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Details (pdf, 340KB) - wat Ingenieurgesellschaft mbH

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ALLGEMEINER TEIL BWGZ 5/2006<br />

liert. Während der Dauer der Offenlegung<br />

erfolgte nach § 73 Abs. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz<br />

(LVwVfG) auch<br />

die Einholung der Stellungnahmen der<br />

Behörden, der betroffenen Gebietskörperschaften<br />

sowie der sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange. Nach Auswertung der<br />

eingegangenen Stellungnahmen und privaten<br />

Einwendungen hat das Landratsamt<br />

Rastatt zum Erörterungstermin am 18. Dezember<br />

1997 einberufen, an dem neben<br />

zahlreichen Einwendern auch die meisten<br />

Träger öffentlicher Belange teilnahmen<br />

und sich substantiell zu dem Vorhaben<br />

äußern konnten.<br />

Planfeststellungsbeschluss<br />

Bei der Gesamtabwägung ist die Planfeststellungsbehörde<br />

zu dem Ergebnis gelangt,<br />

dass die beantragten Maßnahmen<br />

am konkreten Ort und im konkreten Umfang<br />

für die Belange des Hochwasserschutzes<br />

unverzichtbar sind. Mit der Entscheidung<br />

vom 27. Juli 1998 hat das Landratsamt<br />

Rastatt gemäß § 31 Wasserhaushaltgesetz<br />

(WHG) den Plan für Bau und<br />

Betrieb des Polders Söllingen/Greffern<br />

mit zugehörigen Bedingungen, Auflagen<br />

und Hinweisen festgestellt.<br />

Nach Ablauf der Monatsfrist nach Bekanntgabe<br />

der Entscheidung wurde die<br />

Planfeststellung am 21. September 1998<br />

bestandskräftig. Gegen den Planfeststellungsbeschluss<br />

wurde keine Klage erhoben.<br />

Vereinbarungen mit den Gemeinden<br />

Der Polder Söllingen/Greffern mit einer<br />

Gesamtfläche von zirka 580 Hektar liegt<br />

auf den Gemarkungen Rheinmünster,<br />

Lichtenau und Hügelsheim. Davon stellt<br />

allein die Gemeinde Rheinmünster zirka<br />

400 Hektar ihrer Fläche zur Verfügung.<br />

Mit den Gemeinden Rheinmünster und<br />

Hügelsheim sowie der Stadt Lichtenau<br />

wurden frühzeitig die Verhandlungen aufgenommen<br />

mit dem Ziel, eine einvernehmliche<br />

Regelung zum Bau und Betrieb<br />

des Polders zu erreichen.<br />

Bereits parallel zum Planfeststellungsverfahren<br />

wurde wegweisend für die Verhandlungen<br />

mit den anderen Gemeinden<br />

mit der hauptsächlich betroffenen Gemeinde<br />

Rheinmünster eine Vereinbarung<br />

vorbereitet, welche im Wesentlichen folgende<br />

Punkte regelt:<br />

● Inanspruchnahme der Grundstücke, die<br />

dauerhaft benötigt werden,<br />

● Inanspruchnahme der Grundstücke, die<br />

bei Retention und bei regelmäßigen (ökologischen)<br />

Flutungen überflutet werden,<br />

● Einrichtung von Schutzvorkehrungen,<br />

● Fragen der Beweiserleichterung und<br />

der Beweissicherung,<br />

● Baubetrieb,<br />

● grundsätzliche Festlegung von Entschädigungstatbeständen.<br />

Mit der Gemeinde Rheinmünster konnte<br />

die Vereinbarung am 19. Mai 1998 abgeschlossen<br />

werden, die Vereinbarung mit<br />

der Gemeinde Hügelsheim am 14. September<br />

1999 und die mit der Stadt Lichtenau<br />

am 3. April 2000. Damit waren die<br />

Grundlagen für eine partnerschaftliche<br />

Abwicklung des anstehenden Projektes<br />

geschaffen.<br />

Beweissicherung<br />

Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet<br />

zahlreiche Auflagen und Bedingungen zur<br />

Beweissicherung und Beweiserleichterung.<br />

Unmittelbar nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

wurden die entsprechenden<br />

Aufträge an Fachbüros erteilt:<br />

● Laufende Vorhaltung und Fortschreibung<br />

