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Tagesordnung - Stadt Werl

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T a g e s o r d n u n g<br />

für die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des<br />

Planungs- Bau- und Umweltausschusses<br />

am Dienstag, den 05.10.2010, 18.00 Uhr Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

TOP Vorlage <strong>Tagesordnung</strong>spunkt<br />

Nr. Nr.<br />

1 Feststellung der fristgerechten und ordnungsgemäßen Einladung<br />

sowie der Beschlussfähigkeit; Hinweis auf das Mitwirkungsverbot<br />

gem. § 31 GO<br />

2 Einwohnerfragestunde<br />

3 242 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

(Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen Westhilbeck)<br />

hier: - Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8<br />

BauGB<br />

- Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

- Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1<br />

BauGB<br />

- Freigabe zur Beteiligung der benachbarten Gemeinden<br />

gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />

4 251 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

hier: - Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit; hier:<br />

öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

- Freigabe zur Beteiligung der Behörden; hier: Einholung<br />

der Stellungnahmen der berührten Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

5 252 Bebauungsplan Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße"<br />

hier: - Einleitung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr.106<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße" gem. § 2 (1) BauGB<br />

i.V.m. mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />

vom 02.12.2009 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ -Vorhaben-<br />

und Erschließungsplan- gem. § 12 (2) BauGB<br />

- Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit; hier:<br />

öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

- Freigabe zur Beteiligung der Behörden; hier: Einholung<br />

der Stellungnahmen der berührten Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB


6 253 Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die<br />

im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1<br />

Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Holtum<br />

hier: Satzungsbeschluss<br />

Anträge:<br />

7 254 Anregung gem. § 24 und § 23 Gemeindeordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im Zusammenhang mit dem B-<br />

Plan 102<br />

Mitteilungen:<br />

8 255 Nutzungsänderung: Wohnen in gewerbliche Zimmervermietung<br />

in der Bahnhofsstraße in <strong>Werl</strong><br />

9 Märkte in Südwestfalen: Miteinander Handeln<br />

- mündliche Information -


<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> Beschlussvorlage<br />

Der Bürgermeister<br />

zur öffentlichen nicht öffentl. Sitzung des<br />

Planungs-, Bau- und Umweltausschuss<br />

Hauptausschusses<br />

Rates<br />

am<br />

5.10.2010<br />

Vorlage-Nr. 242<br />

TOP<br />

Personalrat ist zu beteiligen<br />

ja nein<br />

Zustimmung<br />

ist beantragt liegt vor<br />

Agenda-Leitfaden<br />

wurde berücksichtigt ja nein (Begründg. s. Sachdarstellung) nicht relevant<br />

Erträge und / oder Einzahlungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />

Aufwendungen und / oder Auszahlungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />

Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei Sachkonto<br />

(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)<br />

Folgekosten:<br />

Durch bilanzielle Abschreibungen nein jährlich in Höhe von €<br />

Direkte Folgekosten durch z.B. Bewirtschaftung, Personal etc.<br />

nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />

Nachrichtlich:<br />

Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und eines derzeitigen<br />

durchschnittlichen Zinssatzes von % nein jährlich in Höhe von €<br />

06.09.2010 Unterschrift S i c h t v e r m e r k e<br />

Abt. 61<br />

AZ 61-Schu<br />

20 FBL Allg.<br />

Vertreter<br />

Sachdarstellung:<br />

80. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> (Konzentrationsfläche<br />

für Windkraftanlagen Westhilbeck)<br />

Hier: - Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB<br />

- Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1<br />

BauGB<br />

- Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

- Freigabe zur Beteiligung der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2<br />

BauGB<br />

Anlass<br />

In seiner Sitzung am 29.06.2010 hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossen,<br />

den Umgang mit der Windenergienutzung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> in seiner nächsten<br />

Sitzung (05.10.2010) zu entscheiden (s. auch Mitteilung Nr. 53 und Vorlage 202). In Vorlage<br />

202 wurden die derzeitige planungsrechtliche Situation der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> sowie grundsätzlich<br />

Möglichkeiten zur Förderung der Windenergienutzung beschrieben. Ebenso wurden<br />

die „Studie zur Windenergienutzung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>“ thematisiert und die der Verwaltung<br />

vorliegenden Anträge und Absichtserklärungen bezüglich der Windenergienutzung<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet aufgeführt. Neben die Windenergienutzung befürwortende Anträge<br />

existieren auch Anträge gegen eine weitere Errichtung von Windenergieanlagen, hier in<br />

Westhilbeck. In diesem Zusammenhang ist zur Meinungsbildung des Ausschusses das<br />

Schreiben von Herrn Bergmann vom 14.07.2010 beigefügt (Anlage 1).<br />

Bezüglich des Antrags der „Interessengemeinschaft Westhilbeck“ vom 05.11.2009 zur<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes für weitere 4-5 Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe<br />

von ca. 130 m und einer Gesamthöhe von ca. 180 m über Gelände (s. auch Mit-<br />

BM


teilung Nr. 53) erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2010 eine Antragsergänzung mit dem<br />

Inhalt, auch 3 (optional 4) Windenergieanlagen wirtschaftlich betreiben zu können (s.<br />

Anlage 2). Mit der Anlagenreduzierung beabsichtigt die Antragstellerin den Forderungen<br />

nach ausreichenden Schutzabständen nachzukommen und Bedenken der Hilbecker Bürger,<br />

teilweise formiert in der „Interessengemeinschaft gegen weitere Windkraftanlagen in<br />

Hilbeck“ zu entkräften.<br />

Grundlage für die „Interessengemeinschaft Westhilbeck“ zur Antragstellung ist neben der<br />

grundsätzlichen Absicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> regenerative Energien zu fördern die „Studie zur<br />

Windenergienutzung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>“, BKR Essen, 2008, (www.werl.de / Rathaus / planen<br />

und bauen / Entwicklungskonzepte) die unter Anwendung verschiedener Ausschlusskriterien<br />

u.a. westlich von Westhilbeck eine Potenzialfläche für die Nutzung von Windenergie<br />

zum Ergebnis hat.<br />

Potenzialflächen<br />

Die in der Studie mit Potenzialfläche 1 beschriebene Fläche soll Gegenstand der weiteren<br />

Betrachtung zur Ausweisung einer neuen Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen sein.<br />

Die Potenzialflächen 2 und 3 eignen sich aufgrund des vorhandenen Bestands an Windkraftanlagen<br />

lediglich für ein Repowering, das Angebot zusätzlicher Flächen zur Windenergienutzung<br />

ist mit deren Ausweisung nicht verbunden; insofern werden diese Flächen<br />

hier nicht weiter betrachtet. Dies hat zur Folge, dass die im ergänzten Antrag der<br />

„Interessengemeinschaft Westhilbeck“ optional geplante 4. Windkraftanlage nicht weiter<br />

verfolgt wird.<br />

Die Fläche 4 an der Deponie Scheidinger Straße scheidet aufgrund zu geringer Größe<br />

sowie die Fläche 5 aufgrund der Ausweisung als im Landesentwicklungsplan VI ausgewiesene<br />

Fläche für Großvorhaben aus. Die Potenzialfläche 6 im <strong>Werl</strong>er <strong>Stadt</strong>wald sowie die in<br />

Vorlage 202 diskutierte Option der Konzentrationsflächenerweiterung in Mawicke kommen<br />

aufgrund der naturschutzrechtlichen Restriktionen hier nicht weiter in Betracht.<br />

Zur Entscheidungsfindung in der Frage einer Ausweisung der Potenzialfläche 1 als Konzentrationsfläche<br />

entsprechend dem ergänzten Antrag der „Interessengemeinschaft<br />

Westhilbeck“ (Errichtung von 3 Windkraftanlagen westlich bzw. östlich in Nähe des Holtumer<br />

Weges ohne Option auf eine 4. Anlage in Potenzialfläche 2) sind in der unten dargestellten<br />

Matrix mögliche Auswirkungen einer solchen Ausweisung aufgeführt.<br />

Ausweisung der Fläche 1 als Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen<br />

Kriterium<br />

Natur- und Landschaftsschutz<br />

Natur- und Land-<br />

positiv<br />

• Artenschutzbelange<br />

werden nach gutachterlicher<br />

Ersteinschätzung<br />

gewahrt<br />

• Durch Festlegung der<br />

geplanten Anlagenstandorte<br />

in einem städtebaulichen<br />

Vertrag wird<br />

der Schutzabstand zur<br />

Waldfläche „Steiner<br />

Holz“ annähernd verdoppelt<br />

• Ziele des Vertragsnatur-<br />

negativ<br />

• Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes<br />

a) im Nahbereich mit ggf.<br />

negativen Folgen für die<br />

Erholungswirkung insbesondere<br />

der Hilbecker<br />

Bürger<br />

b) aufgrund der Fernwirkung<br />

in der weitgehend ungestörten<br />

Mulde


Ausweisung der Fläche 1 als Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen<br />

Kriterium<br />

positiv<br />

schaftsschutz schutzes bleiben gewahrt<br />

Immissionsschutz • Richtwerte der TA-Lärm<br />

bezüglich der Auswirkungen<br />

durch Schall und<br />

Schattenwurf bleiben<br />

unterschritten<br />

Wohnen • Durch Abschluss eines<br />

städtebaulichen Vertrages<br />

soll u.a. mit Festlegung<br />

der Standorte der<br />

geplanten Anlagen von<br />

der Splittersiedlung<br />

Westhilbeck der gesetzlich<br />

vorgegebene notwendige<br />

Abstand zur<br />

Wohnnutzung von 450<br />

m auf 750 m ausgeweitet<br />

werden, um Beeinträchtigungeninsbesondere<br />

durch Immissionen<br />

zu minimieren<br />

Infrastruktur • Geforderte Abstände zu<br />

Infrastruktureinrichtungen<br />

(Verkehrswege, ober-<br />

und unterirdische<br />

Leitungen, Richtfunktrassen)<br />

werden eingehalten<br />

Wirtschaftliche Auswirkungen<br />

Wirtschaftliche Aus-<br />

• Notwendige Stromleitungen<br />

der geplanten<br />

Windkraftanlagen sind<br />

durch die Antragstellering<br />

zum Übergabepunkt<br />

der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong><br />

herzustellen<br />

• Gewerbesteuereinnahmen<br />

der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Werl</strong><br />

• Die InteressengemeinschaftWesthilbeck<br />

beabsichtigt<br />

eine Beteiligung von<br />

Bürgern zu ermöglichen,<br />

vorrangig aus<br />

der nahen Umgebung<br />

der geplanten<br />

negativ<br />

• Die zumutbaren Immissionen<br />

durch Schall und<br />

Schattenwurf können<br />

dennoch subjektive Empfindlichkeiten<br />

berühren,<br />

zumal der Ortsteil Hilbeck<br />

durch Lärm aus Straßenverkehr<br />

belastet ist<br />

• Mögliche subjektive Empfindlichkeiten<br />

gegen<br />

Windkraftanlagen werden<br />

trotz großzügiger Unterschreitung<br />

der Richtwerte<br />

berührt<br />

• Technische Voraussetzungen<br />

zur Stromeinspeisung<br />

sind gem. Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetz vom<br />

Netzbetreiber (hier<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong>) noch<br />

herzustellen (s.u.)<br />

• Voraussetzungen zur<br />

Stromeinspeisung sind<br />

gem. Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetz von den<br />

<strong>Stadt</strong>werken herzustellen<br />

(s.u.)<br />

• Mögliche Wertminderung<br />

von Immobilien in Westhilbeck<br />

und Hilbeck


Ausweisung der Fläche 1 als Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen<br />

Kriterium<br />

positiv<br />

wirkungen Windkraftanlagen<br />

negativ<br />

Bezüglich der Konsequenzen für die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong> und somit der Auswirkungen auf<br />

den Stromkunden bei Errichtung von weiteren 3 Windenergieanlagen gemäß Vorhaben<br />

der „Interessengemeinschaft Westhilbeck“ wird auf das Schreiben der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong><br />

vom 16.09.2010 (Anlage 3) verwiesen.<br />

Empfehlung der Verwaltung<br />

Vor dem Hintergrund einerseits der bundesrechtlichen Zielsetzung des Erneuerbaren-<br />

Energien-Gesetzes insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes<br />

eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen<br />

Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer<br />

Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von<br />

Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien<br />

zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern sowie andererseits<br />

in Anbetracht der städtischen Absicht einer zeitnahen Förderung der regenerativen<br />

Energienutzung durch Windkraftanlagen schlägt die Verwaltung vor, die Potenzialfläche 1<br />

der „Studie zur Windenergienutzung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>“ planungsrechtlich für die Errichtung<br />

von drei Windkraftanlagen entsprechend dem Antrag der „Interessengemeinschaft<br />

Westhilbeck“ vorzubereiten.<br />

Änderung des Flächennutzungsplans<br />

Die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung von drei Windkraftanlagen westlich<br />

von Westhilbeck hat in Form der Darstellung einer Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen<br />

durch Änderung des Flächennutzungsplans zu erfolgen. Unter Übernahme der in<br />

der Studie erarbeiteten Abgrenzung der Potenzialfläche 1 als Konzentrationsfläche ist<br />

beabsichtigt, in Verbindung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem<br />

Investor Regelungen zu treffen, die z.B. die Anzahl, Art, Gestaltung und den Standort<br />

jeder einzelnen Anlage festsetzen sowie die Kostentragung, Erschließung und Kompensation<br />

des Eingriffs in den Naturhaushalt betreffen. Mit der Errichtung von drei Windkraftanlagen<br />

gemäß Antrag der „Interessengemeinschaft Westhilbeck“ sind die Kapazitäten<br />

der neu darzustellenden Konzentrationsfläche ausgeschöpft, so dass hier unter Zugrundelegung<br />

eines wirtschaftlichen Betreibens keine weiteren Windkraftanlagen Platz finden<br />

werden.<br />

Mit der Festsetzung der einzelnen Standorte der Windkraftanlagen im städtebaulichen<br />

Vertrag kann über den gesetzlich vorgegebenen Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung<br />

hinaus ein größerer Schutzabstand geregelt werden, so dass beispielsweise von der<br />

Wohnnutzung in der Splittersiedlung Westhilbeck ein Abstand von 750 m eingehalten<br />

wird. Dieser Abstand entspricht dem gesetzlich geforderten Abstand zu einem allgemeinen<br />

Wohngebiet. Von der Wohnbebauung am westlichen Rand des Hauptortes Hilbeck<br />

werden bei der vorgesehenen Standortfestsetzung Abstände von 1.250 m bis 1.480 m<br />

eingehalten (s. Anlage 4: Übersichtsplan Standorte).<br />

Mit der Antragstellerin „Interessengemeinschaft Westhilbeck“ ist vor Einleitung des Änderungsverfahrens<br />

einen Vorvertrag mit Regelungen zu Anzahl (max. 3), Größe (Nabenhöhe<br />

ca. 130 m, Gesamthöhe max. ca. 180 m über Gelände) und Standort der Windkraftanlagen<br />

(s. Übersichtsplan Anl. 4) zu treffen. Zur öffentlich rechtlichen Sicherung der<br />

geplanten Anzahl der Anlagen (hier 3) ist ebenfalls vor Einleitung des Verfahrens für alle


innerhalb der geplanten Konzentrationsfläche befindlichen Grundstücke eine Baulast einzutragen.<br />

Dabei ist bezüglich der 3 Grundstücke, auf denen eine Windkraftanlage errichtet<br />

werden soll, die Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers einzutragen,<br />

nicht mehr als 1 Windkraftanlage zu errichten. Bezüglich der übrigen Grundstücke ist die<br />

Verpflichtung einzutragen, dass der jeweilige Eigentümer auf die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

verzichtet. Somit ist sichergestellt, dass maximal drei Anlagen errichtet und<br />

ein Abstand von 750 m von der Splittersiedlung Westhilbeck eingehalten werden.<br />

Nach Beteiligung der Öffentlichkeit, Nachbargemeinden und Behörden und vor Beschluss<br />

der Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, mit dem Abschluss eines städtebaulichen<br />

Vertrages die o.g. Regelungen zu konkretisieren sowie weitere Aspekte wie<br />

Gestaltung der Anlagen, Kostentragung, Erschließung und Kompensation des Eingriffs in<br />

den Naturhaushalt zu behandeln.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> ist der Bereich der Abgrenzung der<br />

Potenzialfläche 1 als „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie darin die Trasse einer 10kV-<br />

Freileitung dargestellt. Diese Darstellung ist zur planungsrechtlichen Vorbereitung der<br />

Errichtung von Windkraftanlagen zu ändern in eine „Fläche für die Landwirtschaft mit der<br />

Überlagerung -Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen–“. Die 10 kV Freileitung bleibt<br />

unverändert dargestellt (s. Anlage 5: Entwurf 80. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>).<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Es wird<br />

a) die Einleitung des Verfahrens zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, wie im als Anlage 4 beigefügten<br />

Übersichtsplan gekennzeichnet,<br />

b) die Freigabe zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

c) die Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

d) die Freigabe zur Beteiligung der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB<br />

beschlossen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, vor Einleitung des Verfahrens mit der Antragstellerin<br />

„Interessengemeinschaft Westhilbeck“ einen Vorvertrag mit Regelungen zu Anzahl (max.<br />

3), Größe (Nabenhöhe ca. 130 m, Gesamthöhe max. ca. 180 m über Gelände) und<br />

Standort der Windkraftanlagen (s. Übersichtsplan Anl. 4) zu treffen. Außerdem sind auf<br />

allen Grundstücken innerhalb der geplanten Konzentrationsfläche Baulasten einzutragen.<br />

Dabei ist bezüglich der 3 Grundstücke, auf denen eine Windkraftanlage errichtet werden<br />

soll, die Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers einzutragen, nicht mehr<br />

als 1 Windkraftanlage zu errichten. Bezüglich der übrigen Grundstücke ist die Verpflichtung<br />

einzutragen, dass der jeweilige Eigentümer auf die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

verzichtet.<br />

Anlagen:<br />

1 Schreiben des Herrn Bergmann vom 14.07.2010<br />

2 Antragsergänzung der „Interessengemeinschaft Westhilbeck“ vom 21.06.2010<br />

3 Schreiben der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong> vom 16.09.2010<br />

4 Übersichtsplan geplante Standorte<br />

5 Entwurf 80. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> M 1:5000<br />

6 Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>


Bergmann 59457 llterl Am Kickert 13<br />

Rat der <strong>Stadt</strong> Wert<br />

Hedwig-Dransfeld- Str. 23<br />

59457 <strong>Werl</strong><br />

Windlsaftanlagen in Weri West-Hilbeck<br />

lHerrn des <strong>Stadt</strong>rates.<br />

AmKickert 13<br />

59457 <strong>Werl</strong> - Hilbeck<br />

TeL 02922/81409<br />

WerI12. Juli 2010<br />

Mitgtieder des Rates kritisieren die Enfscheidung ,dass ThemaWindpark wiederholt zu vertagen,<br />

dem kann icl nur zustimmen-<br />

Hilbeck hat schon eine Windkonzentrationszone und möchte keine zweite. Eine visuelle Darstellung der<br />

