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Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung - Verbandsgemeinde ...

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VERBANDSGEMEINDE UNTERMOSEL<br />

BAULEITPLANUNG<br />

15. ÄNDERUNG<br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

AUSWEISUNG EINES SONDERGEBIETES<br />

IN DER ORTSGEMEINDE BURGEN<br />

„TEMPORÄRE ABSTELLFLÄCHE FÜR<br />

CAMPINGFAHRZEUGE UND BOOTE“<br />

- NATURA <strong>2000</strong>-ERHEBLICHKEITS-ABSCHÄTZUNG


<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

3<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

Auftragnehmer:<br />

WeSt<br />

Stadtplaner<br />

WeSt-Stadtplaner<br />

Tannenweg 10<br />

56751 Polch<br />

Telefon: 02654/964573<br />

Fax: 02654/964574<br />

Mail: west-stadtplaner@t-online.de<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. Dirk Strang<br />

Verfahren:<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

nach § 3 (2) BauGB und der Behörden sowie<br />

sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

nach § 4 (2) BauGB<br />

Projekt:<br />

Ausweisung eines Sondergebietes<br />

in der Ortsgemeinde Burgen<br />

„Temporäre Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

Stand:<br />

September 2012<br />

WeSt<br />

Stadtplaner


<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

4<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 AUSGANGSSITUATION ................................................................................................................5<br />

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................................................................6<br />

2.1 Räumliche Lage .................................................................................................................6<br />

2.2 Verkehr ...............................................................................................................................6<br />

2.3 Nutzung ..............................................................................................................................6<br />

2.4 Ver- und Entsorgung .........................................................................................................7<br />

2.5 Topographie .......................................................................................................................7<br />

2.6 Schutzgebiete ....................................................................................................................7<br />

2.7 Vorhaben ............................................................................................................................8<br />

3 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS ...........................................................................................9<br />

3.1 Baubedingte Auswirkungen ..............................................................................................9<br />

3.2 Anlagenbedingte Auswirkungen ..................................................................................... 10<br />

3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen .................................................................................... 11<br />

4 ERHEBLICHKEITSABSCHÄTZUNG ZUM FFH-GEBIET „MOSELHÄNGE UND<br />

NEBEN-TÄLER“........................................................................................................................... 11<br />

4.1 <strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong> zum FFH-Gebiet Nr. 5809-301 „Moselhänge und Nebentäler<br />

der unteren Mosel“ ............................................................................................................. 11<br />

5 ERHEBLICHKEITSABSCHÄTZUNG ZUM VSG-GEBIET NR. VSG-5809-401 „MITTEL- UND<br />

UNTERMOSEL“ ........................................................................................................................... 22<br />

5.1 <strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong> zum VSG-Gebiet Nr. 5809-401 „Moselhänge und Nebentäler<br />

der unteren Mosel“ ............................................................................................................. 22<br />

6 Abschätzung von Beeinträchtigungen für die <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete......................................... 31<br />

WeSt<br />

Stadtplaner


<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

5<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

1 AUSGANGSSITUATION<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel beabsichtigt die 15. Änderung des Flächennutzungsplans.<br />

Inhalt der Planänderung ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung<br />

„Temporäre Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“.<br />

Durch die vorliegende 15. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

Erweiterung einer bereits bestehenden Abstellfläche geschaffen werden. Mit der Erweiterung<br />

soll der bestehenden Nachfragesituation nach Abstellflächen für Campingfahrzeuge und<br />

Boote insbesondere in den Wintermonaten begegnet werden.<br />

Die bestehende Abstellfläche wurde durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz am<br />

01.06.2001 genehmigt. In der Baugenehmigung wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die<br />

Fläche nur für das Abstellen von Campingfahrzeuge genutzt werden darf. Ein campingartiges<br />

Verhalten bzw. die Errichtung eines Campingplatzes waren nicht Bestandteil der Baugenehmigung<br />

und sind somit nicht zulässig.<br />

Zur Begründung des Planungserfordernisses werden insbesondere die in § 1 (6) Nr. 8<br />

BauGB verankerten Belange der Wirtschaft angeführt. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> begründet die<br />

Planung auf der Grundlage der Planungsleitlinie des § 1 (6) Nr. 8 a Baugesetzbuch. Demnach<br />

hat eine planende Gemeinde u.a. die Aufgabe, die Belange der Wirtschaft durch ein<br />

ausreichendes, den wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechendes Flächenangebot zu berücksichtigen.<br />

Im vorliegenden Fall ist es für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> in Abstimmung mit der Ortsgemeinde<br />

von Bedeutung, die Standortinteressen des ortsansässigen Unternehmens an der weiteren<br />

Ausnutzung des vorhandenen Bestandes sowie das Bedürfnis nach Betriebserweiterung zu<br />

gewährleisten. Die konkret geäußerte Erweiterungsabsicht hat die <strong>Verbandsgemeinde</strong> zur<br />

Ausweisung des Sondergebiets veranlasst.<br />

Damit will die Ortsgemeinde einen Beitrag für eine „aktive“ Wirtschaftsförderung mit dem Ziel<br />

der Erhaltung und Ausbau von Wirtschaftskraft vor Ort leisten.<br />

Ein weiteres Ziel ist die die Bereitstellung des beschriebenen Flächenangebotes für den<br />

Campingtourismus an der Mosel. Auf diese Weise kann eine „Bindung“ der Campingtouristen<br />

an die Erholungs- und Urlaubsregion „Mosel“ erfolgen, was sich wiederum positiv für den<br />

auf (Camping) Touristen ausgerichteten Wirtschaftszweig auswirken dürfte.<br />

Südöstlich grenzen an den Änderungsbereich<br />

• das FFH-Gebiet DE-5809-301 „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ sowie<br />

• das Vogelschutzgebiet DE-5809-401 „Mittel- und Untermosel“.<br />

Es gilt zu klären, ob durch die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans Auswirkungen<br />

für die genannten Schutzgebiete zu erwarten sind, die eine Umsetzung der Planung<br />

i.S. des § 1 (3) BauGB in Frage stellen oder in Gänze ausschließen.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Ebene des Flächennutzungsplans keine verbindlichen<br />

Baurechte geschaffen werden.<br />

WeSt<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS<br />

2.1 Räumliche Lage<br />

Die Siedlungspotenzialfläche liegt nordöstlich des Siedlungskörpers von Burgen. Unmittelbar<br />

angrenzenden befinden sich die gemeindlichen Sportstätten wie Sportplatz und Schützenhaus.<br />

Die Mosel verläuft nordwestlich in einer Entfernung von ca. 150 m. Die südöstliche Grenze<br />

des Änderungsbereichs bildet eine zusammenhängende Waldfläche.<br />

Der Änderungsbereich weist eine Größe von etwa 1.530 m² auf.<br />

Abb.: Lage der Baulandpotenzialflächen, Quelle TK 25.000 Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen<br />

2.2 Verkehr<br />

Die Siedlungspotenzialfläche ist über die gemeindliche Erschließungsstraße „Schulstraße“<br />

erschlossen. Nordwestlich verläuft in einer Entfernung von etwa 80 die Bundesstraße B 49.<br />

2.3 Nutzung<br />

Die Potenzialfläche selbst sowie die angrenzenden Flächen sind aus bauplanungsrechtlicher<br />

Sicht dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.<br />

WeSt<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Die umliegenden Flächen werden größtenteils als extensive Wiesen mit Streuobstbestand<br />

genutzt. Einzelne Flächen werden für die Pferdehaltung genutzt.<br />

Südöstlich grenzt – wie bereits erwähnt – eine zusammenhängende Waldfläche an.<br />

Der Campingplatz in der Ortsgemeinde Burgen liegt in einer Entfernung von ca. 170 m<br />

nordwestlich der Abstellfläche.<br />

Eine Einzelbebauung sowie die gemeindlichen Sportstätten befinden sich nordöstlich des<br />

Änderungsbereichs.<br />

Die nächstgelegene, im Zusammenhang bebaute Wohnbebauung von Burgen ist südwestlich<br />

des Änderungsbereichs in einer Entfernung von ca. 120 m gelegen.<br />

2.4 Ver- und Entsorgung<br />

Die notwendigen Infrastruktureinrichtungen der Ver- und Entsorgung (Abwasser, Wasser,<br />

Löschwasser, Strom), die im Bedarfsfall für eine ordnungsgemäße Erschließung des Änderungsbereichs<br />

benötigt werden, sind vorhanden. Es ist jedoch anzumerken, dass es sich vorliegend<br />

um eine „reine“ Abstellfläche für Campingfahrzeuge handelt. Ein dauerhafter Aufenthalt<br />

von Personen ist nicht vorgesehen. Schmutzwasser wird somit nicht anfallen.<br />

Die RWE Net AG, Netzregion Südwest hatte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

zur bereits errichteten Abstellfläche mit Schreiben vom 23.04.2001 auf eine, die Abstellfläche<br />

durchquerende 20 KV-Freileitung hingewiesen. Es wurde die Auflage nach Einhaltung eines<br />

15 m breiten Schutzstreifens (je 7,5 m beiderseits der Leitungsachse) erteilt. Dem Bauvorhaben<br />

wurde seinerzeit unter Auflagen.<br />

Die zur Überplanung anstehende Fläche wird ebenfalls von der 20 kV-Freileitung durchquert,<br />

so dass die seinerzeit gemachten Auflagen auch in der 15. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

Die Rhein-Main-Transportgesellschaft mbH hat im Schreiben vom 27.09.2011 mitgeteilt,<br />

dass in unmittelbarer Nähe, nördlich vom Änderungsbereich eine Mineralöl- Produktenpipeline<br />

verläuft.<br />

2.5 Topographie<br />

Anhand der TK 25 wurde eine Auswertung der topographischen Verhältnisse im Plangebiet<br />

vorgenommen.<br />

Das Gelände zeigt ausgehend von der südöstlich gelegenen Waldfläche ein Gefälle von ca.<br />

