Checkliste zur SEPA-Umstellung für Lastschrift-Einreicher
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<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong><br />
<strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong> (vormals Abbuchungsverfahren) – nur gültig zwischen Firmen (Nichtverbrauchern)<br />
19 <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift-<br />
Mandat<br />
Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger und die Bank des<br />
Zahlungspflichtigen:<br />
» 1 Ausfertigung unterschrieben <strong>zur</strong>ück an Zahlungsempfänger<br />
» 1 Ausfertigung verbleibt beim Zahlungspflichtigen<br />
» 1 Ausfertigung an Bank des Zahlungspflichtigen - Mandat muss vor dem ersten Einzug der<br />
Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen und geprüft sein.<br />
20 Einreichung / Vorlauffristen Bei <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>en müssen folgende feste Vorlagefristen bei der Einreichung der<br />
<strong>Lastschrift</strong> beachtet werden:<br />
» Erst-/Einmallastschriften: 1 Bankarbeitstage<br />
» Folgelastschriften: 1 Bankarbeitstage<br />
21 Erstattungs-/Rückgabefristen<br />
wg. Widerspruch<br />
22 Rücklastschriften mangels<br />
Deckung / erneute<br />
Einreichung<br />
23 Umwandlung bestehender<br />
Abbuchungsvereinbarungen<br />
Weitere Informationen<br />
Ein Widerspruchsrecht des Zahlungspflichtigen besteht nicht.<br />
Er kann allerdings sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anweisen, <strong>Lastschrift</strong>en nicht<br />
einzulösen.<br />
Obwohl Sie Ihre Kunden per Vorankündigung über den Fälligkeitstermin und die Einzugshöhe<br />
informiert haben, wird es in der Praxis immer wieder zu Rücklastschriften kommen.<br />
Sie werden vermutlich mit dem Kunden Rücksprache halten und den Betrag erneut einziehen.<br />
Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorankündigung erfolgen muss und die Fristen gemäß<br />
der Punkte 14 u. 15 gelten. Wenn Sie, wie oben empfohlen, kürzere Fristen <strong>für</strong> die<br />
Vorankündigung festgelegt haben, können Sie den erneuten Einzug zeitnah durchführen.<br />
Eine Umwandlungsmöglichkeit <strong>für</strong> den Abbuchungsauftrag besteht nicht.<br />
Es muss auf alle Fälle ein neues Mandat (Basis- oder Firmenlastschrift-Mandat) erstellt werden.<br />
Musterbriefe hier<strong>für</strong> stehen Ihnen auf unserer Homepage unter „S€PA“ zum Download <strong>zur</strong><br />
Verfügung.<br />
Weitere Informationen und Downloads zum <strong>SEPA</strong>-Zahlungsverkehr erhalten Sie unter http://www.vr-bank.landaue.de/sepa.<br />
Für weitere Fragen <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> stehen wir Ihnen gerne <strong>zur</strong> Verfügung:<br />
VR-Bank Landau eG<br />
Marienplatz 1<br />
94405 Landau<br />
Tel. 09951/950-0<br />
Fax 09951/950-350<br />
<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong> Seite 3 von 4