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Niederschrift VG-Rat vom 04.05.2011 - Verbandsgemeinde ...

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N i e d e r s c h r i f t<br />

über die Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates Untermosel, am Mittwoch, <strong>04.05.2011</strong>,<br />

um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Untermosel,<br />

Bahnhofstraße 44, Kobern-Gondorf.<br />

Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und<br />

Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Anwesend waren: Bürgermeister Bruno Seibeld<br />

- Vorsitzender -<br />

Werner Merkenich, Kobern-Gondorf<br />

1. Beigeordneter zugl. <strong>Rat</strong>smitglied<br />

Klaus Endris, Oberfell<br />

2. Beigeordneter<br />

Ewald Lambert, Alken<br />

3. Beigeordneter<br />

die <strong>Rat</strong>smitglieder: Johannes Liesenfeld, Löf<br />

Rudolf Zenz, Löf zugl. Ortsbürgermeister<br />

Peter Scheidweiler, Macken zugl. Ortsbürgermeister<br />

Jörg Johann, Kobern-Gondorf<br />

Alfred Christ, Oberfell<br />

Gottfried Thelen, Oberfell zugl. Ortsbürgermeister<br />

Klaus Hammes, Brodenbach<br />

Rudolf Börsch, Macken<br />

Rainer Thelen, Oberfell<br />

Carola Ibald, Lehmen (bis TOP 6)<br />

Eric Stumm, Dieblich<br />

Gertrud Sommer, Löf<br />

Dietmar Jachmich, Dieblich<br />

Frank Föhr, Hatzenport<br />

Christoph Gietzen, Hatzenport<br />

Karl-Anton Groß, Kobern-Gondorf<br />

Hans-Joachim Schu-Knapp, Winningen zugl. Ortsbürgermeister<br />

Günter Deis, Lehmen zugl. Ortsbürgermeister<br />

Albrecht Gietzen, Hatzenport zugl. Ortsbürgermeister<br />

Lothar Künster, Niederfell<br />

Ralf Dötsch, Kobern-Gondorf<br />

Georg Schneider, Nörtershausen<br />

Hermann-Josef Baecker, Kobern-Gondorf<br />

Heinz-Jürgen Meidt, Niederfell zugl. Ortsbürgermeister<br />

Simone Wolf, Löf<br />

Volkmar Pies, Winningen<br />

Stefan Degen, Kobern-Gondorf<br />

1


es fehlten: Helmut Hannes, Dieblich<br />

Ingo Dominik, Kobern-Gondorf<br />

Christian Comes, Kobern-Gondorf<br />

Thomas Pelzer, Winningen<br />

Die Ortsbürgermeister: Michael Dötsch, Kobern-Gondorf<br />

Charly Emser, Nörtershausen<br />

Frank Röder, Wolken<br />

außerdem waren<br />

anwesend: Klaus Boosfeld, Werkleiter<br />

Dieter Weinand zugl. Schriftführer<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und<br />

Beschlussfähigkeit besteht.<br />

Tagesordnung<br />

A) Öffentliche Sitzung<br />

1. Mitteilungen<br />

2. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

3. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Teilfortschreibung „Sonderbaufläche Großflächiger Einzelhandel“ in Kobern-Gondorf;<br />

- Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches<br />

- Beschluss zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens<br />

4. Verschiedenes<br />

2


A) Öffentliche Sitzung<br />

1. Mitteilungen<br />

Bürgermeister Bruno Seibeld informierte die Mitglieder des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />

über folgende Angelegenheiten:<br />

a) Das Freibad Winningen ist seit Samstag, 30.04.2011, geöffnet.<br />

b) Die Erlebnistage Sonnige Untermosel haben mit der Eröffnungsschifffahrt am<br />

29.04.2011 begonnen. Das Angebot beinhaltet eine Reihe von attraktiven<br />

Veranstaltungen.<br />

c) Der Erlebnistag Happy Mosel an dem sich auch die Sonnige Untermosel beteiligt,<br />

findet am Sonntag, 19.06.2011, statt. Zu diesem Ereignis ist die Bundesstraße 416<br />

linksseitig der Mosel ganztägig gesperrt. Die Eröffnungsveranstaltung unter<br />

Beteiligung des Ministerpräsidenten findet in Winningen statt.<br />

d) Werbemaßnahmen der Touristinfo Sonnige Untermosel zeigen eine sehr starke<br />

Resonanz. Dies ist auch auf die BUGA in Koblenz zurückzuführen.<br />

2. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes<br />

für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

Anlass für die Vergabe des Einzelhandelskonzeptes für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Untermosel<br />