11% in Richtung „Schulstraße“. Um eine funktionsgerechte Nutzung des Geländes zu ermöglichen,<br />

ist eine Geländemodellierung notwendig.<br />

2.6 Schutzgebiete<br />

Der Änderungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“.<br />

Das Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung zeigt die zur Überplanung<br />

anstehende Fläche am östlichen Rand einer biotopkartierten Fläche. Es handelt sich hierbei<br />

um das Gebiet BT-5710-0204-2006 „Streuobstweide östlich Burgen“. Der Schutzstatus ist<br />

mit „Schutz wegen Belebung der Landschaft“ angegeben. Schutzziel ist die Beibehaltung der<br />

extensiven Nutzung.<br />

WeSt<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Es handelt sich nicht um ein pauschalgeschütztes Biotop. Die Größe beträgt ca. 0,69 ha.<br />

Nördlich des Änderungsbereichs liegt das BT-5710-0202-2006 „Streuobstwiesen östlich Burgen“<br />

mit einer Größe von ca. 7 ha. Schutzstatus und –ziel sind identisch.<br />

Nachfolgend sind die biotopkartierten Flächen gemäß Angaben aus dem LANIs abgebildet.<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel stellt den Änderungsbereich als<br />

Streuobstwiese mit dem Zusatz „Pflegemaßnahmen“ dar.<br />

2.7 Vorhaben<br />

Wesentliches Merkmal der Einrichtung ist die temporäre Unterbringung von Campingfahrzeugen<br />

und Booten. Das Angebot richtet sich besonders an die Campingtouristen, die während<br />

der Wintermonate ihre freie Zeit nicht auf den Campingplätzen verbringen. Es soll vermieden<br />

werden, dass sie ihre Campingfahrzeuge zwischen dem oftmals weiter entfernt liegenden<br />

Wohnort und dem Campingplatz hin und her transportieren müssen. Ein weiterer<br />

Aspekt ist die hochwasserfreie Lage der Abstellfläche und die daraus resultierende „sichere“<br />

Abstellmöglichkeit für Campingfahrzeuge.<br />

Für den Bereich der 15. Änderung wird daher als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet<br />

gemäß § 11 BauNVO dargestellt. Zwecks Konkretisierung wird das Sondergebiet mit der<br />

Zweckbestimmung „Temporäre Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“ dargestellt.<br />

Mit der Festlegung der Zweckbestimmung wird bereits auf der Ebene der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung definiert, welche Anlagen und Einrichtungen künftig zulässig sind.<br />

Die Abstellfläche soll ausschließlich der Errichtung von Flächen für die temporäre Unterbringung<br />

von Abstellplätzen für Campingfahrzeuge und Booten dienen. Der Begriff „Camping-<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

fahrzeuge“ erfasst neben dem „klassischen“ Campingwagen auch selbst fahrende Wohnmobile.<br />

Ebenso ist das Abstellen von Booten zulässig.<br />

Die Unterbringung sonstiger mobiler Freizeitunterkünfte in Form von Zelten, Mobilheimen,<br />

Kleinwochenendhäusern u.ä. ist ebenso unzulässig wie die Ausübung campingartiger Handlungen<br />

(z.B. Grillen, das Aufstellen von Zelten, Übernachten u.ä.).<br />

Bauliche Anlagen und Einrichtungen, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen,<br />

sind ebenso unzulässig wie sonstige Zubehöranlagen (z.B. „Waschanlage“) sowie Carports<br />

und Garagen.<br />

Für die Herstellung der Abstellflächen wird – in Anlehnung an die bereits hergerichtete und<br />

genehmigte Abstellfläche - eine Geländemodellierung notwendig sein.<br />

In der in Kapitel 1 angeführten Baugenehmigung vom 01.06.2001 zur bestehenden Abstellfläche<br />

wurde dem Eigentümer auferlegt, dass Böschungen nicht höher als 2 m ausgebildet<br />

werden dürfen. Zudem wurde die Böschungsneigung mit 1:2 festgelegt (Höhe = 2 m, Breite =<br />

4 m). Zudem sollen die Böschungen einen Abstand von mindestens 0,5 m zur „Schulstraße“<br />

einhalten. Außerdem wurde die Auflage erteilt, wonach die Böschungen mit großkronigen<br />

Bäumen in einem Abstand von 10 m bepflanzt und ein mindestens 5 m breiter Pflanzstreifen<br />

zur „Schulstraße“ hin angelegt werden müssen.<br />

Eine dauerhafte Versiegelung der Abstell- und Wegeflächen ist nicht vorgesehen. Vielmehr<br />

kann nach Durchführung der Geländemodellierung die Abstellfläche mit einer Raseneinsaat<br />

versehen werden. Diese Befestigungsart reicht aus, da ein häufiger bzw. ständiger Stellplatzwechsel<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

Das Verkehrsaufkommen ist begrenzt auf die Abstell- und Abholvorgänge der Campingfahrzeuge<br />

zu Beginn und Ende der „Camping-Saison“ (i.d.R. April bis September).<br />

3 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS<br />

3.1 Baubedingte Auswirkungen<br />

Die angestrebte Nutzung des Plangebietes ist zunächst mit der Durchführung von Tiefbauarbeiten<br />

zur Herrichtung des Geländes verbunden.<br />

Die anschließende Nutzung als Abstellfläche wird zu einer Verdichtung der Wege- und Stellplatzflächen<br />

führen.<br />

Temporär bzw. saisonal kann eine Bewegungsunruhe – und hieraus resultierend - Verkehrslärm<br />

hervorgerufen werden. Diese Auswirkungen beschränken sich jedoch auf wenige Tage<br />

und hier nur auf den Zeitraum, in dem die Campingfahrzeuge im Winterquartier abgestellt<br />

werden bzw. aus dem Quartier abgeholt werden. Im Folgenden sind die verschiedenen Vorhabenmerkmale<br />

und ihre möglichen Auswirkungen für die <strong>Natura</strong>-<strong>2000</strong>-Gebiete dargestellt.<br />

Baubedingte Auswirkungen<br />

Gefährdeter Bereich Schadfaktoren/ Schadwirkungen Bewertung<br />

Boden • Erosion im Rahmen der Geländemodellierung<br />

• Verdichtung durch Befahren mit<br />

Baustellenfahrzeugen<br />

• Schmier- und Schadstoffeintrag<br />

durch Baustellenfahrzeuge<br />

Wasser • Schmier- und Schadstoffeintrag<br />

in das Grundwasser<br />

0<br />

0<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Luft • Emission durch Kraftfahrzeugbetrieb<br />

(Baustellenfahrzeuge)<br />

Flora und Fauna • Beeinträchtigung durch Bodenbearbeitung<br />

und Befahren des<br />

Bodens<br />

• Änderung bzw. Beseitigung der<br />

Streuobstwiese<br />

• temporäre Lärmbeeinträchtigungen<br />

für die Tierwelt<br />

0 keine erheblichen Auswirkungen - weniger erhebliche Auswirkung -- erhebliche Auswirkungen<br />

3.2 Anlagenbedingte Auswirkungen<br />

Bei den anlagenbedingten Auswirkungen handelt es sich um solche Beeinträchtigungen, die<br />

durch bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen aller Art entstehen.<br />

Es sind zumeist Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme von Flächen auf Dauer hervorgerufen<br />

werden.<br />

In erster Linie sind folgende Hauptpunkte zu nennen:<br />

• Flächenversiegelung bzw. –verdichtung,<br />

• dauerhafte Veränderungen des Landschaftsbildes,<br />

Gefährdeter Bereich Schadfaktoren/ Schadwirkungen Bewertung<br />

Boden • Schmier- und Schadstoffeintrag<br />

durch Campingfahrzeuge<br />

(Wohnmobile)<br />

Wasser • Schmier- und Schadstoffeintrag<br />

in das Grundwasser<br />

• Verminderung der Grundwasserneubildung<br />

– zumindest<br />

temporär<br />

• Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />

Flora und Fauna • Änderung bzw. Beseitigung der<br />

Streuobstwiese<br />

• (temporärer) Verlust von Nahrungshabitaten<br />

im Zeitraum Oktober<br />

bis März<br />

Landschaftsbild • Verlust von die Landschaft mitprägendenLandschaftselementen<br />

(Streuobst)<br />

• (Kleinräumige) Beeinträchtigung<br />

durch Geländemodellierung<br />

0 keine erheblichen Auswirkungen - weniger erhebliche Auswirkung -- erhebliche Auswirkungen<br />

0<br />

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0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

3.3 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

Unter die betriebsbedingten Auswirkungen fallen Veränderungen in der Umwelt, die durch<br />

den täglichen Betrieb entstehen.<br />

Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen<br />

• „Arbeitsprozesse“ (Lärm-, Schadstoffemissionen),<br />

• Verkehr (Lärm- und Schadstoffemissionen)<br />

Aufgrund des Fehlens betriebsspezifischer Daten (Energiebedarf, Abfälle, Abwässer, eingesetzte<br />

Betriebsmittel, genaue Größe etc.) sind Aussagen über die Auswirkungen nur im begrenzten<br />

