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Antrag für eine Rentenvorausberechnung

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Eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV)<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong><br />

<strong>Rentenvorausberechnung</strong><br />

Bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die im Zeitpunkt der<br />

<strong>Antrag</strong>sstellung <strong>für</strong> den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist.<br />

Bei Auswahlfragen das Zutreffende ankreuzen x<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Die <strong>Rentenvorausberechnung</strong> betrifft ausschliesslich die 1. Säule (AHV/IV).<br />

Die Berechnung der voraussichtlichen Rente erfolgt ausschliesslich auf Ihren Angaben<br />

Gewünscht wird <strong>eine</strong> Vorausberechnung <strong>für</strong> <strong>eine</strong><br />

Invalidenrente<br />

Hinterlassenenrente im eigenen Todesfall<br />

Altersrente (in diesem Fall müssen die Fragen in Ziffern 6 und 7 vollständig beantwortet werden).<br />

1. Personalien<br />

1.1 Familienname<br />

1.2 Vornamen<br />

1.3 Geburtsdatum<br />

1.4 Wohnort und<br />

genaue Adresse<br />

1.5 Zivilstand<br />

Zutreffendes ankreuzen<br />

bzw. genaue<br />

Ehedaten angeben<br />

318.280 d 12.00 30’000 10L25640<br />

Bei Verheirateten oder Verwitweten auch Name als ledige Person<br />

Alle Vornamen, den Rufnamen unterstreichen<br />

Tag, Monat, Jahr<br />

Postleitzahl, Ort, Strasse, Hausnummer<br />

Name, Vornamen und Geburtsdaten der früheren Ehegatten<br />

1.6 Staatsangehörigkeit<br />

Schweizerbürger seit<br />

Tel.-Nr.<br />

AHV-Nr.<br />

ledig verheiratet seit verwitwet seit geschieden seit getrennt seit<br />

1. Ehe<br />

allfällige 2. Ehe<br />

allfällige 3. Ehe<br />

AHV-Nr.<br />

AHV-Nr.<br />

AHV-Nr.


2. Personalien des Ehegatten<br />

2.1 Familienname<br />

2.2 Vornamen<br />

2.3 Geburtsdatum<br />

3. Kinder<br />

Auch Name als ledige Person<br />

Alle Vornamen, den Rufnamen unterstreichen<br />

Tag, Monat, Jahr<br />

– 2 –<br />

AHV-Nr.<br />

3.1 Angabe <strong>für</strong> alle Kinder (inkl. Adoptiv- und Stiefkinder)<br />

Familienname Vornamen Geburtsdatum Allf. Todesdatum Geschlecht<br />

(Tag, Monat, Jahr) (Tag, Monat, Jahr) (m oder w)<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

4. Wohnsitz<br />

4.1 Hatten Sie bisher jemals Wohnsitz im Ausland? nein ja<br />

Monat, Jahr Monat, Jahr Staat<br />

von bis in<br />

von bis in<br />

4.2 Gedenken Sie Ihren Wohnsitz in Zukunft ins Ausland zu verlegen? nein ja<br />

ab wann wohin<br />

4.3 Hatte Ihr(e) gegenwärtige(r) Ehepartner(in) bisher jemals Wohnsitz im Ausland?nein ja<br />

Monat, Jahr Monat, Jahr Staat<br />

von bis in<br />

von bis in<br />

4.4 Für Ausländer zusätzlich:<br />

Art der Aufenthaltsbewilligung A vom bis<br />

B vom bis<br />

C vom bis<br />

5. Bestehende oder frühere AHV/IV-Leistungen<br />

5.1 Wird oder wurde schon <strong>eine</strong> Rente der schweizerischen AHV oder IV ausbezahlt<br />

an Sie selbst? ja nein<br />

an Ihren Ehegatten? ja nein<br />

<strong>für</strong> Kinder? ja nein<br />

Wenn ja, von welcher Ausgleichskasse?


