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BWGZ 5/2006 ALLGEMEINER TEIL<br />

Polder Söllingen/Greffern seiner Bestimmung übergeben<br />

Meilenstein für Hochwasserschutz am Oberrhein<br />

Von Udo Wörner und Wolfgang Kilian*<br />

Zur Wiederherstellung eines 200-jährlichen Hochwasserschutzes<br />

am Oberrhein wurde am 11. November 2005 der Polder<br />

Söllingen/Greffern durch Umweltministerin Tanja Gönner im<br />

Beisein der Staatsministerin Margit Conrad aus Rheinland-Pfalz<br />

und Umweltminister Wilhelm Dietzel aus Hessen seiner Bestimmung<br />

übergeben. Ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung des vom<br />

Land Baden-Württemberg verabschiedeten Integrierten Rheinprogramms<br />

(IRP) ist damit erreicht. Der Polder Söllingen/Greffern<br />

mit seinen zwölf Millionen Kubikmeter Fassungsvermögen<br />

erweitert das nutzbare Rückhaltevolumen auf badenwürttembergischer<br />

Seite auf insgesamt 67 Millionen Kubikmeter.<br />

Damit stehen von den im Endausbau des IRP vorgesehenen<br />

167 Millionen Kubikmeter zirka 40 Prozent zur Verfügung.<br />

Die Überschwemmungsgefahr besteht am<br />

Oberrhein seit Urzeiten. Bis ins 19. Jahrhundert<br />

hinein war der Rhein noch ein<br />

weitgehend naturbelassener Wildstrom.<br />

Im Verlauf zwischen Basel und Lauterbourg<br />

floss der Rhein in zahlreichen flachen,<br />

sich ständig verändernden Stromarmen.<br />

Zwischen Lauterbourg und Worms<br />

schwang er sich in weiten Schlingen in einem<br />

nahezu geschlossenen Flussbett<br />

durch die Oberrheinebene. Hochwasser<br />

konnten sich in dieser Zeit noch fast ungehindert<br />

über das Gelände ausbreiten. Für<br />

die Siedler der Rheinebene war der damalige<br />

Rhein eine ständige Bedrohung. Einzelne<br />

Hochwasser rissen ganze Siedlungen<br />

mit sich fort. Landwirtschaftlich genutztes<br />

Gelände stand oft wochenlang unter<br />

Wasser. Die Flussauen mit ihrer üppigen<br />

Vielfalt an Fauna und Flora waren in<br />

einem weitestgehend natürlichen Zustand.<br />

Nach den Plänen von Johann Gottfried<br />

Tulla, Ingenieur und Oberstleutnant im<br />

damaligen Herzogtum Baden, wurde von<br />

1817 bis 1879 die erste Rheinkorrektion<br />

durchgeführt. Dabei wurden im Bereich<br />

zwischen Basel und Lauterbourg zahlreiche<br />

Seitenarme des Stroms in einem<br />

Hauptbett mit einer Breite von 200 Meter<br />

bis 400 Meter zusammengefasst und im<br />

* Ltd. Baudirektor Udo Wörner, Regierungspräsidium Karlsruhe,<br />

Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.2<br />

Dipl. Finanzwirt (FH) Wolfgang Kilian, <strong>wat</strong> <strong>Ingenieurgesellschaft</strong><br />