;;;;;il;K"nzentrationszone West - Ililbeck liegt vor ( siehe Internet wwv.wed:bilbeck.de ,). __.-.<br />

Der-flotte Spruch ,, vr'asch mir das Fetl, aber mach mich nicht nass",zeigt nur eile Unkenntnis des Hilbecker<br />

Umfeldes.<br />

Auchwurde auf die umstrittene Studie der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> zur geplanten Windlraftkonzentrationszone von 2008<br />

auf die zu envartenden Steuereinnahmen'<br />

""""i.te" Die Studie ""J von 2008 zur Windkonzentrationszone in West-Hilbect ist falsctr, kann somit nicht ar Meinugsbildung<br />

des Rates beitragen.<br />

Fakt ist, dass die Vorgaben der Landesregierung von NRW von 2005 nicht benicksichtigt wurden<br />

(Privatrechtliche Klagen kann man nicht ausschliessen) -<br />

ttilbeck kann sich durch die geplarte 2. Koirzentrationszone nicht mehr weiterentwickeln, Steuerausfülle und<br />

Steuereinnahmen rechaen sich gegeneinander auf Mensch und Umwelt werden nicht berücksi'chtigt.<br />

Schriftliche Aafragen wurden mangelhaft oder ausweichend beantwortet.<br />

Es sind 8A%-85%der Einwohner Segen weitere Windräder und wollen die Landschaft, so wie sie ist,<br />

erhalten, dass kömen die Ratsmitglieder nicht ignorieren.<br />

Ich hoffq dass die Ratsmitglieder sich vor Ort diese erhaltenswerte Landschaft ansehen und diese nicht<br />

durch eine 2. Kolentrationszone zerstören<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

STADT WERL<br />

Trfiil4V- t<br />

r,<br />

Bergmünn<br />

A,^to.6e Ä


IG Windenergie in Hilbeck<br />

In Westhiibeck 5<br />

59457 <strong>Werl</strong> - Hilbeck<br />

An die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

- Planungsamt<br />

z.Hd. Herr Pöpsel<br />

Hedwig Dransfeld Str.<br />

59457 WerI<br />

Sehr geehrter Herr Pöpsel.<br />

STADT WERL<br />

?ü10 -06 ? 2<br />

Är"\e-n e Z<br />

<strong>Werl</strong>, den21.06.2010<br />

Hiermit möchten wir unseren Antrag vom 4. November 2009 anden Planungs-, Bau- und<br />

Umw-eltausschuss ergänzen.<br />

Wir können uns vorstellen, dass drei (optional vier) Windenergieanlagen (WEA) mit2bis2,3<br />

MW auf den auszuweisenden Flächen hinter Westhilbeck entlang des Holtumer Weges<br />

errichtet werden. Dieses halten wir für den wirtschaftlichen Betrieb, wie auch nach<br />

Abwägung der Forderungen nach ausreichenden SchutzabstZinden für vertretbar.<br />

Bei Bedarf schlagen wir einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Rahmen des FNP vor,<br />

wonach die Standorte der WEA innerhalb der Vorrangzone durch so genannte Baufenster<br />

genau definiert werden können. Bedenken, wonach dieZaiil. der WEA in der genehmigten<br />

Windvorrangzone später einmal erhöht werden könnte, können somit aüqger?iumt werden.<br />

A,,ra/w,{<br />

Altena<br />

yM"fi/"q-<br />

Thomas Hufelschulte<br />

K.L Lr...f*,*.<br />

Konrad Lütge-Sudhoff<br />

Thomas Lethaus


<strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong> GmbH .59455 <strong>Werl</strong><br />

STADT Wtr.RL<br />

1fi1fi -{ß- 1 1<br />

LD UJ L I<br />

'Y<br />

<strong>Stadt</strong><strong>Werl</strong><br />

Abt. <strong>Stadt</strong>planung, Sf aßen und Umweit<br />

Frau Schulte<br />

HeCwi g-Dransfel d-Sraße 23<br />

59457 <strong>Werl</strong><br />

Bearbeiter<br />

Jäg Xarlikowski/frö<br />

Wndenergienutzung in <strong>Werl</strong>-Westhilbeck<br />

Sehr geehrte Damen und Henen,<br />

Ar^\an. 3<br />

JV<br />

<strong>Stadt</strong>werke<br />

EL.ß'r' gr rtc,t nrn,l vtIIurt ErnhU<br />

.t?|r,<br />

strom &wasser Grafenstraße 25<br />

59457 <strong>Werl</strong><br />

Telefon 029221985-0<br />

Telefax 029221985-100<br />

inf o@sta dtwe rke-we rl.d e<br />

www.stadtwerke-werl.de<br />

vielen Dank für lhr Schreiben vom 10.08.2010. Die aufgeworfenen Fragen dürfen wir wie folgt beantworten:<br />

Auf Basis der uns derzeit zur Verfügung stehenden lnformationen gehen wir davon aus, dass die geplanten<br />

'ffindkafianiagen in Vfesiliilbecic im Faäe ihrer Reaiisierung 'CIi-derungswürdig im Sinne des Erneuerbae-<br />

Energien.Geseizes (EEG) sind. Der Nefanschiuss muss nach $ 5 Abs. 1 EEG an einem Verknüpfungspunkt<br />

erfolgen, der im Hinbiick auf die Spannungsebene geeignet ist und die in der,Luftlinie kürzeste Enfernung zum<br />

Standort der Anlage aufuveist.<br />

Telefon;<br />

02922 981150<br />

Hier ist eine Prüfung vozunehmen, 0b der geeignete elekfische Anschluss der EEG-Anlagen durch die<br />

<strong>Stadt</strong>werke \lJerl GmbH odei" unmittelbai- angrenzende Energieversorgungsuntei'nehmen (2. B. RV/E) zu<br />

realisieren ist Nach einer ersten groben technischen Prüfung ist voraussichüich davon auszugehen, dass der<br />

Netzanschluss dei"Windkaftanlagen in V,/estliilbeck dui'ch die $iadtn'edie Gmbl-l auszuführen ist.<br />

Unterstellt man dies, sind die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong> GmbH nach $ 5 Abs. 1 EEG verpflichtet die Windkraftanlagen an<br />

ihr Netz anzuschließen.<br />

Die notwendigen Kosten des Netzanschlusses fägt nach $ 13 Abs. 1 EEG der Anlagenbefeiber. Die <strong>Stadt</strong>werke<br />

sind nach g I Abs. 1 EEG verpflichte( ihr Stromnetz unverzüglich entsprechend dem Stand der Technik zu<br />

-zu<br />

optimieren, verstär!-en und auszubauen, um die Abnahme, Überfagung und Verteilung von EEG-Sfom<br />

sicherzustellen, So öntstehende Netzauibaukosten sind nach $ 14 EEG von den <strong>Stadt</strong>werken <strong>Werl</strong> GmbH zu<br />

fagen,<br />

"ru'erl<br />

/stat<br />

E-Mail: Datum:<br />

joerg.karlikowski@stadtwerke+verl.de 16.09.20 1 0<br />

Auf Grund der Netzsituation im Bereich Westhilbeck gehen wir derzeil je nach technischer Realisierung der<br />

Windkraftanlagen, Wahl des l.Jekverknüpfungspunkies im Stomnet der Stadfoierke $ierl GmbH und Anzahl der<br />

installierten Anlagen, von geschätzten ruätzansinlusskosten in Höhe von ca. 0,5 - 3,0 Mio. Euro (netto) aus,<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Werl</strong> GmbH<br />

'st.-Nr. 343/5707/0S09<br />

Amtsgericht Arnsberg<br />

Handelsreoister B 4085<br />

Sparkasse Wed<br />

Kto.125<br />

8|Z414517 50<br />

Volksbank Hellweg eG<br />

Kto.6 102 300 300<br />

BLZ 414 601 1 6<br />

Auf si_c htsratsvo rsiSe n d e r:<br />

Wilhelm Topp<br />

Geschäftsführer: SitzderGesellschaft:<br />

Jörg Karlikowski <strong>Werl</strong>


Die Kosten, die dem Netzbefieb der stadtwerke werl GmbH durch den Netzausbau entstehen, wirken nach<br />

Maßgatre der Bestimmungen der Anreizregulierungsverordnung nefzentgelterhöhend. lrlrt anderen Worten fagen<br />

diÄ (osten, sofern sie voä der Landesregütierungsoehörde anertannt werden, zu höheren Netzentgelten in <strong>Werl</strong><br />

und mittelbar: zu höheren St:ompr:eisen bei, Da wir einer gesetzlichen Pflich?um Nqtlausla.y untaliegen,. gehen<br />

wir von einer vollen Anerkennung der enbtehenden Nebausbaukosten aus. Die EffeKe auf die Netzentgelte bzw.<br />

Strornpreise jn <strong>Werl</strong> sind bezoge-n auf das einzelne hier in Rede stehende Projekt als gering zu veranschlagen- ln<br />

Summe sind allerdings d'te durch das EEG resultierenden Netzausbaukosten für das gesamte<br />

Energieversorgungsnetz der <strong>Stadt</strong>rrrerke <strong>Werl</strong> GmbH nicht zu vernachlässigen'<br />

Von den Netzausbaukosten zu unterscheiden sind die Kosten, die durch die Vergütung des Windstroms<br />

.nirt*fpn. Oie .unef'mende Einspeisung von EEG-Sfom (Wind, Wasser, Fotovoltaik etc') hat bundesweit zu<br />

einer erheblichen Belastung der Sfompr"eise geführl Für das Jahr 2010 ist ein Aufschlag von 2,047 Centpro kWh<br />

(r;üri testgetegt wordei, den atie Stromverbiebsunternehmen ftir jede Kilowattstunde, die sie an<br />

letztverbrauöheiliefern, an die jeweiligen überfagungsnetzbefeiber zu zahlen haben..Diese Kosten werden von<br />

C*n V*rti*lsunternehmen im Rahmen der Pret'skalkulafcn in Ansak gebracht und w,rrken sfcmpreiserhöhend'<br />

lnsoweit handelt es sich um einen bundesweiten Effekf der nicht auf die <strong>Stadt</strong>werke Vr/erl GmbH bzut. die Bürger<br />

der <strong>Stadt</strong> beschranK iil<br />

lch hoffe, lhnen mit den vorstehenden Ausführungen zunächst gedient zu haben. lm Falle weiterer Rückfagen<br />

stehe ich lhnen gern zur Verfügung.<br />

Freundliche Grüße<br />

%du(<br />

Karlikowski


Abgrenzung der geplanten<br />

Konzentrationsfläche<br />

für \Mndkraftanlagen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Ubersichtsplan d er geplanten Standorte \Alindkraftan lagen<br />

<strong>Werl</strong>, im September 2O1O - FB lll -Abt. 61 - Schu/Ha<br />

A,.-bt. Lr<br />

Ä<br />

1:10.000


<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

80. Anderung des FlächennuEungsplan<br />

- Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für die Landwirtschaft<br />

mit der Ü berlageru ng -Konzentrationsfl äche fü r Wind kraftan lagen-<br />

- Darstellung der 10 kV Freileitung mit SchuEstreifen<br />

Entwurf<br />

<strong>Werl</strong>, im September 2010 - FB lll-Abt. 61 - Schu/Ha<br />

y',r^ \e1- S<br />

N<br />

A<br />

1:10.000


<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

80. Anderung des Flächennubungsplan<br />

Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />

<strong>Werl</strong>, im September 2010 - FB lll -Abt. 61 - Schu/Ha<br />

Ä.*(*il. 6<br />

N<br />

A<br />

1 :10.000


<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> Beschlussvorlage<br />

Der Bürgermeister<br />

zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des<br />

Planungs-, Bau- und Umweltausschusses<br />

Hauptausschusses<br />

Rates<br />

am<br />

05.10.2010<br />

Vorlage-Nr. 251<br />

TOP<br />

Personalrat ist zu beteiligen<br />

ja nein<br />

Zustimmung<br />

ist beantragt liegt vor<br />

Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt ja nein (Begründg. s. Sachdarstellung) nicht relevant<br />

Aufwendungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />

Einnahmen nein einmalig jährlich in Höhe von € bei HHSt.<br />

Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt.<br />

(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)<br />

Nachrichtlich:<br />

Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen<br />

durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von €<br />

Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) nein einmalig jährlich in Höhe von<br />

€ bei der HHSt.<br />

Datum: 20.09.2010 Unterschrift Sichtvermerke<br />

Abt. FB III/61 20 FBL Beig. BM<br />

AZ 61-Re<br />

Sachdarstellung:<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

hier: - Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit; hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

- Freigabe zur Beteiligung der Behörden; hier: Einholung der Stellungnahmen der berührten<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

Die Bollmeyer Verwaltungs GbR hat mit Schreibem vom 12.11.2009 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes gem. § 12 (2) BauGB im Bereich „Soester Straße“ / „Stralsunder<br />

Straße“ für den Neubau eines Autohauses beantragt.<br />

Daraufhin hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 02.12.2009 der<br />

Einleitung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

„Stralsunder Straße“ -Vorhaben- und Erschließungsplan- gem. § 12 (2) i.V.m. § 2 (1) BauGB<br />

zugestimmt und den Einleitungsbeschluss zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes, als<br />

planungsrechtliche Grundlage, gefasst.<br />

Gleichzeitig erfolgte durch den Ausschuss für beide Planverfahren die Freigabe zur frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 16. Dezember 2009 bis einschließlich<br />

22. Januar 2010 parallel zum Planverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ gem. § 8 (3) BauGB durchgeführt.<br />

Während dieser Frist sind Stellungnahmen eingegangen, über die entsprechend der in Anlage 1<br />

der Beschlussvorlage Nr. 252 aufgeführten Abwägungsvorschläge zu beraten und zu beschließen<br />

ist.<br />

Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 17 „Stralsunder Straße" -Vorhaben- und Erschließungsplan- gem. § 12 (2)


BauGB aufzuheben und die Einleitung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr.106 der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße" gem. § 2 BauGB zu beschließen (s. Beschlussvorlage Nr. 252).<br />

Der Geltungsbereich bleibt unverändert.<br />

Die 81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> soll nun die planungsrechtliche<br />

Grundlage für den Bebauungsplan Nr.106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße" bilden.<br />

Im Rahmen des Änderungsverfahrens ist die Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg<br />

erfolgt. Die Zustimmung gem. § 34 Landesplanungsgesetzt (LPlG) NRW wird erwartet.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Es werden / wird<br />

a) die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen zur 81. Änderung des<br />

Flächennutzungsplans (s. Anlage 1 der Beschlussvorlage Nr. 252),<br />

b) die Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit; hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 (2)<br />

BauGB<br />

c) Freigabe zur Beteiligung der Behörden; hier: Einholung der Stellungnahmen der berührten<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

beschlossen.<br />

Anlagen:<br />

1) Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungplans<br />

2) Begründung<br />

3) Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan


llinstraße<br />

Zur Beeke<br />

B 1<br />

Kapuzinerring<br />

Gröhnestraße<br />

Rottmannsring<br />

Hinter dem Friedhof<br />

Hinter dem Friedhof<br />

Hammerstein<br />

Hammerstein<br />

Morgnerstraße<br />

Kleinsorgenring<br />

Breslauer Straße<br />

Stettiner Straße<br />

Unionstraße<br />

Marienburger Straße<br />

Mellinstraß<br />

Königsberger Straße<br />

Danziger Straße<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

81. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Abgrenzung des Änderungsbereiches<br />

Breslauer Straße<br />

gewerbliche Baufläche gem. § 1 (1) Nr. 3 BauNVO<br />

Unionstraße<br />

Entwurf, <strong>Werl</strong>, im November 2009 - FB III - Abt. 61 - Av/Ha<br />

Änderung<br />

Hellweg<br />

Soester Straße<br />

B 1<br />

1:5.000


Begründung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

BEGRÜNDUNG<br />

zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

mit Geltungsbereich der 81. Änderung<br />

Seite 1 von 5<br />

Umwandlung der landwirtschaftlichen<br />

Fläche in eine gewerbliche<br />

Baufläche


Inhalt<br />

Begründung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

BEGRÜNDUNG<br />

zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

1 Bestandsbeschreibung............................................................................3<br />

2 Planungsziele............................................................................................3<br />

3 Erschließung.............................................................................................4<br />

3.1 Verkehr......................................................................................................................4<br />

3.2 Entwässerung...........................................................................................................4<br />

4 Natur und Landschaft...............................................................................4<br />

5 Sonstige Belange......................................................................................5<br />

5.1 Altlasten....................................................................................................................5<br />

5.2 Immissionsschutz.....................................................................................................5<br />

5.3 Denkmalschutz.........................................................................................................5<br />

Seite 2 von 5


Begründung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

1 Bestandsbeschreibung<br />

Das Plangebiet der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> liegt<br />

am östlichen Rand der <strong>Werl</strong>er Innenstadt und umfasst eine Fläche von 9.461 m². Es wird<br />

im Norden durch die „Soester Straße“ und im Westen durch die „Stralsunder Straße“ begrenzt.<br />

Im Süden und Osten des Plangebietes schließen sich landwirtschaftliche Flächen<br />

an. In Richtung Norden und Westen befinden sich Gewerbeflächen.<br />

Der Geltungsbereich ist größtenteils dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) zu beurteilen. Der westliche Teilbereich liegt innerhalb des Bebauungsplanes<br />

Nr. 21 „Gewerbegebiet Soester Straße“.<br />

Im wirksamen FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> ist der Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fläche<br />

dargestellt, weshalb eine FNP-Änderung erforderlich wird.<br />

Der Geltungsbereich der 81. FNP-Änderung ist die planungsrechtliche Grundlage für den<br />

Bebauungsplan Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“, der gem. § 8 (3) BauGB im<br />

Parallelverfahren aufgestellt wird.<br />

Der bestehende Gebietsentwicklungsplan (heute Regionalplan) für den Regierungsbezirk<br />

Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - östlicher Teil (Kreis Soest und Hochsauerlandkreis)<br />

stellt den Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes als Agrarbereich dar.<br />

2 Planungsziele<br />

Die Bollmeyer Verwaltungs GbR hat mit Schreiben vom 12.11.2009 die Aufstellung eines<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 (2) BauGB im Bereich „Soester Straße“/„Stralsunder<br />

