenade<br />

2. Haushaltsberatungen 2010<br />

Die Verwaltung schlägt vor, im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss geeignete Themenbereiche<br />

bereits vor Erstellung des Haushaltsplanentwurfs zu behandeln und das Ergebnis dieser<br />

„Vorberatungen“ in den Planentwurf aufzunehmen. Dadurch wird der Haushaltsplanentwurf bereits<br />

vorgefiltert und würde sich der endgültigen Planfassung (v.a. hinsichtlich des Haushaltsdefizits)<br />

deutlich annähern. Als Themenbereiche sind nach Ansicht der Verwaltung im Sinne der<br />

vorgenannten Ausführungen geeignet: Maßnahmenprogramm / Investitionsprogramm, Gebäudeunterhaltsmaßnahmen,<br />

Zuschüsse an Vereine und sonstige Institutionen, Stellenplan.<br />

Als Termine werden Mittwoch, 09.12.2009 (innerhalb der ordentlichen Sitzung) und Montag,<br />

14.12.2009 (Sondersitzung), 17:00 Uhr, festgelegt.<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen in dieser Weise zu.<br />

Einstimmig so beschlossen.<br />

3. Zukunft des Vetterlhauses<br />

Nach (Vor-)Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 13. Oktober 2009 wird der Gemeinderat<br />

mit dem Thema befasst. Zwischenzeitlich hat Herr Lang sein Konzept zurückgezogen.<br />

Herr <strong>Heil</strong> stellt die Konzeption für das Vetterlhaus kurz vor. Eröffnung soll am 20.3.2010 sein.<br />

Den vielen Ehrenamtlichen, der ATG und dem Verschönerungsverein wird ausdrücklich für ihr<br />

Interesse und Engagement gedankt.<br />

Der Gemeinderat beschließt, dem Konzept zuzustimmen und - der Empfehlung des Haupt-, Finanz-<br />

und Werksausschusses entsprechend - ausreichende Mittel im Haushaltsplan 2010 bereitzustellen;<br />

diese jedoch mit einem Sperrvermerk versehen werden.<br />

Einstimmig so beschlossen.<br />

3


Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />

4. Kinderhaus St. Joseph<br />

Im Nachgang zu den letzten Beschlussfassungen im Gemeinderat gibt es inzwischen ein positives<br />

Signal seitens der Bauaufsichtsbehörde für die Bebauung. Vom Landratsamt wurde<br />

schriftlich der Bedarf bestätigt, was eine wichtige Voraussetzung für den FAG-Förderantrag ist.<br />

Und hinsichtlich der Förderung wurde von der Regierung von Oberbayern die Bewilligung im<br />

Rahmen des Konjunkturpaketes II beschieden und die Förderung nach dem FAG in Aussicht<br />

gestellt.<br />

Herr Burgstaller stellt in der Sitzung die Planungen sowie die erwarteten Kosten vor. Auf der<br />

Basis dieser Kostenschätzung wird die für die Gemeinde verbleibende Kostenlast erläutert.<br />

Diese stellt sich wie folgt dar:<br />

Gesamtkosten 3.226.000,00 €<br />

Förderung aus dem Konjunkturpaket II 372.400,00 €<br />

Förderung für Kindergarten und Hortplätze 333.298,00 €<br />

Förderung Kinderkrippenplätze 216.432,00 €<br />

Förderung Ausstattung 15.000,00 € 937.130,00 €<br />

Anteil Kirchenverwaltung: Grundstücksbereitstellung<br />

verbleibende Restsumme 2.289.242,00 €<br />

Aufgrund der nunmehr insoweit geklärten Zahlen berät der Gemeinderat das Projekt.<br />

Bei den Gesprächen mit dem Landratsamt Starnberg wurde von dort empfohlen, zum einen<br />

unmittelbar einen Bauantrag zu stellen und auf das Verfahren der Bauvoranfrage zu verzichten.<br />

Für diesen Bauantrag wird es noch weiterer Planungsgrundlagen bedürfen, insbesondere des<br />