6. Vorausberechnung <strong>eine</strong>r Altersrente<br />

– 3 –<br />

Falls <strong>eine</strong> Vorausberechnung der Altersrente gewünscht wird, müssen die späteren Jahreseinkommen geschätzt bzw. hochgerechnet<br />

werden.<br />

Werden k<strong>eine</strong> Angaben über die Weiterentwicklung dieser Einkommen geliefert, wird die Ausgleichskasse vom letzten im<br />

individuellen Konto eingetragenen Jahreseinkommen ausgehen und dieses der allgem<strong>eine</strong>n Lohnentwicklung bis zum<br />

Erreichen des Rentenalters anpassen.<br />

Kann hingegen nicht von dieser Berechnungsart ausgegangen werden, weil die Einkommensentwicklung <strong>eine</strong>n anderen Verlauf<br />

nimmt, oder weil <strong>eine</strong> Erwerbstätigkeit überhaupt erst aufgenommen wird, so sind nähere Angaben zu liefern:<br />

Angaben Ehemann Ehefrau<br />

6.1 Wird in nächster Zeit der Beschäftigungsgrad<br />

ändern? ja nein ja nein<br />

wenn ja,<br />

a) ab wann? (Monat/Jahr) (Monat/Jahr)<br />

b) Höhe? (in %) (in %)<br />

6.2 Wie wird die wahrscheinliche Entwicklung des Erwerbseinkommens<br />

bis zum Erreichen des Rentenalters sein?<br />

6.3 Ist ein Wiedereinstieg ins Erwerbsleben beabsichtigt? ja nein ja nein<br />

wenn ja,<br />

a) ab wann? (Monat/Jahr) (Monat/Jahr)<br />

b) wie hoch wird das Jahreseinkommen beim<br />

Wiedereinstieg ins Erwerbsleben sein? Fr. Fr.<br />

6.4 Wird bei Wohnsitz im Ausland<br />

die Versicherung weitergeführt? ja nein ja nein<br />

7. Berechnungsvarianten<br />

a) Rentenvorbezug ja nein ja nein<br />

wenn ja, <strong>für</strong> wieviele Jahre? (1 oder 2 ganze Jahre) (1 Jahr 1 )<br />

b) Rentenaufschub ja nein ja nein<br />

wenn ja, <strong>für</strong> wieviele Jahre? (1–5 Jahre) (1–5 Jahre)<br />

8. Weitere Angaben<br />

Ehemann Ehefrau<br />

1 Nur Frauen, die nach 1941 geboren sind, können die Rente 2 Jahre vorbeziehen.


9. Geschiedene <strong>Antrag</strong>steller(innen)<br />

– 4 –<br />

Personen, deren Ehe geschieden wurde, können verlangen, dass die während der Jahre der Ehe erzielten Erwerbseinkommen je<br />

zur Hälfte beiden Ex-Gatten angerechnet und auf ihrem individuellen Konto gutgeschrieben werden.<br />

Stellt die Ausgleichskasse fest, dass die Einkommensteilung (Splitting) noch nicht vollzogen worden ist, so wird Ihnen (und Ihrem<br />

Ex-Gatten) vorerst ein Formular «Anmeldung <strong>für</strong> die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall» zugestellt.<br />

Die <strong>Rentenvorausberechnung</strong> wird erst nach erfolgter Einkommensteilung vorgenommen.<br />

10. Verbindlichkeit der <strong>Rentenvorausberechnung</strong><br />

Bei der Berechnung wird sowohl auf Ihre jetzigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand etc.), als auch auf die gegenwärtig gültigen<br />

gesetzlichen Bestimmungen abgestellt. Eine Änderung Ihrer persönlichen Situation oder der gesetzlichen Bestimmungen (Rentenalter,<br />

Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsbestimmungen, Beitragspflicht etc.) kann deshalb <strong>eine</strong>n wesentlichen Einfluss auf<br />

den Rentenanspruch und die Rentenhöhe haben. Eine verbindliche Berechnung der AHV-(IV-) Rente kann deshalb erst bei Eintritt<br />

des Versicherungsfalls (Alter/Tod/Invalidität) vorgenommen werden.<br />

Datum Unterschrift der antragstellenden Person oder des Vertreters/der Vertreterin<br />

Adresse des Vertreters/der Vertreterin, sofern die antragstellende Person<br />

nicht selbst unterschreibt (Vollmacht beilegen)

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