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Antrag zur Lieferung von Regionalstrom (PDF)

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Stadtwerke Waldkraiburg GmbH Telefon (08638) 948-466<br />

Meisenweg 1<br />

Telefax (08638) 948-4149<br />

84478 Waldkraiburg<br />

info@stwwkbg.de<br />

www.stadtwerke-waldkraiburg.de<br />

Auftrag <strong>zur</strong> <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> <strong>Regionalstrom</strong><br />

Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen, danke!<br />

1. Kundendaten<br />

Frau Herr Vorname Nachname/Firma<br />

Geburtsdatum Telefon tagsüber Mobilnummer<br />

2. Lieferanschrift<br />

Straße Hausnummer Postleitzahl Ort<br />

Bei Umzug:<br />

Einzug am Anzahl Personen im Haushalt Stromzählernummer<br />

3.Rechnungsanschrift<br />

identisch mit Lieferanschrift?<br />

Ja Nein<br />

Straße Hausnummer Postleitzahl Ort<br />

4.Angaben <strong>zur</strong> derzeitigen Stromversorgung<br />

Name des bisherigen Stromversorgers Kunden-Nr. beim bisherigen Stromversorger<br />

Zählerstand Ein-/Hochtarif Zählerstand Niedertarif<br />

Vorjahres-Stromverbrauch im Ein-/Hochtarif in kWh Vorjahres-Stromverbrauch im Niedertarif in kWh<br />

5.Kündigung (nur bei Versorgerwechsel, nicht bei Umzug)<br />

Ja, ich beauftrage die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH Nein, ich kündige selbst.<br />

in meinem Namen den bestehenden Stromlieferungsvertrag<br />

beim bisherigen Stromlieferanten zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt zu kündigen.<br />

6.Einzugsermächtigung<br />

Das Strompreisangebot ist an die Erteilung einer Einzugsermächtigung gebunden.<br />

Vor- und Nachname des Kontoinhabers Konto-Nummer<br />

Bankleitzahl Name des Kreditinstitutes<br />

7. Auftragserteilung und Bevollmächtigung<br />

Hiermit beauftrage ich die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH mit der <strong>Lieferung</strong> elektrischer Energie für die unter Punkt 2 genannte Stromabnahmestelle zu den<br />

beiliegenden Stromlieferbedingungen und den im Preisblatt genannten Preisen. Ich bevollmächtige die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, soweit erforderlich<br />

in meinem Namen den für meine Belieferung erforderlichen Netzanschluss-, Netznutzungs- und ggf. Anschlussnutzungsvertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber<br />

zu schließen. Aus diesen Verträgen dürfen mir jedoch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die über die vom Netzbetreiber gegenüber jedermann geltend<br />

gemachten Kosten hinaus gehen. Die Vollmachten sind unwiderruflich. Die Vollmachten erlöschen mit Beendigung des Stromliefervertrages. Von der Stadtwerke<br />

Waldkraiburg GmbH in Vollmacht geschlossene Verträge mit dem Netzbetreiber bleiben auch darüber hinaus bis <strong>zur</strong> Kündigung durch den Kunden gültig.<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die <strong>Lieferung</strong> <strong>von</strong> elektrischer Energie an Kunden der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, die dieser Beauftragung<br />

anhängen, sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.<br />

Datum Ort Unterschrift des Kunden<br />

Sie können diese Erklärung schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger innerhalb <strong>von</strong> 2 Wochen widerrufen. Der Lauf dieser Frist beginnt<br />

mit dem Tag, an dem Sie dieses Formular mit Ihrer Unterschrift absenden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:<br />

Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, Meisenweg 1, 84478 Waldkraiburg. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Ich habe dies <strong>zur</strong> Kenntnis genommen.<br />

Wechselbonus<br />

20 Euro


Stadtwerke Waldkraiburg GmbH<br />

Meisenweg 1<br />

84478 Waldkraiburg<br />

Telefon (08638) 948-466<br />

Telefax (08638) 948-4149<br />

info@stwwkbg.de<br />

www.stadtwerke-waldkraiburg.de<br />

Bedingungen für die <strong>Lieferung</strong> elektrischer Energie<br />

an Kunden der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH<br />

Stand: 01.04.2012<br />

1. Liefervoraussetzungen, <strong>Lieferung</strong>, Laufzeit, Beendigung<br />

a) Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie.<br />

Die Abschlagszahlung ist monatlich zu leisten. Haushalte sind Stromabnahmestellen natürlicher<br />

