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Mo Di Mi Do Fr Sa So - UStA

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<strong>So</strong>ziales - <strong>Fr</strong>eitische<br />

*<br />

Nach spätestens dem vierten Semester<br />

wird zusätzlich ein Leistungsnachweis<br />

(bestandene Zwischenprüfung/<br />

Vordiplom) verlangt<br />

(Formblatt 5). Ohne diesen wird<br />

nicht weitergefördert. Der Anspruch<br />

auf Förderung erlischt mit Ende der<br />

Regelstudienzeit. Eine Weiterförderung<br />

kann nur erhalten werden,<br />

wenn man schwerwiegende Gründe<br />

angibt, weshalb man länger für sein<br />

Studium braucht. Akzeptiert wird<br />

z.B. eine Krankheit, Schwangerschaft<br />

und bis zu zwei Auslandssemester.<br />

Rückzahlungen?<br />

<strong>Di</strong>e erhaltenen Gelder setzen sich<br />

1:1 aus einem Zuschuss vom Land<br />

und einem zinslosen Darlehen der<br />

Kreditanstalt für Wiederaufbau zusammen.<br />

Das Darlehen muss erst<br />

fünf Jahre nach Ende des Studiums<br />

zurückgezahlt werden, dies kann<br />

aber, wenn gewünscht, auch früher<br />

geschehen. Bei einem besonders<br />

guten Abschluss, einem Abschluss<br />

vor Ende der Regelstudienzeit oder<br />

bei Rückzahlung auf einen Schlag<br />

werden Rabatte auf die Rückzahlung<br />

gewährt.<br />

Nach Ablauf der Förderungs-/<br />

Regelstudienzeit<br />

Es bestehen noch weitere Förderungsmöglichkeiten<br />

außerhalb des<br />

BAföGs.<br />

52 - Kalend*<strong>UStA</strong> 09/10<br />

<strong>So</strong> die Studienabschlußförderung<br />

des BAföG-Amtes, der Bildungskredit<br />

oder aber das Studienabschlussdarlehen<br />

des Studentenwerkes.<br />

<strong>Fr</strong>eitische<br />

An besonders bedürftige Studenten<br />

vergibt der SSV (Studierenden<br />

Service Verein) monatlich bis zu<br />

60 <strong>Fr</strong>eitische. <strong>Mi</strong>t diesem <strong>Fr</strong>eitisch<br />

könnt ihr dann einen <strong>Mo</strong>nat lang für<br />

52,50 Euro frei in der Mensa essen<br />

gehen. <strong>Di</strong>e <strong>Fr</strong>eitische können in der<br />

<strong>So</strong>zialberatung des <strong>UStA</strong>s für drei<br />

<strong>Mo</strong>nate beantragt werden.<br />

Beantragung<br />

Das Antragsformular und das zugehörige<br />

Informationsblatt erhaltet ihr<br />

an der SSV Theke im <strong>UStA</strong> oder aber<br />

direkt bei der <strong>So</strong>zialberatung.<br />

Um einen <strong>Fr</strong>eitisch genehmigt zu<br />

bekommen, müsst ihr die Kontoauszüge<br />

der letzten drei <strong>Mo</strong>nate zur<br />

Durchsicht vorlegen, sowie euren<br />

<strong>Mi</strong>etvertrag. <strong>Di</strong>es soll keine Schikane<br />

darstellen, sondern sichern, dass<br />

die <strong>Fr</strong>eitische auch an wirklich bedürftige<br />

Studierenden gehen.<br />

Genehmigte <strong>Fr</strong>eitische müssen<br />

alle drei <strong>Mo</strong>nate neu beantragt<br />

werden.

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