Als Entscheidungsgrundlage zur mittel- und langfristigen Entwicklung des Einzelhandels<br />

innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel hat die <strong>Verbandsgemeinde</strong> am 29.06.2009<br />

die CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, mit der Erarbeitung eines<br />

Einzelhandelskonzeptes für das Gebiet der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel beauftragt.<br />

Damit wurde den Anforderungen des Landesentwicklungsprogramms IV entsprochen,<br />

das den Kommunen die Vorlage interkommunal abgestimmter Einzelhandelskonzepte<br />

als Grundlage für die Bauleitplanung empfiehlt.<br />

Beteiligung der zuständigen Gremien und Träger öffentlicher Belange<br />

Die CIMA hat aufbauend auf einer detaillierten Bestandsaufnahme im Mai 2010 den<br />

Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vorgelegt; am 02.06.2010<br />

folgte eine Präsentation des Konzeptes vor dem <strong>Rat</strong> der <strong>Verbandsgemeinde</strong>. Im<br />

November 2010 legte die CIMA eine aktualisierte Fassung des Einzelhandelskonzeptes<br />

vor, in dem der Beschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates zur Einbeziehung des Standortes<br />

Moselbrücke Alken und die veränderten Planungen für das Postgelände in Kobern-<br />

Gondorf Berücksichtigung fanden.<br />

3


Entsprechend der Anregungen des LEP IV wurde im Dezember 2010 ein<br />

Beteiligungsverfahren durchgeführt, in das alle Ortsgemeinden und relevante Träger<br />

öffentlicher Belange einbezogen wurden.<br />

Eine Synopse der Anregungen mit Empfehlungen zur Berücksichtigung der Vorschläge<br />

in der abschließenden Fassung des Konzeptes legt die CIMA im Januar 2011 vor.<br />

Kernaussagen des Konzeptes<br />

Das Einzelhandelskonzept baut auf folgenden Zielvorstellungen auf:<br />

��Entwicklung und Sicherung des Grundzentrums Kobern-Gondorf in seiner<br />

zentralörtlichen Funktion<br />

��Entwicklung und Sicherung eines Netzes von Nahversorgungsstandorten in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

��Erhalt der kleineren lokalen Versorger in den übrigen Ortsgemeinden<br />

��Ausschluss von innenstadtrelevanten Einzelhandelsnutzungen in nicht-integrierten<br />

Lagen<br />

In der Konkretisierung der formulierten Zielvorstellungen hat die CIMA drei alternative<br />

Entwicklungsszenarien formuliert und gutachterlich geprüft:<br />

��Szenario 1: Konzentration der Einzelhandelsentwicklung auf das Grundzentrum<br />

Kobern-Gondorf<br />

��Szenario 2: Etablierung von zwei Zentren der Nahversorgung in der <strong>VG</strong> Kobern-<br />

Gondorf (Kobern-Gondorf als Grundzentrum, Niederfell als ergänzendes<br />

Nahversorgungszentrum auf der rechten Moselseite)<br />

��Szenario 3: Förderung von Kobern-Gondorf als starkes Grundzentrum,<br />

funktionierende Nahversorgungszentren in Niederfell, Dieblich und/ oder Alken sowie<br />

ergänzende lokale Versorgung<br />

In der gutachterlichen Bewertung hat die CIMA abschließend empfohlen, den<br />

Einzelhandel innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> zukünftig auf der Grundlage des<br />

Szenarios 3 zu entwickeln.<br />

Damit sollte aus gutachterlicher Sicht der Schwerpunkt der zukünftigen<br />

Einzelhandelsentwicklung weiterhin auf dem Grundzentrum Kobern-Gondorf liegen. Die<br />

vorliegende Projektplanung für die Verlagerung des REWE-Marktes und die Ansiedlung<br />

eines Discounters im Bereich Postgelände wird ausdrücklich befürwortet. Aufgrund der<br />

gewählten baulichen Anordnung der Betriebe in einem einzelnen Objekt ist allerdings<br />

ein Zielabweichungsverfahren erforderlich.<br />

Für die übrigen Ortsgemeinden – insbesondere Alken, Niederfell und Dieblich – können<br />

die Voraussetzungen für die Etablierung langfristig tragfähiger Nahversorgungsangebote<br />

geschaffen werden. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen (u.a. LEP IV)<br />

sind in diesen Orten aber Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Großflächigkeit<br />

genehmigungsfähig.<br />

4


Das Einzelhandelskonzept enthält ferner die erforderlichen planungsrechtlichen<br />