Umfang möglich.<br />

Gefährdeter Bereich Schadfaktoren/ Schadwirkungen Bewertung<br />

Boden • Verdichtung durch Befahren der<br />

Wegeflächen<br />

• Verdichtung des Bodens auf<br />

den Abstellflächen durch die<br />

temporäre Bewegung der Campingfahrzeuge<br />

Wasser • Schmier- und Schadstoffeintrag<br />

in das Grundwasser auf den<br />

Abstellflächen (Wohnmobile)<br />

Flora und Fauna • Beeinträchtigung durch Befahren<br />

des Bodens<br />

• temporäre Lärmbeeinträchtigungen<br />

für die Tierwelt durch<br />

den Verkehr bei Abholen und<br />

Abstellen der Campingfahrzeuge<br />

0 keine erheblichen Auswirkungen - weniger erhebliche Auswirkung -- erhebliche Auswirkungen<br />

4 ERHEBLICHKEITSABSCHÄTZUNG ZUM FFH-GEBIET „MOSELHÄNGE UND NE-<br />

BENTÄLER“<br />

4.1 <strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong> zum FFH-Gebiet Nr. 5809-301 „Moselhänge und Nebentäler<br />

der unteren Mosel“<br />

Angaben zum NATURA <strong>2000</strong>-Gebiet Quelle: (offizielle Liste, Schattenliste) Standartdatenbogen<br />

FFH-Nr.: 5908-301<br />

Name: Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel<br />

Fläche: ca. 16.273 ha ha<br />

Schutzstatus: Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz<br />

-<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

1.1 Kurzcharakteristik des Planungsraumes:<br />

Vogelschutzgebiet Mittel- und Untermosel<br />

Von flächigen Hängen gekennzeichnetes Tal der Mosel, tief<br />

eingeschnittene Nebentäler mit naturnahen Bächen, vielfältigen<br />

Xerothermbiotopen. Hang- und Schluchtwälder, Buchenwälder,<br />

Blockschutt- und Eichen-Hainbuchen-Trockenwaldbestandteile.<br />

Vorkommen vielfältiger Biotopkomplexe des Moseltals, Fels-<br />

und Gesteinshaldenbiotope der Hangbereiche mit Magerrasen,<br />

Naturnahe Bäche und umgebende naturnahe Laubwälder.<br />

Grosse Fledermausquartiere und Jagdhabitate mit Wiesenkomplexen,<br />

z.T. mit traditionellen Weinbergslandschaften und Niederwaldnutzungen.<br />

1.2 Lebensraum-typen/Arten<br />

Im Folgenden werden Lebensraum und die wesentlichen Gefährdungen zu den aufgeführten FFH-<br />

Arten aufgeführt. Es erfolgt eine Bewertung, ob für die jeweilige Art eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

durch die geplante Darstellung des Sondergebietes zu erwarten ist.<br />

Dünnfarn<br />

I. Lebensraum<br />

Trichomanes speciosum Der Prächtige Dünnfarn wächst an silikatischen, weitgehend frostgeschützten<br />

und lichtarmen Standorten zwischen 100 und 400 Meter über NN. Dies<br />

sind vor allem Felsspalten, Höhlendecken oder Nischen in Felsen und<br />

Blockschutthalden mit ganzjährig hoher Luftfeuchte. Die Wuchsorte liegen<br />

meist in schattigen Wäldern. Besonders günstige Standorte sind wasserzügige<br />

Sandsteinformationen. Im Buntsandstein werden bevorzugt die Deckenbereiche<br />

im hinteren Teil der oft mehr als 50 cm tiefen Höhlungen besiedelt.<br />

Grünes Gabelzahnmoos<br />

Dicranum viride<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Zu den Gefährdungsfaktoren zählen natürliche Prozesse wie Erosion und<br />

Verwitterung, aber auch direkte Eingriffe an den Wuchsorten wie Gesteinsabbau,<br />

Veränderungen des Wasserhaushaltes sowie forstliche Nutzung, sofern<br />

dadurch das Mikroklima am Wuchsort verändert wird. Wegen unzureichender<br />

Kenntnisse kann die Gefährdung der Art in Deutsch-land noch<br />

nicht abschließend beurteilt werden.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Lebensraumart.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Das Grüne Besenmoos wächst als Epiphyt vorwiegend an der Stammbasis<br />

von Laubbäumen auf basen- und nährstoffreicher Borke, besonders an Buchen,<br />

aber unter anderem auch an Eichen, Birken, Hainbuchen, E-schen,<br />

Erlen und Weiden in überwiegend alten, lichtdurchlässigen Laub- und<br />

Mischwald-beständen. Eine hohe Luftfeuchtigkeit ist Voraussetzung für das<br />

Vorkommen der Art.<br />

Bevorzugt besiedelt werden mittelalte Gehölze, bei der Hainbuche beispielsweise<br />

60-80 jährige Stämme. Selten ist Dicranum viride auch auf kalkfreien<br />

Felsen zu finden. Im Saar-Nahe-Bergland werden auch Felsstandorte<br />

WeSt<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Bechsteinfledermaus<br />

Myotis bechsteini<br />

besiedelt.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Epiphytische Waldmoose sind durch Zerstörung ihrer Standorte (Kahlschläge,<br />

Gesteinsabbau), durch Änderungen der forstlichen Nutzung und in besonderem<br />

Maße durch Luftverschmutzung gefährdet. Werden die Wuchsorte<br />

verändert, beispielsweise durch Umwandlung von Laub- zu Nadelwäldern,<br />

ändern sich auch Feuchtigkeit, Lichteinfall oder ph-Wert der Borke. Ein<br />

erhöhter Stickstoffeintrag über die Luft kann dazu führen, dass das Grüne<br />

Besenmoos von wuchskräftigeren Arten verdrängt wird.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Lebensraumart.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Im Sommer lebt die Bechsteinfledermaus vorzugsweise in feuchten, alten,<br />

strukturreichen Laub- und Mischwäldern. Sie kommt aber auch in<br />

Kiefernwäldern oder in (waldnah gelegenen) Obstwiesen, Parks und<br />

Gärten mit entsprechendem Baumbestand vor. Sie gilt als die in Europa<br />

am stärksten an Waldlebensräume gebundene Fledermausart.<br />

Kolonien der Bechsteinfledermaus (mit ca. 20 Individuen) benötigen zusammenhängende<br />

Waldkomplexe in einer Mindestgröße von 250 - 300<br />

ha als Jagdhabitat. Die günstigsten Jagdbiotope liegen in Bereichen mit<br />

hoher Nahrungsdichte, beispielsweise entlang von Waldbächen. Ungeeignete<br />

Jagdbiotope sind Fichtenaufforstungen oder Dickungen.<br />

Hohle Bäume, Bäume mit Stammrissen sowie Faul- oder Spechthöhlen<br />

dienen der Bechsteinfledermaus als Quartier, vereinzelt akzeptiert sie<br />

auch den Raum hinter der abgeplatzten Borke von Bäumen. Gerne besiedelt<br />

sie Vogel- oder spezielle Fledermauskästen.<br />

Den Winter verbringt sie in unterirdischen Anlagen wie Höhlen und Stollen<br />

in Steinbrüchen oder stillgelegten Bergwerken und in Kellern, möglicherweise<br />

auch in hohlen Bäumen. Die Winterschlafplätze können bis<br />

zu 40 km von den Sommerquartieren entfernt liegen.<br />

Wegen ihrer ausgeprägten Bindung an ihre Kolonie ist die Bechsteinfledermaus<br />

besonders empfindlich gegenüber Veränderungen ihres Lebensraums<br />

unter anderem durch waldbauliche Maßnahmen.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Wegen ihrer ausgeprägten Standorttreue ist die Bechsteinfledermaus<br />

besonders gefährdet durch Veränderungen ihres Lebensraums unter<br />

anderem durch waldbauliche Maßnahmen. Niedrige Flughöhen bei der<br />

Nahrungssuche machen sie besonders anfällig gegenüber Kollisionen<br />

mit Kraftfahrzeugen.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Großes Mausohr<br />

Myotis myotis<br />

Gelbbauchunke<br />

Bombina variegata<br />

I. Lebensraum<br />

Das Große Mausohr richtet seine Wochenstubenkolonien meist in großen<br />

trockenen Dachräumen ein wie sie oft in Kirchen zu finden sind.<br />

Aber auch in Scheunen oder Brückenbauwerken wurden schon Wochenstubenkolonien<br />

entdeckt. In kleineren Quartieren in Gebäudespalten,<br />

Höhlen, Stollen und Baumhöhlen sind überwiegend die separat lebenden<br />

Männchen anzutreffen.<br />

Bevorzugte Jagdbiotope sind galerieartig aufgebaute Wälder mit gering<br />

entwickelter bis fehlender Strauch- und Krautschicht. Auch Kulturland<br />

wird zur Jagd genutzt. Die Jagdgebiete liegen im Umkreis des Tagesschlafverstecks,<br />

können bei großen Kolonien aber mehr als 15 Kilometer<br />

entfernt sein. Jedes Individuum benötigt mehrere Hektar Fläche zur<br />

Jagd. Als Winterquartiere des Großen Mausohrs dienen Höhlen, Stollen<br />

und frostfreie Keller.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Die vorhandenen Quartiere sind durch Gebäuderenovierungen gefährdet.<br />

Die Anwendung toxischer Holzschutzmittel in den Sommerquartieren<br />

führt zu Vergiftungen. Schon kleinere bauliche Veränderungen an<br />

den Quartiergebäuden können zu Beeinträchtigungen führen, denn die<br />

Ein- und Ausfluggewohnheiten des Großen Mausohrs sind stark an Traditionen<br />

gebunden, die sich im Laufe der Jahre in einer Kolonie ausgebildet<br />

haben. So fliegt beispielsweise die ganze Kolonie in einer Kirche<br />

allabendlich durch den Kirchturm über mehrere Stockwerke hinunter bis<br />

zu einer ganz bestimmten Öffnung, durch welche dann ein Tier nach<br />

dem anderen das Gebäude verlässt.<br />

Ähnliche Bindungen bestehen zu den angestammten Jagdgebieten der<br />

Population. Daher reagiert das Mausohr auch hier empfindlich auf Veränderungen.<br />

