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Checkliste zur SEPA-Umstellung für Lastschrift-Einreicher

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<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong><br />

Mit der <strong>Umstellung</strong> auf die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren (<strong>SEPA</strong>-Überweisung und <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>) kommen auf Sie bzw. Ihr<br />

Unternehmen neue Herausforderungen zu. Als Unterstützung stellen wir Ihnen diese <strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Um sicherzustellen, dass Ihr Zahlungsverkehr auch nach der Abschaltung der nationalen Zahlverfahren zum<br />

01.02.2014 reibungslos funktioniert, empfehlen wir Ihnen frühzeitig mit der Aktualisierung von Verträgen und<br />

Stammdaten zu beginnen. Für Fragen rund um das Thema <strong>SEPA</strong> stehen wir Ihnen gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Was ist zu tun Hinweise und Empfehlungen<br />

1 Beantragung einer<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

(CI) bei der<br />

Deutschen Bundesbank<br />

2 Abschluss einer <strong>SEPA</strong>-<br />

Inkassovereinbarung<br />

3 Festlegung einer<br />

Mandatsreferenz-Systematik<br />

4 Neue Formulare „<strong>Lastschrift</strong>-<br />

Mandate“ einsetzen<br />

5<br />

Vorabinformation über die<br />

Belastung – Pre-Notification<br />

6 Gültigkeit von <strong>SEPA</strong>-<br />

Mandaten<br />

Braucht jeder <strong>Lastschrift</strong>einreicher!<br />

Der Antrag erfolgt online über die Internetseite der Deutschen Bundesbank unter<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de<br />

Die Zustellung dieser „CI“ durch die Bundesbank erfolgt per E-Mail.<br />

Im Zuge der <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> muss auch die "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen<br />

durch <strong>Lastschrift</strong>en" (Inkassovereinbarung) erneuert werden.<br />

Hier<strong>für</strong> benötigen wir o.g. Gläubiger-Identifikation. Dieses Formular haben wir diesem Schreiben<br />

beigefügt.<br />

Im unter Punkt 4 erwähnten <strong>Lastschrift</strong>-Mandat ist eine Mandatsreferenz einzutragen.<br />

Jedes Mandat wird durch eine eindeutige Mandatsreferenz gekennzeichnet. Überlegen Sie sich,<br />

wie diese Referenznummern gestaltet sein sollen.<br />

Sie können z.B. die Kundennummern-Systematik als Referenznummer verwenden.<br />

Das <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat hat einen exakt vorgegebenen Wortlaut und enthält folgende<br />

Angaben:<br />

» Name und Adresse des Zahlungsempfängers<br />

» Gläubiger- Identifikationsnummer<br />

» eindeutige Mandatsreferenz (bis 35 Stellen)<br />

» Kennzeichung zwischen einmaliger/wiederkehrender Zahlungen<br />

» Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen<br />

» IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen<br />

» Unterschrift und Unterschriftsdatum des Zahlungspflichtigen<br />

Das Mandat gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn:<br />

» der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat<br />

» das Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Einzug bei Nichtnutzung<br />

Zahlungspflichtige müssen mindestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin über die<br />

Belastung informiert werden (z.B. mit Rechnung, Police, Vertrag).<br />

Es kann u. U. mit dem Kunden eine kürzere Mitteilungsfrist vereinbart werden (z. B. AGB).<br />

Bei regelmäßigen Belastungen hat die Vorab-Anzeige mindestens einmal jährlich zu erfolgen.<br />

Die Vorab-Information muss folgende Daten enthalten:<br />

» fälliger Betrag<br />

» Fälligkeitsdatum<br />

» Bankverbindung des Zahlungspflichtigen<br />

Wird ein Mandat innerhalb von 36 Monaten ab Unterzeichnung nicht in Anspruch genommen,<br />

verliert er seine Gültigkeit.<br />

Nach jedem <strong>Lastschrift</strong>einzug beginnt diese Frist neu zu laufen.<br />

Die 36-Monatsfrist wird durch eine Mandatsänderung nicht unterbrochen.<br />

7 Aufbewahrung der Mandate Bewahren Sie die <strong>Lastschrift</strong>-Mandate auf.<br />

Im Streitfall müssen Sie das Original-Formular vorlegen können. Die Aufbewahrungspflicht <strong>für</strong><br />

