Checkliste zur SEPA-Umstellung für Lastschrift-Einreicher
Checkliste zur SEPA-Umstellung für Lastschrift-Einreicher
Checkliste zur SEPA-Umstellung für Lastschrift-Einreicher
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<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong><br />
10 Überprüfung, ob die<br />
eingesetzte Software <strong>SEPA</strong>-<br />
<strong>Lastschrift</strong>en verarbeiten<br />
kann<br />
11 Zeitpunkt <strong>für</strong> die <strong>Umstellung</strong><br />
festlegen<br />
12 Termine bei<br />
wiederkehrenden Einzügen<br />
festlegen<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en enthalten mehr Daten als die bisherigen. Diese müssen auch in der<br />
eingesetzten Software verwaltet werden können (z.B. die Speicherung der Gläubiger CI, der<br />
IBAN, das Datum des Mandats etc.).<br />
Mit folgenden Produkten können <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en (inkl. Mandate) erstellt und übertragen<br />
werden:<br />
» eBanking Business Edition<br />
» VR-NetWorld-Software<br />
» ProfiCash eBanking<br />
Von Dritten bezogene Software müssen Sie beim Anbieter auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit hinterfragen.<br />
Möglicherweise ist ein Update erforderlich.<br />
Bei Interesse an unserer Software hilft Ihnen unser<br />
Electronic Banking-Spezialist Herr Erich Bauer unter der Telefon-Nummer 09951/950-211 gerne<br />
weiter.<br />
Legen Sie fest, ab wann Sie (nur noch) mit <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en arbeiten möchten.<br />
Achtung! Die <strong>Umstellung</strong> muss zum 01.02.2014 abgeschlossen sein.<br />
Bislang haben Sie Ihre Einzüge ohne festen Termin innerhalb eines bestimmten Zeitraums - etwa<br />
"zum Jahresanfang" / oder "Mitte November" – eingezogen.<br />
Die <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> sieht einen exakten Fälligkeitstermin vor, der dem Kunden im Vorfeld<br />
mitgeteilt werden muss.<br />
<strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> (vormals Einzugsermächtigungsverfahren)<br />
13 <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift-Mandat Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger:<br />
1 Ausfertigung unterschrieben <strong>zur</strong>ück an Zahlungsempfänger<br />
1 Ausfertigung verbleibt beim Zahlungspflichtigen<br />
14 Einreichung / Vorlauffristen Bei <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en müssen folgende feste Vorlagefristen bei der Einreichung der <strong>Lastschrift</strong><br />
beachtet werden:<br />
» Erst-/Einmallastschriften: 5 Bankarbeitstage<br />
» Folgelastschriften: 2 Bankarbeitstage<br />
15 Erstattungs- /<br />
Rückgabefristen<br />
wg. Widerspruch<br />
16 Rücklastschriften mangels<br />
Deckung / erneute<br />
Einreichung<br />
Achtung:<br />
Gemeint ist damit nicht die erstmalige oder wiederholte Einreichung einer <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />
durch Sie als Kunde insgesamt. Vielmehr geht es um Ihren Kunden, bei dem erstmals oder zum<br />
wiederholten Male auf Basis des vereinbarten Mandats eine <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> abgebucht wird.<br />
Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von<br />
8 Wochen nach Belastung.<br />
Erfolgt eine Belastung ohne gültiges <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat, besteht der Erstattungsanspruch<br />
des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate ab Belastungsdatum.<br />
Obwohl Sie Ihre Kunden per Vorankündigung über den Fälligkeitstermin und die Einzugshöhe<br />
informiert haben, wird es in der Praxis immer wieder zu Rücklastschriften kommen.<br />
Sie werden vermutlich mit dem Kunden Rücksprache halten und den Betrag erneut einziehen.<br />
Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorankündigung erfolgen muss und die Vorlagefristen<br />
gelten. Wenn Sie, wie oben empfohlen, kürzere Fristen <strong>für</strong> die Vorankündigung festgelegt<br />
haben, können Sie den erneuten Einzug zeitnah durchführen.<br />
Umwandlung vorhandener Einzugsermächtigungen in <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong><br />
17 Umwidmung / Wandlung<br />
bestehenden Einzugsermächtigungen<br />
in <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />
<strong>Lastschrift</strong>mandate<br />
18 Einholen neuer <strong>SEPA</strong>-<br />
Mandate<br />
Einzugsermächtigungen, die Ihnen schriftlich vorliegen, können Sie in ein <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />
<strong>Lastschrift</strong>mandat wandeln.<br />
Sie benötigen somit nicht nochmals von jedem Kunden eine Unterschrift auf einem neuen<br />
Formular.<br />
Sie müssen Ihre Kunden vor der ersten <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> lediglich über die Umwandlung<br />
informieren und dabei folgende Daten mitteilen:<br />
» Gläubiger-ID<br />
» Mandatsreferenz<br />
» <strong>Umstellung</strong>stermin<br />
Am besten informieren Sie Ihre Kunden schriftlich und geben in dem Schreiben die IBAN-<br />
Kontonummer und BIC des Kunden <strong>zur</strong> Kontrolle an.<br />
Verwenden Sie ab dem <strong>Umstellung</strong>szeitpunkt nur noch <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong>-Mandate (bisher<br />
Einzugsermächtigungen).<br />
Diese sind <strong>für</strong> alle neuen Kunden, ggf. aber auch <strong>für</strong> jene notwendig, die nicht umgewandelt<br />
werden konnten, weil keine Einzugsermächtigung vorliegt.<br />
<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong> Seite 2 von 4