HSK - Stadt Velbert
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Zudem prognostizierte der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ mit der regionalisierten Mai-<br />
Steuerschätzung 2009 einen gravierenden Rückgang der Einkommenssteuererwartung, die<br />
bezogen auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Velbert</strong> alleine für das Jahr 2009 einen Rückgang in Höhe von 1,6 Mio<br />
€ oder 4,8 % des Ansatzes bedeutet hätte.<br />
Beim Gewerbesteueraufkommen in NRW wurde ein Rückgang von ca. 14 % gegenüber dem<br />
Vorjahr (ohne Berücksichtigung der individuellen örtlichen Unternehmensstrukturen) angenommen.<br />
Das Gewerbesteueraufkommen in <strong>Velbert</strong> hätte nach dieser Prognose ein Volumen<br />
in Höhe von 39,0 Mio € erreichen können.<br />
Aufgrund der Prognosen der Steuerschätzer wurde zu diesem Zeitpunkt eine Verschlechterung<br />
des Fehlbetrages 2009 von rd. 17,3 Mio € (gem. Haushaltsplan 2009) auf rd. 20,7 Mio €<br />
erwartet.<br />
I.3.1 Haushaltsbewirtschaftende Maßnahmen für Teile der Verwaltung<br />
Aus Anlass dieser Entwicklung der Welt- und Binnenwirtschaft und den zu erwartenden<br />
Auswirkungen auf die Haushaltslage der <strong>Stadt</strong> <strong>Velbert</strong> hat der <strong>Stadt</strong>kämmerer den Hauptausschuss<br />
und den Rat am 23.06.2009 (Vorlage Nr. 308/2009) umfassend über die aktuelle<br />
Haushaltssituation 2009 ff. unterrichtet.<br />
Der Rat beschloss daraufhin folgende haushaltsbewirtschaftenden Maßnahmen:<br />
1. Aufträge der Fachabteilungen<br />
II.4 Immobilienservice,<br />
III.1 Jugend, Familie und Soziales und<br />
III.2 Bildung und Sport<br />
dürfen nur vergeben werden, wenn sie unbedingt notwendig sind. Zu diesem Zweck<br />
sind die Aufträge vor Versendung der Fachabteilung I.4 Finanzdienste zur Prüfung<br />
und Freigabe zuzuleiten. In Zweifelsfällen entscheidet der <strong>Stadt</strong>kämmerer über die<br />
Auftragsvergaben.<br />
2. Aufträge aller Stabsstellen/Fachabteilungen für Investitionen, bei denen weniger als<br />
50 % Fördermittel erwartet werden, sind ebenfalls vorab der Fachabteilung I.4 Finanzdienste<br />
zur Prüfung und Freigabe zuzuleiten. In Zweifelsfällen entscheidet auch<br />
hier der <strong>Stadt</strong>kämmerer über die Auftragsvergaben.<br />
Unberührt davon bleiben Investitionen der städt. Gesellschaften, Sondervermögen<br />
und Anstalten des öffentlichen Rechts und diesbezügliche Eigenkapitalzuführungen<br />
sowie Investitionen im Rahmen von PPP-Modellen.<br />
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