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Studieren in Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Kleve und Kamp

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das Deutsche Studentenwerk <strong>in</strong> dem Flyer „Mit<br />

BAföG <strong>in</strong>s Ausland!“, den Sie unter www.studentenwerke.de<br />

downloaden können, zusammengestellt.<br />

Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d auch die Zuständigkeiten der Auslandsämter<br />

enthalten.<br />

BAföG-Formulare<br />

Für die Beantragung von Leistungen nach dem B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) werden<br />

verschiedene Formulare <strong>und</strong> Unterlagen benötigt.<br />

• Formblatt 1 - Antragstellung (Angabe der persönlichen<br />

Daten des Antragstellers)<br />

• Anlage 1 zum Formblatt 1 - Angaben zum schulischen<br />

<strong>und</strong> beruflichen Werdegang (nur beim<br />

Erstantrag)<br />

• Studienbesche<strong>in</strong>igung (Computerausdruck gemäß<br />

§9 BAföG oder Formblatt 2)<br />

• Formblatt 3 – E<strong>in</strong>kommenserklärung der Eltern<br />

bzw. des Ehe- bzw. Lebenspartners. Maßgebend<br />

ist das E<strong>in</strong>kommen des vorletzten Kalenderjahres<br />

vor Beg<strong>in</strong>n des Bewilligungszeitraumes.<br />

Steuerbescheide, Rentenbescheide sowie gegebenenfalls<br />

e<strong>in</strong>e Ausbildungsbesche<strong>in</strong>igung der<br />

Geschwister etc. bitte als Nachweise beifügen.<br />

Bitte beantworten Sie alle Fragen <strong>und</strong> füllen sämtliche<br />

Felder vollständig aus. Denken Sie an alle benötigten<br />

Belege <strong>und</strong> Ihre Unterschrift. Es ist ratsam,<br />

den Antrag persönlich <strong>in</strong>nerhalb unserer Öffnungszeiten<br />

abzugeben, damit noch offene Fragen schnell<br />

<strong>und</strong> unbürokratisch beantwortet werden können.<br />

Bitte halten Sie bei Rückfragen Ihre persönliche Förderungsnummer<br />

bereit. Die Formulare können Sie<br />

unter www.bafoeg.bmbf.de downloaden.<br />

Die Antragsformulare können Sie auf den Seiten<br />

des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums für Bildung <strong>und</strong> Forschung<br />

unter www.bafoeg.bmbf.de downloaden.<br />

BAföG-Rechner<br />

Über den BAföG-Rechner des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums<br />

für Bildung <strong>und</strong> Forschung unter www.bafoegrechner.de<br />

können Sie schnell – jedoch unverb<strong>in</strong>dlich<br />

– ermitteln, wie viel BAföG Ihnen voraussichtlich<br />

zusteht.<br />

Beh<strong>in</strong>derung <strong>und</strong> BAföG<br />

Bei Vorliegen e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung besteht die Möglichkeit<br />

der Förderung über die Förderungshöchstdauer<br />

h<strong>in</strong>aus. Dazu muss der Antragsteller im E<strong>in</strong>zelfall<br />

nachweisen, um welchen Zeitraum sich das<br />

Studium aufgr<strong>und</strong> der Beh<strong>in</strong>derung verlängern<br />

wird. In der Regel muss e<strong>in</strong> Attest vorgelegt werden.<br />

Wird über die Förderungshöchstdauer h<strong>in</strong>aus<br />

gefördert, wird das BAföG für diese Zeit vollständig<br />

als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden<br />

muss.<br />

Rückzahlung des Darlehens<br />

Studienf<strong>in</strong>anzierung<br />

Die Rückzahlung erfolgt fünf Jahre nach Ablauf der<br />

Förderungshöchstdauer. Die Rückzahlung erfolgt <strong>in</strong><br />

Raten von m<strong>in</strong>destens 105 Euro, wobei die Raten<br />

vierteljährlich per Lastschriftverfahren e<strong>in</strong>gezogen<br />

werden. Die Zuständigkeit für den Darlehense<strong>in</strong>zug<br />

obliegt dem B<strong>und</strong>esverwaltungsamt, www.<br />

b<strong>und</strong>esverwaltungsamt.de. Der Tilgungszeitraum<br />

beschränkt sich auf 20 Jahre. Bei niedrigerem E<strong>in</strong>-<br />

Maximaler BAföG-Satz (Stand: 08/2012)<br />

Bei den Eltern wohnend Eigene Wohnung<br />

Gr<strong>und</strong>bedarf 373 Euro 373 Euro<br />

Mietkostenanteil 49 Euro 72 Euro<br />

Zuschuss zur Krankenversicherung 62 Euro 62 Euro<br />

Zuschuss zur Pflegeversicherung 11 Euro 11 Euro<br />

Maximale Förderung 495 Euro 670 Euro<br />

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