Details (pdf, 340KB) - wat Ingenieurgesellschaft mbH
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ALLGEMEINER TEIL BWGZ 5/2006<br />
liert. Während der Dauer der Offenlegung<br />
erfolgte nach § 73 Abs. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz<br />
(LVwVfG) auch<br />
die Einholung der Stellungnahmen der<br />
Behörden, der betroffenen Gebietskörperschaften<br />
sowie der sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange. Nach Auswertung der<br />
eingegangenen Stellungnahmen und privaten<br />
Einwendungen hat das Landratsamt<br />
Rastatt zum Erörterungstermin am 18. Dezember<br />
1997 einberufen, an dem neben<br />
zahlreichen Einwendern auch die meisten<br />
Träger öffentlicher Belange teilnahmen<br />
und sich substantiell zu dem Vorhaben<br />
äußern konnten.<br />
Planfeststellungsbeschluss<br />
Bei der Gesamtabwägung ist die Planfeststellungsbehörde<br />
zu dem Ergebnis gelangt,<br />
dass die beantragten Maßnahmen<br />
am konkreten Ort und im konkreten Umfang<br />
für die Belange des Hochwasserschutzes<br />
unverzichtbar sind. Mit der Entscheidung<br />
vom 27. Juli 1998 hat das Landratsamt<br />
Rastatt gemäß § 31 Wasserhaushaltgesetz<br />
(WHG) den Plan für Bau und<br />
Betrieb des Polders Söllingen/Greffern<br />
mit zugehörigen Bedingungen, Auflagen<br />
und Hinweisen festgestellt.<br />
Nach Ablauf der Monatsfrist nach Bekanntgabe<br />
der Entscheidung wurde die<br />
Planfeststellung am 21. September 1998<br />
bestandskräftig. Gegen den Planfeststellungsbeschluss<br />
wurde keine Klage erhoben.<br />
Vereinbarungen mit den Gemeinden<br />
Der Polder Söllingen/Greffern mit einer<br />
Gesamtfläche von zirka 580 Hektar liegt<br />
auf den Gemarkungen Rheinmünster,<br />
Lichtenau und Hügelsheim. Davon stellt<br />
allein die Gemeinde Rheinmünster zirka<br />
400 Hektar ihrer Fläche zur Verfügung.<br />
Mit den Gemeinden Rheinmünster und<br />
Hügelsheim sowie der Stadt Lichtenau<br />
wurden frühzeitig die Verhandlungen aufgenommen<br />
mit dem Ziel, eine einvernehmliche<br />
Regelung zum Bau und Betrieb<br />
des Polders zu erreichen.<br />
Bereits parallel zum Planfeststellungsverfahren<br />
wurde wegweisend für die Verhandlungen<br />
mit den anderen Gemeinden<br />
mit der hauptsächlich betroffenen Gemeinde<br />
Rheinmünster eine Vereinbarung<br />
vorbereitet, welche im Wesentlichen folgende<br />
Punkte regelt:<br />
● Inanspruchnahme der Grundstücke, die<br />
dauerhaft benötigt werden,<br />
● Inanspruchnahme der Grundstücke, die<br />
bei Retention und bei regelmäßigen (ökologischen)<br />
Flutungen überflutet werden,<br />
● Einrichtung von Schutzvorkehrungen,<br />
● Fragen der Beweiserleichterung und<br />
der Beweissicherung,<br />
● Baubetrieb,<br />
● grundsätzliche Festlegung von Entschädigungstatbeständen.<br />
Mit der Gemeinde Rheinmünster konnte<br />
die Vereinbarung am 19. Mai 1998 abgeschlossen<br />
werden, die Vereinbarung mit<br />
der Gemeinde Hügelsheim am 14. September<br />
1999 und die mit der Stadt Lichtenau<br />
am 3. April 2000. Damit waren die<br />
Grundlagen für eine partnerschaftliche<br />
Abwicklung des anstehenden Projektes<br />
geschaffen.<br />
Beweissicherung<br />
Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet<br />
zahlreiche Auflagen und Bedingungen zur<br />
Beweissicherung und Beweiserleichterung.<br />
Unmittelbar nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses<br />
wurden die entsprechenden<br />
Aufträge an Fachbüros erteilt:<br />
● Laufende Vorhaltung und Fortschreibung<br />