Weitere Gefährdungsursachen sind Störungen des Winterschlafs und<br />

die Reduzierung des Nahrungsangebots durch den großflächigen Einsatz<br />

von Insektiziden.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Gelbbauchunken sind in erster Linie in vegetationsarmen, unbeschatteten<br />

Tümpeln und Kleinstgewässern zu finden. Neben den natürlich entstandenen<br />

Gewässern in Fluss- und Bachauen werden Gewässer in<br />

Abgrabungsflächen wie Steinbrüchen, Kies-, Sand-, Ton- und Lehmgruben<br />

oder auch Fahrspuren als Lebensraum angenommen.<br />

Laichgewässer sind flach, vegetationsarm und oft nur temporär wasserführend.<br />

Die jungen Tiere und die Weibchen halten sich dagegen in<br />

dauerhaft wasserführenden Gewässern auf, die stärker durch Vegetation<br />

strukturiert sind.<br />

Etwa 70% der Zeit verbringen die Gelbbauchunken bevorzugt in Wäldern,<br />

wo sie sich in Lücken zwischen Steinen, in Nagerbauten und in<br />

vergleichbaren schmalen Hohlräumen versteckt halten.<br />

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15<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Apollo<br />

Parnassius apollo<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Für die Gelbbauchunke geeignete Lebensräume entstehen in Flussund<br />

Bachauen durch gewässerdynamische Prozesse immer wieder neu.<br />

In der Vergangenheit wurden diese Prozesse durch wasserbauliche<br />

Maßnahmen stark eingeschränkt, sodass sich die bedeutenden Populationen<br />

der Gelbbauchunken vorwiegend in Abgrabungsflächen entwickelt<br />

haben. Die in Folge der Abgrabungen durchgeführten Rekultivierungsmaßnahmen<br />

haben jedoch den Flachwasserbereichen nicht den<br />

nötigen Rahmen gegeben.<br />

Fahrspuren in Feld- oder Wirtschaftswegen werden zugeschüttelt oder<br />

durch Wegebau beseitigt, sodass auch diese Lebensräume für die<br />

Gelbbauchunke nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen.<br />

Sowohl in natürlichen als auch in von Menschen geschaffenen Lebensräumen<br />

ist für die Gelbbauchunke entscheidend, dass stets geeignete<br />

Gewässerstadien vorhanden sind, die optimale Bedingungen für die<br />

Entwicklung der Kaulquappen bieten, in denen aber auch die erwachsenen<br />

Tiere leben können. Weiterhin sind in unmittelbarer Nähe zu den<br />

Gewässern strukturreiche Laubwälder notwendig, in denen die erwachsenen<br />

Tiere die größte Zeit ihres Lebens verbringen.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Der Apollofalter kommt vorwiegend in den mittleren Höhenlagen vor.<br />

Fels- und Schuttfluren, Natursteinmauern in Habitatnähe sowie ehemals<br />

(heute kaum mehr) Weinberge sind bevorzugte Lebensräume. Zu den<br />

Lebensräumen des Roten Apollos zählen sonnige, trockene Standorte<br />

mit steinigem Untergrund, vor allem felsige Hänge, Geröllhalden und<br />

Felsabbruchkanten, auch Bahn- und Straßenböschungen sowie Abraumhalden<br />

von Steinbrüchen. Die Art ist insgesamt stark abhängig vom<br />

Vorkommen der Raupennahrungspflanzen, an welchen auch die Eiablage<br />

erfolgt.<br />

Der Apollofalter besucht nicht nur die weißen Blüten von Sedum album,<br />

sondern vorzugsweise die roten und violetten Blüten von Disteln, Flockenblumen<br />

und Oregano.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

In Mitteleuropa ist Parnassius apollo außerhalb des Alpengebiets durch<br />

Lebensraumverlust (Aufforstungen, Verbrachung, Verbuschung, Siedlungs-<br />

und Straßenbau, teilweise auch Gesteinsabbau an besiedelten<br />

Stellen) vom Aussterben bedroht. Im Einzelfall können Habitate aber<br />

auch durch Anlage von Steinbrüchen neu entstehen, allerdings kaum<br />

mehr durch heutige Abbauverfahren. Wenige Populationen existieren<br />

noch an der Mosel.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Russischer Bär<br />

Callimorpha quadripunctaria<br />

Bachneunauge<br />

Lampetra planeri<br />

Groppe<br />

Cottus gobio<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Callimorpha quadripunctaria ist charakteristisch für lichte, wechselfeuchte<br />

Wälder und besonders buschige, mit Magerrasen durchsetzte Felshänge,<br />

die an Laubwald grenzen (wärmeliebende Art).<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Gefährdet ist Callimorpha quadripunctaria durch den Rückgang an besiedelbarem<br />

Habitat (dichte Aufforstungen, Nivellierungen, Überbauungen).<br />

Sie ist aber noch relativ weit verbreitet.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Das Bachneunauge führt im Gegensatz zu seinen größeren Verwandten<br />

nur kurze Laichwanderungen stromaufwärts durch und verbringt sein<br />

ganzes Leben stationär in Bächen und kleinen Flüssen. Mitunter werden<br />

auch noch kleinste Bäche mit geringer Wasserführung besiedelt. Die<br />

Larven sind auf ruhig fließende<br />

Gewässerabschnitte mit sandigem Feinsubstrat, meist Flachwasserbereiche,<br />

angewiesen, die erwachsenen Exemplare benötigen rascher<br />

fließende Gewässerbereiche mit kiesigen und steinigen Strecken zum<br />

Ansaugen und zur Fortpflanzung.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Die jahrelange enge Bindung der Larven an saubere, durchströmte<br />

Sandbänke macht sie besonders empfindlich gegenüber Eingriffen in<br />

geeignete Larvenlebensräume durch Gewässerunterhaltungs- oder -<br />

ausbaumaßnahmen. Auch der Fraßdruck durch einen hohen Forellenbesatz<br />

und Gewässerverschmutzung gefährden das Bachneunauge.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Die Groppe ist ein typischer Bewohner sommerkühler und sauerstoffreicher<br />

Bäche und Flüsse der Forellen- und Äschenregion mit grobkiesigen<br />

bis steinigen Bodensubstraten. Aber auch stehende Gewässer werden<br />

besiedelt. Günstig sind Temperaturen von 14° - 16°C. Die Ansprüche an<br />

die Wasserqualität und den Lebensraum sind hoch. Wichtig sind auch<br />

ausreichende Versteckmöglichkeiten zwischen Steinen. In ausgebau-<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Hirschkäfer<br />

Lucanus cervus<br />

ten, strukturarmen Gewässern verschwindet die Art.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Auf eine Versauerung ihres Lebensraums Wasser, auch durch den Anbau<br />

von Fichten in Gewässernähe, sowie auf Gewässerverunreinigungen<br />

mit nachfolgender Verschlammung und Unterhaltungsmaßnahmen<br />

reagiert die Groppe sehr empfindlich. Der Eintrag von Sedimenten und<br />

vor allem Nährstoffanreicherung generell und durch Abtrag von angrenzenden<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen im Besonderen führt zu einer<br />

zunehmenden Verschlammung des Lückensystems der Gewässersohle<br />

durch Schwebstoffdrift. Sedimente dringen in das Lückensystem der<br />

Sohle ein, Schlamm mit hohen organischen Anteilen überdeckt das<br />

Substrat. Hierdurch werden zum einen unmittelbar die Versteck- und<br />

Ernährungsmöglichkeiten an der Gewässersohle beeinträchtigt, zum<br />

anderen verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung stark. Bereiche<br />

mit hohen Konzentrationen an gelöstem organischem Kohlenstoff aus<br />

Materialien verschiedenen Ursprungs werden von der Groppe gemieden.<br />

Barrieren verhindern die das Gewässer aufwärts gerichteten Kompensationswanderungen<br />

vor allem der Jungfische und somit den genetischen<br />

Austausch zwischen den Teilpopulationen eines Fließgewässers. Schone<br />

kleine Schwellen stellen unüberwindbare Hindernisse für diesen kleinen<br />

Fisch dar. Bereits Barrieren ab 15 - 20 Zentimeter Höhe sind für die<br />

Groppe unpassierbar. Aufstiegshindernisse bewirken einen so genannten<br />

"Ventileffekt" zum Gewässerunterlauf, der eine Population auf Dauer<br />

hochgradig in Existenznot bringen kann.<br />

Eine weitere Gefährdung kann aus einem intensiven Besatz der Gewässer<br />

mit räuberisch lebenden Fischarten, zum Beispiel der Forelle resultieren.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Hirschkäfer gelten traditionell als Wald- beziehungsweise Waldrandart<br />

mit Schwerpunktvorkommen in alten, lichten Eichenwäldern. Lebensräume<br />

in Parks und Gärten sind bekannt, galten aber bisher eher als die<br />

Ausnahme.<br />

Grund für den Rückgang ist die Zerstörung des Lebensraums, beispielsweise<br />

durch zu intensive Forstwirtschaft. Wirtschaftswald ist meist<br />

zu dicht bestockt, als dass der Hirschkäfer hier einen geeigneten Lebensraum<br />

finden würde. Es gibt zu wenig alte, dicke, anbrüchige Bäume<br />

und Strünke. Lucanus cervus benötigt große, lichte Eichenwälder mit einer<br />

Mindestmenge an totem Holz. Das Anpflanzen nicht lebensraumtypischer<br />

Gehölze in großem Stil oder Kahlschläge stellen eine erhebliche<br />

Gefährdung dieses imposanten Käfers dar.<br />

Dem gegenüber steht die Erkenntnis, dass Hirschkäfer heute auch verstärkt<br />

Lebensräume im urban-landwirtschaftlich geprägten Raum haben.<br />

Die Art zeigt sowohl im Wald als auch in urban-landwirtschaftlichen<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Eisvogel<br />

