Niederschrift VG-Rat vom 04.05.2011 - Verbandsgemeinde ...
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N i e d e r s c h r i f t<br />
über die Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates Untermosel, am Mittwoch, <strong>04.05.2011</strong>,<br />
um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Untermosel,<br />
Bahnhofstraße 44, Kobern-Gondorf.<br />
Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und<br />
Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Anwesend waren: Bürgermeister Bruno Seibeld<br />
- Vorsitzender -<br />
Werner Merkenich, Kobern-Gondorf<br />
1. Beigeordneter zugl. <strong>Rat</strong>smitglied<br />
Klaus Endris, Oberfell<br />
2. Beigeordneter<br />
Ewald Lambert, Alken<br />
3. Beigeordneter<br />
die <strong>Rat</strong>smitglieder: Johannes Liesenfeld, Löf<br />
Rudolf Zenz, Löf zugl. Ortsbürgermeister<br />
Peter Scheidweiler, Macken zugl. Ortsbürgermeister<br />
Jörg Johann, Kobern-Gondorf<br />
Alfred Christ, Oberfell<br />
Gottfried Thelen, Oberfell zugl. Ortsbürgermeister<br />
Klaus Hammes, Brodenbach<br />
Rudolf Börsch, Macken<br />
Rainer Thelen, Oberfell<br />
Carola Ibald, Lehmen (bis TOP 6)<br />
Eric Stumm, Dieblich<br />
Gertrud Sommer, Löf<br />
Dietmar Jachmich, Dieblich<br />
Frank Föhr, Hatzenport<br />
Christoph Gietzen, Hatzenport<br />
Karl-Anton Groß, Kobern-Gondorf<br />
Hans-Joachim Schu-Knapp, Winningen zugl. Ortsbürgermeister<br />
Günter Deis, Lehmen zugl. Ortsbürgermeister<br />
Albrecht Gietzen, Hatzenport zugl. Ortsbürgermeister<br />
Lothar Künster, Niederfell<br />
Ralf Dötsch, Kobern-Gondorf<br />
Georg Schneider, Nörtershausen<br />
Hermann-Josef Baecker, Kobern-Gondorf<br />
Heinz-Jürgen Meidt, Niederfell zugl. Ortsbürgermeister<br />
Simone Wolf, Löf<br />
Volkmar Pies, Winningen<br />
Stefan Degen, Kobern-Gondorf<br />
1
es fehlten: Helmut Hannes, Dieblich<br />
Ingo Dominik, Kobern-Gondorf<br />
Christian Comes, Kobern-Gondorf<br />
Thomas Pelzer, Winningen<br />
Die Ortsbürgermeister: Michael Dötsch, Kobern-Gondorf<br />
Charly Emser, Nörtershausen<br />
Frank Röder, Wolken<br />
außerdem waren<br />
anwesend: Klaus Boosfeld, Werkleiter<br />
Dieter Weinand zugl. Schriftführer<br />
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und<br />
Beschlussfähigkeit besteht.<br />
Tagesordnung<br />
A) Öffentliche Sitzung<br />
1. Mitteilungen<br />
2. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />
3. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Teilfortschreibung „Sonderbaufläche Großflächiger Einzelhandel“ in Kobern-Gondorf;<br />
- Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches<br />
- Beschluss zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens<br />
4. Verschiedenes<br />
2
A) Öffentliche Sitzung<br />
1. Mitteilungen<br />
Bürgermeister Bruno Seibeld informierte die Mitglieder des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />
über folgende Angelegenheiten:<br />
a) Das Freibad Winningen ist seit Samstag, 30.04.2011, geöffnet.<br />
b) Die Erlebnistage Sonnige Untermosel haben mit der Eröffnungsschifffahrt am<br />
29.04.2011 begonnen. Das Angebot beinhaltet eine Reihe von attraktiven<br />
Veranstaltungen.<br />
c) Der Erlebnistag Happy Mosel an dem sich auch die Sonnige Untermosel beteiligt,<br />
findet am Sonntag, 19.06.2011, statt. Zu diesem Ereignis ist die Bundesstraße 416<br />
linksseitig der Mosel ganztägig gesperrt. Die Eröffnungsveranstaltung unter<br />
Beteiligung des Ministerpräsidenten findet in Winningen statt.<br />
d) Werbemaßnahmen der Touristinfo Sonnige Untermosel zeigen eine sehr starke<br />
Resonanz. Dies ist auch auf die BUGA in Koblenz zurückzuführen.<br />
2. Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes<br />
für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />
Anlass für die Vergabe des Einzelhandelskonzeptes für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Untermosel<br />
Als Entscheidungsgrundlage zur mittel- und langfristigen Entwicklung des Einzelhandels<br />
innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel hat die <strong>Verbandsgemeinde</strong> am 29.06.2009<br />
die CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, mit der Erarbeitung eines<br />
Einzelhandelskonzeptes für das Gebiet der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel beauftragt.<br />
