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Rechtsextremistische Musik - Bundesamt für Verfassungsschutz

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24 RECHTSEXTREMISTISCHE MUSIK<br />

menarbeiten verhindert. Kommt es im Verlauf eines Konzerts zu Gesetzesverstößen,<br />

löst die Polizei die Veranstaltung auf. Im langjährigen Mittel ist dies<br />

bei weiteren 10 bis 20 % der Veranstaltungen der Fall.<br />

Die Sicherheitsbehörden überprüfen regelmäßig das Angebot rechtsextremistischer<br />

Vertreiber auf strafbare oder indizierungswürdige Inhalte. Im Fall des<br />

Verdachts der strafrechtlichen Relevanz unterrichten die Ämter <strong>für</strong> <strong>Verfassungsschutz</strong><br />

die Strafverfolgungsbehörden. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren<br />

gegen Bands, Produzenten und Vertreiber werden rechtsextremistische<br />

Tonträger und Propagandamaterialien sichergestellt.<br />

Darüber hinaus regen die Sicherheitsbehörden sowie eine Vielzahl anderer<br />

Ämter und Institutionen bei der Bundesprüfstelle <strong>für</strong> jugendgefährdende Medien<br />

(BPjM) Indizierungen, insbesondere von Tonträgern wegen ihrer mutmaßlich<br />

jugendgefährdenden Inhalte an. Folgt die BPjM der Einschätzung<br />

des Anregungsberechtigten bzw. des Antragstellers, wird der entsprechende<br />

Tonträger indiziert und in die „Liste A“ oder „Liste B“ der jugendgefährdenden<br />

Medien aufgenommen. Bei der Aufnahme in „Liste B“ sieht das BPjM<br />

neben einer Jugendgefährdung auch Straftatbestände verwirklicht. Aus der<br />

Indizierung einer CD ergeben sich strafbewehrte Verbreitungs- und Werbebeschränkungen,<br />

insbesondere dürfen entsprechende Tonträger Kindern und Jugendlichen<br />

unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.<br />

In der Skinhead-<strong>Musik</strong>szene bestehen zahlreiche Kontakte zwischen deutschen<br />

Szeneangehörigen und ihren Gesinnungsgenossen im Ausland, die bei<br />

<strong>Musik</strong>produktion und Konzertorganisation genutzt werden. Dementsprechend<br />

erfolgt auch eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf<br />

internationaler Ebene.<br />

8 Schlussbemerkung<br />

Die Beobachtung der gewaltbereiten Rechtsextremisten, insbesondere der<br />

rechtsex tremistischen Skinheads, und der die rechtsextremistischen Feindbilder<br />

verfestigenden <strong>Musik</strong> bleibt weiterhin ein Arbeitsschwerpunkt der <strong>Verfassungsschutz</strong>behörden<br />

in Deutschland.<br />

Durch die Beobachtung der Skinhead-Szene können rechtsextremistische Gewalttaten<br />

nur selten unmittelbar verhindert werden, da diese meist spontan<br />

und ungeplant verübt werden. Dennoch können die Erkenntnisse des <strong>Verfassungsschutz</strong>es<br />

über Szenen, Strukturen und gewaltbereite Akteure die Polizei<br />

und Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten sowie bei gezielten<br />

Maßnahmen zur Vorbeugung unterstützen.

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