Antrag für eine Rentenvorausberechnung
Antrag für eine Rentenvorausberechnung
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Eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV)<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong><br />
<strong>Rentenvorausberechnung</strong><br />
Bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die im Zeitpunkt der<br />
<strong>Antrag</strong>sstellung <strong>für</strong> den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist.<br />
Bei Auswahlfragen das Zutreffende ankreuzen x<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Die <strong>Rentenvorausberechnung</strong> betrifft ausschliesslich die 1. Säule (AHV/IV).<br />
Die Berechnung der voraussichtlichen Rente erfolgt ausschliesslich auf Ihren Angaben<br />
Gewünscht wird <strong>eine</strong> Vorausberechnung <strong>für</strong> <strong>eine</strong><br />
Invalidenrente<br />
Hinterlassenenrente im eigenen Todesfall<br />
Altersrente (in diesem Fall müssen die Fragen in Ziffern 6 und 7 vollständig beantwortet werden).<br />
1. Personalien<br />
1.1 Familienname<br />
1.2 Vornamen<br />
1.3 Geburtsdatum<br />
1.4 Wohnort und<br />
genaue Adresse<br />
1.5 Zivilstand<br />
Zutreffendes ankreuzen<br />
bzw. genaue<br />
Ehedaten angeben<br />
318.280 d 12.00 30’000 10L25640<br />
Bei Verheirateten oder Verwitweten auch Name als ledige Person<br />
Alle Vornamen, den Rufnamen unterstreichen<br />
Tag, Monat, Jahr<br />
Postleitzahl, Ort, Strasse, Hausnummer<br />
Name, Vornamen und Geburtsdaten der früheren Ehegatten<br />
1.6 Staatsangehörigkeit<br />
Schweizerbürger seit<br />
Tel.-Nr.<br />
AHV-Nr.<br />
ledig verheiratet seit verwitwet seit geschieden seit getrennt seit<br />
1. Ehe<br />
allfällige 2. Ehe<br />
allfällige 3. Ehe<br />
AHV-Nr.<br />
AHV-Nr.<br />
AHV-Nr.
2. Personalien des Ehegatten<br />
2.1 Familienname<br />
2.2 Vornamen<br />
2.3 Geburtsdatum<br />
3. Kinder<br />
Auch Name als ledige Person<br />
Alle Vornamen, den Rufnamen unterstreichen<br />
Tag, Monat, Jahr<br />
– 2 –<br />
AHV-Nr.<br />
3.1 Angabe <strong>für</strong> alle Kinder (inkl. Adoptiv- und Stiefkinder)<br />
Familienname Vornamen Geburtsdatum Allf. Todesdatum Geschlecht<br />
(Tag, Monat, Jahr) (Tag, Monat, Jahr) (m oder w)<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
4. Wohnsitz<br />
4.1 Hatten Sie bisher jemals Wohnsitz im Ausland? nein ja<br />
Monat, Jahr Monat, Jahr Staat<br />
von bis in<br />
von bis in<br />
4.2 Gedenken Sie Ihren Wohnsitz in Zukunft ins Ausland zu verlegen? nein ja<br />
ab wann wohin<br />
4.3 Hatte Ihr(e) gegenwärtige(r) Ehepartner(in) bisher jemals Wohnsitz im Ausland?nein ja<br />
Monat, Jahr Monat, Jahr Staat<br />
von bis in<br />
von bis in<br />
4.4 Für Ausländer zusätzlich:<br />
Art der Aufenthaltsbewilligung A vom bis<br />
B vom bis<br />
C vom bis<br />
5. Bestehende oder frühere AHV/IV-Leistungen<br />
5.1 Wird oder wurde schon <strong>eine</strong> Rente der schweizerischen AHV oder IV ausbezahlt<br />
an Sie selbst? ja nein<br />
an Ihren Ehegatten? ja nein<br />
<strong>für</strong> Kinder? ja nein<br />
Wenn ja, von welcher Ausgleichskasse?