Straße“ für den Neubau eines Autohauses (RK Autowelt) beantragt. Das<br />

Unternehmen RK Autowelt betreibt gegenwärtig einen Werkstattbetrieb an der „Unionstraße“.<br />

Zur Sicherung dieses Betriebes ist die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen erforderlich.<br />

Bei der Planung der ursprünglich vorgesehenen Erweiterung des vorhandenen Betriebes<br />

an der „Unionstraße“ haben sich erschließungstechnische Schwierigkeiten ergeben, so<br />

dass nunmehr die Errichtung eines Autohauses (Werkstatt- und Verkaufsbereich mit Ausstellungsflächen)<br />

an dem Standort „Soester Straße“/„Stralsunder Straße“ beabsichtigt ist.<br />

Das Gebäude an der „Unionstraße“ soll weiter genutzt und der dort bestehende Lackierbetrieb<br />

erhalten werden.<br />

Aufgrund des Antrages vom 12.11.2009 beschloss der Planungs-, Bau und Umweltausschuss<br />

in seiner Sitzung am 02.12.2009, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17<br />

„Stralsunder Straße“ aufzustellen und als planungsrechtliche Grundlage das Verfahren zur<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> einzuleiten. Die beiden Bauleitplanverfahren<br />

werden gem. § 8 (3) BauGB parallel geführt.<br />

In Abstimmungsgesprächen mit dem Investor hat sich aus verschiedenen Gründen ergeben,<br />

dass von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgesehen und nunmehr die<br />

planungsrechtliche Grundlage für das geplante Autohaus im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens<br />

Nr. 106 „Stralsunder Straße“ geschaffen werden soll. Der Geltungsbereich bleibt<br />

unverändert. Die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> bildet nun die<br />

planungsrechtliche Grundlage für den Bebauungsplan Nr.106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder<br />

Straße".<br />

Durch die 81. FNP-Änderung soll die landwirtschaftliche Fläche in eine gewerbliche Baufläche<br />

umgewandelt werden.<br />

Seite 3 von 5


Begründung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Im Rahmen des FNP-Verfahrens ist die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Landesplanungsgesetzt<br />

(LPlG) NRW erfolgt.<br />

3 Erschließung<br />

3.1 Verkehr<br />

Die verkehrliche Erschließung des geplanten Autohauses erfolgt nach Ausbau des Knotenpunktes<br />

„Stralsunder Straße“/„Soester Straße“ über die „Stralsunder Straße“.<br />

3.2 Entwässerung<br />

Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an vorhandene Kanäle<br />

und Leitungen in der „Stralsunder Straße“.<br />

Der Geltungsbereich liegt im kanalisierten Einzugsgebiet der Kläranlage Westönnen.<br />

Die Abwasserentsorgung kann über die bestehende Kanalisation in der „Stralsunder Straße“<br />

und „Soester Straße“ im Mischsystem erfolgen.<br />

Aufgrund der Lage und der verkehrlichen Anbindung des Areals wird von einer potentiellen<br />

Entwicklungsfläche für Gewerbe ausgegangen, so dass zukünftig in diesem Bereich weitere<br />

Gewerbeansiedlungen erfolgen könnten. Der Kommunalbetrieb <strong>Werl</strong> (KBW) beabsichtigt<br />

daher, für diese Entwicklungsfläche, die über das Plangebiet hinaus geht, unter Berücksichtigung<br />

der Wirtschaftlichkeit und den wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, eine ganzheitliche<br />

Entwässerungskonzeption zu erarbeiten.<br />

Zunächst kann das Grundstück des geplanten Autohauses im Mischsystem entwässert<br />

werden. Sollte sich bei der Erarbeitung der Entwässerungskonzeption ein anders Entwässerungssystem<br />

(Trennsystem, modifiziertes Mischsystem) ergeben, ist die Entwässerung<br />

des Grundstückes bei der Umsetzung des Systems im Rahmen einer Gesamterschließung<br />

diesem anzupassen.<br />

Durch eine getrennte Führung der Schmutz- und Regenwassergrundleitungen bis zur<br />

Grundstücksgrenze ist eine Anpassung an ein geändertes System mit geringem Aufwand<br />

zu realisieren. In der Entwässerungszustimmung sind hierzu Regelungen zu treffen.<br />

Begleitend zur „Soester Straße“ verläuft am südlichen Straßenrand ein offener Entwässerungsgraben.<br />

Dieser dient u. a. zur Niederschlagsentwässerung der angrenzenden Feldflur.<br />

Durch die geplante Bebauung wird der Niederschlagswasserzufluss von der Feldflur in den<br />

offenen Graben verhindert. Es ist daher von dem Grundstückseigentümer die schadlose<br />

Ableitung des Niederschlagswassers zu gewährleisten.<br />

4 Natur und Landschaft<br />

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplanes. Der<br />

Landschaftsplan <strong>Werl</strong> wird zurzeit aufgestellt. Er sieht für den Geltungsbereich das Entwicklungsziel<br />

2 vor. Es beinhaltet die Anreicherung von Landschaft.<br />

Das Umfeld des Plangebietes wird im Osten und Süden von landwirtschaftlichen Flächen<br />

geprägt. Im Norden und Westen sind bereits Gewerbeansiedlungen vorhanden.<br />

Es handelt sich gegenwärtig um eine landwirtschaftliche Fläche. Nördlich grenzt an das<br />

Plangebiet ein, die „Soester Straße“ begleitender Grünstreifen mit Baumreihe. Innerhalb<br />

des Plangebietes sind keine Gehölzstrukturen vorhanden.<br />

Seite 4 von 5


Begründung zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Im Rahmen des parallel geführten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 106 „Stralsunder Straße“ werden Eingriffe in Natur und Landschaft bewertet und Maßnahmen<br />

zur Kompensation benannt. Des Weiteren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs.<br />

4 BauGB, in dem die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach<br />

§ 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem<br />

Umweltbericht beschrieben und bewertet werden, durchgeführt.<br />

5 Sonstige Belange<br />

5.1 Altlasten<br />

In der Aufstellung „Erfassung von Altlasten im Kreis Soest“ ist der Planbereich nicht aufgeführt.<br />

Daher bestehen für einen Altlastenverdacht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Hinweise.<br />

5.2 Immissionsschutz<br />

Entlang der „Soester Straße“ haben sich bereits Gewerbegebiete entwickelt, so dass sich<br />

das geplante Autohaus in seine Umgebung einfügt. Neben Gewerbeflächen grenzen im<br />

Süden und Osten landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet.<br />

Nach derzeitiger Sachlage ist nicht davon auszugehen, dass immissionsschutzrechtliche<br />

Belange berührt werden.<br />

5.3 Denkmalschutz<br />

Denkmalschutzrechtliche Belange werden durch diese FNP-Änderung nicht berührt.<br />

Hinweis<br />

Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde,<br />

d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen<br />

in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen<br />

und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung<br />

von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/oder<br />

dem Westfälischen Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle<br />

Olpe (Tel.: 02761-93750, Fax: 02871-2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte<br />

mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§ 15 und<br />

§ 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben<br />

wird.<br />

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,<br />

auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen<br />

(§ 16 Abs. 4 DSchG NW).<br />

<strong>Werl</strong>, im September 2010<br />

i. A.<br />

gez. Pöpsel<br />

Fachbereich III - Abt. <strong>Stadt</strong>planung, Straßen und Umwelt<br />

Seite 5 von 5


llinstraße<br />

Zur Beeke<br />

B 1<br />

Kapuzinerring<br />

Gröhnestraße<br />

Rottmannsring<br />

Hinter dem Friedhof<br />

Hinter dem Friedhof<br />

Hammerstein<br />

Hammerstein<br />

Morgnerstraße<br />

Kleinsorgenring<br />

Breslauer Straße<br />

Stettiner Straße<br />

Unionstraße<br />

Marienburger Straße<br />

Mellinstraß<br />

Königsberger Straße<br />

Danziger Straße<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

81. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Abgrenzung des Änderungsbereiches<br />

Breslauer Straße<br />

Unionstraße<br />

Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 (2) Nr. 9a BauGB<br />

Änderung<br />

Hellweg<br />

Soester Straße<br />

Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan<br />

<strong>Werl</strong>, im November 2009 - FB III - Abt. 61 - Av/Ha 1:5.000<br />

B 1


<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> Beschlussvorlage<br />

Der Bürgermeister<br />

zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des<br />

Planungs-, Bau- und Umweltausschusses<br />

Hauptausschusses<br />

Rates<br />

am<br />

05.10.2010<br />

Vorlage-Nr. 252<br />

TOP<br />

Personalrat ist zu beteiligen<br />

ja nein<br />

Zustimmung<br />

ist beantragt liegt vor<br />

Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt ja nein (Begründg. s. Sachdarstellung) nicht relevant<br />

Aufwendungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />

Einnahmen nein einmalig jährlich in Höhe von € bei HHSt.<br />

Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt.<br />

(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)<br />

Nachrichtlich:<br />

Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen<br />

durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von €<br />

Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) nein einmalig jährlich in Höhe von<br />

€ bei der HHSt.<br />

Datum: 20.09.2010 Unterschrift Sichtvermerke<br />

Abt. FB III/61 20 FBL Beig. BM<br />

AZ 61-Re<br />

Sachdarstellung:<br />

Bebauungsplan Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße"<br />

hier: - Einleitung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr.106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder<br />

Straße" gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom<br />

02.12.2009 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder<br />

Straße“ -Vorhaben- und Erschließungsplan- gem. § 12 (2) i.V.m. § 2 (1) BauGB<br />

- Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit; hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

- Freigabe zur Beteiligung der Behörden; hier: Einholung der Stellungnahmen der berührten<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

Die Bollmeyer Verwaltungs GbR hat mit Schreibem vom 12.11.2009 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans gem. § 12 (2) BauGB im Bereich „Soester Straße“ / „Stralsunder<br />

Straße“ für den Neubau eines Autohauses (RK Autowelt) beantragt.<br />

Daraufhin hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> in seiner Sitzung am<br />

02.12.2009 der Einleitung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ -Vorhaben- und Erschließungsplan- gem. § 12 (2) i.V.m.<br />

§ 2 (1) BauGB zugestimmt. Gleichzeitig erfolgte durch den Ausschuss die Freigabe zur frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.<br />

Die Beteiligungen wurden zeitgleich vom 16. Dezember 2009 bis einschließlich 22. Januar 2010<br />

durchgeführt. Während dieser Frist sind Stellungnahmen eingegangen, über die entsprechend<br />

der in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsvorschläge zu beraten und zu beschließen ist.<br />

Vor dem Hintergrund eventuell weiterer Gewerbeansiedlungen war ein vollständiger Ausbau des<br />

Knotenpunktes „Soester Straße“ / „Stralsunder Straße“ vorgesehen. Im Rahmen der Erstellung<br />

des Durchführungsvertrages zwischen Investor und der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> wurde davon Abstand genommen.


Zunächst soll der Knotenpunkt für das geplante Vorhaben in einer ersten Stufe ausgebaut werden.<br />

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift hat dieser<br />

Variante (s. Anlage 6) mit Schreiben vom 21.09.2010, unter der Bedingung, dass bei der verkehrlich<br />

wirksamen Erweiterung des Gewerbegebietes die zweite Ausbaustufe durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

rechtzeitig vorzusehen ist, zugestimmt.<br />

In Gesprächen mit dem Investor wurde außerdem deutlich, dass aus seiner Sicht mit dem Bau<br />

des Autohauses noch in diesem Jahr begonnen werden sollte. Wird das Verfahren zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 17 „Stralsunder Straße" -Vorhaben- und Erschließungsplan-<br />

gem. § 12 (2) BauGB weitergeführt, kann der vorgegebene Zeitplan des Investors nicht eingehalten<br />

werden. Ein Baubeginn wäre frühestens im ersten Halbjahr des nächsten Jahres möglich.<br />

Bei einem Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB wäre ein Vorhaben gem. § 33 (1) BauGB<br />

bereits während der Planaufstellung zulässig, wenn<br />

1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs.2 und § 4 a Abs. 2<br />

bis 5 durchgeführt worden ist,<br />

2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

nicht entgegensteht,<br />

3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt<br />

und<br />

4. die Erschließung gesichert ist.<br />

Um einen Baubeginn noch in diesem Jahr zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, den Aufstellungsbeschluss<br />

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Stralsunder Straße"<br />

-Vorhaben- und Erschließungsplan- gem. § 12 (2) i.V.m. § 2 (1) BauGB aufzuheben und die Einleitung<br />

des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr.106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße" gem.<br />

§ 2 (1) BauGB zu beschließen sowie den Entwurf mit der Begründung zur Beteiligung der Öffentlichkeit;<br />

hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und zur Beteiligung der Behörden; hier:<br />

Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 (2) BauGB freizugeben.<br />

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße" soll auf Grundlage<br />

der Abwägungsvorschläge zu den, in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ vorgebrachten<br />

Stellungnahmen geführt werden (s. Anlage 1).<br />

Nach § 3 (1) Satz 2 Punkt 2 BauGB kann von einer erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

abgesehen werden, weil die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer<br />

Grundlage erfolgt sind.<br />

Sind die o. g. Voraussetzungen gem. § 33 (1) BauGB gegeben und ist zudem ein städtebaulicher<br />

Vertrag zwischen Investor und der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>, in dem im Wesentlichen die Erschließung inklusiv<br />

erforderlicher Zahlungen, der Grunderwerb und der Ausgleich geregelt sind, unterschrieben, wäre<br />

das geplante Vorhaben nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gem. § 3 (2) und<br />

§ 4 (2) BauGB zulässig.<br />

Der Geltungsbereich ist größtenteils dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 BauGB zu<br />

beurteilen. Der westliche Teilbereich liegt innerhalb des seit dem 16.06.1990 rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

Nr. 21 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Gewerbegebiet Soester Straße“.<br />

Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stalsunder Straße“ werden die<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Gewerbegebiet Soester Straße“<br />

außer Kraft treten, soweit sie durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst werden.


Beschlussvorschlag:<br />

Es werden / wird<br />

a) die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 17 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ -Vorhaben- und Erschließungsplan-<br />

gem. § 12 (2) BauGB,<br />

b) die Einleitung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder<br />

Straße" gem. § 2 (1) BauGB - der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan<br />

(M: 1:5000) gekennzeichnet -,<br />

c) die Freigabe zur Beteiligung der Öffentlichkeit; hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 (2)<br />

BauGB<br />

d) die Freigabe zur Beteiligung der Behörden; hier: Einholung der Stellungnahmen der berührten<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

beschlossen.<br />

Anlagen:<br />

1. Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge<br />

2. Übersichtsplan (M 1:5000)<br />

3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße"<br />

4. Textliche Festsetzungen<br />

5. Begründung<br />

6.1 Straßenplanung - erste Ausbaustufe<br />

6.2 Regelprofil und Baubeschreibung zur Straßenplanung - erste Ausbaustufe


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 1(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

eingegangene Stellungnahmen zum Entwurf während der<br />

öffentlichen Auslegung gem. § 3 (1) BauGB<br />

1) Eigentümer eines benachbarten Grundstückes<br />

Schreiben vom 22.01.2010<br />

der von Ihnen beschriebene Planungsanlass zu o.g. Bauvorhaben<br />

entspricht in seiner ausschweifenden und anpreisenden Formulierung<br />

meines Erachtens nicht zu der Tatsache, dass der Bebauungsplan<br />

105 lediglich vorhabenbezogen ausgeführt werden soll. Wenn die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> die Belange der mittelständischen Wirtschaft fördern möchte<br />

und eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren und<br />

Dienstleistungen sicherstellen möchte ist es doch verwunderlich,<br />

warum der Aufwand des Bebauungsplanes ausschließlich für ein<br />

einziges Autohaus betrieben wird.<br />

Nach Rücksprache mit Frau Schulte in Ihrem Hause ist eine<br />

Ausdehnung des Gewerbegebietes an dieser Stelle nicht erwünscht, da<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet ausreichend Gewerbeflächen vorhanden sind und in<br />

Zukunft Baulandentwicklung im Bereich der B 63 (Richtung<br />

Autobahnanschluss) betrieben werden soll. Bei dieser Aussage drängt<br />

sich die Frage auf, warum dann die Firma RK Autowelt nicht an<br />

eine dieser Flächen verwiesen wurde. Soll hier einem einzelnen ein<br />

Vorteil geschaffen werden? Warum wurde unser Antrag auf<br />

Überplanung unseres Grundstückes nicht mit in die Erweiterung des<br />

Bebauungsplanes mit einbezogen. In Ihrer Begründung erläutern sie<br />

ferner, dass sich der Bereich sowohl hinsichtlich der <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

als auch hinsichtlich der Erschließung für eine Erweiterung der<br />

Bebauung eignet. Würden sie die Erweiterung der<br />

Baulandflächen auf weitere Grundstücke ausdehnen, entstände<br />

meines Erachtens zur freien Landschaft hin ein klareres Bild, als bei der<br />

jetzigen, von Ihnen gewählten Planung. Eine Konzentration auf Flächen<br />

an der B 63 vor dem Hintergrund der Autobahnnähe ist ebenfalls nicht<br />

Abwägungsvorschläge<br />

Anlass der Planung ist die Bestandssicherung eines in der Nähe des<br />

Plangebietes liegenden, ortsansässigen Betriebes.<br />

Aus städtebaulicher Sicht besteht derzeit keine Veranlassung, darüber<br />

hinaus gehende gewerbliche Bauflächen auszuweisen.


