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Checkliste zur SEPA-Umstellung für Lastschrift-Einreicher

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<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong><br />

<strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong> (vormals Abbuchungsverfahren) – nur gültig zwischen Firmen (Nichtverbrauchern)<br />

19 <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift-<br />

Mandat<br />

Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger und die Bank des<br />

Zahlungspflichtigen:<br />

» 1 Ausfertigung unterschrieben <strong>zur</strong>ück an Zahlungsempfänger<br />

» 1 Ausfertigung verbleibt beim Zahlungspflichtigen<br />

» 1 Ausfertigung an Bank des Zahlungspflichtigen - Mandat muss vor dem ersten Einzug der<br />

Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen und geprüft sein.<br />

20 Einreichung / Vorlauffristen Bei <strong>SEPA</strong>-Firmen-<strong>Lastschrift</strong>en müssen folgende feste Vorlagefristen bei der Einreichung der<br />

<strong>Lastschrift</strong> beachtet werden:<br />

» Erst-/Einmallastschriften: 1 Bankarbeitstage<br />

» Folgelastschriften: 1 Bankarbeitstage<br />

21 Erstattungs-/Rückgabefristen<br />

wg. Widerspruch<br />

22 Rücklastschriften mangels<br />

Deckung / erneute<br />

Einreichung<br />

23 Umwandlung bestehender<br />

Abbuchungsvereinbarungen<br />

Weitere Informationen<br />

Ein Widerspruchsrecht des Zahlungspflichtigen besteht nicht.<br />

Er kann allerdings sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anweisen, <strong>Lastschrift</strong>en nicht<br />

einzulösen.<br />

Obwohl Sie Ihre Kunden per Vorankündigung über den Fälligkeitstermin und die Einzugshöhe<br />

informiert haben, wird es in der Praxis immer wieder zu Rücklastschriften kommen.<br />

Sie werden vermutlich mit dem Kunden Rücksprache halten und den Betrag erneut einziehen.<br />

Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorankündigung erfolgen muss und die Fristen gemäß<br />

der Punkte 14 u. 15 gelten. Wenn Sie, wie oben empfohlen, kürzere Fristen <strong>für</strong> die<br />

Vorankündigung festgelegt haben, können Sie den erneuten Einzug zeitnah durchführen.<br />

Eine Umwandlungsmöglichkeit <strong>für</strong> den Abbuchungsauftrag besteht nicht.<br />

Es muss auf alle Fälle ein neues Mandat (Basis- oder Firmenlastschrift-Mandat) erstellt werden.<br />

Musterbriefe hier<strong>für</strong> stehen Ihnen auf unserer Homepage unter „S€PA“ zum Download <strong>zur</strong><br />

Verfügung.<br />

Weitere Informationen und Downloads zum <strong>SEPA</strong>-Zahlungsverkehr erhalten Sie unter http://www.vr-bank.landaue.de/sepa.<br />

Für weitere Fragen <strong>zur</strong> <strong>Umstellung</strong> stehen wir Ihnen gerne <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

VR-Bank Landau eG<br />

Marienplatz 1<br />

94405 Landau<br />

Tel. 09951/950-0<br />

Fax 09951/950-350<br />

<strong>Checkliste</strong> <strong>zur</strong> <strong>SEPA</strong>-<strong>Umstellung</strong> <strong>für</strong> <strong>Lastschrift</strong>-<strong>Einreicher</strong> Seite 3 von 4

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