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Checkliste zur SEPA-Umstellung für Lastschrift-Einreicher

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<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong><br />

10 Überprüfung, ob die<br />

eingesetzte Software <strong>SEPA</strong>-<br />

<strong>Lastschrift</strong>en verarbeiten<br />

kann<br />

11 Zeitpunkt <strong>für</strong> die <strong>Umstellung</strong><br />

festlegen<br />

12 Termine bei<br />

wiederkehrenden Einzügen<br />

festlegen<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en enthalten mehr Daten als die bisherigen. Diese müssen auch in der<br />

eingesetzten Software verwaltet werden können (z.B. die Speicherung der Gläubiger CI, der<br />

IBAN, das Datum des Mandats etc.).<br />

Mit folgenden Produkten können <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en (inkl. Mandate) erstellt und übertragen<br />

werden:<br />

» eBanking Business Edition<br />

» VR-NetWorld-Software<br />

» ProfiCash eBanking<br />

Von Dritten bezogene Software müssen Sie beim Anbieter auf <strong>SEPA</strong>-Fähigkeit hinterfragen.<br />

Möglicherweise ist ein Update erforderlich.<br />

Bei Interesse an unserer Software hilft Ihnen unser<br />

Electronic Banking-Spezialist Herr Erich Bauer unter der Telefon-Nummer 09951/950-211 gerne<br />

weiter.<br />

Legen Sie fest, ab wann Sie (nur noch) mit <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en arbeiten möchten.<br />

Achtung! Die <strong>Umstellung</strong> muss zum 01.02.2014 abgeschlossen sein.<br />

Bislang haben Sie Ihre Einzüge ohne festen Termin innerhalb eines bestimmten Zeitraums - etwa<br />

"zum Jahresanfang" / oder "Mitte November" – eingezogen.<br />

Die <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> sieht einen exakten Fälligkeitstermin vor, der dem Kunden im Vorfeld<br />

mitgeteilt werden muss.<br />

<strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> (vormals Einzugsermächtigungsverfahren)<br />

13 <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift-Mandat Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger:<br />

1 Ausfertigung unterschrieben <strong>zur</strong>ück an Zahlungsempfänger<br />

1 Ausfertigung verbleibt beim Zahlungspflichtigen<br />

14 Einreichung / Vorlauffristen Bei <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>en müssen folgende feste Vorlagefristen bei der Einreichung der <strong>Lastschrift</strong><br />

beachtet werden:<br />

» Erst-/Einmallastschriften: 5 Bankarbeitstage<br />

» Folgelastschriften: 2 Bankarbeitstage<br />

15 Erstattungs- /<br />

Rückgabefristen<br />

wg. Widerspruch<br />

16 Rücklastschriften mangels<br />

Deckung / erneute<br />

Einreichung<br />

Achtung:<br />

Gemeint ist damit nicht die erstmalige oder wiederholte Einreichung einer <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong><br />

durch Sie als Kunde insgesamt. Vielmehr geht es um Ihren Kunden, bei dem erstmals oder zum<br />

wiederholten Male auf Basis des vereinbarten Mandats eine <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong> abgebucht wird.<br />

Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von<br />

8 Wochen nach Belastung.<br />

Erfolgt eine Belastung ohne gültiges <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>mandat, besteht der Erstattungsanspruch<br />

des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate ab Belastungsdatum.<br />

Obwohl Sie Ihre Kunden per Vorankündigung über den Fälligkeitstermin und die Einzugshöhe<br />

informiert haben, wird es in der Praxis immer wieder zu Rücklastschriften kommen.<br />

Sie werden vermutlich mit dem Kunden Rücksprache halten und den Betrag erneut einziehen.<br />

Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorankündigung erfolgen muss und die Vorlagefristen<br />

gelten. Wenn Sie, wie oben empfohlen, kürzere Fristen <strong>für</strong> die Vorankündigung festgelegt<br />

haben, können Sie den erneuten Einzug zeitnah durchführen.<br />

Umwandlung vorhandener Einzugsermächtigungen in <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong><br />

17 Umwidmung / Wandlung<br />

bestehenden Einzugsermächtigungen<br />

in <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />

<strong>Lastschrift</strong>mandate<br />

18 Einholen neuer <strong>SEPA</strong>-<br />

Mandate<br />

Einzugsermächtigungen, die Ihnen schriftlich vorliegen, können Sie in ein <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />

<strong>Lastschrift</strong>mandat wandeln.<br />

Sie benötigen somit nicht nochmals von jedem Kunden eine Unterschrift auf einem neuen<br />

Formular.<br />

Sie müssen Ihre Kunden vor der ersten <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong> lediglich über die Umwandlung<br />

informieren und dabei folgende Daten mitteilen:<br />

» Gläubiger-ID<br />

» Mandatsreferenz<br />

» <strong>Umstellung</strong>stermin<br />

Am besten informieren Sie Ihre Kunden schriftlich und geben in dem Schreiben die IBAN-<br />

Kontonummer und BIC des Kunden <strong>zur</strong> Kontrolle an.<br />

Verwenden Sie ab dem <strong>Umstellung</strong>szeitpunkt nur noch <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong>-Mandate (bisher<br />

Einzugsermächtigungen).<br />

Diese sind <strong>für</strong> alle neuen Kunden, ggf. aber auch <strong>für</strong> jene notwendig, die nicht umgewandelt<br />

werden konnten, weil keine Einzugsermächtigung vorliegt.<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong> Seite 2 von 4

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