Mo Di Mi Do Fr Sa So - UStA
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<strong>So</strong>ziales - <strong>Fr</strong>eitische<br />
*<br />
Nach spätestens dem vierten Semester<br />
wird zusätzlich ein Leistungsnachweis<br />
(bestandene Zwischenprüfung/<br />
Vordiplom) verlangt<br />
(Formblatt 5). Ohne diesen wird<br />
nicht weitergefördert. Der Anspruch<br />
auf Förderung erlischt mit Ende der<br />
Regelstudienzeit. Eine Weiterförderung<br />
kann nur erhalten werden,<br />
wenn man schwerwiegende Gründe<br />
angibt, weshalb man länger für sein<br />
Studium braucht. Akzeptiert wird<br />
z.B. eine Krankheit, Schwangerschaft<br />
und bis zu zwei Auslandssemester.<br />
Rückzahlungen?<br />
<strong>Di</strong>e erhaltenen Gelder setzen sich<br />
1:1 aus einem Zuschuss vom Land<br />
und einem zinslosen Darlehen der<br />
Kreditanstalt für Wiederaufbau zusammen.<br />
Das Darlehen muss erst<br />
fünf Jahre nach Ende des Studiums<br />
zurückgezahlt werden, dies kann<br />
aber, wenn gewünscht, auch früher<br />
geschehen. Bei einem besonders<br />
guten Abschluss, einem Abschluss<br />
vor Ende der Regelstudienzeit oder<br />
bei Rückzahlung auf einen Schlag<br />
werden Rabatte auf die Rückzahlung<br />
gewährt.<br />
Nach Ablauf der Förderungs-/<br />
Regelstudienzeit<br />
Es bestehen noch weitere Förderungsmöglichkeiten<br />
außerhalb des<br />
BAföGs.<br />
52 - Kalend*<strong>UStA</strong> 09/10<br />
<strong>So</strong> die Studienabschlußförderung<br />
des BAföG-Amtes, der Bildungskredit<br />
oder aber das Studienabschlussdarlehen<br />
des Studentenwerkes.<br />
<strong>Fr</strong>eitische<br />
An besonders bedürftige Studenten<br />
vergibt der SSV (Studierenden<br />
Service Verein) monatlich bis zu<br />
60 <strong>Fr</strong>eitische. <strong>Mi</strong>t diesem <strong>Fr</strong>eitisch<br />
könnt ihr dann einen <strong>Mo</strong>nat lang für<br />
52,50 Euro frei in der Mensa essen<br />
gehen. <strong>Di</strong>e <strong>Fr</strong>eitische können in der<br />
<strong>So</strong>zialberatung des <strong>UStA</strong>s für drei<br />
<strong>Mo</strong>nate beantragt werden.<br />
Beantragung<br />
Das Antragsformular und das zugehörige<br />
Informationsblatt erhaltet ihr<br />
an der SSV Theke im <strong>UStA</strong> oder aber<br />
direkt bei der <strong>So</strong>zialberatung.<br />
Um einen <strong>Fr</strong>eitisch genehmigt zu<br />
bekommen, müsst ihr die Kontoauszüge<br />
der letzten drei <strong>Mo</strong>nate zur<br />
Durchsicht vorlegen, sowie euren<br />
<strong>Mi</strong>etvertrag. <strong>Di</strong>es soll keine Schikane<br />
darstellen, sondern sichern, dass<br />
die <strong>Fr</strong>eitische auch an wirklich bedürftige<br />
Studierenden gehen.<br />
Genehmigte <strong>Fr</strong>eitische müssen<br />
alle drei <strong>Mo</strong>nate neu beantragt<br />
werden.