Armin Heil Martin Siebert - Tutzing
Armin Heil Martin Siebert - Tutzing
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates <strong>Tutzing</strong><br />
Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />
Datum: 10. November 2009<br />
Beginn: 17:30 Uhr<br />
Ende: 21:50 Uhr Z: La<br />
Gemeinderatsmitglieder: 21<br />
Anwesend waren: 20<br />
1. Bürgermeister Dr. Stephan Wanner<br />
2. Bürgermeister Peter Stich<br />
3. Bürgermeister Gernot Abendt<br />
Entschuldigt:<br />
Gregor Müller<br />
Ferner anwesend:<br />
Gemeinderäte<br />
Elisabeth Dörrenberg<br />
Dr. Ernst Lindl<br />
<strong>Armin</strong> <strong>Heil</strong><br />
Dr. Thomas von<br />
Mitschke-Collande<br />
Thomas Parstorfer<br />
Dr. Franz Matheis<br />
Wolfgang Marchner<br />
Gabriele Förster<br />
Marlene Greinwald<br />
Stefan Feldhütter<br />
Dr. Heinrich Reiter<br />
Rudolf Krug<br />
Ulrich Kratzer<br />
Christine Nimbach<br />
Michaela Pischetsrieder<br />
<strong>Martin</strong> <strong>Siebert</strong><br />
Renate Geiger<br />
Ullrich Langenbach Geschäftsleiter der Gemeinde und zugleich Schriftführer<br />
Klaus Menzinger Bauamtsleiter der Gemeinde<br />
Thomas Deller Kämmereiamtsleiter der Gemeinde<br />
Frau Goldate Hauptamtsleiterin der Gemeine<br />
Herr Hofmann Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (für TOP 1 n.ö. Sitzung)<br />
Dr. Stefan Leuninger GMA (für TOP 2 n.ö. Sitzung)<br />
Jan Vorholt GMA (für TOP 2 n.ö. Sitzung)<br />
Christoph Winkelkötter GfW (für TOP 2 n.ö. Sitzung)<br />
Prof. Florian Burgstaller Städteplaner und Architekt (für TOP 4 und 5 ö. Sitzung)<br />
Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit wird die<br />
Tagesordnung einstimmig geändert und Punkte aus der nicht öffentlichen in die öffentliche<br />
Sitzung verschoben.<br />
Dr. jur. Stephan Wanner Ullrich Langenbach<br />
Erster Bürgermeister Schriftführer
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />
Tagesordnung öffentlicher Teil<br />
1. a) Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06 Oktober 2009<br />
b) Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
2. Haushaltsberatungen 2010<br />
3. Zukunft der Vetterlhauses<br />
4. Kinderhaus „St. Joseph“<br />
5. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet „Kindergarten St. Joseph“ im<br />
Bereich der Fl. Nrn. 53, 53/1 und 56 der Gemarkung <strong>Tutzing</strong><br />
6. Überarbeitung der <strong>Tutzing</strong>er Ortsbausatzung - Billigungsbeschluss<br />
7. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Sanierung der ehem. Textilfabrik in<br />
<strong>Tutzing</strong> (sog. Sudhaus), Fl. Nrn. 691/17, 691/5 und 691/16, Gemarkung <strong>Tutzing</strong>, Lindemannstraße;<br />
Sofra Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG<br />
8. Bauvoranfrage zum Abbruch eines baufälligen Bauernhofes und zum Neubau eines<br />
Ersatzbaus, bestehend aus 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten, Fl. Nrn. 725<br />
und 721/2, Unterzeismering, Dorfstraße 3; Theodor Schägger<br />
9. Bürgerbegehren Seehof<br />
10. Nutzungsentgelte Dreifachturnhalle<br />
11. Sachstand Ortsmuseum<br />
12. Änderung des Dachaufbaus der Dreifachturnhalle aus Kostengründen<br />
(Antrag der „Bürger für <strong>Tutzing</strong>“)<br />
13. Verschiedenes<br />
Tagesordnung nichtöffentlicher Teil<br />
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />
Tagesordnung öffentlicher Teil<br />
1. a) Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06. Oktober 2009<br />
Die Niederschrift der Sitzung vom 06. Oktober 2009 wird nach Änderung in Tagesordnungspunkt<br />
5 der nichtöffentlichen Sitzung - Vollzug des Bestattungsgesetzes; Ausschreibung hoheitlicher<br />
Bestattungsdienstleistungen, Auftragsvergabe - (Bruttoangebotspreis 26.769,50 € statt<br />
26.777,12 €) genehmigt.<br />
Einstimmig so beschlossen.<br />
b) Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