Alcedo atthis<br />

Räumen Kulturfolgereigenschaften. Bei der Auswahl des Bruthabitats<br />

hat das Weibchen eine ausgeprägte Präferenz für sonnig-warme, möglichst<br />

offene Standorte.<br />

Als Bruthabitate kommen mehrjährig abgestorbene Baumstümpfe in<br />

Frage, liegendes Holz nur bei Erdkontakt. Für eine Eignung sind der<br />

Standort und der Zersetzungsgrad entscheidender als die Baumart.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Der Wandel in der Nutzung der Wälder wie beispielsweise die Aufgabe<br />

der bis etwa 1950 üblichen Niederwaldwirtschaft hat in der Vergangenheit<br />

vielerorts zu einer Verschlechterung der kleinstandörtlichen Verhältnisse<br />

im Umfeld potenzieller Bruthabitate und zu einem allgemeinen<br />

Rückgang des Hirschkäfers geführt.<br />

Die drastische Zunahme der Schwarzwildpopulationen in den letzten<br />

Jahren bedroht Bruthabitate im Wald.<br />

Da Hirschkäfer von den Menschen aufgrund des geänderten Arbeitsund<br />

Freizeitverhalten kaum wahrgenommen werden, wird auch auf den<br />

Erhalt ihrer Habitate keine gezielte Rücksicht genommen.<br />

Hirschkäfer haben neben dem Schwarzwild eine Reihe weiterer natürlicher<br />

Feinde, darunter zum Beispiel Dachs, Specht und Waldkauz, außerhalb<br />

des Waldes auch Katze und Elster. Unter den erwachsenen Käfern<br />

treten im besiedelten Raum teilweise starke Verluste durch Straßenverkehr<br />

auf.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Der Eisvogel lebt an mäßig schnell fließenden oder stehenden, klaren<br />

Gewässern mit Kleinfischbestand und Sitzwarten. Seine Nahrung setzt<br />

sich aus Fischen, Wasserinsekten (Imagines und Larven), Kleinkrebsen<br />

und Kaulquappen zusammen<br />

Diese sollten von einem ausreichenden Angebot an Sitzwarten und<br />

möglichst auch von Gehölzen gesäumt sein. Es werden Flüsse, Bäche,<br />

Seen und auch vom Menschen geschaffene Gewässer wie Altwässer,<br />

Tümpel, Gräben, Kanäle, Teichanlagen, Talsperren und Abgrabungen<br />

genutzt. Außerhalb der Brutzeit kann er sich sogar am Meer aufhalten.<br />

Als Brutplätze dienen Steilufer oder große Wurzelteller umgestürzter<br />

Bäume mit dicker Erdschicht. Auch vom Menschen geschaffene Hohlwege<br />

und Gruben werden genutzt.<br />

Der Bestand unterliegt in Abhängigkeit von der Strenge der Winter starken<br />

jährlichen Schwankungen<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Als natürliche Ursachen sind insbesondere Bestandseinbrüche durch<br />

Extremwinter zu nennen, daneben auch negative Auswirkungen von<br />

Hochwassern (Vernichtung der Bruten, Verlust der Brutwände, ferner<br />

WeSt<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Uhu<br />

(Bubo bubo)<br />

vermehrte Schwebstofffracht; Wassertrübung) und geringerer Bruterfolg<br />

in verregneten Sommern (verringerte Jagdmöglichkeit in aufgewühlten<br />

und trüberen Gewässern);<br />

• Ursache für den längerfristigen und gravierenden Rückgang des Eisvogelbestandes<br />

zwischen den 1950er und 1970er Jahren waren<br />

anthropogene Veränderungen der Lebensräume des Eisvogels;<br />

• Störungen an Brutplätzen durch Freizeitbetrieb;<br />

• Direkte Verfolgung, Abschuss oder Fang, Verfolgung auch in den<br />

Winterquartieren; Unfälle, z. B. durch Straßenverkehr, Glasscheiben,<br />

Festfrieren an metallischen Sitzwarten;<br />

• Verluste der Bruten durch höhlenaufgrabende Prädatoren<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Der Uhu bevorzugt offene, meist locker bewaldete und reich strukturierte<br />

Gebiete, oft in der Nähe von Flüssen und Seen. Die Nistplätze befinden<br />

sich überwiegend an schmalen Vorsprüngen exponierter Felswände,<br />

an felsigen Abbrüchen oder an schütter bewachsenen Steilwänden.<br />

Bei uns vor allem auch in Steinbrüchen und im Tiefland Mitteleuropas<br />

zudem in Greifvogelhorsten oder am Boden. Die Jagdgebiete sind weiträumige<br />

Niederungen, Siedlungsränder, halb offene Hanglagen, nahrungsreiche<br />

Wälder etc., auch Mülldeponien in einem Radius von in der<br />

Regel weniger als drei Kilometern (Reviergröße: ca. <strong>2000</strong> ha).<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Große Gefahren sind Verluste an Freileitungen, Straßen und Eisenbahn;<br />

• Geringer Bruterfolg durch Störungen am Brutplatz (z. B. Freizeitnutzung);<br />

• Verringerung des Nahrungsangebots durch Intensivierung und Mechanisierung<br />

der Landwirtschaft, Grünlandumbruch sowie Erschließung,<br />

ferner durch ungünstige Witterung zur Brutzeit und ausbleibende<br />

Mäusegradationen;<br />

• Erhöhte Sterblichkeit infolge langer, schneereicher Winter;<br />

• Jungvogelverluste durch Absturz aus den Horsten sowie (meist nur<br />

nach massiven Störungen) durch Prädation an Horsten;<br />

• Vergitterung von Felsen zur Steinschlagsicherung.<br />

•<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

WeSt<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

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20<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Haselhuhn<br />

(Tetrastes bonasia)<br />

Wespenbussard<br />

Pernis apivorus<br />

I. Lebensraum<br />

Das Haselhuhn benötigt unterholzreiche Wälder mit einer vielseitigen<br />

Artenzusammensetzung und mit einer reichen horizontalen und vertikalen<br />

Gliederung. Gute Haselhuhnbiotope weisen Laubbäume, eine nicht<br />

zu dichte Kraut-, Hochstauden- und Zwergstrauchschicht, die Beeren<br />

als Nahrung anbieten sowie Dickichte auf. Ungeeignete Habitate sind<br />

durchforstete oder dicht geschlossene Altersklassenbestände.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Ein wichtiger Faktor für den Rückgang der Haselhuhnpopulation, stellt<br />

neben der regionalen Bejagung vor der Jahrhundertwende, die gravierende<br />

Änderung der forstlichen Nutzung dar. Besonders der Rückgang<br />

der Niederwälder ist eine wichtige Ursache für die negative Bestandsänderung.<br />

Die Überführung der Laub- und Mischwälder zu reinen Altersklassenbeständen,<br />

den Anbau von Fichtenmonokulturen und die<br />

Umwandlung von Nieder- und Mittelwald in Hochwald führen zu Lichtmangel<br />

und so zur Verdrängung von Pflanzen- und Wirbellosenarten,<br />

die für das Haselhuhn lebensnotwendig sind. Auch die Klimaveränderung<br />

stellt einen Gefährdungsfaktor für das an kontinentale Klimaverhältnisse<br />

angepasste Tier dar. Nasskalte Sommer führen zu eine erhöhten<br />

Kükensterblichkeit und bei milden, niederschlagsreichen Wintern<br />

sind teilweise hohe Verluste der Alttiere festzustellen.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Der Wespenbussard ist Brutvogel größerer, abwechslungsreich strukturierter<br />

Buchen-, Eichen- und Laubmischwälder. Im Mittelgebirge werden<br />

Kuppen und obere Hangbereiche als Horststandorte bevorzugt. Nahrungshabitate<br />

sind sonnige Waldpartien wie Lichtungen, Kahlschläge,<br />

Windwürfe, Waldwiesen, Wegränder, Schneisen sowie halb offenes<br />

Grünland, Raine, Magerrasen, Heiden und ähnliche extensiv genutzte<br />

Flächen. Die zeitliche Nutzung der verschiedenen Habitatelemente im<br />

Brutrevier ist kaum erforscht. Ausgedehntes Agrarland (Ackerbau) bietet<br />

ihm keinen Lebensraum.<br />

In Rheinland-Pfalz ist der Wespenbussard landesweit überwiegend in<br />

geringer Dichte verbreitet und besiedelt mit Ausnahme der Höhenlagen<br />

alle Höhenstufen, vom Auwald am Oberrhein bis in die Mittelgebirge.<br />

Ausgedehnte, ruhigere Waldlandschaften, extensiv genutzte, kleinflächig<br />

gegliederte Grünländereien mit sonnenexponierten Hängen bieten<br />

dem Wespenbussard gute Lebensbedingungen. Bevorzugt in thermisch<br />

günstigen Gebieten entlang von Rhein, Mosel, Ahr, Nahe und Lahn.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Verringertes Nahrungsangebot durch Ausräumung der Landschaft,<br />

Zerstörung und Eutrophierung ursprünglich insektenrei-<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

cher Kulturlandschaft<br />

• Eingriffe in Altholzbestände, kurze Umtriebszeiten, Verringerung<br />

des Laubholzanteils<br />

• Störungen an den Brutplätzen während der Brutzeit<br />

• Intensive Verfolgung auf dem Zug<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Steinkrebs<br />