<strong>mbH</strong>, Karlsruhe, Projektsteuerung<br />

Bereich zwischen Lauterbourg und<br />

Worms die weiten Flussschlingen durchstoßen.<br />

Der Rhein erhielt dadurch im Wesentlichen<br />

sein heutiges Flussbett. Die<br />

Länge des Rheins zwischen Basel und<br />

Worms verkürzte sich von 354 Kilometer<br />

auf 273 Kilometer. Bedingt durch den<br />

Ausbau konnten sich Hochwasser von nun<br />

an nur noch in einem zirka ein bis zwei Kilometer<br />

breiten Bereich ausbreiten.<br />

Tulla schuf durch diese Maßnahmen Siedlungsraum<br />

und verwandelte die sumpfige<br />

Oberrheinebene in ein land- und forstwirtschaftlich<br />

nutzbares Gebiet. Zudem erhielten<br />

die Rheinanwohner einen höheren<br />

Schutz vor Hochwasser. Ab dem Jahr<br />

1906 führte Max Honsell als Leiter der<br />

großherzoglichen Baudirektion in Karlsruhe<br />

die Arbeiten Tullas fort. Durch in den<br />

Strom ragende Steinschüttungen, sogenannte<br />

Buhnen, schnürte Honsell den<br />

Fließquerschnitt ein und konzentrierte so<br />

das Wasser im Rheinbett. Mit der Schaffung<br />

einer durchgängigen Schifffahrtsrinne<br />

– zirka zwei Meter tief, 75 Meter bis<br />

100 Meter breit – wurde die ganzjährige<br />

Schifffahrt bis Basel ermöglicht.<br />

Der Versailler Vertrag von 1919 war<br />

Grundlage für weitere gravierende Veränderungen<br />

am Oberrhein. Frankreich erhielt<br />

das Recht, Wasser aus dem Oberrhein<br />

auszuleiten und Energie durch Nutzung<br />

der Wasserkraft zu gewinnen. In den Jahren<br />

1928 bis 1977 entstanden in drei Aus-<br />

Hochwasserrückhalteräume am Oberrhein<br />

bauabschnitten insgesamt zehn Staustufen.<br />

Zuerst wurde der Rheinseitenkanal<br />

(Grand Canal d’Alsace) zwischen Märkt<br />

und Breisach mit vier Staustufen erstellt.<br />

In den Jahren 1959 bis 1970 wurde der<br />

Oberrhein mit den vier Rheinschlingen<br />

zwischen Breisach und Straßbourg und<br />

weiteren vier Staustufen ausgebaut. Bis<br />

zum Jahr 1977 wurden die beiden direkt<br />

im Strom liegenden Staustufen Gambsheim<br />

und Iffezheim errichtet.<br />

Die Oberrheinkorrektion durch Tulla und<br />

die nachfolgenden Ausbaumaßnahmen<br />

hatten zur Konsequenz, dass sich die frei<br />

überflutbare Fläche entlang des Rheins erheblich<br />

verkleinerte. Damit sind nicht nur<br />

wertvolle Lebensräume für auentypische<br />

Tierarten verloren gegangen, auch die<br />

Hochwassergefahr hat sich unterhalb der<br />

ausgebauten Rheinstrecke ab Iffezheim<br />

deutlich verschärft. Der Verlust an überschwemmbaren<br />

Flächen führte dazu, dass<br />

die Hochwasserwellen heute erheblich<br />

höher ansteigen. Zudem kommt es durch<br />

die Laufzeitverkürzung des Rheins zu<br />

einem möglichen Zusammentreffen der<br />

GEMEINDETAG BADEN-WÜRTTEMBERG 223


ALLGEMEINER TEIL BWGZ 5/2006<br />

Polder Söllingen/Greffern mit den wesentlichen Bauwerken<br />

Hochwasserwellen des Hauptstroms mit<br />

denen seiner Nebenflüsse wie Neckar und<br />

Main.<br />

Das „Integrierte Rheinprogramm“<br />

Auf die durch den Ausbau des Oberrheins<br />

hervorgerufene verschärfte Hochwassergefahr<br />

wurde reagiert. Am 6. Dezember<br />

1982 sind die Bundesrepublik Deutschland<br />

und die Französischen Republik mit<br />

einem Staatsvertrag die Verpflichtung eingegangen,<br />

den Schutz vor Hochwasser<br />

wieder herzustellen, der vor dem Ausbau<br />

des Oberrheins mit Staustufen unterhalb<br />

der Ausbaustrecke gegeben war. Dies entspricht<br />

etwa einem 200-jährlichen Hochwasserschutz.<br />

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung<br />

hat das Land Baden-Württemberg das „Integrierte<br />

Rheinprogramm“ – kurz IRP genannt<br />

– im Jahre 1988 beschlossen und im<br />

September 1996 im „Rahmenkonzept des<br />

Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung<br />

des Integrierten Rheinprogramms“<br />

konkretisiert. In das Rahmenkonzept wurde<br />

als gleichrangiges Ziel die Erhaltung<br />

und Wiederherstellung einer naturnahen<br />

Auelandschaft, die zwischen Breisach und<br />

Iffezheim insbesondere durch den Ausbau<br />

des Oberrhein nahezu verloren gegangen<br />

ist, aufgenommen. Nach dem Rahmenkonzept<br />

ist vorgesehen, längs des Rheins<br />

zwischen Basel und Mannheim auf badenwürttembergischem<br />

Gebiet 13 Hochwasserrückhalteräume<br />

zu schaffen. Der Pol-<br />

der Söllingen/Greffern ist Teil dieser umfassenden<br />

Hochwasserschutzkonzeption.<br />

Weitere Rückhaltungen sind auf französischem<br />

und rheinland-pfälzischem Gebiet<br />

vorgesehen. Die nachfolgende Karte gibt<br />

einen Überblick über die Hochwasserrückhalteräume<br />

am Oberrhein:<br />

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland<br />

und dem Land Baden-Württemberg<br />

wurde eine generelle Kostenaufteilung<br />