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 2(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

nachvollziehbar, da sich das neue Baugebiet in unmittelbarer Nähe zur<br />

neuen Umgehungsstraße befindet und somit ebenfalls über<br />

hervorragende verkehrliche Möglichkeiten verfügt.<br />

Ich bitte Sie, den von Ihnen aufgestellten Entwurf dahingehend zu<br />

überarbeiten, dass zur Arrondierung des Gesamtareals mein o.g.<br />

Grundstück ebenfalls der Bebauungsmöglichkeit zugeführt wird.<br />

eingegangene Stellungnahmen der berührten Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf gem. § 4 (1)<br />

BauGB<br />

1) BR Arnsberg<br />

Schreiben vom 11.01.2010<br />

Zu den o.a. Entwürfen sind aus der Sicht der allgemeinen<br />

Landeskultur/Agrarstruktur und Landentwicklung keine Anregungen und<br />

Bedenken vorzutragen.<br />

2), Evangelische Kirche von Westfalen , Landeskirchenamt<br />

Baureferat<br />

Schreiben vom 08.01.2010<br />

gegen die obengenannte Planung bestehen keine Bedenken.<br />

3)Gelsenwasser<br />

Schreiben vom 15.12.2009<br />

für die Benachrichtigung über das o. g. Vorhaben danken wir.<br />

Anregungen dazu haben wir nicht.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt, da eine Umwandlung von landwirtschaftlichen<br />

Flächen in gewerbliche Bauflächen an dieser Stelle über<br />

den gegebenen Planungsanlass hinaus aus städtebaulicher Sicht nicht<br />

erwünscht ist.<br />

Abwägungsvorschläge<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 3(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

4)IHK Arnsberg<br />

Schreiben vom 15.01.2010<br />

zu der oben genannten Planung der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> haben wir weder<br />

Anregungen noch Bedenken.<br />

Eine Beeinträchtigung von uns zu vertretender gewerblicher Interessen<br />

können wir zur Zeit nicht erkennen.<br />

5)Kreis Soest<br />

Schreiben vom 20.01.2010<br />

die o. g. Planung wurde hier mit den zuständigen Dienststellen und<br />

Abteilungen der Verwaltung besprochen. Im Einvernehmen mit diesen<br />

gebe ich folgende Stellungnahme ab:<br />

Aus landschaftsfachlicher Sicht ergeben sich gegen o.g. Planung keine<br />

grundsätzlichen Bedenken.<br />

Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen.<br />

Auch für das Europäische Vogelschutzgebiet Hellwegbörde sind keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten.<br />

Der Landschaftsplan <strong>Werl</strong> sieht im Entwicklungsziel die Anreicherung<br />

der Landschaft vor. Es sind keine Festsetzungen geplant, die diesem<br />

Vorhaben entgegenstehen.<br />

Folgende Hinweise sind im weiteren Bauleitplanverfahren zu<br />

berücksichtigen:<br />

• Aussagen zur Eingriffsregelung sind zu treffen.<br />

• Artenschutz<br />

Aussagen zum Artenschutz fehlen bislang. Der gesetzliche Artenschutz<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Aussagen zur Eingriffsregelung werden im Umweltbericht, als Teil der<br />

Begründung, getroffen und sind Gegenstand des städtebaulichen<br />

Vertrages.<br />

Belange des Artenschutzes werden in der Begründung behandelt.


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 4(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

hat durch die Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im<br />

Dezember 2007 ein stärkeres Gewicht erlangt. So müssen die<br />

Artenschutzbelange nunmehr bei allen Planungs- und<br />

Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Im Hinblick auf<br />

Artenschutzbelange ist sicherzustellen, dass keine Lebensstätten<br />

planungsrelevanter Arten zerstört werden.<br />

• Niederschlagswasserbeseitigung<br />

Sollten sich die Einleitungsmengen der kommunalen<br />

Niederschlagswasserleitung durch den gepl. Anschluss vergrößern, ist<br />

eine entsprechende Änderung bei der Unteren Wasserbehörde des<br />

Kreises Soest zu beantragen.<br />

Diese Stellungnahme wird zugleich abgegeben für die Landrätin<br />

als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde - Planungsaufsicht.<br />

6)Landwirtschaftskammer NRW<br />

Schreiben vom 30.12.2009<br />

Die vorliegenden Planungen sehen den Entzug landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen vor. Es wird diesseits davon ausgegangen, dass dieser<br />

Flächenentzug einvernehmlich mit den Bewirtschaftern geregelt wird.<br />

Unter diesen Voraussetzungen werden dem vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 17 sowie der 81. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes aus landwirtschaftlicher Sicht Bedenken nicht<br />

entgegengestellt.<br />

Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt über das kommunale<br />

Mischwassersystem zur Kläranlage Westönnen.<br />

Laut Auskunft des Eigentümers wurde mit den Bewirtschaftern der<br />

bisher landwirtschaftlichen Flächen Einvernehmen erzielt.


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 5(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

7)Lippeverband<br />

Schreiben vom 20.01.2010<br />

gegen die o.g. Planverfahren bestehen unsererseits keine Bedenken<br />

oder Anregungen.<br />

8)LWL- Archäologie für Westfalen, Olpe<br />

Schreiben vom 13.01.2010<br />

gegen die o.g. Baumaßnahme bestehen aus<br />

bodendenkmalpflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Allerdings sind im Planungsareal mit bisher noch unbekannten<br />

Bodenfunden zu rechnen, Die Erfahrungen haben zudem gezeigt, dass<br />

derartige Funde bei großflächigen Erdarbeiten zu Tage treten können.<br />

Daher bitte ich Sie, die geplanten Erdarbeiten im Rahmen der Zufahrts-<br />

bzw. Erschließungsstraße frühzeitig mit unserem Hause abzustimmen,<br />

um eine archäologische Begleitung - vor allem des<br />

Mutterbodenabtrags durch einen Grabungstechniker unseres Amtes<br />

sicherstellen. Der Oberboden muss mit einem Bagger mit Sandschaufel im<br />

rückwärtigen Verfahren abgetragen werden. Sollten Bodenfunde zu Tage<br />

treten, kann es zu kurzfristigen Verzögerungen im Bauablauf kommen.<br />

9)RWE – Westfalen- Weser- Ems Netzservice GmbH, Dortmund<br />

Schreiben vom 19.01.2010<br />

Die RWE AG ("RWE") hat sich in dem Verfahren COMP/B-1/39.402 -<br />

Deutscher Gasmarkt - gegenüber der Europäischen Kommission<br />

verpflichtet, das deutsche Gasfernleitungsnetz-Geschäft der RWE-<br />

Gruppe ("Zu Veräußerndes Geschäft") zu veräußern. Die Einzelheiten<br />

ergeben sich aus der Verpflichtungszusage der RWE vom 02. Februar<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ein entsprechender Hinweis wird an den Bauherrn gegeben.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 6(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

2009 ("Verpflichtungszusage") und der Annahmeentscheidung der<br />

Europäischen Kommission vom 18. März 2009. Aus diesem Grunde<br />

wurden Teile des RWE-Gashochdruckleitungsnetzes auf die<br />

Thyssengas GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, übertragen. Ihre<br />

Planungsanfrage haben wir demzufolge an die zuständige<br />

Thyssengasabteilung, ETG-Z-D, weitergeleitet. Von dort werden Sie<br />

eine gesonderte Stellungnahme erhalten.<br />

Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine<br />

Bedenken<br />

10) RWE – Westfalen- Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Arnsberg<br />

Schreiben vom 15.01.2010<br />

im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestehen<br />

unsererseits keine Bedenken oder Anregungen.<br />

Diese Stellungnahme betrifft nur die im Eigentum der RWE Rheinland<br />

Westfalen Netz AG befindlichen Anlagen der Verteilungsnetze Strom.<br />

Innerhalb des vorliegenden Plangebietes betreiben wir keine Gas-<br />

Verteilnetzanlagen.<br />

Die Strom-Transportnetzanlagen der RWE verlaufen mit<br />

ausreichendem Abstand zum vorliegenden Plangebiet und sind somit<br />

nicht betroffen.<br />

Ob unsere Anlagen von einer externen Kompensation betroffen sind, ist<br />

aus der derzeitigen Datenlage nicht ersichtlich. Bezüglich der<br />

Ausgleichsflächen bitten wir Sie, uns weiter zu beteiligen.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 7(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

11) Straßen NRW<br />

Schreiben vom 18.01.2010<br />

das Plangebiet o. a. Bauleitplanung grenzt an die L 795 im Bereich der<br />

freien Strecke. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist<br />

über die vorhandene <strong>Stadt</strong>straße „Stralsunder Straße" vorgesehen die<br />

im Abschnitt 4, Station 0,825 in die L 795 mündet.<br />

Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 795 durch<br />

die vorliegende Bauleitplanung nicht zu beeinträchtigen ist die<br />

Zufahrt zur Landesstraße auszubauen. Der Ein- und<br />

Ausfahrquerschnitt, sowie die Eckausrundungen sind entsprechend<br />

der RAS-K-1 für den Begegnungsverkehr Lkw / Lkw ohne<br />

Mitbenutzung von Gegenfahrstreifen zu bemessen. Ein Lageplan im<br />

Maßstab 1:250 mit Darstellung der Schleppkurven ist zur Prüfung<br />

vorzulegen.<br />

Des Weiteren sind, bedingt durch die notwendigen baulichen<br />

Veränderungen für die Anbindung an das klassifizierte Straßennetz,<br />

vertragliche Regelungen zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau<br />

NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift und der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Werl</strong> in Form einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung auf<br />

der Grundlage abgestimmter und auditierter Planunterlagen gemäß<br />

RE aufzustellen.<br />

Im Bereich der Einmündung sind die erforderlichen Sichtfelder auf die<br />

Landesstraße einzutragen. Außerdem ist im Text darauf hinzuweisen,<br />

dass diese von baulichen Anlagen (z. B. Auto und<br />

Mülltonnenstellplätzen, Lärmschutzeinrichtungen, die Sicht<br />

behindernden Einfriedungen und Bepflanzungen, Werbe- u.<br />

Ausstellungsflächen) und Pflanzgeboten freigehalten werden, sofern<br />

diese die Höhe von 80 cm überschreiten.<br />

An Landesstraßen angrenzende Bauvorhaben (z. B. Parkplätze und<br />

Ausstellungsflächen) sind so zu beleuchten und durch ausreichend<br />

hohe und dichte Einfriedungen, Bepflanzung zum Schutze der<br />

Verkehrsteilnehmer abzuschirmen, dass der übergeordnete Verkehr<br />

Die Flächen für einen endgültigen Knotenpunktausbau werden durch<br />

entsprechenden Grunderwerb gesichert.<br />

Zum aktuell erforderlichen Ausbau wurden Gespräche mit Straßen<br />

NRW geführt und Einvernehmen erzielt (s. Schreiben vom 21.09.2010).<br />

Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wird, soweit erforderlich,<br />

zu gegebener Zeit geschlossen.<br />

Die Sichtfelder werden im Bebauungsplan eingetragen und der Hinweis<br />

wird in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 8(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

weder geblendet noch abgelenkt wird.<br />

Die Grünfläche zwischen den Stellplätzen und der L 795 „Soester<br />

Straße" dient ausschließlich der Anpflanzung von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und ist als Ausstellungsfläche<br />

für Kfz nicht zugelassen. Die Abstandsfläche von 15 m,<br />

gemessen vom Fahrbahnrand der für den Kraftfahrzeugverkehr<br />

bestimmten Verkehrsfläche der L 795 „Soester Straße" bis zu den<br />

Stellplätzen, ist einzuhalten.<br />

Die Pflege und Unterhaltung der straßenseitigen Grünflächen darf<br />

nicht vom Straßengebiet der Landesstraße aus erfolgen.<br />

Den Entwässerungseinrichtungen der Straße ist aus dem Plangebiet<br />

kein zusätzliches Wasser zuzuführen. Sollte dies im Ausnahmefall<br />

unabdingbar sein, so sind Rechte und Pflichten in einer<br />

Verwaltungsvereinbarung zu regeln.<br />

Die Art, Größe und Farbe sowie der Standort von Werbeanlagen<br />

innerhalb der Anbaubeschränkungszone und mit Wirkung zur<br />

Landesstraße bedarf grundsätzlich der gesonderten Zustimmung der<br />

Straßenbauverwaltung (§ 28 StrWG NRW).<br />

Ein Anspruch auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz gegenüber dem<br />

Straßenbaulastträger der Landesstraße besteht zu keiner Zeit.<br />

Diese Stellungnahme begründet keinen Rechtsanspruch an die<br />

Straßenbauverwaltung, Ver-kehrsanlagen zu bauen oder zu ändern,<br />

zu den Kosten derartiger Vorhaben beizutragen oder einen Zuschuss<br />

zu gewähren.<br />

Schreiben vom 21.09.2010<br />

Den beigefügten Planunterlagen wird seitens des Landesbetriebes<br />

Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift zugestimmt.<br />

Die Fläche wird als Fläche zum Anpflanzen von standortgemäßen<br />

heimischen Laubbäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

festgesetzt und ist somit von baulichen Anlagen freizuhalten.<br />

Darüber hinaus werden die Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an den<br />

vorhandenen Kanal in der „Stralsunder Straße“.<br />

Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Durch einen städtebaulichen Vertrag ist eine entsprechende<br />

Ausführung sichergestellt.


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 9(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

Die Planunterlagen beinhalten die erste Ausbaustufe zur Anbindung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 17 "Stralsunder Straße" an die L 795. Bei der<br />

verkehrlich wirksamen Erweiterung des Gewerbegebietes ist die zweite<br />

Ausbaustufe durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> rechtzeitig vorzusehen.<br />

Der vorgesehene Ausbau entspricht einer Maßnahme nach § 34 (1) StrWG<br />

NRW. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> trägt daher sämtliche Kosten die durch den Ausbau der<br />

"Stralsunder Straße" an der L 795 entstehen.<br />

Des Weiteren sind an die Landesstraße angrenzende Kundenparkplätze so<br />

zu beleuchten und durch ausreichend hohe und dichte Bepflanzung zum<br />

Schutze der Verkehrsteilnehmer abzuschirmen, dass der übergeordnete<br />

Verkehr weder geblendet noch abgelenkt wird.<br />

12) Thyssengas<br />

Schreiben vom 20.01.2010<br />

Von der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die o. g. der<br />

öffentlichen Versorgung dienenden Gasfernleitungen betroffen, die wir<br />

in einem Übersichtsplan, Maßstab 1:2.500, eingetragen haben.<br />

Zusätzliche erhalten Sie zwei Bestandspläne zu Transportleitungen.<br />

Im direkten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Stralsunder Straße"<br />

verläuft keine Erdgashochdruckleitung unseres Unternehmens.<br />

Die Gasfernleitungen liegen innerhalb eines grundbuchlich gesicherten<br />

Schutzstreifens, in dem aufgrund technischer Vorschriften bestimmte<br />

Nutzungen und Tätigkeiten untersagt sind.<br />

Wir haben gegen die Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich<br />

keine Bedenken, wenn die Leitungstrasse nachrechtlich im<br />

Flächennutzungsplan übernommen wird und das beiliegende Merkblatt<br />

für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen<br />

berücksichtigt wird.<br />

Eine Erweiterung des Gewerbegebietes ist derzeit nicht vorgesehen.<br />

Die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche basiert auf der zweiten<br />

Ausbaustufe.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen<br />

Die genannte Gasfernleitung liegt in der Soester Straße und befindet<br />

sich damit außerhalb des Geltungsbereiches.


Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Stralsunder Straße“ Seite 10(10)<br />

81. Änderung des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge<br />

13) Geologischer Dienst NRW<br />

Schreiben vom 09.02.2010<br />

Gegenüber den Planungsabsichten bestehen aus geowissenschaftlicher<br />

Sicht keine Bedenken.<br />

Es ist jedoch ein sehr hochwertiger Boden der Schutzstufe 2 betroffen,<br />

welcher nicht wiederherstellbar ist (sehr schätzenswert aufgrund seiner<br />

Fruchtbarkeit und bodenphysikalischen Eigenschaften als Puffer und<br />

Speicher).<br />

14) Unity Media<br />

Schreiben vom 19.01.2010<br />

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der<br />

Unitymedia NRW GmbH, die ggf. von Ihrer Baumaßnahme berührt<br />

werden. Wir beabsichtigen im betroffenen Gebiet zur Zeit keine<br />

Auslegung von Kabelanlagen<br />

sonstige eingegangene Stellungnahmen<br />

15) KBW<br />

Schreiben vom 18.01.2010<br />

Im Zuge des weiteren Planverfahrens sind vom Verfahrensbetreiber<br />

Entwässerungsplanungen-/varianten unter Beachtung des § 51a LWG<br />

zu erarbeiten.<br />

Die Entwässerungsplanung bedarf der Beschlussfassung durch den<br />

Betriebsausschuss<br />

Das Schutzgut Boden wird im Umweltbericht behandelt.<br />

Ein entsprechender Hinweis wird an den Bauherrn gegeben.<br />

Entwässerungsplanungen-/varianten wurden vom Vorhabenträger<br />

erarbeitet und im Betriebsausschuss beraten.<br />

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2010 der<br />

Entwässerungsplanung zugestimmt.