Damit wurde den Anforderungen des Landesentwicklungsprogramms IV entsprochen,<br />
das den Kommunen die Vorlage interkommunal abgestimmter Einzelhandelskonzepte<br />
als Grundlage für die Bauleitplanung empfiehlt.<br />
Beteiligung der zuständigen Gremien und Träger öffentlicher Belange<br />
Die CIMA hat aufbauend auf einer detaillierten Bestandsaufnahme im Mai 2010 den<br />
Entwurf des Einzelhandelskonzeptes der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vorgelegt; am 02.06.2010<br />
folgte eine Präsentation des Konzeptes vor dem <strong>Rat</strong> der <strong>Verbandsgemeinde</strong>. Im<br />
November 2010 legte die CIMA eine aktualisierte Fassung des Einzelhandelskonzeptes<br />
vor, in dem der Beschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates zur Einbeziehung des Standortes<br />
Moselbrücke Alken und die veränderten Planungen für das Postgelände in Kobern-<br />
Gondorf Berücksichtigung fanden.<br />
3
Entsprechend der Anregungen des LEP IV wurde im Dezember 2010 ein<br />
Beteiligungsverfahren durchgeführt, in das alle Ortsgemeinden und relevante Träger<br />
öffentlicher Belange einbezogen wurden.<br />
Eine Synopse der Anregungen mit Empfehlungen zur Berücksichtigung der Vorschläge<br />
in der abschließenden Fassung des Konzeptes legt die CIMA im Januar 2011 vor.<br />
Kernaussagen des Konzeptes<br />
Das Einzelhandelskonzept baut auf folgenden Zielvorstellungen auf:<br />
��Entwicklung und Sicherung des Grundzentrums Kobern-Gondorf in seiner<br />
zentralörtlichen Funktion<br />
��Entwicklung und Sicherung eines Netzes von Nahversorgungsstandorten in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
��Erhalt der kleineren lokalen Versorger in den übrigen Ortsgemeinden<br />
��Ausschluss von innenstadtrelevanten Einzelhandelsnutzungen in nicht-integrierten<br />
Lagen<br />
In der Konkretisierung der formulierten Zielvorstellungen hat die CIMA drei alternative<br />
Entwicklungsszenarien formuliert und gutachterlich geprüft:<br />
��Szenario 1: Konzentration der Einzelhandelsentwicklung auf das Grundzentrum<br />
Kobern-Gondorf<br />
��Szenario 2: Etablierung von zwei Zentren der Nahversorgung in der <strong>VG</strong> Kobern-<br />
Gondorf (Kobern-Gondorf als Grundzentrum, Niederfell als ergänzendes<br />
Nahversorgungszentrum auf der rechten Moselseite)<br />
��Szenario 3: Förderung von Kobern-Gondorf als starkes Grundzentrum,<br />
funktionierende Nahversorgungszentren in Niederfell, Dieblich und/ oder Alken sowie<br />
ergänzende lokale Versorgung<br />
In der gutachterlichen Bewertung hat die CIMA abschließend empfohlen, den<br />
Einzelhandel innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> zukünftig auf der Grundlage des<br />
Szenarios 3 zu entwickeln.<br />
Damit sollte aus gutachterlicher Sicht der Schwerpunkt der zukünftigen<br />
Einzelhandelsentwicklung weiterhin auf dem Grundzentrum Kobern-Gondorf liegen. Die<br />
vorliegende Projektplanung für die Verlagerung des REWE-Marktes und die Ansiedlung<br />
eines Discounters im Bereich Postgelände wird ausdrücklich befürwortet. Aufgrund der<br />
gewählten baulichen Anordnung der Betriebe in einem einzelnen Objekt ist allerdings<br />
ein Zielabweichungsverfahren erforderlich.<br />
Für die übrigen Ortsgemeinden – insbesondere Alken, Niederfell und Dieblich – können<br />
die Voraussetzungen für die Etablierung langfristig tragfähiger Nahversorgungsangebote<br />
geschaffen werden. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen (u.a. LEP IV)<br />
sind in diesen Orten aber Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Großflächigkeit<br />
genehmigungsfähig.<br />
4
Das Einzelhandelskonzept enthält ferner die erforderlichen planungsrechtlichen<br />
Instrumente zur Umsetzung des Szenarios 3:<br />
��Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Kobern-Gondorf<br />
��Räumliche Abgrenzung der potenziellen Nahversorgungszentren in Dieblich,<br />
Niederfell und Alken<br />
��Liste der innenstadtrelevanten Sortimente für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel<br />
Die im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat vertretenen Fraktionen erklärten auch unter<br />
Berücksichtigung der Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Mittelrhein Westerwald<br />
ihre Zustimmung.<br />
Beschluss:<br />
Das Einzelhandelskonzept wird unter Berücksichtigung der Anregungen aus dem<br />