Erster Bürgermeister Dr. Wanner gibt bekannt, dass für nachfolgende Tagesordnungspunkte<br />
der nichtöffentlichen Sitzung vom 06. Oktober 2009 der Geheimhaltungsgrund entfallen ist:<br />
4. Container an der BRK-Alm – Außenanlagen; Auftragsvergaben<br />
5. Vollzug des Bestattungsgesetzes; Ausschreibung hoheitlicher Bestattungsdienstleistungen,<br />
Auftragsvergabe<br />
6. Auftragsvergaben für den Neubau der Dreifachsporthalle<br />
Gewerk: Alu-Glas-Fassaden und Fensterelemente<br />
7. Vorschläge für die Verleihung der Bürgermedaille<br />
8. Ausführungsart der Elly-Ney-Informationstafel an der Brahmspromenade<br />
2. Haushaltsberatungen 2010<br />
Die Verwaltung schlägt vor, im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss geeignete Themenbereiche<br />
bereits vor Erstellung des Haushaltsplanentwurfs zu behandeln und das Ergebnis dieser<br />
„Vorberatungen“ in den Planentwurf aufzunehmen. Dadurch wird der Haushaltsplanentwurf bereits<br />
vorgefiltert und würde sich der endgültigen Planfassung (v.a. hinsichtlich des Haushaltsdefizits)<br />
deutlich annähern. Als Themenbereiche sind nach Ansicht der Verwaltung im Sinne der<br />
vorgenannten Ausführungen geeignet: Maßnahmenprogramm / Investitionsprogramm, Gebäudeunterhaltsmaßnahmen,<br />
Zuschüsse an Vereine und sonstige Institutionen, Stellenplan.<br />
Als Termine werden Mittwoch, 09.12.2009 (innerhalb der ordentlichen Sitzung) und Montag,<br />
14.12.2009 (Sondersitzung), 17:00 Uhr, festgelegt.<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen in dieser Weise zu.<br />
Einstimmig so beschlossen.<br />
3. Zukunft des Vetterlhauses<br />
Nach (Vor-)Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 13. Oktober 2009 wird der Gemeinderat<br />
mit dem Thema befasst. Zwischenzeitlich hat Herr Lang sein Konzept zurückgezogen.<br />
Herr <strong>Heil</strong> stellt die Konzeption für das Vetterlhaus kurz vor. Eröffnung soll am 20.3.2010 sein.<br />
Den vielen Ehrenamtlichen, der ATG und dem Verschönerungsverein wird ausdrücklich für ihr<br />
Interesse und Engagement gedankt.<br />
Der Gemeinderat beschließt, dem Konzept zuzustimmen und - der Empfehlung des Haupt-, Finanz-<br />
und Werksausschusses entsprechend - ausreichende Mittel im Haushaltsplan 2010 bereitzustellen;<br />
diese jedoch mit einem Sperrvermerk versehen werden.<br />
Einstimmig so beschlossen.<br />
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />
4. Kinderhaus St. Joseph<br />
Im Nachgang zu den letzten Beschlussfassungen im Gemeinderat gibt es inzwischen ein positives<br />
Signal seitens der Bauaufsichtsbehörde für die Bebauung. Vom Landratsamt wurde<br />
schriftlich der Bedarf bestätigt, was eine wichtige Voraussetzung für den FAG-Förderantrag ist.<br />
Und hinsichtlich der Förderung wurde von der Regierung von Oberbayern die Bewilligung im<br />
Rahmen des Konjunkturpaketes II beschieden und die Förderung nach dem FAG in Aussicht<br />
gestellt.<br />
Herr Burgstaller stellt in der Sitzung die Planungen sowie die erwarteten Kosten vor. Auf der<br />
Basis dieser Kostenschätzung wird die für die Gemeinde verbleibende Kostenlast erläutert.<br />
Diese stellt sich wie folgt dar:<br />
Gesamtkosten 3.226.000,00 €<br />
Förderung aus dem Konjunkturpaket II 372.400,00 €<br />
Förderung für Kindergarten und Hortplätze 333.298,00 €<br />
Förderung Kinderkrippenplätze 216.432,00 €<br />
Förderung Ausstattung 15.000,00 € 937.130,00 €<br />
Anteil Kirchenverwaltung: Grundstücksbereitstellung<br />
verbleibende Restsumme 2.289.242,00 €<br />
Aufgrund der nunmehr insoweit geklärten Zahlen berät der Gemeinderat das Projekt.<br />
Bei den Gesprächen mit dem Landratsamt Starnberg wurde von dort empfohlen, zum einen<br />
unmittelbar einen Bauantrag zu stellen und auf das Verfahren der Bauvoranfrage zu verzichten.<br />
Für diesen Bauantrag wird es noch weiterer Planungsgrundlagen bedürfen, insbesondere des<br />