Pengel-Pa<br />

Maximilian-Heinrich-Platz<br />

Neheimer Straße<br />

Kapuzinerring<br />

Mellinstraße<br />

Zur Beeke<br />

Soester Straße B 1<br />

B 516<br />

Kapuzinerring<br />

Joseph-Wäscher-Weg<br />

An den sieben Quellen<br />

Gröhnestraße<br />

Rottmannsring<br />

Carl-Brodhun-Weg<br />

Hammerstein<br />

Hammerstein<br />

Morgnerstraße<br />

Kleinsorgenring<br />

1. vereinfachte Änderung<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1<br />

"Soester Straße / Unionstraße"<br />

Hinter dem Friedhof<br />

Hinter dem Friedhof<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 106<br />

" Stralsunder Straße "<br />

Breslauer Straße<br />

Stettiner Straße<br />

Königsberger Straße<br />

Unionstraße<br />

Marienburger Straße<br />

Danziger Straße<br />

Übersichtsplan<br />

<strong>Werl</strong>, im September 2010 - FB III - Abt. 61 - Re/Ha<br />

Breslauer Straße<br />

Beb.-Plan Nr. 21<br />

"Gewerbegebiet Soester Straße"<br />

Unionstraße<br />

Geltungsbereich<br />

Hellweg<br />

Soester Straße<br />

B 1<br />

1:5.000


Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Teil I Städtebauliche Begründung<br />

1. Planungsanlass<br />

Das an der Unionstraße angesiedelte Unternehmen RK Autowelt plant die Ausdehnung<br />

seines Geschäftsbetriebes und die Errichtung eines VW- Autohauses als Neubau, da der<br />

Fortbestand des derzeitigen Betriebes auf Grund der beschränkten Platzverhältnisse<br />

gefährdet ist.<br />

Im Gewerbegebiet Unionstraße sind keine freien Flächen mehr vorhanden. Mit dem<br />

Bebauungsplan sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung<br />

nahe gelegener Flächen geschaffen werden.<br />

Hiermit will die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> sowohl die Belange der mittelständischen Wirtschaft fördern,<br />

als auch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren und<br />

Dienstleistungen sicherstellen.<br />

Aus diesem Grunde wurde zunächst versucht die Erweiterung des vorhandenen Betriebes<br />

in östliche Richtung entlang der Soester Straße zu ermöglichen. Mit Beschluss vom<br />

14.05.2009 hatte der Planungs- und Bauausschuss daher die Aufstellung des<br />

Bebauungsplans Nr. 103 „Gewerbegebiet Unionstraße“ mit entsprechendem<br />

Geltungsbereich östlich des vorhandenen Gewerbegebietes beschlossen.<br />

Im Laufe des Bauleitplanverfahrens stellte sich jedoch heraus, dass bei der Erschließung<br />

dieses Geländes insbesondere hinsichtlich der Anbindung an die Soester Straße<br />

Schwierigkeiten und Kosten entständen, die eine derartige Planung als nicht sinnvoll<br />

erscheinen ließen.<br />

Da für die Betriebserweiterung auch Flächen südöstlich der Kreuzung Stralsunder Straße /<br />

Soester Straße zur Verfügung standen und dieser Bereich sowohl hinsichtlich der<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung als auch hinsichtlich der Erschließung für die Errichtung eines<br />

Autohauses besser geeignet ist, hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am<br />

02.12.2009 beschlossen, auf Antrag der Bollmeyer Verwaltungs GbR, Beckum den<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Stralsunder Straße“ aufzustellen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103 „Gewerbegebiet Unionstraße“<br />

wurde aufgehoben.<br />

Da die Erschließung des Plangebietes im Wesentlichen bereits vorhanden ist und in dieser<br />

Hinsicht keine umfangreichen Arbeiten erforderlich sind, kann auf die Aufstellung eines<br />

Vorhaben- und Erschließungsplans verzichtet werden. Da ferner auf Grund der Lage des<br />

Plangebietes einen Beschränkung auf ein bestimmtes Bauvorhaben nicht erforderlich<br />

scheint, erfolgt die Bauleitplanung nunmehr als Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder<br />

Straße“.<br />

Parallel erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der Regelungen zur<br />

Erschließung, zu Fragen der Bepflanzung und zur Eingriffsregelung trifft.<br />

2. Angaben zum Plangebiet<br />

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des städtischen Siedlungsgebietes in einem<br />

landwirtschaftlich genutzten Areal, das durch die seit einigen Jahren als Umgehungsstraße<br />

um die <strong>Stadt</strong> herumgeführte Bundesstraße 1 von der freien Landschaft abgetrennt wird<br />

und sich zur Abrundung des städtischen Siedlungsgebietes anbietet.<br />

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Das Plangebiet wird im Westen durch die Stralsunder Straße und im Norden durch die<br />

Soester Straße begrenzt. Die südliche und die östliche Abgrenzung ergeben sich aus den<br />

Grenzen der zur Verfügung stehenden Grundstücke, das Plangebiet umfasst die<br />

Grundstücke Gemarkung <strong>Werl</strong>, Flur 10, Flurstücke 2 – 4, 125 und 126.<br />

Die Ostwestausdehnung des Plangebiets beträgt ca. 110 m, die Nordsüdausdehnung<br />

ca. 85 m. Es weist ein gleichmäßiges Gefälle von Süd-Ost nach Nord-West auf, das<br />

Gelände fällt von 100,5 m üNN auf 94,2 m üNN. Der Geltungsbereich umfasst eine<br />

Fläche von 9 461 m².<br />

Das von der Planung umfasste Gelände wird zurzeit ausschließlich landwirtschaftlich<br />

genutzt, es ist frei von baulichen Anlagen.<br />

Die Grundstücke wurden vom betreibenden Investor teilweise angekauft und teilweise<br />

langfristig angepachtet.<br />

3. Übergeordnete und sonstige Planungen<br />

Der bestehende Gebietsentwicklungsplan (heute Regionalplan) für den Regierungsbezirk<br />

Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – östlicher Teil (Kreis Soest und<br />

Hochsauerlandkreis) stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als Agrarbereich, die<br />

angrenzenden bebauten Gebiete als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche dar.<br />

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplanes,<br />

der Landschaftsplan für den Bereich <strong>Werl</strong> befindet sich zur Zeit im<br />

Aufstellungsverfahren. Der Planentwurf sieht für die vom künftigen Bebauungsplan<br />

erfasste Fläche das Entwicklungsziel 2, Anreicherung der Landschaft, vor.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> ist die in Rede stehende Fläche als<br />

Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, die westlich und nördlich angrenzenden<br />

Bereiche sind als Gewerbegebiete [GE(E) Gewerbegebiete mit Gliederungserfordernissen]<br />

dargestellt und werden auch entsprechend genutzt.<br />

Die vorgesehene Planung macht die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich,<br />

diese erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB. Mit Beschluss vom 02.12.2009 hat<br />

der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss die 81. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

eingeleitet. Durch die 81. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine östliche<br />

Erweiterung des Siedlungsgebietes um ca. 100 m.<br />

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 106 überschneidet sich<br />

teilweise mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 21 „Soester<br />

Straße“, der zur Verbreiterung der Stralsunder Straße eine öffentliche Verkehrsfläche, im<br />

übrigen Fläche für die Landwirtschaft festsetzt. Diese Festsetzungen treten mit<br />

Rechtskraft des neuen Bebauungsplans außer Kraft.<br />

Weitere Fachplanungen liegen nicht vor.<br />

4. Allgemeiner Planinhalt<br />

Anlass für die Planung ist die Neuerrichtung eines Autohauses.<br />

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Aus diesem Anlass und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen der<br />

Bauleitplanung gem. § 1 BauGB werden die Festsetzungen getroffen:<br />

4.1 Verkehrsflächen<br />

Im Bereich des Knotenpunktes Stralsunder Straße / Soester Straße wird ein Teil des<br />

Plangebietes als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.<br />

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 21 setzte hier bereits teilweise die Nutzung als<br />

öffentliche Verkehrsfläche fest. Eine vorsorgliche, in Abstimmung mit der<br />

Straßenverwaltung erfolgte, Neuplanung der Kreuzung ergab, dass diese Fläche<br />

auszuweiten war. Die vorgesehene Festsetzung entspricht dem nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand zukünftig erforderlichen Flächenbedarf. Hierbei wird den Anforderungen,<br />

die sich durch eine Entwicklung der weiter südlich gelegenen Flächen möglicherweise<br />

ergeben können, Rechnung getragen.<br />

4.2 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Entsprechend der unmittelbar geplanten Nutzung und der in der Umgebung vorhandenen<br />

Nutzung wird die Art der baulichen Nutzung als gegliedertes Gewerbegebiet festgesetzt.<br />

Im Interesse der <strong>Stadt</strong>entwicklung und mit Rücksicht auf die südlich sich befindende<br />

Wohnbebauung werden Betriebe der Abstandsklassen I – VI, Anlagen für sportliche<br />

Zwecke und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Der Einzelhandel wird auf<br />

handwerksbezogenes Sortiment beschränkt<br />

Die Geschossanzahl wird entsprechend der Festsetzungen für die anschließenden<br />

vorhandenen Baugebiete auf höchstens zwei Vollgeschosse begrenzt. Darüber hinaus wird<br />

die maximale Gebäudehöhe entsprechend der Topographie des Geländes in zwei Stufen<br />

so beschränkt, das am Hang keine überhohen Gebäudewände entstehen, die Höhe der<br />

baulichen Anlagen über dem heutigen Gelände beträgt maximal 10m.<br />

Die Festsetzungen der Grundflächenzahl auf 0,6 dient der Verhinderung einer zu starken<br />

baulichen Verdichtung.<br />

4.3 Überbaubare Grundstücksfläche<br />

Die überbaubare Fläche wird durch Baugrenzen auf einen zentralen Bereich in der Mitte<br />

des Plangebietes beschränkt. Die westliche und nördliche Baugrenze verlaufen parallel zu<br />

den angrenzenden Straßen. Östliche und südliche Baugrenze gewährleisten den<br />

notwendigen Abstand zu vorgesehenen Grünflächen.<br />

4.4 Grünflächen , Flächen zum Anpflanzen<br />

Das Baugebiet wird ringsum mit Grünflächen abgegrenzt, festgesetzt als Fläche zum<br />

Anpflanzen von heimischen Laubbäumen und Sträuchern. Diese nehmen gleichzeitig<br />

Entwässerungsmulden auf, die der Rückhaltung und soweit möglich Versickerung des<br />

Niederschlagswassers dienen.<br />

Hiermit wird auch sichergestellt, das entlang der Soester Straße in einem Streifen von 15<br />

m parallel zum Fahrbahnrand keine Fahrzeuge abgestellt werden und Werbeanlagen nur<br />

unter Zustimmung der Straßenverwaltung errichtet werden können.<br />

Unterbrechungen für Zufahrten werden zugelassen, ohne den Ort dieser Zufahrten genau<br />

festzulegen. Hierdurch verbleibt den Bauherren mehr Gestaltungsraum.<br />

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

4.5 Sonstige Festsetzungen<br />

Entlang der Soester Straße werden Nebenanlagen eingeschränkt. Die Ausstellung von<br />

Fahrzeugen ist hier möglich. Sollen jedoch Stellplätze für Kunden- und Mitarbeiter<br />

angelegt werden, sind besondere Vorkehrungen (z.B. Anpflanzung von Hecken) zu<br />

treffen, um einer Blendung des übergeordneten Verkehrs auf der Soester Straße<br />

entgegenzuwirken.<br />

Einer zusätzlichen Durchgrünung und Auflockerung der nicht überbaubaren<br />

Grundstücksflächen dienen Festsetzungen zum Anpflanzen von Einzelbäumen im<br />

Zusammenhang mit der Erstellung von Stellplätzen.<br />

Die Gestaltungsvorschrift zur Ausführung von Stellplätzen in wasserdurchlässiger Form<br />

wirkt einer übermäßigen Versiegelung entgegen.<br />

Werbeanlagen werden generell höhenmäßig auf die Gebäudehöhen beschränkt.<br />

5. Erschließung, Versorgung und Entsorgung<br />

Erschließung, Ver- und Entsorgung erfolgen über die Stralsunder Straße. Ver- und<br />

Entsorgungsanlagen sind hier weitgehend vorhanden.<br />

Verkehr<br />

Die Sicherung der Fläche für den endgültigen Ausbau der Stralsunder Straße und ihres<br />

Anschlusses an die Soester Straße wird durch die Festsetzung der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche gewährleistet.<br />

Bereits jetzt befindet sich die Stralsunder Straße im unterem Bereich im Ausbaustand<br />

einer Baustraße, die vom gegenüberliegenden Automobilbetrieb zur Erschließung genutzt<br />

wird.<br />

Für den zur Zeit zur Errichtung anstehenden Automobilbetrieb reicht diese nicht völlig<br />

aus. In Abstimmung mit der Straßenverwaltung soll eine Aufweitung der Baustraße auf<br />

eine begegnungsgerechte Breite von ca. 6,50 m erfolgen, die eine ausreichende Zuwegung<br />

sicherstellt. Der endgültige Ausbau ist zur Zeit nicht erforderlich.<br />

Die Verpflichtung zur Herstellung der Baustraße erfolgt im städtebaulichen Vertrag.<br />

Die Erstellung einer Zufahrt kann nur von der Stralsunder Straße her erfolgen, die Soester<br />

Straße befindet sich hier außerhalb der Ortsdurchfahrt.<br />

Entwässerung<br />

Der Geltungsbereich liegt im kanalisierten Einzugsbereich der Kläranlage Westönnen.<br />

In der Stralsunder Straße liegt ein Mischwasserkanal, der zur Entwässerung des<br />

Plangebietes ausreichend dimensioniert ist.<br />

Niederschlagswasser wird im Plangebiet durch einen Muldenring aufgefangen bzw.<br />

zurückgehalten oder versickert. Die Anlage erhält ein Überlaufbauwerk zur Einleitung in<br />

den Mischwasserkanal, wird aber gleichzeitig so ausgeführt, dass bei einer Umwandlung<br />

der städtischen Anlage in ein Trennsystem auch kostengünstig die getrennte Einleitung<br />

von Abwasser und Niederschlagswasser erfolgen kann.<br />

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Die Sicherung der Herstellung eines solchen Anschlusses erfolgt im städtebaulichen<br />

Vertrag.<br />

6. Berücksichtigung der Planungsgrundsätze, Auswirkungen der<br />

Planung<br />

Die vorliegende Planung bietet die auch im Interesse der Allgemeinheit liegende<br />

Möglichkeit einen einheimischen Gewerbebetrieb durch Erweiterung zu erhalten.<br />

Die Lage des Plangebietes gewährleistet eine geordnete städtebauliche Entwicklung:<br />

Durch die Straßenbaumaßnahme der vergangenen Jahre (Umgehungsstraße B1n) ist ein<br />

Bereich entstanden, der bereits von der freien Landschaft abgegrenzt ist.<br />

Die geplante gewerbliche Nutzung passt sich der Umgebung, die überwiegend von<br />

Automobilbetrieben geprägt ist, an. Zur südlich gelegenen Wohnbebauung, die zudem<br />

höher liegt, verbleibt ein Abstand von über 100 m.<br />

Durch die Nutzung einer bereits vorhandenen bzw. vorbereiteten Erschließungsanlage<br />

wird der „Landschaftsverbrauch“ möglichst gering gehalten.<br />

Die Soester Straße L 795 liegt außerhalb des Geltungsbereiches und bleibt unberührt,<br />

insbesondere ihr mit Alleebäumen versehener Randbereich.<br />

Umweltschutzbelange<br />

Durch die Planungen erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft. Die Umweltprüfung<br />

nach §2(4) BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1(6) Nr. 7 BauGB und<br />

nach § 1a BauGB wurde durchgeführt. Im Zuge dieser Umweltprüfung wurden die<br />

voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und werden im mit dieser<br />

Begründung verbundenen Umweltbericht (Teil II) beschrieben und bewertet.<br />

Der Eingriff konnte im Plangebiet nicht vollständig ausgeglichen werden, es erfolgt daher<br />

eine Abgeltung über das städtische Ökokonto.<br />

Artenschutzbelange<br />

Die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Artenschutzprüfung wurde<br />

gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen<br />

Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-<br />

RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz) vom<br />

13.04.2010 vorgenommen.<br />

Zur Auswertung bereits vorhandener Kenntnisse wurde auf das Fachinformationssystem<br />

des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zurückgegriffen. Dies<br />

weist für die Umgebung des Plangebietes zwei Biotope aus. Es handelt sich einmal um die<br />

Uffelbachquellen nördlich des Hellweg Baumarktes, sowie um die Hecke ca. 300 m<br />

südöstlich des Plangebietes. Beide Biotope sind so weit vom Bauvorhaben entfernt, das<br />

negative Auswirkungen auf die Biotope und Gefährdungen hier ggf. angesiedelter Arten<br />

nicht zu erwarten sind.<br />

Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde liegt erst südlich und östlich der Umgehungsstraße<br />

B1 n, so dass hier eine Abgrenzung vorliegt und erhebliche Beeinträchtigungen der<br />

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Erhaltungsziele nicht zu erwarten sind. Dies stellt auch der Kreis Soest als Untere<br />

Landschaftsbehörde in seiner Stellungnahme fest.<br />

Gemäß dem genannten Fachinformationssystem liegt das Plangebiet innerhalb einer<br />

Fläche, in der als planungsrelevante Arten die Rohrweihe und der Steinkauz vermerkt<br />

sind. Es handelt sich hier um über 20 000 bzw. 10 000 ha große Flächen, an deren<br />

äußerstem Rand das Plangebiet liegt. Auf das tatsächliche Vorkommen einer dieser<br />

Vogelarten oder weiterer geschützter Arten liegen keine Hinweise vor.<br />

Da die überplanten Grundstücke am Rande des Siedlungsgebietes liegen und<br />

ausschließlich zum intensiven Ackerbau genutzt werden, gehören sie nicht zum typischen<br />

Brut- oder Jagdgebiet der obigen Vogelarten. Da die zu überplanende Fläche zudem<br />

hinsichtlich des Lebensraumes eines Vogels klein ist, bisher schon intensiv für den<br />

Ackerbau genutzt wird und durch die Bundesstraße 1 bereits von den offenen<br />

Landschaftsräumen, insbesondere auch dem Vogelschutzgebiet Hellwegbörde abgetrennt<br />

wird, ist eine zusätzliche Gefährdung der geschützten Arten nicht zu erwarten. Die<br />

Zerstörung der Lebensstätten planungsrelevanter Arten ist nicht zu erwarten.<br />

Auf Bestandserfassungen vor Ort und eine über die Vorprüfung hinausgehende Art-für-<br />

Art-Betrachtung kann daher verzichtet werden.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, das bei Realisierung des Vorhabens keine<br />

Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 BNatSchG bei FFH- Anhang IV-Arten oder bei<br />

europäischen Vogelarten ausgelöst werden.<br />

Altlasten, Abfallwirtschaft/ Bodenschutz<br />

In der Aufstellung „Erfassung von Altlasten im Kreis Soest“ ist der Planbereich nicht<br />

aufgeführt. Daher bestehen für einen Altlastenverdacht zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

keine Hinweise.<br />

Vorsorglich werden jedoch weitere Hinweise zum Umgang mit Abfall und zum<br />

Bodenschutz in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Denkmäler und denkmalpflegerische Belange<br />

Denkmalschutzrechtliche Belange werden durch den Bebauungsplan voraussichtlich nicht<br />

berührt.<br />

Zur Zeit liegen keine Hinweise auf das Vorkommen von Bodendenkmälern vor.<br />

Allerdings ist es durchaus möglich, dass Bodenfunde bei großflächigen Erdarbeiten zu<br />

Tage treten. Daher ist eine archäologische Begleitung der Erdarbeiten, insbesondere des<br />

Mutterbodenabtrages erforderlich.<br />

Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

7. Planverwirklichung, Kosten<br />

Die Durchführung des Vorhabens erfolgt im Rahmen der Festsetzungen des<br />

aufzustellenden Bebauungsplans ergänzt um die Regelungen des abzuschließenden<br />

städtebaulichen Vertrages.<br />

Erschließungs- und Durchführungskosten sind vom Maßnahmenträger zu tragen.<br />

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Teil II Umweltbericht<br />

Durch die Umsetzung der Planung erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft.<br />

Im Folgenden wird die Umweltprüfung nach §2(4) BauGB für die Belange des<br />

Umweltschutzes nach § 1(6) Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB durchgeführt. Im Zuge<br />

dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet.<br />

1. Einleitung<br />

1.1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans<br />

Anlässlich der geplanten Errichtung eines Autohauses soll durch den Bebauungsplan Nr.<br />

106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> eine neue Gewerbefläche geschaffen werden.<br />

Eine Fläche von ca. 9 461 m², die bisher als Ackerfläche genutzt wurde, soll durch den<br />

Bebauungsplan geordnet der gewerblichen Nutzung zugeführt werden.<br />

Entlang der bereits als Baustraße bestehenden Stralsunder Straße erfolgt eine zusätzliche<br />

Ausweisung öffentlicher Verkehrsflächen. Im Innern des Plangebiets wird eine<br />

überbaubare Fläche festgesetzt in einer Größe von 4 265 m². Zulässig sind mit<br />

Einschränkungen Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII in maximal zweigeschossiger<br />

Bauweise.<br />

Das Gebiet wird durch einen durchschnittlich 3 – 5 m breiten „Grüngürtel“ zur freien<br />