Personen für private Zwecke sowie Verbrauchseinrichtungen, die <strong>von</strong> Haushalten<br />

gemeinsam genutzt werden. Die Leistungsinanspruchnahme je Stromabnahmestelle ist<br />

dabei auf 30 kW und der maximale Jahresverbrauch auf 10.000 kWh begrenzt, es sei denn<br />

die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH stimmt höheren Verbrauchsgrenzen zu.<br />

b) Wenn Ihr Auftrag und die unterschriebene Vollmacht vollständig bis zum 15. eines<br />

Monats bei uns eingegangen ist, beginnt die Stromlieferung frühestens am 1. des übernächsten<br />

Monats, nicht jedoch vor Beendigung Ihres bestehenden Stromlieferungsvertrags<br />

mit dem bisherigen Lieferanten.<br />

c) Der Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit und kann jeweils 12 Wochen vor einem<br />

Monatsersten gekündigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug<br />

innerhalb einer Frist <strong>von</strong> 6 Wochen vor seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift<br />

in Textform anzuzeigen. Der Lieferant wird den Kunden an der neuen Entnahmestelle auf<br />

Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzuges<br />

setzt vorraus, dass der Kunde dem Lieferanten das Umzugsdatum rechtzeitig mitteilt. Ein<br />

Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten<br />

Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das<br />

Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die<br />

neue Entnahmestelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. Unterbleibt die Mitteilung<br />

des Kunden aus Gründen die dieser zu vertreten hat, wird der Lieferant dem Kunden die<br />

Preise des Vertrages vergüten.<br />

2. Messung<br />

a) Die Menge der gelieferten Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen<br />

Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messdienstleister,<br />

Netzbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des<br />

Netzbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Der Kunde kann einer Selbstablesung<br />

widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen<br />

nicht abgelesen werden oder zeigen sie fehlerhaft an, so können der Lieferant und/oder<br />

der Netzbetreiber den Verbrauch schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine berechtigte<br />

verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.<br />

b) Der Kunde gestattet dem Beauftragten der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH nach vorheriger<br />

Benachrichtigung den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen, soweit<br />

dies <strong>zur</strong> Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder <strong>zur</strong> Ablesung der Messeinrichtung<br />

erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an die jeweiligen<br />

Kunden oder durch Aushang an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens<br />

eine Woche vor dem Betretungstermin »erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten.<br />

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die« Messeinrichtungen zugänglich sind.<br />

c) Auf der Grundlage des bei Vertragsunterzeichnung angegebenen Zählerstandes wird<br />

der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns rechnerisch ermittelt. Der Kunde kann<br />

eine Korrektur der Abrechnung verlangen, wenn der <strong>von</strong> ihm zum Zeitpunkt des Lieferbeginns<br />

abgelesene Zählerstand nicht dem rechnerisch ermittelten Zählerstand entspricht.<br />

3. Preise und Preisanpassung<br />

a) Die Preise beinhalten Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG- und<br />

KWKG-Abgaben, Entgelte für Messung und Verrechnung sowie die Mehrwertsteuer.<br />

Zur Abrechnung kommen die auf dem jeweils gültigen Preisblatt genannten Preise,<br />

die für die Abnahmeverhältnisse des Kunden maßgeblich sind.<br />

b) Sollten zukünftige Abgaben, Gebühren oder sonstige gesetzliche Belastungen, die<br />

mit Stromlieferung und Handel in Zusammenhang stehen, neu erhoben werden oder sich<br />

verändern, »ist die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH berechtigt, die Preise um diese Beträge<br />

anzupassen;« hierunter können insbesondere gesetzliche Bestimmungen <strong>zur</strong> Förderung<br />

regenerativer Energie sowie zum Schutz <strong>von</strong> Anlagen <strong>zur</strong> Kraft-Wärme-Kopplung fallen.<br />

Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH ist außerdem bei Änderungen der Marktverhältnisse<br />

zu einer Preisanpassung berechtigt, worüber der Kunde vorher rechtzeitig informiert wird.<br />

Der Kunde hat bei einer marktbedingten Preiserhöhung das Recht, den Stromliefervertrag<br />

innerhalb 6 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Preisänderung zu kündigen. Ändern sich die Preise, können die nach der Preisänderung<br />

anfallenden Abschläge entsprechend angepasst werden.<br />

4. Abrechnung, Abschlagszahlung, Rechnungsstellung<br />

und Zahlungsbedingungen<br />

a) Der Stromverbrauch wird jährlich erfasst. Mit diesen Werten wird die Jahresrechnung<br />

erstellt. Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH kann für den Stromverbrauch monatliche<br />

