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Leitfaden für eine standesamtliche Trauung in Wendelstein

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Grundsätzliche Ausführungen über die Schritte bis zur <strong>standesamtliche</strong>n<br />

<strong>Trauung</strong><br />

1. Klärung, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen s<strong>in</strong>d gesetzlich<br />

unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Auskunft erhalten Sie beim Standesamt,<br />

das <strong>für</strong> die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist (s. Nr. 3), durch persönliche Vorsprache<br />

oder auch telefonisch.<br />

2. Unverb<strong>in</strong>dliche Vorabreservierung <strong>e<strong>in</strong>e</strong>s Term<strong>in</strong>s <strong>für</strong> die <strong>standesamtliche</strong><br />

<strong>Trauung</strong><br />

Gilt nur <strong>für</strong> Wendelste<strong>in</strong>, da viele Standesämter. <strong>e<strong>in</strong>e</strong>n Term<strong>in</strong> <strong>für</strong> die Eheschließung erst bei<br />

der Anmeldung der Eheschließung (s. Nr. 3) vere<strong>in</strong>baren.<br />

Die Vorabreservierung ist durch persönliche Vorsprache, telefonisch oder auch per E-Mail<br />

möglich. Wann <strong>in</strong> Wendelste<strong>in</strong> <strong>Trauung</strong>en abgehalten werden, kann man unter dem Punkt<br />

"Wann f<strong>in</strong>den <strong>standesamtliche</strong> <strong>Trauung</strong>en statt?" (s. weiter unten) nachlesen. Term<strong>in</strong>e <strong>für</strong> das<br />

folgende Jahr werden erst ab der letzten Woche im Oktober des laufenden Jahres entgegengenommen.<br />

3. Anmeldung der Eheschließung<br />

Als Mitte 1998 der Aufgebotsaushang abgeschafft wurde, ersetzte der Gesetzgeber den noch<br />

allgeme<strong>in</strong> geläufigen Begriff "Aufgebot bestellen" durch "Eheschließung anmelden". Das Paar<br />

sollte bei der Anmeldung persönlich auf dem Standesamt ersch<strong>e<strong>in</strong>e</strong>n. Beide legen dabei die<br />

erforderlichen Unterlagen (s. unten) vor. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens<br />

6 Monate vor dem geplanten Eheschließungsterm<strong>in</strong> erfolgen. Der Standesbeamte nimmt <strong>e<strong>in</strong>e</strong><br />

Niederschrift auf und prüft eventuelle Heiratsverbote. So gelten z. B. Eheverbote zwischen<br />

Verwandten <strong>in</strong> gerader L<strong>in</strong>ie, zwischen Geschwistern oder wenn <strong>e<strong>in</strong>e</strong> frühere Ehe noch besteht.<br />

Weiter bespricht er mit den Verlobten die Möglichkeiten der Namensführung <strong>in</strong> der Ehe,<br />

vere<strong>in</strong>bart den <strong>Trauung</strong>sterm<strong>in</strong> endgültig, fragt nach, ob Trauzeugen bei der Eheschließung<br />

anwesend se<strong>in</strong> werden und erhebt die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Das Paar sucht<br />

sich das Stammbuch der Familie aus (nicht zw<strong>in</strong>gend).<br />

4. Eheschließung<br />

Die Eheschließung f<strong>in</strong>det im Trausaal des Alten Rathauses statt. Nur aus wichtigem Grund (z.<br />

B. Beh<strong>in</strong>derung oder schwerer Erkrankung) kann die Eheschließung auch an <strong>e<strong>in</strong>e</strong>m anderen<br />

Ort <strong>in</strong>nerhalb des Standesamtsbezirks Wendelste<strong>in</strong> (z. B. <strong>in</strong> der Wohnung der Verlobten) abgehalten<br />

werden. Das Paar erklärt persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem<br />

Standesbeamten, die Ehe mite<strong>in</strong>ander e<strong>in</strong>gehen zu wollen. Die Eheschließung – sofern gewünscht<br />

- kann <strong>in</strong> Gegenwart von 1 oder 2 Trauzeugen erfolgen.<br />

Die Trauzeugen<br />

Die Aufgabe der Trauzeugen kann man mit e<strong>in</strong>fachen Worten so beschreiben: Sie müssen bezeugen,<br />

dass das Brautpaar sich getraut hat, "Ja" zu sagen. Dass sie das Ja-Wort vernommen haben,<br />

bestätigen die Zeugen dann durch Unterschrift im Heiratse<strong>in</strong>trag. Der Standesbeamte selbst fungiert<br />

bei der <strong>Trauung</strong>szeremonie "lediglich" als Urkundsbeamter.

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