I. Lebensraum<br />

Austropotamobius tor- Der Steinkrebs besiedelt vorwiegend strukturreiche, kühle, meist kleinerentiumre<br />

Wald- und Wiesenbäche sowie Weiher und Seen höher liegender<br />

Regionen. Selbst in extremen Gebirgsbächen ist er anzutreffen. Er bevorzugt<br />

Abschnitte mit schneller Strömung und steinig-kiesigem Substrat<br />

sowie Uferbereiche, eine gute Wasserqualität und ausreichende<br />

Versteckmöglichkeiten.<br />

Die optimalen sommerlichen Gewässertemperaturen liegen für diese Art<br />

zwischen 14 und 18° C, mindestens 5-8° C sind Voraussetzung für die<br />

Aktivität der Tiere, 20-23°C sollten dagegen nicht überschritten werden.Der<br />

Steinkrebs lebt in Höhlen, die er ins Ufer gräbt, unter Steinblöcken<br />

und Wurzeln.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Der Steinkrebs ist wegen seiner isolierten Vorkommen im gesamten<br />

Verbreitungsgebiet gefährdet. Nicht zuletzt seine Ortstreue behindert eine<br />

natürliche Wiederbesiedlung geeigneter Gewässer.<br />

Veränderungen seines Lebensraumes durch Begradigungen und Uferverbau,<br />

Uferabbrüche und Einträge von Schwemmstoffen, zum Beispiel<br />

durch unmittelbar ans Ufer angrenzende landwirtschaftliche Ackerflächen,<br />

können Populationen zum Erlöschen bringen. Der Steinkrebs reagiert<br />

empfindlich auf die Verfüllung seiner Wohnhöhlen mit Sedimenten<br />

und auf den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln ins Gewässer.<br />

Besondere Vorsicht ist bei der Verwendung von Insektiziden in Gewässernähe<br />

geboten. Krebse sind Gliederfüßer und reagieren auf diese Mittel<br />

besonders empfindlich.<br />

Der Besatz mit Aalen in Steinkrebsgewässern kann Krebsbestände<br />

stark reduzieren. Auch andere räuberische Fischarten wie Barsche oder<br />

Hechte können einen hohen Fraßdruck auf Flusskrebse ausüben. Bei<br />

Elektrobefischungen werfen die Tiere oft ihre Scheren oder Beine ab.<br />

Daher geht auch hiervon eine Bedrohung aus.<br />

Eine ernste Gefahr sind alle fremdländischen, vor allem aber amerikanische<br />

Krebsarten als potenzielle Überträger der Krebspest. Diese Infektion<br />

mit dem Schlauchpilz Aphanomyces astaci, der im 19. Jahrhundert<br />

aus Nordamerika nach Europa eingeschleppt wurde, ist für europäische<br />

Krebsarten tödlich. Diese Krankheit ist der Grund für den weltweiten<br />

Rückgang des Edelkrebses.<br />

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22<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

5 ERHEBLICHKEITSABSCHÄTZUNG ZUM VSG-GEBIET NR. VSG-5809-401 „MITTEL- UND<br />

UNTERMOSEL“<br />

5.1 <strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong> zum VSG-Gebiet Nr. 5809-401 „Mittel- und Untermosel“<br />

Angaben zum NATURA <strong>2000</strong>-Gebiet Quelle: (offizielle Liste, Schattenliste)<br />

Standartdatenbogen<br />

VSG-Nr.: 5908-401<br />

Name: Mittel- und Untermosel<br />

Fläche: ca. 15.891 ha<br />

Schutzstatus: Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis<br />

Koblenz<br />

Vogelschutzgebiet Mittel- und Untermosel<br />

1.1 Kurzcharakteristik des Planungsraumes:<br />

Das Kerbtal der Mosel gehört zu den landschaftlich schönsten<br />

Gebieten von Rheinland-Pfalz. Die Abgrenzung orientiert<br />

sich an den klimatisch begünstigten Steilhängen und<br />

umfasst eine Reihe tief eingeschnittener Seitentäler, deren<br />

Flanken in der Regel bewaldet sind.<br />

Brachen und unterschiedliche Waldtypen mit dominierenden<br />

Laubholzbeständen sind die wesentlichen Lebensräume.<br />

Die Vermehrung und flächenmäßige Ausdehnung artenreicher<br />

Lebensraumtypen macht das Gebiet für eine Vielzahl<br />

bedrohter, in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie benannter<br />

Vogelarten attraktiv und schützenswert. Mehrere Arten weisen<br />

hier mit ihre größten Brutvorkommen in Rheinland-Pfalz<br />

auf.<br />

1.2 Lebensraum-typen/Arten Zielarten der Vogelschutzrichtlinie:<br />

Haselhuhn (Tetrastes bonasia)<br />

Mittelspecht (Dendrocopos medius)<br />

Neuntöter (Lanius collurio)<br />

Rotmilan (Milvus milvus)<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans)<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius)<br />

Schwarzstorch (Ciconia nigra)<br />

Uhu (Bubo bubo)<br />

Wanderfalke (Falco peregrinus)<br />

WeSt<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Erhaltungsziel<br />

Haselhuhn<br />

(Tetrastes bonasia)<br />

Mittelspecht<br />

Dendrocopos medius<br />

Wendehals (Jynx torquilla)<br />

Wespenbussard (Pernis apivorus)<br />

Zippammer (Emberiza cia)<br />

Erhaltung oder Wiederherstellung strukturreicher Laub- und<br />

Mischwälder sowie von Magerrasen mit Brachen und Felsbiotopen,<br />

Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen<br />

Gewässer- und Uferzonendynamik, ihrer typischen Lebensräume<br />

und -gemeinschaften sowie der Gewässerqualität.<br />

I. Lebensraum<br />

Das Haselhuhn benötigt unterholzreiche Wälder mit einer vielseitigen Artenzusammensetzung<br />

und mit einer reichen horizontalen und vertikalen<br />

Gliederung. Gute Haselhuhnbiotope weisen Laubbäume, eine nicht zu<br />

dichte Kraut-, Hochstauden- und Zwergstrauchschicht, die Beeren als<br />

Nahrung anbieten sowie Dickichte auf. Ungeeignete Habitate sind durchforstete<br />

oder dicht geschlossene Altersklassenbestände.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Ein wichtiger Faktor für den Rückgang der Haselhuhnpopulation, stellt neben<br />

der regionalen Bejagung vor der Jahrhundertwende, die gravierende<br />

Änderung der forstlichen Nutzung dar. Besonders der Rückgang der Niederwälder<br />

ist eine wichtige Ursache für die negative Bestandsänderung.<br />

Die Überführung der Laub- und Mischwälder zu reinen Altersklassenbeständen,<br />

den Anbau von Fichtenmonokulturen und die Umwandlung von<br />

Nieder- und Mittelwald in Hochwald führen zu Lichtmangel und so zur<br />

Verdrängung von Pflanzen- und Wirbellosenarten, die für das Haselhuhn<br />

lebensnotwendig sind. Auch die Klimaveränderung stellt einen Gefährdungsfaktor<br />

für das an kontinentale Klimaverhältnisse angepasste Tier<br />

dar. Nasskalte Sommer führen zu eine erhöhten Kükensterblichkeit und<br />

bei milden, niederschlagsreichen Wintern sind teilweise hohe Verluste der<br />

Alttiere festzustellen.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

In Mitteleuropa ist der Mittelspecht bevorzugt in Hartholzauen und (auch<br />

staunassen) artenreichen (produktiven) und alten Laubmischwäldern zu<br />

finden. Gebietsweise hat die Art eine sehr starke Bindung an Eichen, aber<br />

auch an andere überwiegend rauborkige Altstämme. Im Anschluss an<br />

größere Altholzbestände ist der Mittelspecht zudem in reich strukturierten,<br />

anthropogen beeinflussten Sekundärbiotopen wie Streuobstbeständen<br />

und Parks zu finden. Die Bestandsdichte steigt mit Zunahme des Eichenanteils.<br />

Der Mittelspecht ist bei seiner Brutbaumwahl flexibel; er bevorzugt<br />

allerdings auch hier Eichen. Die Höhlen befinden sich in der Regel im Bereich<br />

von Schadstellen sowie in abgestorbenen bzw. morschen Bäumen<br />

oder Ästen, wobei die mittlere Höhe ca. 9 Meter beträgt (1,5 – 20 Meter).<br />

WeSt<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Neuntöter<br />

Lanius collurio<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Lebensraumverlust durch kurze Umtriebszeiten, Entnahme von Alteichen;<br />

• Zerstörung oder Trockenfallen von Hartholzauen;<br />

• Verdrängung der Eiche durch die Buche;<br />

• „Verinseln“ geeigneter Waldgebiete;<br />

• Beseitigung von Streuobstwiesen oder Verluste alter Obstbestände.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Der Neuntöter ist ein Brutvogel reich strukturierter, offener bis halb offener<br />

Landschaften in thermisch günstiger Lage. Dazu gehören z. B. Heckenlandschaften,<br />

Trocken- und Magerrasen, frühe Stadien von Sukzessionsflächen,<br />

Feldgehölze, Weinberge, Streuobstwiesen, Ödländer, Moore,<br />

verwilderte Gärten usw. Die Nester befinden sich meist in bis zum Boden<br />

Deckung bietenden Hecken oder Gebüschen.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Beeinträchtigung durch zunehmend atlantisch geprägtes Klima;<br />