des gekoppelten Grundwasser- und<br />

Oberflächenwassermodells,<br />

● Aufstellung eines Messprogramms für<br />

Grundwasser und Oberflächengewässer<br />

mit Ergänzung des Messstellennetzes,<br />

● im Bereich der Fischerei die einzelnen<br />

Untersuchungsschritte für Still- und Fließgewässer,<br />

● Bewertung der Waldflächen und Bewertung<br />

des Holzbestandes,<br />

● für die Beweiserleichterung an Gebäuden<br />

deren Aufnahme im jeweilig betroffenen<br />

Baufeld sowie im Bereich möglicher<br />

relevanter Grundwasserstandsveränderungen.<br />

Auf eine Beweissicherung im Bereich der<br />

Landwirtschaft wurde verzichtet. Auftretende<br />

Schäden werden auf der Grundlage<br />

einer Einzelfallbewertung aufgenommen<br />

und abgewickelt.<br />

Bau Polder Söllingen/Greffern<br />

Unmittelbar nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

am 27. Juli 1998<br />

wurden umfangreiche Aktivitäten in Gang<br />

gesetzt. Beim Vorhabensträger selbst trat<br />

ein Wechsel ein: Die Zuständigkeit für die<br />

Bauabwicklung ging von der damaligen<br />

Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/<br />

Hochrhein in Lahr (heute Regierungspräsidium<br />

Freiburg) auf die Gewässerdirektion<br />

Nördlicher Oberrhein in Karlsruhe<br />

(heute Regierungspräsidium Karlsruhe)<br />

über, wobei die Mittel weiterhin von der<br />

Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/<br />

Hochrhein bewirtschaftet wurden.<br />

Zur Bewältigung seiner Bauherrenaufgaben<br />

für dieses herausragende Bauprojekt<br />

hat sich der Vorhabensträger einer Projektsteuerung<br />

bedient, vor allem mit dem Ziel<br />

einer stringenten Einhaltung der Kosten<br />

und Termine, verbunden mit der Einsparung<br />

eigener Personalressourcen.<br />

Nach EU-weiter Ausschreibung wurde<br />

das Karlsruher Ingenieurbüro <strong>wat</strong> <strong>Ingenieurgesellschaft</strong><br />

<strong>mbH</strong> mit der Projektsteuerung<br />

beauftragt.<br />

Eine der ersten Aufgaben der Projektsteuerung<br />

war, die noch aus dem Jahre<br />

1996 stammende Kostenberechnung zu<br />

überprüfen. Nach intensiver Abstimmung<br />

mit dem Vorhabensträger und der Wasserund<br />

Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

wurde der Gesamtkostenbetrag auf damals<br />

146.500.000 DM (heute 74.904.260<br />

Euro) gesetzt. Ein weiterer Arbeitsschritt<br />

war der neue Rahmenterminplan mit dem<br />

Ziel, den Polder bis Ende 2005 fertig zu<br />

stellen. Grundlage dafür war eine zeitlich<br />

aufeinander folgende Abwicklung in Baulosen.<br />

Mit der Aufteilung in Baulose<br />

konnte dem Gedanken Rechnung getragen<br />

werden, auch den mittelständischen Baufirmen<br />

die Beteiligung am Vergabewettbewerb<br />

zu ermöglichen.<br />

Für die Definition der einzelnen Baulose<br />

waren zum einen die Grunddaten des Polders<br />

mit seiner Flächenausdehnung und<br />

zum anderen die Vielzahl von unterschiedlich<br />

zu realisierenden Bauwerken<br />

und Anlagen zu berücksichtigen. Zwischen<br />

Rheinkilometer 317 und 329 mussten<br />

auf einer Gesamtfläche von zirka 580<br />

Hektar über 100 Bauwerke und Anlagen<br />

gebaut werden. Das Bild des Polders prägen<br />

fünf Bauwerkstypen: Rheinwasserentnahmebauwerke,<br />

Durchlassbauwerke,<br />

Schöpfwerke, Dämme und Kreuzungsbauwerke.<br />

Über die Entnahmebauwerke<br />

im Rheinseitendamm wird der Polder geflutet.<br />

Das Wasser unterquert je nach Bauwerk<br />

ein- bis dreizügig den Rheinseitendamm.<br />

Leitwände reduzieren die Wirbel-<br />

226 GEMEINDETAG BADEN-WÜRTTEMBERG

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