Rechtsextremistische Musik - Bundesamt für Verfassungsschutz
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24 RECHTSEXTREMISTISCHE MUSIK<br />
menarbeiten verhindert. Kommt es im Verlauf eines Konzerts zu Gesetzesverstößen,<br />
löst die Polizei die Veranstaltung auf. Im langjährigen Mittel ist dies<br />
bei weiteren 10 bis 20 % der Veranstaltungen der Fall.<br />
Die Sicherheitsbehörden überprüfen regelmäßig das Angebot rechtsextremistischer<br />
Vertreiber auf strafbare oder indizierungswürdige Inhalte. Im Fall des<br />
Verdachts der strafrechtlichen Relevanz unterrichten die Ämter <strong>für</strong> <strong>Verfassungsschutz</strong><br />
die Strafverfolgungsbehörden. Im Rahmen der Ermittlungsverfahren<br />
gegen Bands, Produzenten und Vertreiber werden rechtsextremistische<br />
Tonträger und Propagandamaterialien sichergestellt.<br />
Darüber hinaus regen die Sicherheitsbehörden sowie eine Vielzahl anderer<br />
Ämter und Institutionen bei der Bundesprüfstelle <strong>für</strong> jugendgefährdende Medien<br />
(BPjM) Indizierungen, insbesondere von Tonträgern wegen ihrer mutmaßlich<br />
jugendgefährdenden Inhalte an. Folgt die BPjM der Einschätzung<br />
des Anregungsberechtigten bzw. des Antragstellers, wird der entsprechende<br />
Tonträger indiziert und in die „Liste A“ oder „Liste B“ der jugendgefährdenden<br />
Medien aufgenommen. Bei der Aufnahme in „Liste B“ sieht das BPjM<br />
neben einer Jugendgefährdung auch Straftatbestände verwirklicht. Aus der<br />
Indizierung einer CD ergeben sich strafbewehrte Verbreitungs- und Werbebeschränkungen,<br />
insbesondere dürfen entsprechende Tonträger Kindern und Jugendlichen<br />
unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.<br />
In der Skinhead-<strong>Musik</strong>szene bestehen zahlreiche Kontakte zwischen deutschen<br />
Szeneangehörigen und ihren Gesinnungsgenossen im Ausland, die bei<br />
<strong>Musik</strong>produktion und Konzertorganisation genutzt werden. Dementsprechend<br />
erfolgt auch eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf<br />
internationaler Ebene.<br />
8 Schlussbemerkung<br />
Die Beobachtung der gewaltbereiten Rechtsextremisten, insbesondere der<br />
rechtsex tremistischen Skinheads, und der die rechtsextremistischen Feindbilder<br />
verfestigenden <strong>Musik</strong> bleibt weiterhin ein Arbeitsschwerpunkt der <strong>Verfassungsschutz</strong>behörden<br />
in Deutschland.<br />
Durch die Beobachtung der Skinhead-Szene können rechtsextremistische Gewalttaten<br />
nur selten unmittelbar verhindert werden, da diese meist spontan<br />
und ungeplant verübt werden. Dennoch können die Erkenntnisse des <strong>Verfassungsschutz</strong>es<br />
über Szenen, Strukturen und gewaltbereite Akteure die Polizei<br />
und Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten sowie bei gezielten<br />
Maßnahmen zur Vorbeugung unterstützen.