Abschlagszahlungen verlangen, die auf der Grundlage <strong>von</strong> Verbrauchsdaten, der Personenzahl<br />

im Haushalt und allgemeiner Erfahrungswerte bestimmt wird.<br />

b) Die Fälligkeit der Abschlagszahlungen wird dem Kunden mit der Jahresabrechnung<br />

mitgeteilt.<br />

c) Ergibt sich bei der Abrechnung, dass eine zu hohe Abschlagszahlung verrechnet wurde,<br />

so wird der übersteigende Betrag erstattet. Nach Beendigung des Lieferverhältnisses wird<br />

der zu viel gezahlte Betrag erstattet.<br />

5. Einstellung und außerordentliche Kündigung<br />

a) Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH ist <strong>zur</strong> Aufnahme der <strong>Lieferung</strong> nicht verpflichtet,<br />

wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Gründe hierfür <strong>von</strong> der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH zu vertreten sind.<br />

b) Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH ist berechtigt, die Stromlieferung fristlos einzustellen,<br />

1. wenn die Einstellung der Stromversorgung erforderlich ist, weil der Kunde diesen<br />

Bedingungen in nicht unerheblichen Maße schuldhaft zuwider handelt und die Unterbrechung<br />

erforderlich ist, um den Gebrauch <strong>von</strong> elektrischer Arbeit unter Umgehung,<br />

Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtung zu verhindern 2. um unmittelbare<br />

Gefahren für die Sicherheit <strong>von</strong> Personen oder Anlagen abzuwenden oder 3. wenn<br />

der Kunde trotz Mahnung mit Sperrandrohung mit Abschlagszahlungen in Verzug ist.<br />

c) Es werden die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen verrechnet.<br />

6. Einschränkungen der <strong>Lieferung</strong> und Benachrichtigung<br />

bei Versorgungsunterbrechnungen<br />

Sollte die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH bzw. der Netzbetreiber durch höhere Gewalt an<br />

der Bereitstellung oder der Fortleitung der elektrischen Energie für den Kunden gehindert<br />

sein, so ruht die Verpflichtung <strong>zur</strong> <strong>Lieferung</strong> so lange, bis diese Hindernisse und deren<br />

Folgen beseitigt sind. Satz 1 gilt auch entsprechend für <strong>von</strong> der Stadtwerke Waldkraiburg<br />

GmbH nicht zu vertretende Umstände, deren Beseitigung der Stadtwerke Waldkraiburg<br />

GmbH nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Ein Recht des<br />

Kunden <strong>zur</strong> außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />

7. Haftung<br />

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist,<br />

soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses<br />

handelt, die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH als Stromhändler <strong>von</strong> der Leistungspflicht<br />

befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen <strong>von</strong><br />

der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH nach Ziffer 5 b beruht. Beruht die Unterbrechung auf<br />

nicht berechtigte Maßnahmen nach Ziffer 5 b haftet die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH<br />

für <strong>von</strong> ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für einfache<br />

Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Haftung für grob<br />

fahrlässig verursachte Vermögensschäden beträgt bis zu 5.000 Euro für jeden Schadensfall.<br />

Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH ist verpflichtet, ihre Kunden auf Verlangen unverzüglich<br />

über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden<br />

Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder <strong>von</strong> ihr in zumutbarer<br />

Weise aufgeklärt werden können.<br />

8. Datenschutz<br />

Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten werden <strong>von</strong> der Stadtwerke<br />

Waldkraiburg GmbH bzw. vom Netzbetreiber nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

erhoben, verarbeitet und genutzt. Falls erforderlich, werden Daten an die an<br />

der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z.B. Durchleitung, Abrechnung) weitergegeben.<br />

9. Änderung der Lieferbedingungen<br />

Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH ist zu einer Änderung oder Ergänzung der Lieferbedingungen<br />

befugt, wenn und soweit dies aufgrund <strong>von</strong> gesetzlichen Vorschriften oder höchstrichterlicher<br />

Rechtsprechung erforderlich ist. Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH wird<br />

den Kunden auf die Änderung der Lieferbedingungen oder die Einführung zusätzlicher<br />

Bedingungen unmittelbar hinweisen. Ist der Hinweis erfolgt, gilt die Änderung als genehmigt,<br />

wenn der Kunde ihr nicht innerhalb <strong>von</strong> 2 Monaten nach Bekanntgabe schriftlichwiderspricht.<br />

Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH wird dann die geänderte Fassung der<br />

Lieferbedingungen bzw. die zusätzlich eingefügten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung<br />

zugrundelegen.<br />

10. Schlussbestimmungen<br />

a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche<br />

Nebenabreden bestehen nicht. Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH darf sich <strong>zur</strong> Erfüllung<br />

ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen<br />

da<strong>von</strong> unberührt. Der Kunde und die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH werden die unwirksame<br />

oder undurchführbare Bestimmung ersetzen,die ihr im wirtschatflichen Ergebnis<br />

möglichst gleichkommt.<br />

b) Diese Lieferbedingungen gelten solange, bis dem Kunden neue Bedingungen zugehen.

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