festgelegt, wobei das Land 58,5 Prozent<br />

und der Bund 41, 5 Prozent der Kosten zu<br />

tragen hat.<br />

Beim Polder Söllingen/Greffern wird von<br />

dieser Regelung abgewichen. Der ursprünglich<br />

als Polder Söllingen in den<br />

Staatsvertrag aufgenommene Rückhalteraum<br />

wurde nachträglich im Einvernehmen<br />

mit den Vertragspartnern Bundesre-<br />

publik Deutschland und Französische Republik<br />

sowie den Ländern Baden-Württemberg,<br />

Rheinland-Pfalz und Hessen hinsichtlich<br />

des Rückhaltevolumens von acht<br />

Millionen Kubikmeter auf zwölf Millionen<br />

Kubikmeter Rückhaltevolumen erweitert.<br />

Die Länder Rheinland-Pfalz und<br />

Hessen konnten damit ihre eigenen Verpflichtungen<br />

verringern. Davon ausgehend<br />

wurde eine neue Kostenteilung mit<br />

Bund 40,5 Prozent, Land Rheinland-Pfalz<br />

26,67 Prozent, Land Hessen 13,33 Prozent<br />

und Land Baden-Württemberg 19,5 Prozent<br />

festgelegt. Die Abrechnung der Länderanteile<br />

Rheinland-Pfalz und Hessen erfolgt<br />

über den Bund.<br />

Zusammengefasst hat das IRP die folgende<br />

volkswirtschaftliche Dimension in der<br />

bedrohten Region:<br />

● In der Rheinniederung zwischen Iffezheim<br />

und Bingen wären im Katastrophenfall<br />

95 Städte und Gemeinden, 700.000<br />

Einwohner und 350.000 Arbeitsplätze in<br />

Gefahr.<br />

● Dabei wäre eine Fläche von bis zu<br />

100.000 Hektar überflutet.<br />

● Der geschätzte wirtschaftliche Schaden<br />

beträgt zirka 6,2 Milliarden Euro.<br />

● Die Kosten des IRP sind mit zirka 0,78<br />

Milliarden Euro veranschlagt.<br />

Konzept Polder Söllingen/Greffern<br />

Der Realisierung des Rückhalteraums ging<br />

ein umfangreicher Planungsprozess voraus.<br />

Bereits in den Jahren 1992 bis 1994<br />

wurde eine eingehende raumordnerische<br />

Beurteilung des Vorhabens durchgeführt,<br />

die mit dem Raumordnungsbeschluss vom<br />

Februar 1994 endete. Hieran anschließend<br />

folgte das Scopingverfahren nach § 5 des<br />

Längsschnitt durch den Polder Söllingen/Greffern mit der kaskadenförmigen Anordnung<br />

der Teilpolder 1 bis 4 und des Auslaufbereichs<br />

224 GEMEINDETAG BADEN-WÜRTTEMBERG


BWGZ 5/2006 ALLGEMEINER TEIL<br />

Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVG) für die erforderliche<br />

Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Der<br />

Untersuchungsrahmen wurde vom Landratsamt<br />

Rastatt am 19. Januar 1995 festgelegt.<br />

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

wurde im Dezember 1996 abgeschlossen,<br />

gemeinsam mit dem landespflegerischen<br />

Begleitplan.<br />

Die eigentliche Objektplanung begann<br />

ebenfalls Anfang 1990, gemeinsam mit<br />

zahlreichen Gutachten und Untersuchungsleistungen.<br />

Im Wesentlichen waren<br />

für die Antragsunterlagen die schriftlichen<br />

und zeichnerischen Darstellungen der Anlagen<br />

und Bauwerke, Betriebsbeschreibungen,<br />

geotechnische Untersuchungen,<br />

zweidimensionale Strömungsberechnungen,<br />

ein gekoppeltes Grundwasser- und<br />

Oberflächenwassermodell, wasserbauliche<br />

Untersuchungen mit Modellversuchen<br />

und ein Gutachten zu Fragen der<br />

Standsicherheit des Rheinseitendammes<br />

erforderlich.<br />

Als Ergebnis aller planerischen Überlegungen<br />

und Untersuchungen wurde folgendes<br />

Konzept für den Bau und Betrieb<br />

des Polders in die Antragsunterlagen aufgenommen:<br />

Der Rückhalteraum ist in vier<br />

hintereinander liegende Teilpolder und<br />

den Auslaufbereich unterteilt. Bei Einsatz<br />

des Polders wird das Rheinwasser über<br />

vier Entnahmebauwerke an unterschiedlichen<br />

Stellen eingeleitet. Acht große<br />

Durchlassbauwerke helfen, die Abflussverhältnisse<br />

sicher zu steuern. Rheinabwärts<br />

ist wegen des niedrigeren Rheinwasserstandes<br />

unterhalb der Staustufe Iffezheim<br />

ein freier Rückfluss in den Rhein<br />

möglich. Drei Schöpfwerke pumpen das<br />

von der Binnenseite ankommende Wasser<br />

in den Polder und schützen so das Hinterland<br />

vor Überschwemmungen. Das<br />

Grundwasser wird mit einer Kette neu gebauter<br />

Brunnen zwischen dem Ortsteil<br />

Rheinmünster/Greffern und dem Polderraum<br />

stabil gehalten.<br />

Eine wesentliche Maßnahme, die Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft zu mindern,<br />

sind regelmäßige Flutungen von Teilen<br />

der Aue. Diese ökologischen Flutungen<br />

bilden das breite Spektrum von natürlichen<br />

Abflusssituationen im Rhein nach,<br />

sie dienen der Anpassung von Flora und<br />

Fauna an die relativ seltenen Retentionsflutungen<br />

und fördern damit die Entwicklung<br />

von auetypischen Pflanzen- und Tiergesellschaften.<br />

Dabei werden bis zu 47<br />

Luftbild Polder Söllingen/Greffern mit den Teilpoldern 1 und 2 im Vordergrund<br />