Beteiligungsverfahren beschlossen. Der Beschluss des Einzelhandelskonzeptes dient als<br />
städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Untermosel.<br />
Im weiteren Verfahren ist ein förmlicher Beschluss des Einzelhandelskonzeptes als<br />
städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch die<br />
Ortsgemeinde Kobern-Gondorf, insbesondere Bestätigung der vorgeschlagenen<br />
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Kobern-Gondorf, erforderlich.<br />
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.<br />
3. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Teilfortschreibung „Sonderbaufläche Großflächiger Einzelhandel“ in<br />
Kobern-Gondorf;<br />
- Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches<br />
- Beschluss zur Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat Untermosel hat am 29.09.2010 das Planänderungsverfahren<br />
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“ in Kobern-Gondorf<br />
eingeleitet. Dabei wurde der Geltungsbereich entsprechend festgelegt. Dieser<br />
Abgrenzungsvorschlag orientiert sich an den Investorenplänen zwei<br />
Einzelhandelsbetriebe nebeneinander zu errichten.<br />
Im November 2010 stellten die Investoren neue Pläne zur Errichtung eines<br />
zweigeschossigen rd. 3.200 m² großen Nahversorgungszentrums, das im Obergeschoss<br />
Platz für einen Vollsortimenter und einen Discountmarkt vorsieht, vor. Im<br />
Untergeschoss sind Kfz-Stellplätze, ein Getränkemarkt sowie ein eingehauster<br />
Logistikbereich geplant. Die Etagen sollen durch Rolltreppen miteinander verbunden<br />
werden.<br />
Der Flächenbedarf hierfür fällt gegenüber der früheren Planung geringer aus, so dass<br />
die im Flächennutzungsplan zu ändernde Fläche reduziert werden kann. Der neue<br />
Abgrenzungsvorschlag wurde anhand einer Planskizze dargestellt. Darüber hinaus wird<br />
das Flurstück 281/9 aus der Änderung herausgenommen.<br />
5
Die Reduzierung des Geltungsbereiches mit der Darstellung „Sonderbaufläche<br />
Großflächiger Einzelhandel“ ist eine zentrale Forderung der Baudenkmalpflege zum<br />
Schutz der Denkmalschutzzone „Schloss Liebieg“. Dies hat sich herauskristallisiert im<br />
Rahmen der vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 18 Landesplanungsgesetz,<br />
die am 08.12.2010 bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als untere<br />
Landesplanungsbehörde beantragt wurde. Das Ergebnis der vereinfachten<br />
raumordnerischen Prüfung ist derzeit noch offen. Hierzu hat ein Gespräch unter<br />
Beteiligung der Fachbehörden bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz stattgefunden.<br />
Gestalterische Elemente sind durch die Ortsgemeinde Kobern-Gondorf im<br />
Bebauungsplanverfahren zu regeln, insbesondere sind die Belange der<br />
Denkmalschutzzone zu beachten. Wesentliches Merkmal soll die Kleingliedrigkeit des<br />
Gebäudes ein Wesensmerkmal sein.<br />
Neben der Abstimmung mit den Denkmalschützern ist auch die Durchführung eines<br />
Zielabweichungsverfahrens erforderlich, da mit dem geplanten Verkaufsflächenumfang<br />
von insgesamt ca. 3.200 m² für das Nahversorgungszentrum <strong>vom</strong> „Zentralitätsgebot Z<br />
57“ des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) abgewichen wird. Nach<br />
eingehender Beratung wurden durch den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgende Beschlüsse<br />
gefasst:<br />
1. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der Reduzierung des Geltungsbereiches der 13.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes – und damit der Reduzierung der<br />
Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandel“ – in dem sich aus der Sitzungsvorlage<br />
ergebenden Umfang einschließlich der weiteren Reduzierung in Form der Parzelle<br />
281/9 zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.<br />
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 13. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes für die Errichtung eines ca. 3.200 m² großen<br />
Nahversorgungszentrums die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zu<br />
beantragen.<br />
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.<br />
4. Verschiedenes<br />
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.<br />
Ende der Sitzung: 17.35 Uhr<br />
Der Vorsitzende Der Schriftführer<br />
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