Landschaft abgegrenzt. Hierin sind Mulden u.a. zum Auffangen von oberirdisch<br />

abfließendem Niederschlagswasser vorgesehen. Diese Teile des Plangebietes umfassen<br />

eine Fläche von ca. 1 745 m².<br />

Für die weiteren nicht überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen Festsetzungen zur<br />

Gestaltung von Stellplätzen in wasserdurchlässiger Form und zur Auflockerung durch das<br />

Anpflanzen von Einzelbäumen.<br />

1.2. Ziele des Umweltschutzes<br />

Zur Bewertung des vorliegenden Vorhabens spielen insbesondere die folgenden<br />

Umweltschutzziele eine Rolle:<br />

Schutzgut Wesentliche , festgelegte Ziele<br />

Mensch Schutz des Menschen vor schädlichen<br />

Umwelteinflüssen gemäß einschlägiger<br />

fachlicher Normen<br />

Erhaltung geeigneter Flächen zur Erholung in<br />

Tiere und Pflanzen,<br />

biologische Vielfalt<br />

der Landschaft.<br />

Ausgleich des Eingriffs in Natur und<br />

Landschaft möglichst vor Ort, keine<br />

Gefährdung geschützter Arten und Biotope<br />

Boden Sparsamer und schonender Umgang mit<br />

Grund und Boden<br />

Langfristiger Schutz des Bodens hinsichtlich<br />

seiner Funktionen im Naturhaushalt<br />

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Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Keine Verunreinigung von Boden<br />

Wasser Keine Gefährdung von Gewässern<br />

keine Verunreinigung von Wasser,<br />

keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes<br />

Luft und Klima Erhaltung bestmöglicher Luftqualität,<br />

Vermeidung von negativen Klimaeinflüssen<br />

Landschafts- und Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf.<br />

Ortsbild<br />

Wiederherstellung der Landschaft<br />

Kultur- und Sachgüter Schutz der Kultur- und Sachgüter vor<br />

schädlichen Umweltauswirkungen, Schutz von<br />

Bau- und Bodendenkmälern<br />

2. Umweltauswirkungen , Beschreibung des Bestandes<br />

und Prognose der Auswirkungen der<br />

Plandurchführung<br />

Wie im Städtebaulichen Teil dieser Begründung bereits dargelegt, wurde das Grundstück<br />

bisher zum Ackerbau genutzt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich auf dem<br />

Gelände Altlasten aus früheren Nutzungen befinden.<br />

Vor diesem Hintergrund werden der jetzige Umweltzustand und die Auswirkungen der<br />

Planung auf die Umwelt hinsichtlich der einzelnen genannten Umweltschutzziele, sowie<br />

die geplanten Festsetzungen zur Verminderung der Auswirkungen im Folgenden<br />

dargestellt.<br />

2.1. Schutzgut Mensch<br />

Das Gelände wird zu Zeit ausschließlich zum Ackerbau genutzt.<br />

Die bisherige Nutzung erzeugt keine nennenswerten Emissionen, der Erholungswert des<br />

Gebietes ist durch die unmittelbar angrenzenden Straßen und den intensiv betriebenen<br />

Ackerbau gering.<br />

Die vorhandenen Lärmimmissionen sind hinsichtlich der geplanten Nutzung ohne weitere<br />

Schutzmaßnahmen hinnehmbar.<br />

Die von der neuen Nutzung möglicherweise ausgehenden Emissionen stellen Lärm durch<br />

Betrieb und Verkehr, sowie Beeinträchtigungen durch Licht dar.<br />

Durch die topographische Lage des Baugrundstückes am Fuße des nach Süden<br />

ansteigenden Hanges und der vorherrschenden Windrichtung von Süd-West werden sich<br />

die entstehenden Emissionen im Wesentlichen im Norden auswirken. Hier befinden sich<br />

mit der L 795 – Soester Straße eine Hauptverkehrsstraße und das anschließenden<br />

Gewerbegebiet ohne nennenswerte Wohnnutzung, so dass die schädlichen Auswirkungen<br />

gering bleiben. Die südlich und weit höher gelegenen Wohngebiete werden kaum<br />

betroffen.<br />

Durch die Beschränkung der Gewerbebetriebe auf solche der Abstandsklasse VII und die<br />

umfassende Eingrünung des Gebietes wird die möglichst weitgehende Vermeidung<br />

nachteiliger Auswirkungen bezweckt.<br />

Blendwirkungen auf den Straßenverkehr werden durch entsprechende Festsetzungen<br />

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Begründung und Umweltbericht<br />

reduziert.<br />

2.2. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Im unmittelbaren Plangebiet befinden sich keine schützenswerte Biotope.<br />

In der Umgebung vorkommende schützenswerte Biotope sind weit entfernt.<br />

Es handelt sich einmal um die Uffelbachquellen nördlich des Hellweg Baumarktes, sowie<br />

um die Hecke ca. 300 m südöstlich des Plangebietes. Beide Biotope sind so weit vom<br />

Bauvorhaben entfernt, dass negative Auswirkungen auf die Biotope und Gefährdungen<br />

hier ggf. angesiedelter Arten nicht zu erwarten sind.<br />

Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde liegt erst südlich und östlich der Umgehungsstraße<br />

B1 n, so dass hier eine Abgrenzung vorliegt und erhebliche Beeinträchtigungen der<br />

Erhaltungsziele nicht zu erwarten sind. Dies stellt auch der Kreis Soest als Untere<br />

Landschaftsbehörde in seiner Stellungnahme fest.<br />

Die vorhandene biologische Vielfalt ist auf Grund des intensiv betriebenen Ackerbaus<br />

gering. An der Stralsunder Straße befinden sich keine Straßenseitengräben, der Streifen<br />

zur Soester Straße verbleibt außerhalb des Plangebietes und wird durch eine Bebauung<br />

des Gebietes auch nicht berührt.<br />

Es liegen keine Hinweise vor, dass sich im Plangebiet geschützte oder gefährdete Arten<br />

aufhalten.<br />

Durch die umfassende Eingrünung des Baugebietes ist zwar teilweise eine Anreicherung<br />

der biologischen Vielfalt zu erwarten, der Eingriff in Natur und Landschaft kann jedoch<br />

nicht vollständig vor Ort ausgeglichen werden kann.<br />

Die vorgenommene Planung trifft durch Festsetzungen von Grünflächen und<br />

Anpflanzvorschriften die im Rahmen der angestrebten Nutzung möglichen Festsetzungen<br />

zum Eingriffsausgleich..<br />

Der verbleibende Eingriffsdefizit wird durch Leistung auf das städtische Ökokonto<br />

ausgeglichen.<br />

2.3. Boden<br />

Im derzeitigen Zustand ist von lediglich durch Ackerbau in Anspruch genommenem<br />

Boden auszugehen.<br />

Gemäß Untersuchung des geologischen Dienstes befindet sich auf dem Gelände nicht<br />

wiederherstellbarer, sehr hochwertiger Boden der Schutzstufe 2.<br />

Eine Verwirklichung der geplanten gewerblichen Nutzung wird zu einer Störung und zu<br />

einer teilweisen Versiegelung dieses Bodens führen.<br />

Diese Störung ist unvermeidlich. Auf Grund der geringen Ausdehnung des Vorhabens<br />

kann sie hingenommen werden, zumal aus geowissenschaftlicher Sicht laut Mitteilung des<br />

geologischen Dienstes keine Bedenken bestehen.<br />

Die Planung ist so ausgelegt, dass der Bodenverbrauch möglichst gering bleibt.<br />

Durch den unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung erfolgt nur ein geringer<br />

Eingriff in die freie Landschaft. Durch kompakte Bauweise soll der Flächenverbrauch<br />

möglichst gering gehalten werden.<br />

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Begründung und Umweltbericht<br />

Das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gem. § 1a BauGB wird durch<br />

die vorliegende Planung beachtet.<br />

2.4. Wasser<br />

In der Nähe des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Gewässer.<br />

Durch die jetzige Nutzung des Geländes entstehen keine Abwässer. Niederschlagswasser<br />

wird vor Ort dem Boden zugeführt. Eine Verunreinigung des Grundwasser durch<br />

Pflanzenschutzmittel kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Die geplante Nutzung führt zu einer teilweisen Versiegelung des Geländes die dem Boden<br />

Niederschlagswasser entzieht und erzeugt darüber hinaus Abwasser.<br />

Die im Autohaus entstehenden Abwässer werden entsprechend dem heutigen Stand der<br />

Technik aufgefangen und der städtischen Kanalisation zugeführt. Anfallendes<br />

Niederschlagswasser wird soweit möglich an Ort und Stelle versickert, im übrigen<br />

ebenfalls der städtischen Mischwasserkanalisation zugeführt. Der Anschluss an eine<br />

spätere Entwässerung im Trennsystem wird sichergestellt.<br />

Die Versiegelung des Bodens wird auf ein Mindestmaß beschränkt, Stellplatzflächen<br />

werden weitgehend in wasserdurchlässiger Bauweise bzw. mit wassergebundenen Decken<br />

befestigt.<br />

2.5. Luft und Klima<br />

Durch die jetzige Nutzung ist keine Beeinträchtigung von Luft und Klima erkennbar. Das<br />

Gebiet ist jedoch immissionsbelastet durch den Verkehr auf der Soester Straße -L 795.<br />

Die künftig zulässigen Gewerbebetriebe emittieren keine nennenswerten<br />

luftverunreinigenden Stoffe. Unmittelbar negative Auswirkungen auf das lokale Klima<br />

sind gering und in Bezug auf durch Gewerbebetriebe und Straßen geprägte Umgebung zu<br />

vernachlässigen.<br />

Durch die genannten Begrünungs- und Anpflanzvorschriften wird das Mögliche an<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich Luft und Klima getan.<br />

2.6. Landschafts- und Ortsbild<br />

Das Landschaftsbild wird in der Umgebung des Plangebietes (südlich und östlich) von der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung durch Ackerbau bestimmt. Dem entspricht die derzeitige<br />

Nutzung des Geländes.<br />

Das Ortsbild des unmittelbar anschließenden Siedlungsgebietes wird durch<br />

Hauptverkehrsstraßen und Gewerbebetriebe bestimmt.<br />

Das Plangebiet liegt am Fuß des Haarstranges. Die entstehenden baulichen Anlagen<br />

werden daher von der Soester Straße aus deutlich zu sehen sein, jedoch für die südlich und<br />

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damit höher gelegen sich befindende Umgehungsstraße B1n, sowie die Wohnbebauung an<br />

der Breslauer Straße usw. kaum eine Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes<br />

bewirken.<br />

Durch die Beschränkungen der maximalen Gebäudehöhen wird vermieden, dass zur tiefer<br />

liegenden Soester Straße zu hohe Gebäudewände entstehen, die zu einer massiven<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen könnten. In das durch Gewerbe geprägte<br />

Ortsbild passt sich das Bauvorhaben auf Grund seiner gleichartigen Nutzung und<br />

Bauweise gut ein.<br />

Der Übergang in die freie Landschaft wird durch Grünflächen gestaltet.<br />

2.7. Kultur und Sachgüter<br />

Das Gelände ist nicht bebaut und nach derzeitigem Kenntnisstand frei von<br />

Baudenkmälern.<br />

Es liegen auch keine Hinweise vor, dass Bodendenkmäler vorhanden sind.<br />

Soweit keine Bau- und Bodendenkmäler betroffen sind, entstehen durch die<br />

Verwirklichung der Planung auch keine negativen Auswirkungen.<br />

Sollte dies wider Erwarten doch geschehen, greifen die im Bebauungsplan in den<br />

Hinweisen dargestellten Regularien. Weitere Vorkehrungen zur Vermeidung negativer<br />

Auswirkungen sind zu Zeit nicht zu treffen.<br />

2.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße.<br />

Die einzelnen Umweltauswirkungen können sich gegenseitig verstärken, aber auch<br />

mindern.<br />

Im vorliegenden Fall ist jedoch auch im Hinblick auf die geringe Ausdehnung des<br />

Plangebietes eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende<br />

Wechselwirkungen nicht zu erwarten.<br />

2.9. Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Die dargestellten Umweltauswirkungen werden im Folgenden tabellarisch dargestellt und<br />

in einem fünfstufigen System bewertet:<br />

erhebliche negative Auswirkungen - -<br />

negative Auswirkungen -<br />

keine oder vernachlässigbare Auswirkungen 0<br />

positive Auswirkungen +<br />

erhebliche positive Auswirkungen ++<br />

Eine Auswirkung wird dabei als erheblich negativ (oder positiv) eingeschätzt, wenn die<br />

Auswirkung besonders schwer wiegt, einen räumlich großen Wirkbereich hat und ein<br />

deutliches Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.<br />

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Begründung und Umweltbericht<br />

Zu<br />

prüfender<br />

Aspekt /<br />

Schutzgut<br />

Bestand Prognose bei<br />

Durchführung der<br />

Planung<br />

Menschen Geringer Erholungswert,<br />

keine<br />

nennenswerten<br />

Tiere und<br />

Pflanzen,<br />

biologische<br />

Vielfalt<br />

Emissionen<br />

Keine geschützte<br />

Arten, keine<br />

Biotope, geringe<br />

biologische Vielfalt<br />

Erzeugung von<br />

Verkehr, Lärm- und<br />

Lichtemissionen<br />

Reduzierung der<br />

bewachsenen<br />

Flächen,<br />

Anreicherung der<br />

biologischen Vielfalt<br />

Boden Hochwertiger Boden Störung, teilweise<br />

Versiegelung des<br />

Bodens, keine<br />

Bedenken aus<br />

geowissenschaftlicher<br />

Wasser Keine natürlichen<br />

Gewässer, keine<br />

Abwässer,<br />

Niederschlagswasser<br />

wir vor Ort dem<br />

Boden zugeführt<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Landschafts-<br />

und Ortsbild<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Wechselwirkungen<br />

Natürliche Luft- und<br />

Klimaverhältnisse,<br />

Imissionen aus<br />

Straßenverkehr<br />

Übergang vom<br />

gewerblich<br />

genbutzten<br />

Siedlungsgebiet in<br />

durch<br />

Landwirtschaft<br />

geprägte freie<br />

Landschaft<br />

Keine bekannten<br />

Vorkommen<br />

Sicht<br />

Erzeugung von<br />

Abwässer, Entzug<br />

von<br />

Niederschlagswasser<br />

Ggf . geringfügige<br />

Emissionen, geringe<br />

Auswirkungen auf<br />

das lokale Klima<br />

Ausdehnung des<br />

Siedlungsbereiches in<br />

Anlehnung an<br />

Nachbarschaft<br />

Keine erwarteten<br />

Auswirkungen<br />

Geplante<br />

Festsetzungen zur<br />

Vermeidung, Ver-<br />

ringerung und zum<br />

Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen<br />

Beschränkung der<br />

Betriebsarten,<br />

umfassende Eingrünung<br />

Umfassende<br />

Eingrünung,<br />

Pflanzgebote<br />

Durch Lage und<br />

Begrenzung des<br />

Plangebietes möglichst<br />

sparsamer Umgang mit<br />

Boden<br />

Entsorgung von<br />

Abwässern gemäß<br />

heutigem Stand der<br />

Technik, Versickerung<br />

von<br />

Niederschlagswasser,<br />

soweit möglich<br />

Beschränkung der<br />

zulässigen<br />

Gewerbegebiete,<br />

Eingrünung<br />

Festsetzung zur<br />

Bebauung<br />

gewährleisten<br />

Anpassung an die<br />

Nachbarschaft,<br />

Umfassende<br />

Eingrünung zur<br />

Gestaltung des<br />

Übergangs zur frien<br />

Landschaft,<br />

Höhenbegrenzungen<br />

zur Schonung des<br />

Landschaftsbildes<br />

Hinweis auf geltende<br />

Regularien<br />

Bewertung<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Seite 12(15)


Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Die durch den Bebauungsplan bewirkte Umwandlung von Ackerland in gewerbliche<br />

Bauflächen hat negative Auswirkungen. Es ist aber für keines der Schutzgüter mit<br />

erheblichen Auswirkungen zu rechnen.<br />

3. Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

Die Umwelt ist im Plangebiet in einem stabilen Zustand, so dass bei Nichtdurchführung<br />

der Planung keine besondere Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />

4. Planungsalternativen, Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Auswirkungen<br />

Planungsalternativen<br />

Andere Standorte stehen für die Betriebserweiterung nicht zur Verfügung. Die<br />

Festsetzungen sind so vorgesehen, dass im Rahmen der geplanten Nutzung negative<br />

Auswirkungen auf die Umwelt möglichst minimiert werden. Weitere Möglichkeiten zur<br />

Vermeidung oder Verringerung der Auswirkungen stehen nicht zur Verfügung.<br />

Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

Zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen an anderer Stelle in der Nähe des Plangebietes<br />

stehen keine Flächen zur Verfügung.<br />

Der bestehende Eingriff wurde gemäß dem Leitfaden „Numerische Bewertung von<br />

Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und<br />

Verbraucherschutz Nordrhein.- Westfalen bewertet.<br />

Seite 13(15)


Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Flächen-<br />

Num.<br />

bezeichnung Beztext Code Wert Fläche Bewertung<br />

Altbestand<br />

öff. Verkehrsfläche, best.<br />

[m²] [Punkte]<br />

A1<br />

Planung 1.1 0 188 0<br />

A2 Acker 3.1 2 9273 18546<br />

9461 18546<br />

Neubestand<br />

B1 öff. Verkehrsfl.<br />

überbaubare<br />

1.1 0 227 0<br />

B2<br />

Grundstücksfläche 1.1 0 4280 0<br />

B3<br />

nicht übrbaubare<br />

Grundstücksfläche 1.2 1,3 3209 4172<br />

B4 Fläche zum Anpflanzen 7.2 4 1745 6980<br />

Summe 9461 11152<br />

Veränderung -7394<br />

In der Bilanz verbleibt ein Defizit von 7 394 Punkten.<br />

Diese kann nur an anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet kompensiert werden.<br />

Hierzu erfolgt eine entsprechende Ausgleichszahlung auf das städtische Ökokonto, die im<br />

städtebaulichen Vertrag geregelt wird.<br />

5. Zusätzliche Angaben<br />

Besondere technische Verfahren waren bei der Umweltprüfung nicht anzuwenden.<br />

Die Angaben beruhen auf den Angaben des Fachinformationssystems des Landesamtes<br />

für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und örtlichen Kenntnissen.<br />

Die Eingriffsbewertung erfolgte gemäß dem Leitfaden „Numerische Bewertung von<br />

Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und<br />

Verbraucherschutz Nordrhein.- Westfalen.<br />

Da keine außergewöhnlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, sind<br />

besondere Überwachungsmaßnahmen nicht vorzusehen.<br />

Die Einhaltung der Festsetzungen des Bauleitplans wird im Zuge der Baugenehmigung<br />

und der Bauabnahme nach den Bestimmungen des Bauordnungsrechtes erfolgen. Die<br />

Überwachung von Emissionen erfolgt auch im Rahmen der Gewerbeaufsicht.<br />

6. Zusammenfassung<br />

Seite 14(15)


Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Begründung und Umweltbericht<br />

Die mit dem Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ bezweckte Umwandlung einer<br />

Ackerfläche in gewerbliche Bauflächen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft mit<br />

negativen Auswirkungen auf die Umwelt dar.<br />

Die Überprüfung ergab, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die einzelnen<br />

Schutzgüter vorliegen.<br />

Insgesamt verbleibt eine negative Eingriffsbilanz, die bei Anstrebung des Planungsziels,<br />

Sicherung eines einheimischen Gewerbebetriebs unvermeidlich ist, zumal<br />

Planungsalternativen nicht erkennbar sind.<br />

Zum Ausgleich erfolgt eine Abgeltung über das städtische Ökokonto zur ersatzweisen<br />

Verbesserung der Umweltverhältnisse an anderer Stelle.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die mit der Errichtung des Autohauses<br />

verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt als hinsichtlich der angestrebten<br />

städtebaulichen Ziele als angemessen einzustufen sind.<br />

<strong>Werl</strong>, im September 2010<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Im Auftrag<br />

---------------------------------------------------------------------<br />

Seite 15(15)


<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> Beschlussvorlage<br />

Der Bürgermeister<br />

zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des<br />

Planungs-, Bau- und Umweltausschusses<br />

Hauptausschusses<br />

Rates<br />

am<br />

05.10.2010<br />

11.11.2010<br />

Vorlage-Nr. 253<br />

TOP<br />

Personalrat ist zu beteiligen<br />

ja nein<br />

Zustimmung<br />

ist beantragt liegt vor<br />

Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt ja nein (Begründg. s. Sachdarstellung) nicht relevant<br />

Aufwendungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />

Einnahmen nein einmalig jährlich in Höhe von € bei HHSt.<br />

Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt.<br />

(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)<br />

Nachrichtlich:<br />

Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen<br />

durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von €<br />

Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) nein einmalig jährlich in Höhe von<br />

€ bei der HHSt.<br />

Datum: 20.09.2010 Unterschrift Sichtvermerke<br />

Abt. 61 20 FBL Beig. BM<br />

AZ 61/Re<br />

Sachdarstellung:<br />

Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Holtum<br />

hier: Satzungsbeschluss<br />

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> hat sich in seiner Sitzung am<br />

29.06.2010 mit der Einleitung eines Verfahrens zur 3. Ergänzungssatzung über die Festlegung<br />

der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Ortsteil Holtum einverstanden erklärt<br />

und die Verwaltung beauftragt, die erforderliche Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit<br />

und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 19.07.2010 bis einschl. 31.08.2010 durchgeführt.<br />

Über die in diesem Verfahrensabschnitt vorgebrachten Anregungen ist zu beraten<br />

und zu beschließen.<br />

Als nächster Verfahrensschritt ist die 3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil<br />

Holtum als Satzung zu beschließen.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Es wird<br />

a) über die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen zur 3. Ergänzung<br />

der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34<br />

Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Holtum,


) die 3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Holtum als Satzung,<br />

c) die Begründung zur 3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Holtum<br />

beschlossen.<br />

Anlagen:<br />

Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge<br />

Übersichtsplan (M 1:5000)<br />

Satzungstext mit Anlage<br />

Begründung


3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den<br />

Ortsteil Holtum - Stellungnahmen gem. § 34 Abs. 6 BauGB<br />

eingegangene Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

1) iesy Hessen GmbH & Co.KG (Unity Media Group)<br />

Schreiben eingegangen am 19.07.2010 (per eMail)<br />

Gegen Ihre o.a. Planung haben wir keine Einwände. Wir beabsichtigen<br />

zur Zeit keine Auslegung von Kabelanlagen.<br />

2) Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Denkmalpflege in<br />

Westfalen<br />

Schreiben eingegangen am 26.07.2010<br />

Gegen die vorliegende Planung bestehen nach unserem derzeitigen<br />

Kenntnisstand keine denkmalpflegerischen Bedenken.<br />

3) Gelsenwasser AG<br />

Schreiben eingegangen am 28.07.2010<br />

Für die Benachrichtigung über das o. g. Vorhaben danken wir.<br />

Anregungen dazu haben wir nicht.<br />

4) Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Kreisstelle Soest<br />

Schreiben eingegangen am 29.07.2010<br />

Zu Ihrem Amtshilfeersuchen in der o. a. Angelegenheit nehme ich aufgrund<br />

der mir übergebenen Unterlagen sowie eines durchgeführten<br />

Ortstermins gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB als Träger des öffentlichen<br />

Belangs Landwirtschaft wie folgt Stellung.<br />

Durch die vorliegende Satzung kommt es zum Entzug landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche. Diesseits wird der Hinweis gegeben, dass nördlich<br />

angrenzend die landwirtschaftliche Hofstelle Schweins liegt. Auf der<br />

Hofstelle Schweins erfolgte in der Vergangenheit eine Mastschweinehaltung,<br />

welche in den letzten drei Jahren nicht mehr durchgeführt<br />

wurde. Laut Auskunft des Landwirts Schweins wurden in den letzten<br />

Jahren durchschnittlich 40 Mastschweine gehalten.<br />

Abwägungsvorschläge<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Lt. Aussage des Landwirts Schweins wurde die Mastschweinehaltung<br />

aufgegeben. Er beabsichtigt nicht, zukünftig die Mastschweinehaltung<br />

wieder aufzunehmen. Anderenfalls sind immissionsschutzrechtliche<br />

Belange in Bezug auf die in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

einbezogene Teilfläche zu berücksichtigen.


Diesseits wird der Hinweis gegeben, dass bei Aufnahme der Mastschweinehaltung<br />

gelegentlich mit dem Auftreten von Immissionen zu<br />

rechnen ist.<br />

Durch die vorliegende Satzung kommt es zum Entzug landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen. Es wird diesseits davon ausgegangen, dass der Flächenentzug<br />

einvernehmlich mit den Bewirtschaftern geregelt wird.<br />

Unter dieser Voraussetzung bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht<br />

keine Bedenken gegenüber der vorliegenden Satzung für den Ortsteil<br />

Holtum.<br />

5) Bezirksregierung Arnsberg<br />

Schreiben eingegangen am 05.08.2010<br />

Zu dem o. a. Entwurf sind aus der Sicht der allgemeinen Landeskultur/Agrarstruktur<br />

und Landentwicklung keine Anregungen und Bedenken<br />

vorzutragen.<br />

6) Kreis Soest<br />

Schreiben eingegangen am 18.08.2010<br />

Die o. g. Planung wurde hier mit den zuständigen Dienststellen und<br />

Abteilungen der Verwaltung besprochen. Im Einvernehmen mit diesen<br />

gebe ich folgende Stellungnahme ab:<br />

Aus landschaftsfachlicher Sicht ergeben sich gegen die o. g. Planung<br />

keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Schutzgebiete sind durch die Planung nicht betroffen.<br />

Es muss keine FFH-Verträglichkeitsprüfung eingeleitet werden, da Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet Haus Westrich und das VSG-<br />

Hellwegbörde nicht zu erwarten sind.<br />

Der Landschaftsplan <strong>Werl</strong> wird zur Zeit aufgestellt und sieht im Entwicklungsziel<br />

2 die Anreicherung von Landschaft vor.<br />

Folgende Hinweise sind im weiteren Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen:<br />

Im Juni 2010 wurde in einem Gespräch mit dem Landwirt Schweins,<br />

Eigentümer und Bewirtschafter der Ackerfläche (Flurstück 67), Einvernehmen<br />

hinsichtlich der Einbeziehung einer Teilfläche seines landwirtschaftlich<br />

genutzten Grundstücks (Flurstück 67) in die im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile erzielt.<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.


§ Eingriffsregelung<br />

Die in der Begründung unter der Anlage getroffene Bewertung der Eingriffsfläche<br />

wird akzeptiert. Die Kompensation ist bis zur Offenlage zu<br />

benennen.<br />

§ Artenschutz<br />

Aussagen zum Artenschutz wurden getroffen. Im Hinblick auf Artenschutzbelange<br />

ist danach sichergestellt, dass keine Lebensstätten planungsrelevanter<br />

Arten zerstört werden.<br />

Zur Verminderung von Verbotstatbeständen ist noch als Hinweis in der<br />

Satzung aufzunehmen, dass Gehölzentnahmen ausschließlich außerhalb<br />

der Brut- und Aufzuchtszeiten (30.09. - 01.03.) erfolgen dürfen.<br />

Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen gegen das geplante Vorhaben<br />

folgende Bedenken:<br />

Es ist nicht sichergestellt, wie die zukünftige Entsorgung des gesammelten<br />

Regenwassers im Änderungsgebiet geschehen soll. Für die<br />

Bauleitplanung ist daher ein entsprechendes wasserwirtschaftliches<br />

Konzept zu erarbeiten.<br />

Vor Erteilung der Baugenehmigung müssen die erforderlichen wasserrechtlichen<br />

Erlaubnisse bzw. Genehmigungen für die Umsetzung des<br />

v. g. Konzeptes bestandskräftig vorliegen.<br />

Diese Stellungnahme wird zugleich abgegeben für die Landrätin als<br />

Untere Staatliche Verwaltungsbehörde - Planungsaufsicht.<br />

7) LWL – Westfälisches Amt für Archäologie, Außenstelle Olpe<br />

Schreiben eingegangen am 26.08.2010<br />

Wir verweisen auf den von Ihnen genannten Punkt „Bodendenkmäler“.<br />

Ansonsten bestehen unsererseits keine Bedenken.<br />

8) Lippeverband<br />

Schreiben eingegangen am 01.09.2010<br />

In der Anlage Eingriffsbilanzierung/Kompensationsermittlung, die der<br />

Begründung beigefügt ist, wird darauf hingewiesen, dass das auszugleichende<br />

Defizit an Biotopwertpunkten im Ausgleichflächenpool<br />

<strong>Stadt</strong>wald zu kompensieren ist. Dieser Hinweis wurde in die Begründung<br />

unter dem Punkt Eingriff/Ausgleich aufgenommen:<br />

„Der Ausgleich ist als Ersatzgeld auf das städtische Ökokonto einzuzahlen,<br />

mit dem der <strong>Stadt</strong>wald aufgeforstet wird.“<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.


Gegen die o. g. Satzungsergänzung über die Festlegung der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile bestehen unsererseits keine Bedenken<br />

oder Anregungen.<br />

sonstige eingegangene Stellungnahmen<br />

9) Kommunalbetrieb <strong>Werl</strong><br />

Schreiben eingegangen am 30.08.2010<br />

Zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht betreibt der KBW in Holtum<br />

ein Trennwasserkanalnetz.<br />

Im Hinblick auf die Schmutzwasserentsorgung liegt der Ortsteil Holtum<br />

im Einzugsgebiet der Kläranlage <strong>Werl</strong>. Die Niederschlagswässer werden<br />

in Holtum über verschiedene Einleitungsstellen überwiegend dem<br />

Gewässer Spaulgraben zugeführt. Ein geringer Flächenanteil von Holtum<br />

liegt im Einzugbereich der Seseke.<br />

In der Begründung zur 3. Ergänzungssatzung führt die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> unter<br />

dem Punkt Erschließung aus: “Da der gesamte Ergänzungsbereich<br />

aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht an die vorhandenen Leitungen<br />

und Kanäle in der Straße „Zum Winkel“ angeschlossen werden<br />

kann, ist die Ver- und Entsorgung durch Anschluss an die vorhandenen<br />

Leitungen und Kanäle in der Straße „Am Jahenbrink“ vorgesehen“.<br />

Diese Annahme ist bezogen auf die Abwasserbeseitigung nicht zutreffend.<br />

Dieses begründet sich wie folgt:<br />

Im Hinblick auf die Niederschlagsentwässerung liegt die Straße „Am<br />

Jahenbrink“ im Einzugsgebiet der Einleitungsstellen 4.1/4 (Spaulgraben).<br />

Dieses Entwässerungsgebiet umfasst nicht das Flurstück 67 aus<br />

der Erweiterungsfläche. Das Flurstück 268 liegt innerhalb des Entwässerungsgebietes.<br />

Die Niederschlagwasserkanalisation im Entwässerungsgebiet<br />

4.1/4 ist hydraulisch für die Fläche 67 nicht ausgelegt. Ein<br />

zusätzlicher Anschluss führt zwangsläufig zur hydraulischen Überlastungen<br />

der Kanalisation. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund<br />

der Topografie ein Großteil von 67 nicht an die Regenwasserkanalisation<br />

„Am Jahenbrink“ angeschlossen werden kann.<br />

Der Höhenunterschied zwischen Anschluss Jahenbrink und Flurstück<br />

67 ist für die Auslegung eines Niederschlagswasserkanals viel zu gering.<br />

Gleiches gilt durchaus auch für die Schmutzentwässerung.<br />

Aus den v. g. Gründen ist daher die in der Begründung erläuterte Ent-<br />

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Anregung wird gefolgt, indem in der Begründung zur 3. Ergänzungssatzung<br />

für den Ortsteil Holtum der zweite Absatz unter dem<br />

Punkt Erschließung wie folgt geändert wird:<br />

„Da der gesamte Ergänzungsbereich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten<br />

nicht an die vorhandenen Leitungen und Kanäle in der Straße<br />

„Zum Winkel“ angeschlossen werden kann, ist die Ver- und Entsorgung<br />

durch Anschluss an die vorhandenen Leitungen und Kanäle in der<br />

Straße „Am Jahenbrink“ in den Straßen „Zum Winkel und „Zum Brauk“<br />

vorgesehen.“


wässerungsplanung, zumindest für das Flurstück 67, nicht realisierbar.<br />

In entwässerungstechnischer Hinsicht ist das Flurstück 268 schon jetzt<br />

erschlossen.<br />

Die Schmutzwasserentsorgung soll über die öffentliche Schmutzwasserdruckrohrleitung<br />

erfolgen. Wie zuvor erwähnt, liegt die Fläche im<br />

Einzuggebiet der Einleitungsstelle 4.1/4. Die Niederschlagswässer des<br />

Grundstückes können über die Regenwasserkanalisation in der Straße<br />

„Zum Winkel“ abgeleitet werden.<br />

Die Niederschlagsentwässerung der Fläche 67 kann über die Regenwasserkanalisation<br />

in der Straße „Zum Brauk“ erfolgen. Diese Kanalisation<br />

liegt im Einzugsgebiet der Einleitungsstelle 2/10 des Spaulgrabens.<br />

Die vorhandene Regenwasserkanalisation in diesem Einzugsgebiet<br />

ist für die zusätzlichen anfallenden Wassermengen des Flurstückes<br />

67 ausreichend dimensioniert. Zur Erschließung aller Baugrundstücke<br />

ist die Herstellung einer Regenwasserkanalisation in den<br />

Straßen „Kirchweg“ und „Zum Winkel“ über eine Länge von 200 m<br />

notwendig. Für die Erweiterung der Entwässerungsfläche bedarf es<br />

einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde<br />

des Kreises Soest.<br />

Die anfallenden Schmutzwässer des Flurstückes 67 aus der Erweiterungsfläche<br />

können wie Flurstück 268 über die vorhandene öffentliche<br />

Schmutzwasserdruckrohrleitung in der Straße „Zum Winkel“ entsorgt<br />

werden. Zur Erschließung aller Baugrundstücke ist jedoch die Verlängerung<br />

dieser Leitung um ca. 140 m erforderlich. Die häuslichen Abwässer<br />

werden über private Schmutzwasserpumpstationen der Druckrohrleitung<br />

zugeführt.<br />

Die erforderlichen Entwässerungsanlagen sind von einem Investor<br />

bzw. den Grundstückseigentümern zu finanzieren.<br />

Die Abwasseranlagen sind kosten- und lastenfrei dem KBW zu übergeben.<br />

Im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages sind hierzu entsprechende<br />

Regelungen zu treffen.<br />

Die Entwässerungskonzeption bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses.<br />

Das beschriebene wasserwirtschaftliche Konzept wird in die Begründung<br />

aufgenommen.<br />

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2010 der Entwässerungskonzeption<br />

zugestimmt.


97<br />

ThingwegTiggesloh<br />

Tiggeplass<br />

Alter Hellweg<br />

Agathastraße<br />

32<br />

Tiggesloh<br />

In der Boke<br />

Lohbredde<br />

Lohbredde<br />

Zum Winkel<br />

Am Jahenbrink<br />

Lindenstraße<br />

1<br />

Zum Winkel<br />

Lindenstraße<br />

Futterweg<br />

Flst. 268<br />

Kirchweg<br />

Zum Brauk<br />

Abgrenzung<br />

Flst. 67<br />

In der Linde<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Holtum<br />

Übersichtsplan<br />

<strong>Werl</strong> im Juli 2010 - FB III - Abt. <strong>Stadt</strong>planung, Straßen und Umwelt - Re/Ha<br />

4<br />

58<br />

5<br />

41a<br />

80<br />

± 1:5.000


3. Ergänzung der Satzung<br />

über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

gem. § 34 (4) BauGB für den Ortsteilteil Holtum<br />

Auf Grund des § 34 (4) Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sept.<br />

2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 ErbschaftssteuerreformG vom<br />

24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) und des § 7 in Verbindung mit § 41 (1) Satz 2 Buchstabe f der<br />

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung<br />

der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380)<br />

hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> in seiner Sitzung am folgende 3. Ergänzung zu den<br />

bestehenden Satzungen vom 15.10.1995, 18.08.1998 und 21.07.2009 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB werden für den <strong>Stadt</strong>teil Holtum<br />

ergänzt. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:5000,<br />

der Bestandteil dieser 3. Ergänzung der Satzung ist, zu ersehen.<br />

§ 2<br />

Diese 3. Ergänzung der Satzung findet keine Anwendung auf Bereiche, für die ein Bebauungsplan<br />

im Sinne des § 30 BauGB besteht.<br />

§ 3<br />

Diese 3. Ergänzung der Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Werl</strong>, den<br />

(Grossmann)<br />

Bürgermeister<br />

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am tritt die Satzung in Kraft.