Foto: IUS – Institut für Umweltstudien, Kandel<br />

Kubikmeter/Sekunde Wasser aus dem<br />

Rhein entnommen und über die Gewässer<br />

im Polder statistisch an 184 Tagen im Jahr<br />

abgeleitet. Eine flächige Überflutung des<br />

gesamten Polderraums mit wenigen Dezimetern<br />

Wassertiefe kommt statistisch nur<br />

an sechs Tagen im Jahr vor. Der Retentionseinsatz<br />

des Polders erfolgt bei extremen<br />

Hochwasserereignissen, die im Mittel<br />

alle 30 Jahre eintreten (Rheinwasserabfluss<br />

am Pegel Karlsruhe-Maxau > 4.200<br />

Kubikmeter/Sekunde).<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

Am 16. Dezember 1996 reichte das Land<br />

Baden-Württemberg – damals vertreten<br />

durch die Gewässerdirektion Südlicher<br />

Oberrhein/Hochrhein – als Vorhabensträger<br />

den Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung<br />

bei der Planfeststellungsbehörde<br />

Landratsamt Rastatt ein. Im<br />

Nachgang zu einer vom Landratsamt<br />

Rastatt am 19. Februar 1997 einberufenen<br />

Antragskonferenz mit zahlreichen Behör-<br />

denvertreternwurden die eingereichtenAntragsunterlagen<br />

ergänzt.<br />

Insgesamt umfasste<br />

der Antrag die wasserrechtlichePlanfeststellung<br />

für den<br />

Bau und Betrieb des<br />

Polders einschließlich<br />

der zugehörigen<br />

Bauwerke und Nebeneinrichtungen, die<br />

wasserrechtliche Erlaubnis für die Wasserentnahme<br />

aus dem Rhein, die Einleitung<br />

von Rheinwasser in das anschließende<br />

Gewässersystem, die Grundwasserentnahme<br />

im Zusammenhang mit den Wasserhaltungsmaßnahmen<br />

und die Wiedereinleitung<br />

des entnommenen Grundwassers<br />

in die Oberflächengewässer.<br />

In der Zeit vom 23. Juni bis 22. Juli 1997<br />

lagen die Antragsunterlagen in den betroffenen<br />

Gemeinden Rheinmünster, Hügelsheim,<br />

Iffezheim und der Stadt Lichtenau<br />

zur Einsicht aus. Parallel wurden vom<br />

Vorhabensträger in den betroffenen Gemeinden<br />

öffentliche Informationsveranstaltungen<br />

durchgeführt, bei denen das<br />

Vorhaben nochmals erläutert und offene<br />

Fragen beantwortet wurden. Innerhalb der<br />

Einwendungsfrist wurden 429 Einwendungen<br />

vorgelegt, davon allerdings 376<br />

mehr oder weniger gleichförmige Einwendungen<br />

nach Textmuster. Lediglich 53<br />

Einwendungen waren individuell formu-<br />

Der Polder Söllingen/Greffern<br />

Bauart: Durchflusspolder<br />

mit zirka 80 m3 /s<br />

Rückhaltefläche: 580 Hektar<br />

Rückhaltevolumen: 12 Millionen Kubikmeter<br />

Maximale Entnahmemenge: 445 m3 /s<br />

Maximale Stauhöhe 2,5 Meter über Gelände;<br />

>2,5 Meter über Wasserflächen<br />

Retention: statistisch alle 30 Jahre<br />

Ökologische Flutungen: statistisch 184 Tage pro Jahr<br />

Großflächige Ökolog. Flutungen: statistisch 6 Tage pro Jahr<br />

GEMEINDETAG BADEN-WÜRTTEMBERG 225


ALLGEMEINER TEIL BWGZ 5/2006<br />

liert. Während der Dauer der Offenlegung<br />

erfolgte nach § 73 Abs. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz<br />

(LVwVfG) auch<br />

die Einholung der Stellungnahmen der<br />

Behörden, der betroffenen Gebietskörperschaften<br />

sowie der sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange. Nach Auswertung der<br />