• Lebensraumzerstörung oder -veränderung:<br />

o Ausräumung und Uniformierung der Agrarlandschaft, dabei insbesondere<br />

Beseitigung von Heckenmosaiken<br />

o Erstaufforstung<br />

o Umbruch von Grünland, Nutzungsaufgabe von Heide- und (trockengelegten)<br />

Moorflächen<br />

o Landschaftsverbrauch und Versiegelung<br />

• Abnahme der Nahrung oder ihrer Zugänglichkeit durch Eutrophierung,<br />

Intensivierungsmaßnahmen (u. a. Grünlandumbruch, Vergrößerung<br />

der Schläge, Bewirtschaftung bis unmittelbar an die Randstrukturen);<br />

• Häufige Mahden;<br />

• Rückgang der Weidewirtschaft;<br />

• Zerstörung der Strukturvielfalt;<br />

• Verlust von Magerrasen;<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art, da ausreichend Ausweichflächen<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

WeSt<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Rotmilan<br />

Milvus milvus<br />

I. Lebensraum<br />

Der Lebensraum des Rotmilans besteht aus zwei Haupttypen: Wald als<br />

Brut- und Ruhehabitat und waldfreies Gelände als Nahrungshabitat. Insgesamt<br />

erfüllt eine abwechslungsreiche Landschaft aus Offenland (mit<br />

hohem Grünlandanteil) und Wald (mit einem hohen Anteil an altem Laubwald)<br />

die Ansprüche des Rotmilans am besten. Die intraspezifische Territorialität<br />

führt im Allgemeinen zu einer gleichmäßigen Verteilung der Reviere<br />

im Raum. Die Horste werden generell auf hohen Bäumen, meist in<br />

der Waldrandzone, angelegt. Als bevorzugtes Jagdgebiet des Rotmilans<br />

dienen Grünlandgebiete (Wiesen) mit unterschiedlichem Nutzungs(schnitt)muster.<br />

In der Reproduktionszeit liegen die Jagdanteile auf<br />

Grünland bei > 80%. Auch Mülldeponien können lokalen Rotmilanvorkommen<br />

als wichtiges Nahrungshabitat dienen.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Stark verringertes Nahrungsangebot infolge Intensivierung der Landwirtschaft<br />

und Verbauung der Landschaft (Flächenverbrauch) (z.B.<br />

Rückgang des Hamsters, Verringerung der Mäusegradation);<br />

• Sekundärvergiftungen durch Rodentizide bei der Nagerbekämpfung;<br />

• Störung des Brutgeschäftes durch forstwirtschaftliche Maßnahmen in<br />

der Horstumgebung während der Brutzeit, kurze Umtriebszeiten und<br />

Abnahme des älteren Laubholzanteils;<br />

• Störungen und Vergrämung im Horstbereich durch Freizeitnutzung;<br />

• Verluste an Freileitungen und ungesicherten Masten;<br />

• offenbar häufigstes Kollisionsopfer unter den Greifvögeln an Windenergieanlagen.<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art, da ausreichend Ausweichflächen<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

WeSt<br />

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<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Schwarzmilan<br />

Milvus migrans)<br />

I. Lebensraum<br />

Generell werden für die Besiedelung gewässerreiche Landschaften der<br />

Tieflagen (Flussauen, Seen) gegenüber Tallagen der Mittelgebirge vorgezogen<br />

und dicht bewaldete Bereiche mit nur wenigen Gewässern und geringem<br />

Offenlandanteil gemieden. Der Schwarzmilan brütet auf Bäumen<br />

größerer Feldgehölze und hoher, lückiger Altholzbestände in ebenem und<br />

hügeligem Gelände, oft in Gewässernähe und daher häufig in Eichenmischwäldern<br />

beziehungsweise Hart- und Weichholzauen. Die Horstbäume<br />

befinden sich in geringer Entfernung zum Waldrand. Nicht selten brütet<br />

der Schwarzmilan in oder in der Nähe von Graureiher- und Kormorankolonien,<br />

da er als Schmarotzer von der Nahrung der Koloniebrüter profitiert.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Lebensraumverluste durch Zerstörung natürlicher Auenlandschaften<br />

und Auwälder, kurze Umtriebszeiten sowie Veränderungen in der<br />

Landnutzung;<br />

• Als Aas- und Abfallfresser gefährdet durch Kontamination der Beutetiere<br />

mit Pestiziden und anderen Giften<br />

• Eintragen von Plastikmüll kann zu Staunässe im Nest führen;<br />

dadurch Auskühlen und Absterben der Embryonen<br />

• Brutaufgabe durch Maßnahmen (Holzselbstwerber) im Horstumfeld<br />

während der Brutzeit (bspw. Fällen von Horstbäumen, Freizeitaktivitäten)<br />

• Verluste an Freileitungen und ungesicherten Masten (Stromschluss)<br />

• Verringerung des Nahrungsangebotes durch geänderte Deponietechnik<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

WeSt<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Schwarzstorch<br />

Ciconia nigra<br />

Uhu<br />

(Bubo bubo)<br />

I. Lebensraum<br />

Der Schwarzstorch ist ein typischer Waldbewohner und Indikator für störungsarme,<br />

altholzreiche Waldökosysteme. Die Brutgebiete liegen überwiegend<br />

in großflächigen, strukturreichen und ungestörten Waldgebieten<br />

der Mittelgebirge mit eingestreuten aufgelichteten Altholzbeständen (insbesondere<br />

Buche und Eiche). Zur Nahrungssuche nutzt die Art abwechslungsreiche<br />

Feuchtgebiete, d.h. fischreiche Fließgewässer und Gräben,<br />

Bruchwälder, Teichgebiete sowie Nass- und Feuchtwiesen. Der Horst, der<br />

durch eine natürliche Anflugschneise (ungenutzte Wege, alte Schneisen)<br />

gedeckt angeflogen werden kann, befindet sich in der Regel in altem<br />

Baumbestand. Der Horstbaum weist häufig ein geschlossenes Kronendach<br />

und starke Seitenäste auf, wobei oft die unteren in Stammnähe zum<br />

Horstbau genutzt werden. Neben der Großflächigkeit des Waldgebietes,<br />

die allerdings nicht der ausschlaggebende Faktor zu sein scheint, sind offensichtlich<br />

vor allem relative Ruhe und Ungestörtheit sowie gut erreichbare<br />

Nahrungsgründe für die Brutgebietsauswahl relevant.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Eine der bedeutendsten Gefährdungsursachen in den Brutgebieten<br />

ist die Kollision mit Mittel- und Niederspannungsleitungen sowie der<br />

Stromschluss an nicht gesicherten Masttypen (Abspannmaste, Maste<br />

mit Stützisolatoren);<br />

• Störungen an den Horstplätzen während der Brutzeit mit z. T. direkter<br />

Auswirkung auf den Bruterfolg durch Personen (z. B. Wanderer,<br />

Hobbyfotografen, Jäger, Reiter) in weniger als 100 m Entfernung vom<br />

Horst oder forstliche Maßnahmen in weniger als 300 m Entfernung;<br />

• Errichtung von Windkraftanlagen im Umfeld von Schwarzstorchrevieren;<br />

• Verluste durch Anflug an Stacheldraht im Bereich von Fließgewässern,<br />

die als Viehtränke eingezäunt sind;<br />

• Kalkungsflüge im Horstbereich während der Brutzeit;<br />

• Heißluftballonfahrten und Flugbewegungen dicht über den Brutgebieten;<br />

• Übermäßige Walderschließung;<br />

• Waldumbau; übermäßiger Einschlag von Althölzern, kurze Umtriebszeiten,<br />

Aufforstung mit Nadelhölzern;<br />

• Zuwachsen von Waldwiesen infolge Nutzungsaufgabe;<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Der Uhu bevorzugt offene, meist locker bewaldete und reich strukturierte<br />

Gebiete, oft in der Nähe von Flüssen und Seen. Die Nistplätze befinden<br />

sich überwiegend an schmalen Vorsprüngen exponierter Felswände, an<br />

felsigen Abbrüchen oder an schütter bewachsenen Steilwänden. Bei uns<br />

WeSt<br />

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15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

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Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Wendehals<br />

Jynx torquilla<br />

vor allem auch in Steinbrüchen und im Tiefland Mitteleuropas zudem in<br />

Greifvogelhorsten oder am Boden. Die Jagdgebiete sind weiträumige Niederungen,<br />

Siedlungsränder, halb offene Hanglagen, nahrungsreiche Wälder<br />

etc., auch Mülldeponien in einem Radius von in der Regel weniger als<br />

drei Kilometern (Reviergröße: ca. <strong>2000</strong> ha).<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

Große Gefahren sind Verluste an Freileitungen, Straßen und Eisenbahn;<br />

• Geringer Bruterfolg durch Störungen am Brutplatz (z. B. Freizeitnutzung);<br />

• Verringerung des Nahrungsangebots durch Intensivierung und Mechanisierung<br />

der Landwirtschaft, Grünlandumbruch sowie Erschließung,<br />

ferner durch ungünstige Witterung zur Brutzeit und ausbleibende Mäusegradationen;<br />

• Erhöhte Sterblichkeit infolge langer, schneereicher Winter;<br />

• Jungvogelverluste durch Absturz aus den Horsten sowie (meist nur<br />

nach massiven Störungen) durch Prädation an Horsten;<br />

• Vergitterung von Felsen zur Steinschlagsicherung.<br />

•<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Waldränder, Lichtungen und offenes Waldland (meist Laub-, aber auch<br />