Brandschutzes, Abklärung mit dem Wasserrecht wegen der Seenähe, statische Untersuchungen<br />
sowie Untersuchungen des Bodens. Diese Arbeiten sind inzwischen von der Pfarrpfründestiftung,<br />
die als Bauherr für die Maßnahme auftreten muss, bei Herrn Prof. Burgstaller respektive<br />
den Fachplanern beauftragt.<br />
Der Gemeinderat stimmt der Planung von Herrn Professor Burgstaller zu.<br />
Herr Professor Burgstaller wird nunmehr (von der Kirchenverwaltung / Pfründestiftung) konkret<br />
beauftragt, den Bauantrag sowie die Genehmigungs- und Ausführungsplanung auf der Basis<br />
der bisher vorgestellten Entwürfe zu erstellen. Soweit Fachplanungen notwendig sind, werden<br />
diese von ihm beauftragt und in die Planung eingebunden.<br />
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Kirchengemeinde (Pfründestiftung) auf Basis<br />
der Planunterlagen einen Förderantrag für Mittel nach dem FAG zu stellen.<br />
Die Kirchengemeinde wird gebeten, notwendige Auftragserteilungen schnellstmöglich vorzunehmen.<br />
Der Gemeinde werden die auf den Kindergarten entfallenden Kostenanteile jeweils<br />
von der Pfarrpfründestiftung in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat stimmt dieser Verfahrensweise<br />
weiterhin zu. Die Gemeinde sagt die Kostenübernahme für die nicht durch Fördermittel<br />
gedeckten Kosten zu.<br />
Die Finanzierung soll im Haushalt 2010 und 2011 berücksichtigt werden.<br />
Verwaltung und Kirche werden ferner gebeten, hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Pfründestiftung<br />
und Gemeinde vertragliche Regelungen in diesem Sinne zu treffen und dabei eine<br />
langfristige Nutzung des Grundstücks (50 Jahre) anzustreben.<br />
Gegen 2 Stimmen so beschlossen.<br />
Für die weiteren detaillierteren Planungen wird eine Arbeitsgruppe gebildet aus Frau Dörrenberg,<br />
Frau Greinwald, Frau Pischetsrieder, Frau Förster, Herrn Marchner und Herrn Krug.<br />
Einstimmig so beschlossen.<br />
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />
5. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet „Kindergarten<br />
St. Joseph“ im Bereich der Fl. Nrn. 53, 53/1 und 56 der Gemarkung <strong>Tutzing</strong><br />
Um in Zukunft den Bereich um den Kindergarten St. Joseph baurechtlich nicht an der Baumasse<br />
des Gymnasiums und des Kindergartengeländes messen zu müssen, empfiehlt das Landratsamt<br />
der Gemeinde den Erlass eines einfachen Bebauungsplanes, mit dem die Flächen als<br />
Sonderbauflächen ausgewiesen werden. Damit wird kein neues Baurecht für die umliegende<br />
Bebauung generiert, sondern die Sonderstellung des Bauvorhabens hervorgehoben.<br />
Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Baugesetzbuch den Beschluss, einen Bebauungsplan für<br />
das Gebiet „Kindergarten St. Joseph“ im Bereich der Fl. Nrn. 53, 53/1 und 56 der Gemarkung<br />
<strong>Tutzing</strong>, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen.<br />
Mit der Ausarbeitung wird das Büro BKLS Architekten, Prof. Burgstaller, München, beauftragt.<br />
Der Gemeinderat überträgt gemäß der Geschäftsordnung dem Bau- und Ortsplanungsausschuss<br />
die abschließende Zuständigkeit für das weitere Verfahren.<br />
Gegen 1 Stimme so beschlossen.<br />
6. Überarbeitung der <strong>Tutzing</strong>er Ortsbausatzung - Billigungsbeschluss<br />
In den vergangenen Sitzungen hat sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss mit der Überarbeitung<br />
der <strong>Tutzing</strong>er Ortsbausatzung beschäftigt und schlägt dem Gemeinderat vor, Änderungen<br />
vorzunehmen. Dem Gemeinderat liegt eine Synopse vor, aus der die aktuell rechtsgültige<br />
Fassung der Ortsbausatzung und die vorgenommenen Änderungen ersichtlich sind, sowie der<br />
Plan zum Kerngebiet und die Begründung zur Ortsbausatzung, ebenfalls als Synopse.<br />
Der Gemeinderat billigt die <strong>Tutzing</strong>er Ortsbausatzung in der Fassung vom 10. November 2009,<br />