Brandschutzes, Abklärung mit dem Wasserrecht wegen der Seenähe, statische Untersuchungen<br />

sowie Untersuchungen des Bodens. Diese Arbeiten sind inzwischen von der Pfarrpfründestiftung,<br />

die als Bauherr für die Maßnahme auftreten muss, bei Herrn Prof. Burgstaller respektive<br />

den Fachplanern beauftragt.<br />

Der Gemeinderat stimmt der Planung von Herrn Professor Burgstaller zu.<br />

Herr Professor Burgstaller wird nunmehr (von der Kirchenverwaltung / Pfründestiftung) konkret<br />

beauftragt, den Bauantrag sowie die Genehmigungs- und Ausführungsplanung auf der Basis<br />

der bisher vorgestellten Entwürfe zu erstellen. Soweit Fachplanungen notwendig sind, werden<br />

diese von ihm beauftragt und in die Planung eingebunden.<br />

Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Kirchengemeinde (Pfründestiftung) auf Basis<br />

der Planunterlagen einen Förderantrag für Mittel nach dem FAG zu stellen.<br />

Die Kirchengemeinde wird gebeten, notwendige Auftragserteilungen schnellstmöglich vorzunehmen.<br />

Der Gemeinde werden die auf den Kindergarten entfallenden Kostenanteile jeweils<br />

von der Pfarrpfründestiftung in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat stimmt dieser Verfahrensweise<br />

weiterhin zu. Die Gemeinde sagt die Kostenübernahme für die nicht durch Fördermittel<br />

gedeckten Kosten zu.<br />

Die Finanzierung soll im Haushalt 2010 und 2011 berücksichtigt werden.<br />

Verwaltung und Kirche werden ferner gebeten, hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Pfründestiftung<br />

und Gemeinde vertragliche Regelungen in diesem Sinne zu treffen und dabei eine<br />

langfristige Nutzung des Grundstücks (50 Jahre) anzustreben.<br />

Gegen 2 Stimmen so beschlossen.<br />

Für die weiteren detaillierteren Planungen wird eine Arbeitsgruppe gebildet aus Frau Dörrenberg,<br />

Frau Greinwald, Frau Pischetsrieder, Frau Förster, Herrn Marchner und Herrn Krug.<br />

Einstimmig so beschlossen.<br />

4


Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />

5. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet „Kindergarten<br />

St. Joseph“ im Bereich der Fl. Nrn. 53, 53/1 und 56 der Gemarkung <strong>Tutzing</strong><br />

Um in Zukunft den Bereich um den Kindergarten St. Joseph baurechtlich nicht an der Baumasse<br />

des Gymnasiums und des Kindergartengeländes messen zu müssen, empfiehlt das Landratsamt<br />

der Gemeinde den Erlass eines einfachen Bebauungsplanes, mit dem die Flächen als<br />

Sonderbauflächen ausgewiesen werden. Damit wird kein neues Baurecht für die umliegende<br />

Bebauung generiert, sondern die Sonderstellung des Bauvorhabens hervorgehoben.<br />

Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Baugesetzbuch den Beschluss, einen Bebauungsplan für<br />

das Gebiet „Kindergarten St. Joseph“ im Bereich der Fl. Nrn. 53, 53/1 und 56 der Gemarkung<br />

<strong>Tutzing</strong>, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen.<br />

Mit der Ausarbeitung wird das Büro BKLS Architekten, Prof. Burgstaller, München, beauftragt.<br />

Der Gemeinderat überträgt gemäß der Geschäftsordnung dem Bau- und Ortsplanungsausschuss<br />

die abschließende Zuständigkeit für das weitere Verfahren.<br />

Gegen 1 Stimme so beschlossen.<br />

6. Überarbeitung der <strong>Tutzing</strong>er Ortsbausatzung - Billigungsbeschluss<br />

In den vergangenen Sitzungen hat sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss mit der Überarbeitung<br />

der <strong>Tutzing</strong>er Ortsbausatzung beschäftigt und schlägt dem Gemeinderat vor, Änderungen<br />

vorzunehmen. Dem Gemeinderat liegt eine Synopse vor, aus der die aktuell rechtsgültige<br />

Fassung der Ortsbausatzung und die vorgenommenen Änderungen ersichtlich sind, sowie der<br />

Plan zum Kerngebiet und die Begründung zur Ortsbausatzung, ebenfalls als Synopse.<br />