eingegangenen Stellungnahmen und privaten<br />

Einwendungen hat das Landratsamt<br />

Rastatt zum Erörterungstermin am 18. Dezember<br />

1997 einberufen, an dem neben<br />

zahlreichen Einwendern auch die meisten<br />

Träger öffentlicher Belange teilnahmen<br />

und sich substantiell zu dem Vorhaben<br />

äußern konnten.<br />

Planfeststellungsbeschluss<br />

Bei der Gesamtabwägung ist die Planfeststellungsbehörde<br />

zu dem Ergebnis gelangt,<br />

dass die beantragten Maßnahmen<br />

am konkreten Ort und im konkreten Umfang<br />

für die Belange des Hochwasserschutzes<br />

unverzichtbar sind. Mit der Entscheidung<br />

vom 27. Juli 1998 hat das Landratsamt<br />

Rastatt gemäß § 31 Wasserhaushaltgesetz<br />

(WHG) den Plan für Bau und<br />

Betrieb des Polders Söllingen/Greffern<br />

mit zugehörigen Bedingungen, Auflagen<br />

und Hinweisen festgestellt.<br />

Nach Ablauf der Monatsfrist nach Bekanntgabe<br />

der Entscheidung wurde die<br />

Planfeststellung am 21. September 1998<br />

bestandskräftig. Gegen den Planfeststellungsbeschluss<br />

wurde keine Klage erhoben.<br />

Vereinbarungen mit den Gemeinden<br />

Der Polder Söllingen/Greffern mit einer<br />

Gesamtfläche von zirka 580 Hektar liegt<br />

auf den Gemarkungen Rheinmünster,<br />

Lichtenau und Hügelsheim. Davon stellt<br />

allein die Gemeinde Rheinmünster zirka<br />

400 Hektar ihrer Fläche zur Verfügung.<br />

Mit den Gemeinden Rheinmünster und<br />

Hügelsheim sowie der Stadt Lichtenau<br />

wurden frühzeitig die Verhandlungen aufgenommen<br />

mit dem Ziel, eine einvernehmliche<br />

Regelung zum Bau und Betrieb<br />

des Polders zu erreichen.<br />

Bereits parallel zum Planfeststellungsverfahren<br />

wurde wegweisend für die Verhandlungen<br />

mit den anderen Gemeinden<br />

mit der hauptsächlich betroffenen Gemeinde<br />

Rheinmünster eine Vereinbarung<br />

vorbereitet, welche im Wesentlichen folgende<br />

Punkte regelt:<br />

● Inanspruchnahme der Grundstücke, die<br />

dauerhaft benötigt werden,<br />

● Inanspruchnahme der Grundstücke, die<br />

bei Retention und bei regelmäßigen (ökologischen)<br />

Flutungen überflutet werden,<br />

● Einrichtung von Schutzvorkehrungen,<br />

● Fragen der Beweiserleichterung und<br />

der Beweissicherung,<br />

● Baubetrieb,<br />

● grundsätzliche Festlegung von Entschädigungstatbeständen.<br />

Mit der Gemeinde Rheinmünster konnte<br />

die Vereinbarung am 19. Mai 1998 abgeschlossen<br />

werden, die Vereinbarung mit<br />

der Gemeinde Hügelsheim am 14. September<br />

1999 und die mit der Stadt Lichtenau<br />

am 3. April 2000. Damit waren die<br />

Grundlagen für eine partnerschaftliche<br />

Abwicklung des anstehenden Projektes<br />

geschaffen.<br />

Beweissicherung<br />

Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet<br />

zahlreiche Auflagen und Bedingungen zur<br />

Beweissicherung und Beweiserleichterung.<br />

Unmittelbar nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

wurden die entsprechenden<br />

Aufträge an Fachbüros erteilt:<br />

● Laufende Vorhaltung und Fortschreibung<br />

des gekoppelten Grundwasser- und<br />

Oberflächenwassermodells,<br />

● Aufstellung eines Messprogramms für<br />

Grundwasser und Oberflächengewässer<br />

mit Ergänzung des Messstellennetzes,<br />

● im Bereich der Fischerei die einzelnen<br />

Untersuchungsschritte für Still- und Fließgewässer,<br />

● Bewertung der Waldflächen und Bewertung<br />

des Holzbestandes,<br />

● für die Beweiserleichterung an Gebäuden<br />

deren Aufnahme im jeweilig betroffenen<br />

Baufeld sowie im Bereich möglicher<br />

relevanter Grundwasserstandsveränderungen.<br />

Auf eine Beweissicherung im Bereich der<br />

Landwirtschaft wurde verzichtet. Auftretende<br />

Schäden werden auf der Grundlage<br />

einer Einzelfallbewertung aufgenommen<br />

und abgewickelt.<br />

Bau Polder Söllingen/Greffern<br />

Unmittelbar nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

am 27. Juli 1998<br />

wurden umfangreiche Aktivitäten in Gang<br />

gesetzt. Beim Vorhabensträger selbst trat<br />

ein Wechsel ein: Die Zuständigkeit für die<br />

Bauabwicklung ging von der damaligen<br />

Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/<br />

Hochrhein in Lahr (heute Regierungspräsidium<br />

Freiburg) auf die Gewässerdirektion<br />

Nördlicher Oberrhein in Karlsruhe<br />

(heute Regierungspräsidium Karlsruhe)<br />

über, wobei die Mittel weiterhin von der<br />

Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/<br />

Hochrhein bewirtschaftet wurden.<br />

Zur Bewältigung seiner Bauherrenaufgaben<br />

für dieses herausragende Bauprojekt<br />

hat sich der Vorhabensträger einer Projektsteuerung<br />

bedient, vor allem mit dem Ziel<br />

einer stringenten Einhaltung der Kosten<br />

und Termine, verbunden mit der Einsparung<br />

eigener Personalressourcen.<br />

Nach EU-weiter Ausschreibung wurde<br />

das Karlsruher Ingenieurbüro <strong>wat</strong> <strong>Ingenieurgesellschaft</strong><br />

