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HSK - Stadt Velbert

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Zudem prognostizierte der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ mit der regionalisierten Mai-<br />

Steuerschätzung 2009 einen gravierenden Rückgang der Einkommenssteuererwartung, die<br />

bezogen auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Velbert</strong> alleine für das Jahr 2009 einen Rückgang in Höhe von 1,6 Mio<br />

€ oder 4,8 % des Ansatzes bedeutet hätte.<br />

Beim Gewerbesteueraufkommen in NRW wurde ein Rückgang von ca. 14 % gegenüber dem<br />

Vorjahr (ohne Berücksichtigung der individuellen örtlichen Unternehmensstrukturen) angenommen.<br />

Das Gewerbesteueraufkommen in <strong>Velbert</strong> hätte nach dieser Prognose ein Volumen<br />

in Höhe von 39,0 Mio € erreichen können.<br />

Aufgrund der Prognosen der Steuerschätzer wurde zu diesem Zeitpunkt eine Verschlechterung<br />

des Fehlbetrages 2009 von rd. 17,3 Mio € (gem. Haushaltsplan 2009) auf rd. 20,7 Mio €<br />

erwartet.<br />

I.3.1 Haushaltsbewirtschaftende Maßnahmen für Teile der Verwaltung<br />

Aus Anlass dieser Entwicklung der Welt- und Binnenwirtschaft und den zu erwartenden<br />

Auswirkungen auf die Haushaltslage der <strong>Stadt</strong> <strong>Velbert</strong> hat der <strong>Stadt</strong>kämmerer den Hauptausschuss<br />

und den Rat am 23.06.2009 (Vorlage Nr. 308/2009) umfassend über die aktuelle<br />

Haushaltssituation 2009 ff. unterrichtet.<br />

Der Rat beschloss daraufhin folgende haushaltsbewirtschaftenden Maßnahmen:<br />

1. Aufträge der Fachabteilungen<br />

II.4 Immobilienservice,<br />

III.1 Jugend, Familie und Soziales und<br />

III.2 Bildung und Sport<br />

dürfen nur vergeben werden, wenn sie unbedingt notwendig sind. Zu diesem Zweck<br />

sind die Aufträge vor Versendung der Fachabteilung I.4 Finanzdienste zur Prüfung<br />

und Freigabe zuzuleiten. In Zweifelsfällen entscheidet der <strong>Stadt</strong>kämmerer über die<br />

Auftragsvergaben.<br />

2. Aufträge aller Stabsstellen/Fachabteilungen für Investitionen, bei denen weniger als<br />

50 % Fördermittel erwartet werden, sind ebenfalls vorab der Fachabteilung I.4 Finanzdienste<br />

zur Prüfung und Freigabe zuzuleiten. In Zweifelsfällen entscheidet auch<br />

hier der <strong>Stadt</strong>kämmerer über die Auftragsvergaben.<br />

Unberührt davon bleiben Investitionen der städt. Gesellschaften, Sondervermögen<br />

und Anstalten des öffentlichen Rechts und diesbezügliche Eigenkapitalzuführungen<br />

sowie Investitionen im Rahmen von PPP-Modellen.<br />

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