Instrumente zur Umsetzung des Szenarios 3:<br />

��Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Kobern-Gondorf<br />

��Räumliche Abgrenzung der potenziellen Nahversorgungszentren in Dieblich,<br />

Niederfell und Alken<br />

��Liste der innenstadtrelevanten Sortimente für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />

Die im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat vertretenen Fraktionen erklärten auch unter<br />

Berücksichtigung der Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Mittelrhein Westerwald<br />

ihre Zustimmung.<br />

Beschluss:<br />

Das Einzelhandelskonzept wird unter Berücksichtigung der Anregungen aus dem<br />

Beteiligungsverfahren beschlossen. Der Beschluss des Einzelhandelskonzeptes dient als<br />

städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel.<br />

Im weiteren Verfahren ist ein förmlicher Beschluss des Einzelhandelskonzeptes als<br />

städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch die<br />

Ortsgemeinde Kobern-Gondorf, insbesondere Bestätigung der vorgeschlagenen<br />

Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Kobern-Gondorf, erforderlich.<br />

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.<br />

3. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Teilfortschreibung „Sonderbaufläche Großflächiger Einzelhandel“ in<br />

Kobern-Gondorf;<br />

- Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches<br />

- Beschluss zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat Untermosel hat am 29.09.2010 das Planänderungsverfahren<br />

zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“ in Kobern-Gondorf<br />

eingeleitet. Dabei wurde der Geltungsbereich entsprechend festgelegt. Dieser<br />

Abgrenzungsvorschlag orientiert sich an den Investorenplänen zwei<br />

Einzelhandelsbetriebe nebeneinander zu errichten.<br />

Im November 2010 stellten die Investoren neue Pläne zur Errichtung eines<br />

zweigeschossigen rd. 3.200 m² großen Nahversorgungszentrums, das im Obergeschoss<br />

Platz für einen Vollsortimenter und einen Discountmarkt vorsieht, vor. Im<br />

Untergeschoss sind Kfz-Stellplätze, ein Getränkemarkt sowie ein eingehauster<br />

Logistikbereich geplant. Die Etagen sollen durch Rolltreppen miteinander verbunden<br />

werden.<br />

Der Flächenbedarf hierfür fällt gegenüber der früheren Planung geringer aus, so dass<br />

die im Flächennutzungsplan zu ändernde Fläche reduziert werden kann. Der neue<br />

Abgrenzungsvorschlag wurde anhand einer Planskizze dargestellt. Darüber hinaus wird<br />

das Flurstück 281/9 aus der Änderung herausgenommen.<br />

5


Die Reduzierung des Geltungsbereiches mit der Darstellung „Sonderbaufläche<br />

Großflächiger Einzelhandel“ ist eine zentrale Forderung der Baudenkmalpflege zum<br />

Schutz der Denkmalschutzzone „Schloss Liebieg“. Dies hat sich herauskristallisiert im<br />

Rahmen der vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 18 Landesplanungsgesetz,<br />

die am 08.12.2010 bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als untere<br />

Landesplanungsbehörde beantragt wurde. Das Ergebnis der vereinfachten<br />

raumordnerischen Prüfung ist derzeit noch offen. Hierzu hat ein Gespräch unter<br />

Beteiligung der Fachbehörden bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz stattgefunden.<br />

Gestalterische Elemente sind durch die Ortsgemeinde Kobern-Gondorf im<br />

Bebauungsplanverfahren zu regeln, insbesondere sind die Belange der<br />

Denkmalschutzzone zu beachten. Wesentliches Merkmal soll die Kleingliedrigkeit des<br />

Gebäudes ein Wesensmerkmal sein.<br />

Neben der Abstimmung mit den Denkmalschützern ist auch die Durchführung eines<br />

Zielabweichungsverfahrens erforderlich, da mit dem geplanten Verkaufsflächenumfang<br />

von insgesamt ca. 3.200 m² für das Nahversorgungszentrum <strong>vom</strong> „Zentralitätsgebot Z<br />

57“ des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) abgewichen wird. Nach<br />

eingehender Beratung wurden durch den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgende Beschlüsse<br />

gefasst:<br />

1. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der Reduzierung des Geltungsbereiches der 13.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes – und damit der Reduzierung der<br />

Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“ – in dem sich aus der Sitzungsvorlage<br />

ergebenden Umfang einschließlich der weiteren Reduzierung in Form der Parzelle<br />

281/9 zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 13. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes für die Errichtung eines ca. 3.200 m² großen<br />

Nahversorgungszentrums die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zu<br />

beantragen.<br />

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.<br />

4. Verschiedenes<br />

Hierzu gab es keine Wortmeldungen.<br />

Ende der Sitzung: 17.35 Uhr<br />

Der Vorsitzende Der Schriftführer<br />

6

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