<strong>SEPA</strong>-Mandate beträgt 14 Monate ab dem letzten <strong>Lastschrift</strong>einzug.<br />

8 keine beleghafte<br />

Einreichung von <strong>SEPA</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong>en !!!<br />

9 Keine Einreichung von<br />

DTA-Datenträgern (USB-<br />

Stick, CD usw.) mehr<br />

möglich<br />

Sie hatten bisher nur wenige <strong>Lastschrift</strong>en und haben diese deshalb beleghaft eingereicht?<br />

Unter <strong>SEPA</strong> gibt es keine beleghaften <strong>Lastschrift</strong>formulare mehr! Nehmen Sie mit uns Kontakt<br />

auf, damit ein OnlineBanking-Zugang eingerichtet werden kann.<br />

Unter <strong>SEPA</strong> ist die Einreichung von DTA-Datenträgern nicht mehr möglich. Übertragen Sie uns<br />

Ihre <strong>Lastschrift</strong>einzüge einfach online. Mit folgenden Produkten können Sie <strong>Lastschrift</strong>dateien<br />

erstellen bzw. online übertragen:<br />

» eBanking Business Edition<br />

» VR-NetWorld-Software<br />

» ProfiCash eBanking<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong> Seite 1 von 4


<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong><br />

10 Überprüfung, ob die<br />

eingesetzte Software <strong>SEPA</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong>en verarbeiten<br />

kann<br />

11 Zeitpunkt <strong>für</strong> die <strong>Umstellung</strong><br />

festlegen<br />

12 Termine bei<br />

wiederkehrenden Einzügen<br />

festlegen<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en enthalten mehr Daten als die bisherigen. Diese müssen auch in der<br />

eingesetzten Software verwaltet werden können (z.B. die Speicherung der Gläubiger CI, der<br />

IBAN, das Datum des Mandats etc.).<br />

Mit folgenden Produkten können <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en (inkl. Mandate) erstellt und übertragen<br />

werden:<br />

» eBanking Business Edition<br />

» VR-NetWorld-Software<br />

» ProfiCash eBanking<br />

Von Dritten bezogene Software müssen Sie beim Anbieter auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit hinterfragen.<br />

Möglicherweise ist ein Update erforderlich.<br />

Bei Interesse an unserer Software hilft Ihnen unser<br />

Electronic Banking-Spezialist Herr Erich Bauer unter der Telefon-Nummer 09951/950-211 gerne<br />

weiter.<br />

Legen Sie fest, ab wann Sie (nur noch) mit <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en arbeiten möchten.<br />

Achtung! Die <strong>Umstellung</strong> muss zum 01.02.2014 abgeschlossen sein.<br />

Bislang haben Sie Ihre Einzüge ohne festen Termin innerhalb eines bestimmten Zeitraums - etwa<br />

"zum Jahresanfang" / oder "Mitte November" – eingezogen.<br />

Die <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> sieht einen exakten Fälligkeitstermin vor, der dem Kunden im Vorfeld<br />

mitgeteilt werden muss.<br />

<strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> (vormals Einzugsermächtigungsverfahren)<br />

13 <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift-Mandat Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger:<br />

1 Ausfertigung unterschrieben <strong>zur</strong>ück an Zahlungsempfänger<br />

1 Ausfertigung verbleibt beim Zahlungspflichtigen<br />

14 Einreichung / Vorlauffristen Bei <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en müssen folgende feste Vorlagefristen bei der Einreichung der <strong>Lastschrift</strong><br />

beachtet werden:<br />

» Erst-/Einmallastschriften: 5 Bankarbeitstage<br />

» Folgelastschriften: 2 Bankarbeitstage<br />

15 Erstattungs- /<br />

Rückgabefristen<br />

wg. Widerspruch<br />

16 Rücklastschriften mangels<br />

Deckung / erneute<br />

Einreichung<br />

Achtung:<br />

Gemeint ist damit nicht die erstmalige oder wiederholte Einreichung einer <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

durch Sie als Kunde insgesamt. Vielmehr geht es um Ihren Kunden, bei dem erstmals oder zum<br />

wiederholten Male auf Basis des vereinbarten Mandats eine <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> abgebucht wird.<br />

Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von<br />

8 Wochen nach Belastung.<br />

Erfolgt eine Belastung ohne gültiges <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat, besteht der Erstattungsanspruch<br />

des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate ab Belastungsdatum.<br />

Obwohl Sie Ihre Kunden per Vorankündigung über den Fälligkeitstermin und die Einzugshöhe<br />

informiert haben, wird es in der Praxis immer wieder zu Rücklastschriften kommen.<br />

Sie werden vermutlich mit dem Kunden Rücksprache halten und den Betrag erneut einziehen.<br />

Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorankündigung erfolgen muss und die Vorlagefristen<br />

gelten. Wenn Sie, wie oben empfohlen, kürzere Fristen <strong>für</strong> die Vorankündigung festgelegt<br />

haben, können Sie den erneuten Einzug zeitnah durchführen.<br />

Umwandlung vorhandener Einzugsermächtigungen in <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong><br />

17 Umwidmung / Wandlung<br />

bestehenden Einzugsermächtigungen<br />

in <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />

<strong>Lastschrift</strong>mandate<br />

18 Einholen neuer <strong>SEPA</strong>-<br />

Mandate<br />

Einzugsermächtigungen, die Ihnen schriftlich vorliegen, können Sie in ein <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />

<strong>Lastschrift</strong>mandat wandeln.<br />

Sie benötigen somit nicht nochmals von jedem Kunden eine Unterschrift auf einem neuen<br />

Formular.<br />

Sie müssen Ihre Kunden vor der ersten <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> lediglich über die Umwandlung<br />

informieren und dabei folgende Daten mitteilen:<br />

» Gläubiger-ID<br />

» Mandatsreferenz<br />

» <strong>Umstellung</strong>stermin<br />

Am besten informieren Sie Ihre Kunden schriftlich und geben in dem Schreiben die IBAN-<br />

Kontonummer und BIC des Kunden <strong>zur</strong> Kontrolle an.<br />

Verwenden Sie ab dem <strong>Umstellung</strong>szeitpunkt nur noch <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong>-Mandate (bisher<br />

Einzugsermächtigungen).<br />

Diese sind <strong>für</strong> alle neuen Kunden, ggf. aber auch <strong>für</strong> jene notwendig, die nicht umgewandelt<br />

werden konnten, weil keine Einzugsermächtigung vorliegt.<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong> Seite 2 von 4


<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong><br />

<strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong> (vormals Abbuchungsverfahren) – nur gültig zwischen Firmen (Nichtverbrauchern)<br />

19 <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift-<br />

Mandat<br />

Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger und die Bank des<br />

Zahlungspflichtigen:<br />

» 1 Ausfertigung unterschrieben <strong>zur</strong>ück an Zahlungsempfänger<br />

» 1 Ausfertigung verbleibt beim Zahlungspflichtigen<br />

» 1 Ausfertigung an Bank des Zahlungspflichtigen - Mandat muss vor dem ersten Einzug der<br />

Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen und geprüft sein.<br />

20 Einreichung / Vorlauffristen Bei <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>en müssen folgende feste Vorlagefristen bei der Einreichung der<br />

<strong>Lastschrift</strong> beachtet werden:<br />

» Erst-/Einmallastschriften: 1 Bankarbeitstage<br />

» Folgelastschriften: 1 Bankarbeitstage<br />

21 Erstattungs-/Rückgabefristen<br />

wg. Widerspruch<br />

22 Rücklastschriften mangels<br />

Deckung / erneute<br />

Einreichung<br />

23 Umwandlung bestehender<br />

Abbuchungsvereinbarungen<br />

Weitere Informationen<br />

Ein Widerspruchsrecht des Zahlungspflichtigen besteht nicht.<br />

Er kann allerdings sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anweisen, <strong>Lastschrift</strong>en nicht<br />

einzulösen.<br />

Obwohl Sie Ihre Kunden per Vorankündigung über den Fälligkeitstermin und die Einzugshöhe<br />

informiert haben, wird es in der Praxis immer wieder zu Rücklastschriften kommen.<br />

Sie werden vermutlich mit dem Kunden Rücksprache halten und den Betrag erneut einziehen.<br />

Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorankündigung erfolgen muss und die Fristen gemäß<br />

der Punkte 14 u. 15 gelten. Wenn Sie, wie oben empfohlen, kürzere Fristen <strong>für</strong> die<br />

Vorankündigung festgelegt haben, können Sie den erneuten Einzug zeitnah durchführen.<br />

Eine Umwandlungsmöglichkeit <strong>für</strong> den Abbuchungsauftrag besteht nicht.<br />

Es muss auf alle Fälle ein neues Mandat (Basis- oder Firmenlastschrift-Mandat) erstellt werden.<br />

Musterbriefe hier<strong>für</strong> stehen Ihnen auf unserer Homepage unter „S€PA“ zum Download <strong>zur</strong><br />

Verfügung.<br />

Weitere Informationen und Downloads zum <strong>SEPA</strong>-Zahlungsverkehr erhalten Sie unter http://www.vr-bank.landaue.de/sepa.<br />

Für weitere Fragen <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> stehen wir Ihnen gerne <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

VR-Bank Landau eG<br />

Marienplatz 1<br />

94405 Landau<br />

Tel. 09951/950-0<br />

Fax 09951/950-350<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong> Seite 3 von 4


<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong><br />

Zusammenfassung des Fahrplans <strong>zur</strong> S€PA-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong><br />

Letzter <strong>Umstellung</strong>stermin: 01.02.1014<br />

Empfohlene Vorgehensweise:<br />

1. Anforderung einer Gläubiger-Identifikationsnummer unter:<br />

www.glaeubiger-id.bundesbank.de<br />

2. Abschluss einer „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch <strong>Lastschrift</strong>en (Inkasso-<br />

Vereinbarung)“ mit der VR-Bank Landau eG<br />

3. Einholung eines <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandats mit dem Zahlungspflichtigen<br />

4. Entscheidung, welches <strong>Lastschrift</strong>verfahren verwendet werden soll:<br />

a. <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> (vormals Einzugsermächtigungsverfahren)<br />

b. <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong> (vormals Abbuchungsverfahren – nur zwischen Firmenkunden,<br />

d.h. „Nichtverbrauchern“ möglich)<br />

5. Bestehende Einzugsermächtigungen in <strong>SEPA</strong>-Basis-Mandat umdeuten:<br />

a. Vorhandene Einzugsermächtigungen können in <strong>SEPA</strong>-Basis-Mandat gewandelt werden<br />

Voraussetzung: Mitteilung an Zahlungspflichtigen über Umdeutung mit Gläubiger-ID und<br />

Mandatsreferenz<br />

6. Vorabinformation des Zahlungspflichtigen über Belastung mind. 14 Tage vor Belastung<br />

7. Einreichungsfristen: <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en unterliegen bestimmten Vorlauffristen:<br />

a. <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong>: - bei Ersteinreichung mind. 5 Tage vor Belastungsdatum<br />

- bei Folgeeinreichung mind. 2 Tage vor Belastungsdatum<br />

b. <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>: - bei Ersteinreichung mind. 1 Tage vor Belastungsdatum<br />

- bei Folgeeinreichung mind. 1 Tage vor Belastungsdatum<br />

8. Aufbewahrung der Mandate: Mandate müssen noch 14 Monate nach der letzten Belastung<br />

aufbewahrt werden.<br />

9. <strong>Lastschrift</strong>-Mandate werden bei Nichtnutzung 36 Monate nach dem letzten Einzug ungültig.<br />

Software-Produkte der VR-Bank Landau zum <strong>SEPA</strong>-Zahlungsverkehr:<br />

Produkt<br />

<strong>SEPA</strong>-Datei-<br />

Erstellung (XML)<br />

<strong>SEPA</strong>-Online-<br />

Überweisung<br />

<strong>SEPA</strong>-Online-<br />

<strong>Lastschrift</strong><br />

<strong>SEPA</strong>-Datei-<br />

Versand<br />

eBanking Privat Edition - - -<br />

eBanking Business Edit. - <br />

VR-NetWorld SW <br />

VR ProfiCash <br />

Für weitere Fragen <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> stehen wir Ihnen gerne <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

VR-Bank Landau eG<br />

Marienplatz 1<br />

94405 Landau<br />

Tel. 09951/950-0<br />

Fax 09951/950-350<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong> Seite 4 von 4

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