Details (pdf, 340KB) - wat Ingenieurgesellschaft mbH
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ALLGEMEINER TEIL BWGZ 5/2006<br />
Polder Söllingen/Greffern mit den wesentlichen Bauwerken<br />
Hochwasserwellen des Hauptstroms mit<br />
denen seiner Nebenflüsse wie Neckar und<br />
Main.<br />
Das „Integrierte Rheinprogramm“<br />
Auf die durch den Ausbau des Oberrheins<br />
hervorgerufene verschärfte Hochwassergefahr<br />
wurde reagiert. Am 6. Dezember<br />
1982 sind die Bundesrepublik Deutschland<br />
und die Französischen Republik mit<br />
einem Staatsvertrag die Verpflichtung eingegangen,<br />
den Schutz vor Hochwasser<br />
wieder herzustellen, der vor dem Ausbau<br />
des Oberrheins mit Staustufen unterhalb<br />
der Ausbaustrecke gegeben war. Dies entspricht<br />
etwa einem 200-jährlichen Hochwasserschutz.<br />
Auf der Grundlage dieser Vereinbarung<br />
hat das Land Baden-Württemberg das „Integrierte<br />
Rheinprogramm“ – kurz IRP genannt<br />
– im Jahre 1988 beschlossen und im<br />
September 1996 im „Rahmenkonzept des<br />
Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung<br />
des Integrierten Rheinprogramms“<br />
konkretisiert. In das Rahmenkonzept wurde<br />
als gleichrangiges Ziel die Erhaltung<br />
und Wiederherstellung einer naturnahen<br />
Auelandschaft, die zwischen Breisach und<br />
Iffezheim insbesondere durch den Ausbau<br />
des Oberrhein nahezu verloren gegangen<br />
ist, aufgenommen. Nach dem Rahmenkonzept<br />
ist vorgesehen, längs des Rheins<br />
zwischen Basel und Mannheim auf badenwürttembergischem<br />
Gebiet 13 Hochwasserrückhalteräume<br />
zu schaffen. Der Pol-<br />
der Söllingen/Greffern ist Teil dieser umfassenden<br />
Hochwasserschutzkonzeption.<br />
Weitere Rückhaltungen sind auf französischem<br />
und rheinland-pfälzischem Gebiet<br />
vorgesehen. Die nachfolgende Karte gibt<br />
einen Überblick über die Hochwasserrückhalteräume<br />
am Oberrhein:<br />
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland<br />
und dem Land Baden-Württemberg<br />
wurde eine generelle Kostenaufteilung<br />
festgelegt, wobei das Land 58,5 Prozent<br />
und der Bund 41, 5 Prozent der Kosten zu<br />
tragen hat.<br />
Beim Polder Söllingen/Greffern wird von<br />
dieser Regelung abgewichen. Der ursprünglich<br />
als Polder Söllingen in den<br />
Staatsvertrag aufgenommene Rückhalteraum<br />
wurde nachträglich im Einvernehmen<br />
mit den Vertragspartnern Bundesre-<br />
publik Deutschland und Französische Republik<br />
sowie den Ländern Baden-Württemberg,<br />
Rheinland-Pfalz und Hessen hinsichtlich<br />
des Rückhaltevolumens von acht<br />
Millionen Kubikmeter auf zwölf Millionen<br />
Kubikmeter Rückhaltevolumen erweitert.<br />
Die Länder Rheinland-Pfalz und<br />
Hessen konnten damit ihre eigenen Verpflichtungen<br />
verringern. Davon ausgehend<br />
wurde eine neue Kostenteilung mit<br />
Bund 40,5 Prozent, Land Rheinland-Pfalz<br />
26,67 Prozent, Land Hessen 13,33 Prozent<br />
und Land Baden-Württemberg 19,5 Prozent<br />
festgelegt. Die Abrechnung der Länderanteile<br />
Rheinland-Pfalz und Hessen erfolgt<br />
über den Bund.<br />
Zusammengefasst hat das IRP die folgende<br />
volkswirtschaftliche Dimension in der<br />
bedrohten Region:<br />
● In der Rheinniederung zwischen Iffezheim<br />
und Bingen wären im Katastrophenfall<br />
95 Städte und Gemeinden, 700.000<br />
Einwohner und 350.000 Arbeitsplätze in<br />
Gefahr.<br />
● Dabei wäre eine Fläche von bis zu<br />
100.000 Hektar überflutet.<br />
● Der geschätzte wirtschaftliche Schaden<br />
beträgt zirka 6,2 Milliarden Euro.<br />
● Die Kosten des IRP sind mit zirka 0,78<br />
Milliarden Euro veranschlagt.<br />
Konzept Polder Söllingen/Greffern<br />
Der Realisierung des Rückhalteraums ging<br />
ein umfangreicher Planungsprozess voraus.<br />
Bereits in den Jahren 1992 bis 1994<br />
wurde eine eingehende raumordnerische<br />
Beurteilung des Vorhabens durchgeführt,<br />
die mit dem Raumordnungsbeschluss vom<br />
Februar 1994 endete. Hieran anschließend<br />
folgte das Scopingverfahren nach § 5 des<br />
Längsschnitt durch den Polder Söllingen/Greffern mit der kaskadenförmigen Anordnung<br />
der Teilpolder 1 bis 4 und des Auslaufbereichs<br />
224 GEMEINDETAG BADEN-WÜRTTEMBERG