wobei die Passagen in Art. 9 Abs. 1 Ziff. 6 (Aufdachdämmung) und Art. 10 Abs. 1 Satz 2 (einheimische<br />
Gehölze) nicht gestrichen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
Einstimmig so beschlossen.<br />
Der Gemeinderat überträgt gemäß der Geschäftsordnung dem Bau- und Ortsplanungsausschuss<br />
die abschließende Zuständigkeit für das weitere Verfahren.<br />
Einstimmig so beschlossen.<br />
7. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und zur Sanierung der ehem. Textilfabrik in<br />
<strong>Tutzing</strong> (sog. Sudhaus), Fl. Nrn. 691/17, 691/5 und 691/16, Gemarkung <strong>Tutzing</strong>, Lindemannstraße;<br />
Sofra Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG<br />
Frau Dörrenberg nimmt wegen gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.<br />
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 05. Mai 2009 mit der Abstimmung eines Bebauungsentwurfes,<br />
Antrag der Firma Sofra Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG vom 23. April<br />
2009, befasst und beschlossen. Der vorliegende Plan trägt der Beschlusslage Rechnung.<br />
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2009<br />
Unter gleichzeitiger Befreiung von der Veränderungssperre der Ortsbausatzung und Erteilung<br />
der beantragten Befreiungen für<br />
1. Überschreitung der max. Anzahl der Vollgeschosse von sechs auf sieben für die Gebäude<br />
4.2, 4.3 und 4.4;<br />
2. Überschreitung der Geschossfläche von 4.760 qm auf 5.276,85 qm, aufgrund der Anzahl<br />
der Vollgeschosse für die Gebäude 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4<br />
3. Überschreitung der Baugrenze der Tiefgarage<br />
beschließt der Gemeinderat, dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 23. Oktober<br />
2009 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.<br />
Mit 11 gegen 8 Stimmen so beschlossen.<br />
8. Bauvoranfrage zum Abbruch eines baufälligen Bauernhofes und zum Neubau eines Ersatzbaus,<br />
bestehend aus 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten, Fl. Nrn. 725 und<br />
721/2, Unterzeismering, Dorfstraße 3; Theodor Schägger<br />
Die Beratung und Beschlussfassung wird dem Bauausschuss übertragen.<br />
Einstimmig so beschlossen.<br />
9. Bürgerbegehren Seehof<br />
Herr Krug nimmt wegen gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.<br />
Neben dem aktuellen Antrag liegt dem Gemeinderat der Antrag vom 3. November 2008, der<br />
Vermerk vom 7. Mai 2099 sowie der Antrag auf erneute Behandlung vom 29. Juni 2009 vor.<br />
Entsprechend des Prozessverlaufs sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben<br />
worden. Herr Krug beantragte, die Übernahme der Kosten durch die Gemeinde in voller Höhe<br />
(5.721,17 €). Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hatte dies in seiner Sitzung am 23.06.09<br />
abgelehnt. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat, dass dem Antrag ohne Anerkennung<br />
einer Rechtspflicht zu 50% entsprochen wird.<br />
Einstimmig so beschlossen.<br />
10. Nutzungsentgelte Dreifachturnhalle<br />
Die künftige Dreifachturnhalle wird unter anderem von ortsansässigen Vereinen und Schulen<br />
genutzt. Aufgrund der zu erwartenden nicht unerheblichen Betriebs- und Unterhaltungskosten<br />
wird es sich die Gemeinde <strong>Tutzing</strong> nicht leisten können, die Halle unentgeltlich zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Es ist grundsätzlich darüber zu befinden, ob von Schulen, Vereinen und anderen Nutzern ein<br />
Nutzungsentgelt verlangt wird.<br />
Der Gemeinderat beschließt, dass grundsätzlich Nutzungsentgelte von allen Nutzern erhoben<br />
werden. Mit der Beratung der Staffelung der Nutzungsentgelte wird der Haupt-, Finanz- und<br />
Werksausschuss abschließend betraut.<br />
Mit 13 gegen 7 Stimmen so beschlossen.<br />
Die öffentliche Sitzung wird um 21:10 entsprechend der Geschäftsordnung beendet.<br />
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