<strong>mbH</strong> mit der Projektsteuerung<br />

beauftragt.<br />

Eine der ersten Aufgaben der Projektsteuerung<br />

war, die noch aus dem Jahre<br />

1996 stammende Kostenberechnung zu<br />

überprüfen. Nach intensiver Abstimmung<br />

mit dem Vorhabensträger und der Wasserund<br />

Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

wurde der Gesamtkostenbetrag auf damals<br />

146.500.000 DM (heute 74.904.260<br />

Euro) gesetzt. Ein weiterer Arbeitsschritt<br />

war der neue Rahmenterminplan mit dem<br />

Ziel, den Polder bis Ende 2005 fertig zu<br />

stellen. Grundlage dafür war eine zeitlich<br />

aufeinander folgende Abwicklung in Baulosen.<br />

Mit der Aufteilung in Baulose<br />

konnte dem Gedanken Rechnung getragen<br />

werden, auch den mittelständischen Baufirmen<br />

die Beteiligung am Vergabewettbewerb<br />

zu ermöglichen.<br />

Für die Definition der einzelnen Baulose<br />

waren zum einen die Grunddaten des Polders<br />

mit seiner Flächenausdehnung und<br />

zum anderen die Vielzahl von unterschiedlich<br />

zu realisierenden Bauwerken<br />

und Anlagen zu berücksichtigen. Zwischen<br />

Rheinkilometer 317 und 329 mussten<br />

auf einer Gesamtfläche von zirka 580<br />

Hektar über 100 Bauwerke und Anlagen<br />

gebaut werden. Das Bild des Polders prägen<br />

fünf Bauwerkstypen: Rheinwasserentnahmebauwerke,<br />

Durchlassbauwerke,<br />

Schöpfwerke, Dämme und Kreuzungsbauwerke.<br />

Über die Entnahmebauwerke<br />

im Rheinseitendamm wird der Polder geflutet.<br />

Das Wasser unterquert je nach Bauwerk<br />

ein- bis dreizügig den Rheinseitendamm.<br />

Leitwände reduzieren die Wirbel-<br />

226 GEMEINDETAG BADEN-WÜRTTEMBERG


BWGZ 5/2006 ALLGEMEINER TEIL<br />

bildung im Anströmbereich, aufwendige<br />

Schwimmbalkenkonstruktionen schützen<br />

die Wassersportler im Rhein vor starkem<br />

Sog durch den Betrieb der Bauwerke. Die<br />

Durchlassbauwerke innerhalb des Polders<br />

verbinden jeweils zwei Teilpolder miteinander.<br />

Wo Wasser aus dem Hinterland eine<br />

Gefahr für die Ortschaften entlang des<br />

Polders darstellt, wird dieses über Schöpfwerke<br />

abgeleitet. Brunnen zur Grundwasserhaltung<br />

sind eingerichtet. Die alten<br />

Hochwasserdämme, die die Teilpolder gegen<br />

die Binnenseite abgrenzen, sind reaktiviert<br />

worden. Da sie nicht den neuen Anforderungen<br />

im Polderbetrieb entsprachen,<br />

waren Anpassungsmaßnahmen erforderlich.<br />

Dammstrecken von fast vier<br />

Kilometer waren neu zu bauen.<br />

Ergänzt werden die eigentlichen Baulose<br />

durch die Leittechnik. In der Betriebszentrale<br />

Greffern, dem Herzstück des Polders,<br />

laufen alle Informationen in einem Prozessleitsystem<br />

zusammen.<br />

Von dort werden alle Vorgänge koordiniert<br />

und gesteuert. Um die Fernüberwachung<br />

und Steuerung der technischen Anlagen zu<br />

ermöglichen, wurde entlang der einzelnen<br />

Teilpolder ein Fernmeldekabelnetz errichtet.<br />

Dieses besteht im Wesentlichen aus einem<br />

14 Kilometer langen Lichtwellenleiterkabel,<br />

an dem die Datenendeinrichtungen<br />

der Vorort-Steuerungen in den einzelnen<br />

Bauwerken angeschaltet sind. Über<br />

dieses Lichtwellenleiterkabel werden neben<br />

den Daten auch Sprache und Videobilder<br />

übertragen. Damit ist eine von Telefonfestnetz<br />

und Mobilfunk unabhängige<br />

Kommunikation möglich.<br />

Bauablauf<br />

Bereits zwei Monate nach Rechtskraft des<br />

Planfeststellungsbeschlusses konnte am<br />

Durchlassbauwerk<br />

zwischen<br />

Teilpolder 2 und 3<br />

mit Acherschöpfwerk<br />

neben der Ortslage<br />

Rheinmünster/Greffern<br />

Foto: IUS – Institut für<br />

Umweltstudien, Kandel<br />

4. November 1998 der damalige Staatssekretär<br />

Ulrich Müller den „1. Spatenstich“<br />

vollziehen. Begonnen wurden die Baumaßnahmen<br />