Der Gemeinderat billigt die <strong>Tutzing</strong>er Ortsbausatzung in der Fassung vom 10. November 2009,<br />

wobei die Passagen in Art. 9 Abs. 1 Ziff. 6 (Aufdachdämmung) und Art. 10 Abs. 1 Satz 2 (einheimische<br />

Gehölze) nicht gestrichen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Einstimmig so beschlossen.<br />

Der Gemeinderat überträgt gemäß der Geschäftsordnung dem Bau- und Ortsplanungsausschuss<br />

die abschließende Zuständigkeit für das weitere Verfahren.<br />

Einstimmig so beschlossen.<br />

7. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Sanierung der ehem. Textilfabrik in<br />

<strong>Tutzing</strong> (sog. Sudhaus), Fl. Nrn. 691/17, 691/5 und 691/16, Gemarkung <strong>Tutzing</strong>, Lindemannstraße;<br />

Sofra Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG<br />

Frau Dörrenberg nimmt wegen gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.<br />

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 05. Mai 2009 mit der Abstimmung eines Bebauungsentwurfes,<br />

Antrag der Firma Sofra Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG vom 23. April<br />

2009, befasst und beschlossen. Der vorliegende Plan trägt der Beschlusslage Rechnung.<br />

5


Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />

Unter gleichzeitiger Befreiung von der Veränderungssperre der Ortsbausatzung und Erteilung<br />

der beantragten Befreiungen für<br />

1. Überschreitung der max. Anzahl der Vollgeschosse von sechs auf sieben für die Gebäude<br />

4.2, 4.3 und 4.4;<br />

2. Überschreitung der Geschossfläche von 4.760 qm auf 5.276,85 qm, aufgrund der Anzahl<br />

der Vollgeschosse für die Gebäude 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4<br />

3. Überschreitung der Baugrenze der Tiefgarage<br />

beschließt der Gemeinderat, dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 23. Oktober<br />

2009 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.<br />

Mit 11 gegen 8 Stimmen so beschlossen.<br />

8. Bauvoranfrage zum Abbruch eines baufälligen Bauernhofes und zum Neubau eines Ersatzbaus,<br />

bestehend aus 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten, Fl. Nrn. 725 und<br />

721/2, Unterzeismering, Dorfstraße 3; Theodor Schägger<br />

Die Beratung und Beschlussfassung wird dem Bauausschuss übertragen.<br />

Einstimmig so beschlossen.<br />

9. Bürgerbegehren Seehof<br />

Herr Krug nimmt wegen gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.<br />

Neben dem aktuellen Antrag liegt dem Gemeinderat der Antrag vom 3. November 2008, der<br />

Vermerk vom 7. Mai 2099 sowie der Antrag auf erneute Behandlung vom 29. Juni 2009 vor.<br />

Entsprechend des Prozessverlaufs sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben<br />

worden. Herr Krug beantragte, die Übernahme der Kosten durch die Gemeinde in voller Höhe<br />

(5.721,17 €). Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hatte dies in seiner Sitzung am 23.06.09<br />

abgelehnt. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat, dass dem Antrag ohne Anerkennung<br />

einer Rechtspflicht zu 50% entsprochen wird.<br />

Einstimmig so beschlossen.<br />

10. Nutzungsentgelte Dreifachturnhalle<br />

Die künftige Dreifachturnhalle wird unter anderem von ortsansässigen Vereinen und Schulen<br />

genutzt. Aufgrund der zu erwartenden nicht unerheblichen Betriebs- und Unterhaltungskosten<br />

wird es sich die Gemeinde <strong>Tutzing</strong> nicht leisten können, die Halle unentgeltlich zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Es ist grundsätzlich darüber zu befinden, ob von Schulen, Vereinen und anderen Nutzern ein<br />

Nutzungsentgelt verlangt wird.<br />

Der Gemeinderat beschließt, dass grundsätzlich Nutzungsentgelte von allen Nutzern erhoben<br />

werden. Mit der Beratung der Staffelung der Nutzungsentgelte wird der Haupt-, Finanz- und<br />

Werksausschuss abschließend betraut.<br />

Mit 13 gegen 7 Stimmen so beschlossen.<br />

Die öffentliche Sitzung wird um 21:10 entsprechend der Geschäftsordnung beendet.<br />

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