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(<strong>AUSZUG</strong>)<br />
Begriffserläuterungen<br />
Die Ermittlung der Basis-Strukturdaten je <strong>Grosso</strong>-/Filialgebiet erfolgt auf Basis der knapp 31.000 Mikromärkte (KGS12-Ebene).<br />
Die Struktur des KreisGemeindeSchlüssels, kurz KGS, ist eine durch raumpolitische Entwicklungen gewachsene Struktur. Die KGS-Struktur ist somit bis auf die Ebene KGS08 eine administrative, amtliche<br />
Einteilung nach politischen Planbezirken. Die Ebenen KGS02 bis KGS08 sind amtliche Gliederungsebenen, die von Acxiom entsprechend dem aktuellsten Gebietsstand übernommen werden. Die 4 letzten Stellen<br />
des KGS12 werden von Acxiom generiert.<br />
Aufgrund der feinräumigen Struktur – über 890 Städte und Gemeinden sind in einzelne statistische Bezirke aufgeteilt – können die Mikromärkte bis auf wenige Ausnahmen eindeutig einem Pressegroßhändler<br />
zugeordnet werden. Die restlichen Gebiete (ca. 0,6 Prozent) werden nach gemeinsamer Abstimmung mit den <strong>Grosso</strong>-Partnern auf die entsprechenden <strong>Grosso</strong>-Gebiete verteilt. Angaben, die nur auf der Gemeinde-<br />
bzw. Kreisebene vorliegen, werden entsprechend des Bevölkerungsanteils auf die einzelnen <strong>Grosso</strong>-Gebiete verteilt.<br />
Zur Bevölkerung (Einwohner) werden alle Personen, die in der jeweiligen (Erfassungs-) Gemeinde ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, gezählt.<br />
Personen mit einer weiteren Wohnung im Ausland (z.B. Arbeiter auf Montage, Deutsche, die im Ausland studieren) werden grundsätzlich der Bevölkerung ihrer<br />
Heimatgemeinde in Deutschland zugerechnet, in der ihre Hauptwohnung liegt.<br />
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Soldaten im Grundwehrdienst oder auf Wehrübung gehören zur Bevölkerung der Gemeinde vor ihrer Einberufung.<br />
Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei rechnen, sofern sie in Gemeinschaftsunterkünften leben, zur Bevölkerung<br />
ihrer Standortgemeinde<br />
Standortgemeinde.<br />
Zur Bevölkerung zählen weiterhin Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten, mit Ausnahme von im Bundesgebiet stationierten Angehörigen der<br />
Mitglieder der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.<br />
Ausländer sind alle Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit einschließlich der Staatenlosen und der Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und in der Bundesrepublik Deutschland anwesende<br />
nichtdeutsche Flüchtlinge, mit Status heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtlinge.<br />
Keine Ausländer sind Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.<br />
Statistisch werden nicht erfasst:<br />
Mitglieder ausländischer Streitkräfte,<br />
Mitglieder der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit Familienangehörigen.<br />
Zu Privathaushalten zählen:<br />
- Mehrpersonenhaushalte: Personengemeinschaften, die zusammen wohnen und wirtschaften sowie insbesondere ihren Lebensunterhalt gemeinsam finanzieren,<br />
- Einpersonenhaushalte: Personen, die alleine wirtschaften, auch dann, wenn sie mit anderen Personen eine gemeinsame Wohnung haben.<br />
Die Privathaushaltszahlen werden auf der Basis des Mikrozensus von Acxiom berechnet, da bundesweit keine amtlichen Daten hierfür zur Verfügung stehen.<br />
19/28 Basis: Acxiom 4. Quartal 2008 / EHASTRA