am Rheinseitendamm im Bereich<br />

der Fähre Rheinmünster – Greffern.<br />

Darauf folgend wurden die Baulose<br />

grundsätzlich vom nördlichen Ende des<br />

Polders in Richtung Süden abgewickelt,<br />

beginnend mit dem Auslaufbauwerk beim<br />

Teilpolder 4. Die Bauwerke und Anlagen<br />

im Bereich der Teilpolder 1 und 2 wurden<br />

im letzten Bauabschnitt realisiert. Entsprechend<br />

wurde der Ortsteil Rheinmünster/Greffern<br />

relativ spät erreicht.<br />

Wegen der unmittelbaren Nähe zum Baugeschehen<br />

waren die Bürger des Ortsteils<br />

Rheinmünster/Greffern besonders betroffen.<br />

Sie wurden im Einvernehmen mit der<br />

Gemeinde am 13. Mai 2004 in die Turnhalle<br />

Greffern zu einer Informationsver-<br />

Projektbeteiligte<br />

anstaltung über die nun kommenden Baumaßnahmen<br />

eingeladen. Bei diesem Termin<br />

wurden die Besucher mit einem einführenden<br />

Vortrag über den Stand der<br />

Bauarbeiten und die Bauabwicklung informiert.<br />

Anschließend erhielten sie die<br />

Gelegenheit, weitergehende Informationen<br />

über die im Umfeld von Greffern laufenden<br />

Baulose direkt bei den betreuenden<br />

Ingenieurbüros einzuholen. Anhand aussagekräftiger<br />

Planunterlagen gaben die jeweiligen<br />

Bauleiter der Ingenieurbüros an<br />

separaten, in der Turnhalle aufgebauten<br />

Info-Ständen Antworten auf die drängenden<br />

Fragen der Besucher. Diese Informationsveranstaltung<br />

hat wesentlich dazu beigetragen,<br />

dass die mit zahlreichen Belästigungen<br />

– Lärm, Staub, Straßenverschmutzung<br />

– verbundenen Bauarbeiten von den<br />

betroffenen Einwohnern mit Verständnis<br />

ertragen wurden.<br />

Konkrete, im Zuge während der Bauphase<br />

direkt oder über die Gemeinde vorgetragene<br />

Beschwerden, wurden konsequent<br />

verfolgt und die Ursache – soweit möglich<br />

unverzüglich abgestellt. Dabei wurde immer<br />

der direkte persönliche Kontakt zwischen<br />

dem Beschwerdeführer und der Projektsteuerung<br />

unter Einbindung der Gemeinde<br />

und des betreuenden Ingenieurbüros<br />

aufgenommen. So konnten auch die<br />

sehr kritischen Bauwerke, wie die in der<br />

Ortslage Greffern gelegenen Brunnen für<br />

die Grundwasserhaltung und die unmittelbar<br />

an der Ortsrandlage erforderliche<br />

GEMEINDETAG BADEN-WÜRTTEMBERG 227


ALLGEMEINER TEIL BWGZ 5/2006<br />

Dammanpassung, ohne besondere Vorkommnisse<br />

abgewickelt werden.<br />

Insgesamt waren an dem Projekt neben<br />

dem Vorhabensträger, der Projektsteuerung,<br />

den Gemarkungsgemeinden und den<br />

Fachinstitutionen 19 Ingenieurbüros und<br />

über 240 Auftragnehmer beteiligt.<br />

Entschädigungsvereinbarungen<br />

mit den Gemeinden<br />

Am 15. Dezember 2004 wurde die abschließende<br />

Vereinbarung zwischen dem<br />

Land Baden-Württemberg und der Gemeinde<br />

Rheinmünster zu den Fragen des<br />

Grunderwerbs und verschiedenen Entschädigungstatbeständen<br />

unterzeichnet.<br />

Auch hier hat die Gemeinde Rheinmünster<br />

die Vorreiterrolle übernommen. Es war<br />

erklärter Wille, mit allen drei Gemeinden<br />

gleichlautende Vereinbarungen abzuschließen.<br />

Nur die unterschiedliche Inanspruchnahme<br />

in den einzelnen Gemeinden wurde<br />

speziell geregelt. So konnte bereits wenige<br />

Tage später, am 21. Dezember 2004,<br />

die Vereinbarung mit der Stadt Lichtenau<br />

abgeschlossen werden. Die Vereinbarung<br />

mit der Gemeinde Hügelsheim bedurfte<br />

wegen der besonderen Situation im Auslaufbereich<br />

des Polders einer längeren<br />

Vorbereitung. Diese Vereinbarung wurde<br />

am 15. Dezember 2005 unterzeichnet.<br />

Polderinfopfad<br />

Rechtzeitig vor der Inbetriebnahme des<br />

Polders konnte der von der Gemeinde<br />

Rheinmünster initiierte Polderinfopfad<br />