6. Vorausberechnung <strong>eine</strong>r Altersrente<br />
– 3 –<br />
Falls <strong>eine</strong> Vorausberechnung der Altersrente gewünscht wird, müssen die späteren Jahreseinkommen geschätzt bzw. hochgerechnet<br />
werden.<br />
Werden k<strong>eine</strong> Angaben über die Weiterentwicklung dieser Einkommen geliefert, wird die Ausgleichskasse vom letzten im<br />
individuellen Konto eingetragenen Jahreseinkommen ausgehen und dieses der allgem<strong>eine</strong>n Lohnentwicklung bis zum<br />
Erreichen des Rentenalters anpassen.<br />
Kann hingegen nicht von dieser Berechnungsart ausgegangen werden, weil die Einkommensentwicklung <strong>eine</strong>n anderen Verlauf<br />
nimmt, oder weil <strong>eine</strong> Erwerbstätigkeit überhaupt erst aufgenommen wird, so sind nähere Angaben zu liefern:<br />
Angaben Ehemann Ehefrau<br />
6.1 Wird in nächster Zeit der Beschäftigungsgrad<br />
ändern? ja nein ja nein<br />
wenn ja,<br />
a) ab wann? (Monat/Jahr) (Monat/Jahr)<br />
b) Höhe? (in %) (in %)<br />
6.2 Wie wird die wahrscheinliche Entwicklung des Erwerbseinkommens<br />
bis zum Erreichen des Rentenalters sein?<br />
6.3 Ist ein Wiedereinstieg ins Erwerbsleben beabsichtigt? ja nein ja nein<br />
wenn ja,<br />
a) ab wann? (Monat/Jahr) (Monat/Jahr)<br />
b) wie hoch wird das Jahreseinkommen beim<br />
Wiedereinstieg ins Erwerbsleben sein? Fr. Fr.<br />
6.4 Wird bei Wohnsitz im Ausland<br />
die Versicherung weitergeführt? ja nein ja nein<br />
7. Berechnungsvarianten<br />
a) Rentenvorbezug ja nein ja nein<br />
wenn ja, <strong>für</strong> wieviele Jahre? (1 oder 2 ganze Jahre) (1 Jahr 1 )<br />
b) Rentenaufschub ja nein ja nein<br />
wenn ja, <strong>für</strong> wieviele Jahre? (1–5 Jahre) (1–5 Jahre)<br />
8. Weitere Angaben<br />
Ehemann Ehefrau<br />
1 Nur Frauen, die nach 1941 geboren sind, können die Rente 2 Jahre vorbeziehen.
9. Geschiedene <strong>Antrag</strong>steller(innen)<br />
– 4 –<br />
Personen, deren Ehe geschieden wurde, können verlangen, dass die während der Jahre der Ehe erzielten Erwerbseinkommen je<br />
zur Hälfte beiden Ex-Gatten angerechnet und auf ihrem individuellen Konto gutgeschrieben werden.<br />
Stellt die Ausgleichskasse fest, dass die Einkommensteilung (Splitting) noch nicht vollzogen worden ist, so wird Ihnen (und Ihrem<br />
Ex-Gatten) vorerst ein Formular «Anmeldung <strong>für</strong> die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall» zugestellt.<br />
Die <strong>Rentenvorausberechnung</strong> wird erst nach erfolgter Einkommensteilung vorgenommen.<br />
10. Verbindlichkeit der <strong>Rentenvorausberechnung</strong><br />
Bei der Berechnung wird sowohl auf Ihre jetzigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand etc.), als auch auf die gegenwärtig gültigen<br />
gesetzlichen Bestimmungen abgestellt. Eine Änderung Ihrer persönlichen Situation oder der gesetzlichen Bestimmungen (Rentenalter,<br />
Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsbestimmungen, Beitragspflicht etc.) kann deshalb <strong>eine</strong>n wesentlichen Einfluss auf<br />
den Rentenanspruch und die Rentenhöhe haben. Eine verbindliche Berechnung der AHV-(IV-) Rente kann deshalb erst bei Eintritt<br />
des Versicherungsfalls (Alter/Tod/Invalidität) vorgenommen werden.<br />
Datum Unterschrift der antragstellenden Person oder des Vertreters/der Vertreterin<br />
Adresse des Vertreters/der Vertreterin, sofern die antragstellende Person<br />
nicht selbst unterschreibt (Vollmacht beilegen)