des gekoppelten Grundwasser- und<br />
Oberflächenwassermodells,<br />
● Aufstellung eines Messprogramms für<br />
Grundwasser und Oberflächengewässer<br />
mit Ergänzung des Messstellennetzes,<br />
● im Bereich der Fischerei die einzelnen<br />
Untersuchungsschritte für Still- und Fließgewässer,<br />
● Bewertung der Waldflächen und Bewertung<br />
des Holzbestandes,<br />
● für die Beweiserleichterung an Gebäuden<br />
deren Aufnahme im jeweilig betroffenen<br />
Baufeld sowie im Bereich möglicher<br />
relevanter Grundwasserstandsveränderungen.<br />
Auf eine Beweissicherung im Bereich der<br />
Landwirtschaft wurde verzichtet. Auftretende<br />
Schäden werden auf der Grundlage<br />
einer Einzelfallbewertung aufgenommen<br />
und abgewickelt.<br />
Bau Polder Söllingen/Greffern<br />
Unmittelbar nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses<br />
am 27. Juli 1998<br />
wurden umfangreiche Aktivitäten in Gang<br />
gesetzt. Beim Vorhabensträger selbst trat<br />
ein Wechsel ein: Die Zuständigkeit für die<br />
Bauabwicklung ging von der damaligen<br />
Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/<br />
Hochrhein in Lahr (heute Regierungspräsidium<br />
Freiburg) auf die Gewässerdirektion<br />
Nördlicher Oberrhein in Karlsruhe<br />
(heute Regierungspräsidium Karlsruhe)<br />
über, wobei die Mittel weiterhin von der<br />
Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/<br />
Hochrhein bewirtschaftet wurden.<br />
Zur Bewältigung seiner Bauherrenaufgaben<br />
für dieses herausragende Bauprojekt<br />
hat sich der Vorhabensträger einer Projektsteuerung<br />
bedient, vor allem mit dem Ziel<br />
einer stringenten Einhaltung der Kosten<br />
und Termine, verbunden mit der Einsparung<br />
eigener Personalressourcen.<br />
Nach EU-weiter Ausschreibung wurde<br />
das Karlsruher Ingenieurbüro <strong>wat</strong> <strong>Ingenieurgesellschaft</strong><br />
<strong>mbH</strong> mit der Projektsteuerung<br />
beauftragt.<br />
Eine der ersten Aufgaben der Projektsteuerung<br />
war, die noch aus dem Jahre<br />
1996 stammende Kostenberechnung zu<br />
überprüfen. Nach intensiver Abstimmung<br />
mit dem Vorhabensträger und der Wasserund<br />
Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />
wurde der Gesamtkostenbetrag auf damals<br />
146.500.000 DM (heute 74.904.260<br />
Euro) gesetzt. Ein weiterer Arbeitsschritt<br />
war der neue Rahmenterminplan mit dem<br />
Ziel, den Polder bis Ende 2005 fertig zu<br />
stellen. Grundlage dafür war eine zeitlich<br />
aufeinander folgende Abwicklung in Baulosen.<br />
Mit der Aufteilung in Baulose<br />
konnte dem Gedanken Rechnung getragen<br />
werden, auch den mittelständischen Baufirmen<br />
die Beteiligung am Vergabewettbewerb<br />
zu ermöglichen.<br />
Für die Definition der einzelnen Baulose<br />
waren zum einen die Grunddaten des Polders<br />
mit seiner Flächenausdehnung und<br />
zum anderen die Vielzahl von unterschiedlich<br />
zu realisierenden Bauwerken<br />
und Anlagen zu berücksichtigen. Zwischen<br />
Rheinkilometer 317 und 329 mussten<br />
auf einer Gesamtfläche von zirka 580<br />
Hektar über 100 Bauwerke und Anlagen<br />
gebaut werden. Das Bild des Polders prägen<br />
fünf Bauwerkstypen: Rheinwasserentnahmebauwerke,<br />
Durchlassbauwerke,<br />
Schöpfwerke, Dämme und Kreuzungsbauwerke.<br />
Über die Entnahmebauwerke<br />
im Rheinseitendamm wird der Polder geflutet.<br />
Das Wasser unterquert je nach Bauwerk<br />
ein- bis dreizügig den Rheinseitendamm.<br />
Leitwände reduzieren die Wirbel-<br />
226 GEMEINDETAG BADEN-WÜRTTEMBERG