fertiggestellt werden. Zahlreiche Übersichts-,<br />

Bauwerks- und Thementafeln geben<br />

Auskunft über den Polder selbst sowie<br />

über Entstehung des Auewaldes, Walderhaltung,<br />

Lebensraumdynamik, Naturschutz,<br />

Fischerei und in den Rheinauen<br />

nicht zu vernachlässigen: Schnakenplage.<br />

Ferner geben die Übersichtstafeln Hinweise<br />

auf die regionale Gastronomie und<br />

die Anbindung an die Radwanderwege.<br />

Zwei zu Fuß oder mit dem Fahrrad nutzbare<br />

Pfade in den Bereichen der Teilpolder 2<br />

und 4 sind bestückt mit großen Übersichtstafeln<br />

und mit kleinen Thementafeln.<br />

Die Inhalte sind so aufbereitet, dass<br />

der Betrachter an jeder Stelle in den Pfad<br />

„einsteigen“ kann. Ein Besuch lohnt sich<br />

auf jeden Fall, sowohl für interessierte<br />

Bürger wie auch für den „Durchreisenden“<br />

bzw. Touristen.<br />

Inbetriebnahme<br />

Hinweistafel auf dem Polderinfopfad<br />

Foto: Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

Nach fast genau siebenjähriger Bauzeit<br />

konnte der Polder Söllingen am 11. November<br />

2005 seiner offiziellen Bestimmung<br />

übergeben werden. Auf Einladung<br />

des Umweltministeriums Baden-Württemberg<br />

haben zahlreiche Gäste dem<br />

„Knopfdruck“ am Rheinwasserentnahmebauwerk<br />

beim Rheinkilometer 318 beiwohnen<br />

können. Umweltministerin Tanja<br />

Gönner, Staatsministerin Margit Conrad<br />

aus Rheinland-Pfalz und Umweltminister<br />

Wilhelm Dietzel aus Hessen haben gemeinsam<br />

die Schützanlage am Bauwerk in<br />

Gang gesetzt, wobei die Abflusssituation<br />

im Rhein mit weit unter 1.100 Kubikmeter/Sekunde<br />

beachtet werden musste. Das<br />

Bauwerk durfte nur wenige Minuten<br />

geöffnet werden. Die Freude der Beteiligten<br />

über die Fertigstellung des Polder war<br />

indes ungetrübt, zumal der Polder hinsichtlich<br />

Kosten und Fertigstellungstermin<br />

plangemäß realisiert werden konnte.<br />

Probebetrieb<br />

Die einzelnen Bauwerke und die Leittechnik<br />

mit den jeweiligen Einzelfunktionen<br />

für den Betrieb des Polders sind fertiggestellt<br />

und getestet. Bevor der Polder zur<br />

Hochwasserrückhaltung gemäß Reglement<br />

eingesetzt werden kann, ist der mit<br />

der Planfeststellungsbehörde abgestimmte<br />

Probebetrieb mit unterschiedlichen Betriebs-<br />

und Abflussszenarien erforderlich.<br />

In Abhängigkeit der Abflusssituation im<br />

Rhein werden dazu verschiedene Probestaue<br />

beginnend mit einer kleinen ökologischen<br />

Flutung bis hin zur Vollfüllung<br />

durchgeführt. Die seit Oktober 2005 vorherrschenden<br />

Abflüsse im Rhein haben<br />

die Aufnahme des Probetriebes noch nicht<br />

möglich gemacht. Nach Abschluss des<br />

Probebetriebes ist der Polder Söllingen/<br />

Greffern im Rahmen des Integrierten<br />

Rheinprogramms voll für die Hochwasserrückhaltung<br />

einsetzbar.<br />

Die Absperrung des Polders konnte jedoch<br />

für den Ernstfall bereits geübt werden. Gemeinsam<br />

mit den Gemeinden und den<br />

Feuerwehren hat am 5. November 2005<br />

eine erfolgreiche Übung stattgefunden.<br />

Schlussbemerkung<br />

Aus dem ebenfalls in dieser Ausgabe<br />

nachfolgend veröffentlichten Beitrag von<br />

Herrn Bürgermeister Pautler, Gemeinde<br />

Rheinmünster, ist ersichtlich, dass es möglich<br />

ist, ein derartiges Großprojekt zum<br />

Wohle einer ganzen Region auch über Jahre<br />

hinweg zur Zufriedenheit der unmittelbar<br />

Betroffenen zu realisieren. Mit Respekt<br />

vor dem jeweiligen Partner und dem<br />

Willen, gemeinsam den beschwerlichen<br />

Weg in der Bauphase mit all seinen Unannehmlichkeiten<br />

zu beschreiten, war die erfolgreiche<br />

Zielankunft letztendlich nur<br />

konsequent.<br />

Az. 690.20; 691.54<br />

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