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Amtsblatt 23.2009 - Gemeinde Weilerswist

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GEMEINDE WEILERSWIST<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Öffentliche Ankündigung der Räumung von Gräbern<br />

Betrifft:<br />

Reihengrabstätten und Reihenwahlgrabstätten auf dem Friedhof in <strong>Weilerswist</strong><br />

Hiermit wird gemäß § 12 (4) in Verbindung mit § 24 (2) der Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Weilerswist</strong> öffentlich bekannt gemacht, dass auf dem Friedhof in <strong>Weilerswist</strong> ab dem 01. Januar<br />

2010 alle Reihengräber und Reihenwahlgräber, deren Nutzungszeit bis zum 01.10.2009<br />

abgelaufen ist, eingeebnet werden.<br />

Gräber für die bereits ein Einebnungsauftrag oder eine Erklärung zur Einebnung durch den<br />

Nutzungsberechtigten vorliegt, sind von dieser Terminankündigung nicht betroffen.<br />

Nutzungsberechtigte, die bis jetzt noch keine Erklärung zur Einebnung bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Weilerswist</strong> abgegeben haben, werden gebeten, dies umgehend<br />

nachzuholen. Liegen der Verwaltung keine Erklärungen der Nutzungsberechtigten vor, so erfolgt<br />

die Einebnung auf dem Wege der Ersatzvornahme. Die dadurch verursachten Kosten werden per<br />

Leistungsbescheid in Rechnung gestellt.<br />

Grabmale, sonstige bauliche Anlagen und Grabzubehör werden nicht aufbewahrt.<br />

Der Bürgermeister<br />

GEMEINDE WEILERSWIST<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Öffentliche Ankündigung der Räumung von Gräbern<br />

Betrifft:<br />

Reihengrabstätten und Reihenwahlgrabstätten auf dem Friedhof in Vernich<br />

Hiermit wird gemäß § 12 (4) in Verbindung mit § 24 (2) der Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Weilerswist</strong> öffentlich bekannt gemacht, dass auf dem Friedhof in Vernich ab dem 01. Januar<br />

2010 alle Reihengräber und Reihenwahlgräber, deren Nutzungszeit bis zum 01.10.2009<br />

abgelaufen ist, eingeebnet werden.<br />

Gräber für die bereits ein Einebnungsauftrag oder eine Erklärung zur Einebnung durch den<br />

Nutzungsberechtigten vorliegt, sind von dieser Terminankündigung nicht betroffen.<br />

Nutzungsberechtigte, die bis jetzt noch keine Erklärung zur Einebnung bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Weilerswist</strong> abgegeben haben, werden gebeten, dies umgehend<br />

nachzuholen. Liegen der Verwaltung keine Erklärungen der Nutzungsberechtigten vor, so erfolgt<br />

die Einebnung auf dem Wege der Ersatzvornahme. Die dadurch verursachten Kosten werden per<br />

Leistungsbescheid in Rechnung gestellt.<br />

Grabmale, sonstige bauliche Anlagen und Grabzubehör werden nicht aufbewahrt.<br />

Der Bürgermeister<br />

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