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Details (pdf, 340KB) - wat Ingenieurgesellschaft mbH

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ALLGEMEINER TEIL BWGZ 5/2006<br />

Polder Söllingen/Greffern mit den wesentlichen Bauwerken<br />

Hochwasserwellen des Hauptstroms mit<br />

denen seiner Nebenflüsse wie Neckar und<br />

Main.<br />

Das „Integrierte Rheinprogramm“<br />

Auf die durch den Ausbau des Oberrheins<br />

hervorgerufene verschärfte Hochwassergefahr<br />

wurde reagiert. Am 6. Dezember<br />

1982 sind die Bundesrepublik Deutschland<br />

und die Französischen Republik mit<br />

einem Staatsvertrag die Verpflichtung eingegangen,<br />

den Schutz vor Hochwasser<br />

wieder herzustellen, der vor dem Ausbau<br />

des Oberrheins mit Staustufen unterhalb<br />

der Ausbaustrecke gegeben war. Dies entspricht<br />

etwa einem 200-jährlichen Hochwasserschutz.<br />

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung<br />

hat das Land Baden-Württemberg das „Integrierte<br />

Rheinprogramm“ – kurz IRP genannt<br />

– im Jahre 1988 beschlossen und im<br />

September 1996 im „Rahmenkonzept des<br />

Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung<br />

des Integrierten Rheinprogramms“<br />

konkretisiert. In das Rahmenkonzept wurde<br />

als gleichrangiges Ziel die Erhaltung<br />

und Wiederherstellung einer naturnahen<br />

Auelandschaft, die zwischen Breisach und<br />

Iffezheim insbesondere durch den Ausbau<br />

des Oberrhein nahezu verloren gegangen<br />

ist, aufgenommen. Nach dem Rahmenkonzept<br />

ist vorgesehen, längs des Rheins<br />

zwischen Basel und Mannheim auf badenwürttembergischem<br />

Gebiet 13 Hochwasserrückhalteräume<br />

zu schaffen. Der Pol-<br />

der Söllingen/Greffern ist Teil dieser umfassenden<br />

Hochwasserschutzkonzeption.<br />

Weitere Rückhaltungen sind auf französischem<br />

und rheinland-pfälzischem Gebiet<br />

vorgesehen. Die nachfolgende Karte gibt<br />

einen Überblick über die Hochwasserrückhalteräume<br />

am Oberrhein:<br />

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland<br />

und dem Land Baden-Württemberg<br />

wurde eine generelle Kostenaufteilung<br />

festgelegt, wobei das Land 58,5 Prozent<br />

und der Bund 41, 5 Prozent der Kosten zu<br />

tragen hat.<br />

Beim Polder Söllingen/Greffern wird von<br />

dieser Regelung abgewichen. Der ursprünglich<br />

als Polder Söllingen in den<br />

Staatsvertrag aufgenommene Rückhalteraum<br />

wurde nachträglich im Einvernehmen<br />

mit den Vertragspartnern Bundesre-<br />

publik Deutschland und Französische Republik<br />

sowie den Ländern Baden-Württemberg,<br />

Rheinland-Pfalz und Hessen hinsichtlich<br />

des Rückhaltevolumens von acht<br />

Millionen Kubikmeter auf zwölf Millionen<br />

Kubikmeter Rückhaltevolumen erweitert.<br />

Die Länder Rheinland-Pfalz und<br />

Hessen konnten damit ihre eigenen Verpflichtungen<br />

verringern. Davon ausgehend<br />

wurde eine neue Kostenteilung mit<br />

Bund 40,5 Prozent, Land Rheinland-Pfalz<br />

26,67 Prozent, Land Hessen 13,33 Prozent<br />

und Land Baden-Württemberg 19,5 Prozent<br />

festgelegt. Die Abrechnung der Länderanteile<br />

Rheinland-Pfalz und Hessen erfolgt<br />

über den Bund.<br />

Zusammengefasst hat das IRP die folgende<br />

volkswirtschaftliche Dimension in der<br />

bedrohten Region:<br />

● In der Rheinniederung zwischen Iffezheim<br />

und Bingen wären im Katastrophenfall<br />

95 Städte und Gemeinden, 700.000<br />

Einwohner und 350.000 Arbeitsplätze in<br />

Gefahr.<br />

● Dabei wäre eine Fläche von bis zu<br />

100.000 Hektar überflutet.<br />

● Der geschätzte wirtschaftliche Schaden<br />

beträgt zirka 6,2 Milliarden Euro.<br />

● Die Kosten des IRP sind mit zirka 0,78<br />

Milliarden Euro veranschlagt.<br />

Konzept Polder Söllingen/Greffern<br />

Der Realisierung des Rückhalteraums ging<br />

ein umfangreicher Planungsprozess voraus.<br />

Bereits in den Jahren 1992 bis 1994<br />

wurde eine eingehende raumordnerische<br />

Beurteilung des Vorhabens durchgeführt,<br />

die mit dem Raumordnungsbeschluss vom<br />

Februar 1994 endete. Hieran anschließend<br />

folgte das Scopingverfahren nach § 5 des<br />

Längsschnitt durch den Polder Söllingen/Greffern mit der kaskadenförmigen Anordnung<br />

der Teilpolder 1 bis 4 und des Auslaufbereichs<br />

224 GEMEINDETAG BADEN-WÜRTTEMBERG

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