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AMTSBLATT VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT ... - VG "Nesseaue"

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Das Ordnungsamt informiert:<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

am 1. September 2011 trat das Thüringer Gesetz zum Schutz der<br />

Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft.<br />

Durch dieses Gesetz treten folgende neue Regelungen in Kraft:<br />

7<br />

- Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur<br />

Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit<br />

einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000,- € für<br />

Personenschäden und in Höhe von 250.000,- € für sonstige Schäden<br />

abzuschließen und aufrechtzuerhalten.<br />

- Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft<br />

und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren<br />

Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt<br />

kennzeichnen zu lassen.<br />

Der Abschluss der Haftpflichtversicherung sowie die Kennzeichnung per<br />

Mikrochip sind dem Ordnungsamt der <strong>VG</strong> „Nesseaue“ bis spätestens<br />

29.02.2012 anzuzeigen.<br />

- Das Halten eines gefährlichen Tieres bedarf der Erlaubnis der zuständigen<br />

Ordnungsbehörde.<br />

Als gefährliche Tiere gelten Tiere wildlebender Art, die Menschen durch<br />

Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach<br />

unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind.<br />

Weiterhin als gefährliche Tiere gelten Hunde der Rassen Pitbull-Terrier,<br />

American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie<br />

deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden und Hunde, die<br />

aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung<br />

eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, weil sie<br />

a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft,<br />

Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare<br />

Eigenschaft entwickelt haben,<br />

b) sich als bissig erwiesen haben,<br />

c) in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen<br />

haben oder<br />

d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen oder Hunde sowie<br />

unkontrolliert Wild hetzen oder reißen.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der <strong>VG</strong> „Nesseaue“ unter der<br />

Telefonnummer 036258/53525 zur Verfügung.<br />

Heuschkel, Ordnungsamt

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