Nadelwald), Streuobstwiesen, Parks, große Gärten. Außerhalb der Brutzeit<br />

auch in Gebüsch und Offenland.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Ungünstige klimatische Faktoren (Niederschläge und Temperatur)<br />

während der Brut- und Aufzuchtszeit;<br />

• Lebensraumentwertung, Lebensraumverlust und Lebensraumzerstörung:<br />

• Vernichtung von Brutbäumen;<br />

• Verlust von Nahrungshabitaten;<br />

• Eutrophierung und Verbrachung von kurzrasigem Grünland und Viehweiden;<br />

• Umwandlung vieler Feld- und Obstgärten in "gepflegte" Kleingärten;<br />

• Siedlungsbau; viele typische Streuobstbestände wurden und werden<br />

durch Ausdehnung von Wohn- und Industriesiedlungen sowie Freizeiteinrichtungen<br />

überbaut;<br />

• Straßenbau, Verlust von Obstbaumalleen, Asphaltierung eines Großteils<br />

der Feldwege.<br />

WeSt<br />

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29<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Wanderfalke<br />

Falco peregrinus<br />

Wespenbussard<br />

Pernis apivorus<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art, da ausreichend Ausweichflächen<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

I. Lebensraum<br />

Der Wanderfalke ist sehr vielseitig hinsichtlich seiner Lebensraumansprüche<br />

und meidet lediglich hochalpine Gebiete, großflächig ausgeräumte<br />

Kulturlandschaft sowie große geschlossene Waldkomplexe. Er brütet bevorzugt<br />

an steilen Felswänden in Flusstälern und Waldgebirgen, an Steilküsten<br />

und Steinbrüchen, war früher aber auch Baumbrüter in lichten Althölzern<br />

(dort ausgerottet), an Waldrändern usw. und Bodenbrüter in großen<br />

Moorgebieten der borealen Zone Nordeuropas (ausnahmsweise auch<br />

auf Inseln Mitteleuropas). Außerdem nehmen Bruten an hohen Bauwerken<br />

auch innerhalb von Großstädten zu. Die Jagd vollzieht sich vorwiegend<br />

in offener Landschaft, vor allem im Winter nicht selten auch am<br />

Wasser, inzwischen vermehrt auch innerhalb von Großstädten.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Gebietsweise direkte Verfolgung (illegaler Abschuss und Vergiftung, illegales<br />

Aushorsten und Fallenfang zu Aufzuchtzwecken)<br />

• Störungen an den Brutplätzen durch Freizeitaktivitäten (Wandern, Klettern<br />

etc.) und Forstarbeiten<br />

• Freileitungs- und Strommastenopfer<br />

• Natürliche Verluste durch ungünstige Witterung zur Brutzeit sowie<br />

durch Steinmarder, Uhu, Parasitenbefall etc.<br />

• Verlust des Lebensraumes durch Zersiedelung, Zerschneidung, Verdrahtung<br />

etc.<br />

• Rückgang der Beutetiere<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

I. Lebensraum<br />

Der Wespenbussard ist Brutvogel größerer, abwechslungsreich strukturierter<br />

Buchen-, Eichen- und Laubmischwälder. Im Mittelgebirge werden<br />

Kuppen und obere Hangbereiche als Horststandorte bevorzugt.<br />

Nahrungshabitate sind sonnige Waldpartien wie Lichtungen, Kahlschläge,<br />

Windwürfe, Waldwiesen, Wegränder, Schneisen sowie halb offenes Grünland,<br />

Raine, Magerrasen, Heiden und ähnliche extensiv genutzte Flächen.<br />

Die zeitliche Nutzung der verschiedenen Habitatelemente im Brutrevier ist<br />

kaum erforscht. Ausgedehntes Agrarland (Ackerbau) bietet ihm keinen<br />

Lebensraum.<br />

In Rheinland-Pfalz ist der Wespenbussard landesweit überwiegend in geringer<br />

Dichte verbreitet und besiedelt mit Ausnahme der Höhenlagen alle<br />

WeSt<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

30<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Zippammer<br />

Emberiza cia<br />

Höhenstufen, vom Auwald am Oberrhein bis in die Mittelgebirge. Ausgedehnte,<br />

ruhigere Waldlandschaften, extensiv genutzte, kleinflächig gegliederte<br />

Grünländereien mit sonnenexponierten Hängen bieten dem Wespenbussard<br />

gute Lebensbedingungen. Bevorzugt in thermisch günstigen<br />

Gebieten entlang von Rhein, Mosel, Ahr, Nahe und Lahn.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Verringertes Nahrungsangebot durch Ausräumung der Landschaft,<br />

Zerstörung und Eutrophierung ursprünglich insektenreicher Kulturlandschaft<br />

• Eingriffe in Altholzbestände, kurze Umtriebszeiten, Verringerung des<br />

Laubholzanteils<br />

• Störungen an den Brutplätzen während der Brutzeit<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art, da ausreichend Ausweichflächen<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

I. Lebensraum<br />

Offene, felsige Hügel und Berghänge, oft mit Büschen und vereinzelten<br />

Bäumen, besonders extensiv bewirtschaftete Weinberge; kleine Felder<br />

und Gärten im Gebirge, ferner Lichtungen und Ränder von hochgelegenen<br />

Wäldern, gelegentlich auf Windwurfflächen und Kahlschlägen, häufiger<br />

auch Steinbrüche.<br />

II. Gefährdungen/ Beeinträchtigungen<br />

• Lebensraumveränderungen durch Aufgabe traditioneller Nutzungsformen,<br />

z. B. der extensiven Beweidung steiler Hänge oder des Steillagenweinbaus,<br />

in der Folge Sukzession<br />

• Erstaufforstung;<br />

• Natürliche Ursachen wie Klimaveränderungen<br />

III. Bewertung<br />

Das Vorhaben bleibt ohne Wirkung auf die Art.<br />

Keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

WeSt<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

Ortsgemeinde Burgen<br />

31<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

6 Abschätzung von Beeinträchtigungen für die <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete<br />

Beeinträchtigung<br />

mit Bezug zur Fläche:<br />

Erläuterung:<br />

Zerschneidung:<br />

nein<br />

Restflächen in %:<br />

keine<br />

Beeinträchtigung: nicht<br />

erheblich<br />

kleinster Abstand in m:<br />

ca. 10 m<br />

Gebietsverkleinerung<br />

in %: 0,00<br />

Vorübergehende Inanspruchnahme:<br />

nein<br />

Aus den o.g. Darstellungen wird deutlich, dass keine der zwei sich in der Nähe befindlichen <strong>Natura</strong><br />

<strong>2000</strong>-Gebiete durch das geplante Vorhaben zerschnitten, vorübergehend in Anspruch genommen<br />

werden oder eine Gebietsverkleinerung erfahren.<br />

Beeinträchtigung<br />

mit Bezug zur Funktion:<br />

Erläuterung:<br />

Lebensraumtypen nach Anhang<br />

I<br />

Arten nach Anhang II<br />

prioritäre Lebensraumtypen prioritäre Arten<br />

Puffer- oder Entwicklungsfunktionen besondere Lebensgemeinschaften<br />

sehr kleinflächige Inanspruchnahme Unmaßgebliche Gebietsbestandteile<br />

Durch das geplante Vorhaben außerhalb der <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete wird hinsichtlich der o.a. Arten und<br />

Lebensräume angeführt, dass bei einer Realisierung der Planung davon auszugehen ist, dass einzelne<br />

Individuen, die diesen Bereich als temporäre Nahrungshabitate nutzen, in angrenzende Bereiche<br />

ausweichen können. Insbesondere können Vogelarten des Vogelschutzgebietes „Mittel- und Untermosel“<br />

(z.B. Wendehals), die nördlich und westlich an den Planungsraum angrenzenden Bereiche mit<br />

vergleichbaren Biotopqualitäten als Nahrungshabitat nutzen.<br />

Durch die in räumlicher Nähe liegenden Einrichtungen der Freizeit- und Erholungsnutzung (Sportplatz<br />

und Schießstand), der bestehenden Abstellfläche für Campingfahrzeuge, der Pferdehaltung auf einzelnen<br />

Flächen und sonstigen anthropogenen Vorbelastungen (Verkehr der Schulstraße mit direkter<br />

Anbindung an die B 49, Frequentierung der Wege im Rahmen der Freizeitnutzung) kann angenommen<br />

werden, dass störungsempfindliche Arten der <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Gebiete den Planungsraum zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht bzw. nur bedingt als Nahrungshabitat nutzen.<br />

Bei einer geänderten Nutzung des Plangebietes ist daher für die Arten von keiner erheblichen oder<br />

nachhaltigen Beeinträchtigung des Plangebietes auszugehen.<br />

WeSt<br />

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

15. Änderung Flächennutzungsplan<br />

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32<br />

Sondergebiet „Abstellfläche für Campingfahrzeuge und Boote“<br />

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-<strong>Erheblichkeitsabschätzung</strong><br />

Kumulative Wirkungen durch andere Projekte oder Pläne<br />

Erläuterung:<br />

Neben den o.a. Einrichtungen besteht seitens der Ortsgemeinde keine Planungsabsicht nach weiterer<br />

Inanspruchnahme der unbebauten Flächen für Siedlungszwecke bzw. für die Freizeit- und Erholungsnutzung.<br />

Die an den Änderungsbereich angrenzenden Flächen weisen ähnliche Eigenschaften auf, so<br />

dass es trotz der kleinflächigen Inanspruchnahme der biotopkartierten Fläche unter Berücksichtigung<br />

bestehender Nutzungen zu keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen für die <strong>Natura</strong><br />

<strong>2000</strong>-Gebiete kommen wird.<br />

Einschätzung:<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Moselhänge und Nebentäler<br />

der unteren Mosel“ 5809-301 und des Vogelschutzgebietes Mittel- und Untermosel“ 5809-401 sind<br />

durch die geplante Bauflächendarstellung unter Berücksichtigung der temporären (saisonalen) Nutzung<br />

nicht zu erwarten.<br />

WeSt<br />

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