Henkerstraße<br />

Henkerstraße<br />

Holtumer Bundesstraße<br />

GrotekittelstraßeGrotekittelstraße<br />

In der Bredde<br />

In der Bredde<br />

Twittenstraße<br />

Twittenstraße<br />

Lohbredde<br />

Vöhdestraße<br />

Vöhdestraße<br />

Bürmanns Hof<br />

97<br />

Singelers Garten<br />

Tiggesloh<br />

32<br />

ThingwegTiggesloh<br />

Tiggeplass<br />

Alter Hellweg<br />

Agathastraße<br />

Tiggesloh<br />

In der Boke<br />

Lohbredde<br />

Lohbredde<br />

Zum Winkel<br />

Am Jahenbrink<br />

Lindenstraße<br />

Büdericher Bundesstraße<br />

B 1<br />

1<br />

Zum Winkel<br />

Lindenstraße<br />

Kirchweg<br />

7 7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

7<br />

Zum Brauk<br />

In der Linde<br />

58<br />

3. Ergänzungssatzung<br />

3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung<br />

der im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB<br />

für den Ortsteil Holtum<br />

Legende<br />

Dieser Plan ist Bestandteil der vom Rat der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> am beschlossenen<br />

Satzung.<br />

<strong>Werl</strong>, den<br />

-------------------------------<br />

Bürgermeister<br />

Rechtskraft:<br />

rechtskräftige Bebauungspläne<br />

im Zusammenhang bebauter Ortsteil<br />

einbezogene Außenbereichsfläche<br />

gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB<br />

Fläche zum Anpflanzen von Bäumen,<br />

Sträuchern u. sonstigen Bepflanzungen<br />

gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB<br />

(3,00 m breiter Grünstreifen)<br />

± 1:5.000<br />

im Juli 2010<br />

FB III - Abt. <strong>Stadt</strong>planung, Straßen und Umwelt - Re


Begründung zur 3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für<br />

den Ortsteil Holtum<br />

Seit dem 15.10.1995 besteht für den Ortsteil Holtum eine rechtsverbindliche Satzung über<br />

die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 BauGB.<br />

Der Satzungsbereich wurde durch die 1. Ergänzungssatzung (rechtsverbindlich seit dem<br />

18.08.1998) und 2. Ergänzungssatzung (rechtsverbindlich seit dem 21.07.2009) erweitert.<br />

Des Weiteren ist der Ortsteil Holtum durch den Bebauungsplan Nr. 1 „Am Prozessionsweg“<br />

(rechtskräftig seit 1965), den Bebauungsplan Nr. 32 <strong>Werl</strong>-Holtum „Agathastraße“ (rechtskräftig<br />

seit 1982) und dem Bebauungsplan Nr. 97 „Vöhdestraße“ (rechtskräftig seit 2004)<br />

planungsrechtlich erfasst.<br />

Um die Eigenentwicklung des Ortsteils Holtums zu sichern, soll die Satzung über die Festlegung<br />

der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Süd-Osten erweitert werden. Innerhalb<br />

der Ortslage sind für eine Bebauung nach § 34 BauGB Baulücken vorhanden, jedoch ist<br />

nach derzeitiger Einschätzung davon auszugehen, dass sie überwiegend für den Eigenbedarf<br />

bereit gehalten werden und demzufolge für Anfragen hinsichtlich Wohnbebauung nicht<br />

verfügbar sind. Durch Schaffung von Baurecht für Wohngebäude soll Bauland zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Ziel ist eine beidseitige Wohnbebauung entlang der Straße „Zum Winkel“. Bauvorhaben unterliegen<br />

der baurechtlichen Genehmigungspflicht und sollen sich in das nähere Umfeld einfügen.<br />

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> erklärte sich in seiner Sitzung am<br />

29.06.2010 mit der Einleitung des Verfahrens zur 3. Ergänzung der Satzung über die Festlegung<br />

der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für<br />

den Ortsteil Holtum einverstanden und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der<br />

erforderlichen Beteiligungen.<br />

Die Erweiterungsfläche ist im wirksamen FNP Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> als landwirtschaftliche<br />

Fläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dieser Satzungserweiterung<br />

angepasst.<br />

Bestand/Planung<br />

Mit Schreiben vom 04.05.2010 wurde die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB für den Ortsteil Holtum mit dem Ziel,<br />

südlich der Straße „Zum Winkel“ zusätzliches Baurecht für Wohngebäude zu schaffen, beantragt.<br />

Der Ergänzungsbereich umfasst teilweise das Flurstück 268 (Gemarkung Holtum, Flur 2)<br />

und teilweise das Flurstück 67 (Gemarkung Holtum, Flur 2). Er befindet sich südlich der<br />

Straße „Zum Winkel“ (eine Bautiefe) und wird durch den östlich gelegenen „Kirchweg“ begrenzt.<br />

Die Straße „Zum Winkel“ ist im Norden durch angrenzende Bebauung und im Süden durch<br />

das bebaute Grundstück „Zum Winkel 16“ (Flur 2, Flurstück 269) sowie Grün- und Ackerland<br />

gerahmt.<br />

Die Erweiterungsfläche umfasst ca. 4.200 m² und grenzt im Norden und Westen an den<br />

34-er Satzungsbereich.


Als Übergang zur freien Landschaft ist an der südlichen Grenze des Satzungsbereiches ein<br />

3,00 m breiter Grünstreifen, der mit standortgerechten heimischen Laubgehölzen zu bepflanzen<br />

und zu unterhalten ist, anzulegen. Zwischen Grünstreifen und Gebäudeteilen ist ein Abstand<br />

von min. 2,00 m einzuhalten.<br />

Erschließung<br />

Die verkehrliche Erschießung der Erweiterungsfläche soll durch den Ausbau der Straße<br />

„Zum Winkel“ unter Hinzunahme einer Teilfläche des Flurstücks 67 hergestellt werden. Von<br />

einem Ausbau bis zum „Kirchweg“ ist abzusehen, um einen möglichen Kfz-Durchgangsverkehr<br />

vom „Kirchweg“ zur Dorfmitte zu vermeiden.<br />

Da der gesamte Ergänzungsbereich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht an die vorhandenen<br />

Leitungen und Kanäle in der Straße „Zum Winkel“ angeschlossen werden kann,<br />

ist die Ver- und Entsorgung durch Anschluss an die vorhandenen Leitungen und Kanäle in<br />

der Straße „Am Jahenbrink“ den Straßen „Zum Winkel und „Zum Brauk“ vorgesehen. Hier<br />

sind auch die Wohngebäude „Zum Winkel 13 und 15“ angeschlossen.<br />

Die Abwasserentsorgung im Ortsteil Holtum erfolgt im Trennsystem, wobei das Schmutzwasser<br />

über die Kläranlage <strong>Werl</strong> entsorgt und das anfallende Niederschlagswasser in den<br />

Spaulgraben abgeleitet werden kann.<br />

wasserwirtschaftliches Konzept:<br />

In entwässerungstechnischer Hinsicht ist gegenwärtig nur das Flurstück 268 erschlossen, da<br />

hier die Schmutzwasserentsorgung über die öffentliche Schmutzwasserdruckrohrleitung und<br />

die Niederschlagswasserentsorgung des Grundstückes über die Regenwasserkanalisation in<br />

der Straße „Zum Winkel“ erfolgen kann.<br />

Die Schmutzwässer des Grundstückes 67 können, wie beim Flurstück 268, über die vorhandene<br />

öffentliche Schmutzwasserdruckrohrleitung in der Straße „Zum Winkel“ entsorgt werden.<br />

Hierfür ist eine Verlängerung dieser Leitung erforderlich. Die häuslichen Abwässer werden<br />

über private Schmutzwasserpumpstationen der Druckrohrleitung zugeführt.<br />

Die Niederschlagsentwässerung des Flurstücks 67 kann in der Straße „Zum Brauk“ erfolgen.<br />

Zur Erschließung aller Baugrundstücke ist die Herstellung einer Regenwasserkanalisation in<br />

der Straße „Zum Winkel“ (östlicher Teil) und im „Kirchweg“ notwendig. Für die Erweiterung<br />

der Entwässerungsfläche bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere<br />

Wasserbehörde des Kreises Soest. Vor Erteilung der Baugenehmigung müssen die erforderlichen<br />

wasserrechtlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen für die Umsetzung des wasserwirtschaftlichen<br />

Konzeptes bestandskräftig vorliegen.<br />

Die erforderlichen Entwässerunganlagen sind von einem Investor bzw. den Grundstückseigentümern<br />

zu finanzieren. Die Abwasseranlagen sind kosten- und lastenfrei dem Kommunalbetrieb<br />

<strong>Werl</strong> (KBW) zu übergeben.<br />

Die Erschließung ist vertraglich zu regeln. Unter der Maßgabe, dass die Erschließung gesichert<br />

ist, können Baugenehmigungen erteilt werden.<br />

Immissionsschutz<br />

Aufgrund der weiten Entfernung zur B 1 im Süden und zur K 18 im Osten ist nicht mit Verkehrslärmimmissionen<br />

im Plangebiet zu rechnen. In Bezug auf die westlich gelegenen Sportanlagen<br />

sind ebenfalls aufgrund des ausreichenden Abstandes keine Beeinträchtigungen<br />

durch Lärm anzunehmen.


Darüber hinaus wurde nach derzeitiger Sachlage die Viehhaltung des vorhandenen landwirtschaftlichen<br />

Betriebes insoweit aufgegeben, dass nicht davon auszugehen ist, dass immissionsschutzrechtliche<br />

Belange berührt werden.<br />

Natur und Landschaft<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine Schutzgebiete vorhanden. Von Beeinträchtigungen<br />

bestehender Schutzgebiete außerhalb des Plangebietes wird auf Grund der Abstände<br />

bzw. der topografischen Gegebenheiten und der vorgesehenen Eingrünung nicht<br />

ausgegangen.<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Im Bereich der Ergänzungssatzung handelt es sich um keine Vorhaben, die eine Pflicht zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründen. Des Weiteren bestehen keine<br />

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB.<br />

Deshalb wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen.<br />

Eingriff/Ausgleich<br />

Durch die Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, die gem. § 18 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) auf der Ebene der Bauleitplanung zu bewerten sind.<br />

Im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung soll eine zusätzliche neue Wohnbebauung ermöglicht<br />

werden. Bei Realisierung erfolgt auf der gegenwärtig als Grün- bzw. Ackerland genutzten<br />

Fläche eine Versiegelung. Einer überschlägigen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

folgend ist bei einer angenommen Grundflächenzahl von 0,4 ein Ausgleich von 5.580 Biotopwertpunkten<br />

gem. der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in<br />

NRW“ zu erwarten (s. Anlage).<br />

Der Ausgleich ist als Ersatzgeld auf das städtische Ökokonto einzuzahlen, mit dem der<br />

<strong>Stadt</strong>wald aufgeforstet wird.<br />

Die genaue Eingriffsgröße und deren Kompensation ist nach Vorliegen der konkreten Planung<br />

im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens konkret zu ermitteln und rechtlich abzusichern.<br />

Artenschutz<br />

Unter Zugrundelegung des BNatSchG (2009) ist zu klären, ob durch die Umsetzung der<br />

3. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Holtum eine Betroffenheit besonders oder streng geschützter<br />

Arten nach § 19 oder § 44 BNatSchG entstehen kann. Hierzu wurden die vom<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zur Verfügung gestellten Informationen<br />

aus dem „Fundortkataster“ (LINFOS), einschließlich des Biotopkatasters,<br />

am 5. Juli 2010 abgefragt.<br />

Die Abfrage des LINFOS und die Auskunft der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz<br />

(ABU) als ortskundige Institution zeigen, dass auf der Erweiterungsfläche selbst keine<br />

geschützten Arten vorhanden sind, was auch tatsächlich auf Grund der intensiven Nutzung<br />

für unwahrscheinlich gehalten wird. Auch bei der im LINFOS kartierten planungsrelevanten<br />

Art, dem Eremit im FFH- und Naturschutzgebiet „Laubwald bei Haus Westrich“, wird von keiner<br />

Beeinträchtigung auf Grund der Entfernung und der fehlenden Biotopstrukturen ausgegangen.


Bezüglich der im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ enthaltenen<br />

planungsrelevanten Arten ist ein Vorkommen auf der Erweiterungsfläche sowie im<br />

Umfeld nicht belegt. Sollte eine Art dennoch vorkommen, wird durch die nachrangige Bedeutung<br />

des Ergänzungsbereiches auf Grund seiner geringen Flächengröße und Ortsnähe<br />

eine Störung des Erhaltungszustandes für unwahrscheinlich gehalten.<br />

Die im Umfeld befindlichen Flächen, Biotopstrukturen und großflächigeren Landschaftseinheiten<br />

bieten hier wesentlich bessere Habitatbedingungen und Möglichkeiten zur Jagd und<br />

Nahrungssuche. Vor diesem Hintergrund wird in der Umnutzung der relativ kleinen Fläche<br />

keine substantielle Beeinträchtigung besonders oder streng geschützter Arten gesehen.<br />

Dennoch wurde ein Gehölzstreifen zur weiteren Verbesserung der ökologischen Situation<br />

vorgesehen. Die vorhandene Feldhecke soll als Übergang zur freien Landschaft in westliche<br />

und östliche Richtung ergänzt werden. Dadurch wird ein eventueller Verlust eines geringfügigen<br />

Teils der vorhandenen Feldhecke auf der Erweiterungsfläche ausgeglichen und die<br />

Hecke erheblich verlängert.<br />

Darüber hinaus können der vorgesehene Gehölzstreifen und die durch die Umgestaltung<br />

entstehenden Hausgärten auch Habitatfunktionen übernehmen.<br />

Insgesamt wird daher davon ausgegangen, dass durch die Umsetzung der 3. Ergänzung der<br />

Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Ortsteil Holtum<br />

keine Betroffenheit von streng oder besonders geschützten Arten ausgelöst wird und<br />

daher auch keine Verbotstatbestände nach § 19 oder § 44 BNatSchG entstehen werden.<br />

Diese vorläufige Einschätzung entbindet nicht von der Verpflichtung, bei der Bauausführung<br />

etwaigen Hinweisen auf vorkommende geschützte Tier- und Pflanzenarten nachzugehen<br />

und in diesem Fall unverzüglich die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest, als die<br />

für den Artenschutz zuständige Behörde, zu informieren. Im Baugenehmigungsverfahren ist<br />

ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.<br />

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Gehölzentnahmen ausschließlich außerhalb<br />

der Brut- und Aufzuchtszeiten (30.09. - 01.03.) erfolgen dürfen.<br />

Denkmalpflege<br />

Denkmalpflegerische Belange werden durch diese Ergänzungssatzung nicht berührt.<br />

Ferner sind Bodendenkmäler nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.<br />

Altlasten<br />

In der Aufstellung „Erfassung von Altlasten im Kreis Soest“ ist der Ergänzungsbereich nicht<br />

aufgeführt. Daher bestehen für einen Altlastenverdacht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine<br />

Hinweise.<br />

Hinweise<br />

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind folgende Hinweise zu beachten:<br />

Abfallwirtschaft und Bodenschutz<br />

§ Sollten bei Erdarbeiten Abfallablagerungen oder Bodenverunreinigungen festgestellt<br />

werden, ist die Abteilung Abfallwirtschaft/Bodenschutz des Kreises Soest umgehend zu<br />

benachrichtigen. Die vorgefundenen Abfälle bzw. verunreinigter Boden sind bis zur<br />

Klärung des weiteren Vorgehens gesichert zu lagern.


§ Bei Baumaßnahmen anfallende Abfälle sind vorrangig einer Verwertung zuzuführen.<br />

Abfälle, die nicht verwertet werden, sind soweit möglich auf den Entsorgungsanlagen<br />

im Kreis Soest zu beseitigen.<br />

§ Mutterboden ist abzuschieben und einer Verwertung zuzuführen.<br />

§ Bei Verwertungsmaßnahmen über 400 m² Fläche, z. B. auf landwirtschaftlich genutzten<br />

Böden, ist eine eigenständige Baugenehmigung erforderlich.<br />

§ In Nordrhein-Westfalen besteht eine allgemein zugängliche Boden- und Bauschuttbörse.<br />

Damit soll die Verwertung von unbelastetem Bodenaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch<br />

und ausgewählten Baureststoffen (z. B. Metall) gefördert werden. Informationen<br />

finden Sie im Internet unter www.alois-info.de oder bei der Entsorgungswirtschaft<br />

Soest GmbH, Herr Ruthe, Tel.: 02921-353102.<br />

Bodendenkmäler<br />

Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde,<br />

d. h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen<br />

in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen<br />

und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung<br />

von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/oder dem Westfälischen<br />

Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe<br />

(Tel.: 02761-93750, Fax: 02871-2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte<br />

mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§ 15 und § 16 Denkmalschutzgesetz<br />

NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird.<br />

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten<br />

und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen<br />

(§ 16 Abs. 4 DSchG NW).<br />

<strong>Werl</strong>, im September 2010<br />

i. A.<br />

gez. Pöpsel<br />

Fachbereich III - Abt. <strong>Stadt</strong>planung, Straßen und Umwelt<br />

Anlage<br />

Eingriffsbilanzierung/Kompensationsermittlung, Juli 2010<br />

Änderungen nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB<br />

xxx Aufhebung<br />

xxx Ergänzung


Anlage - Eingriffsbilanzierung/Kompensationsermittlung


<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> Beschlussvorlage<br />

Der Bürgermeister<br />

zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des<br />

Planungs-, Bau- und Umweltausschusses<br />

Hauptausschusses<br />

Rates<br />

am<br />

05.10.2010<br />

Vorlage-Nr. 254<br />

TOP<br />

Personalrat ist zu beteiligen<br />

ja nein<br />

Zustimmung<br />

ist beantragt liegt vor<br />

Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt ja nein (Begründg. s. Sachdarstellung) nicht relevant<br />

Aufwendungen nein einmalig jährlich in Höhe von €<br />

Einnahmen nein einmalig jährlich in Höhe von € bei HHSt.<br />

Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt.<br />

(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)<br />

Nachrichtlich:<br />

Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen<br />

durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von €<br />

Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) nein einmalig jährlich in Höhe von<br />

€ bei der HHSt.<br />

Datum: 21.09.2010 Unterschrift Sichtvermerke<br />

Abt. 61 20 FBL Beig. BM<br />

AZ Re<br />

Sachdarstellung:<br />

Anregung gem. § 24 und § 23 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(GO NRW) im Zusammenhang mit dem B-Plan 102<br />

Herr Dipl.-Ing./ Architekt N. Schackenberg hat in seinem Schreiben vom 23.11.2009 (s. Anl.)<br />

im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 102 „Bahnhofsumfeld“ folgende Punkte<br />

gem. § 24 und § 23 GO NRW angeregt.<br />

1. den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 102 zurückzunehmen oder ruhen zu lassen,<br />

weil es zu hohe Kostenrisiken gibt, die eine wirtschaftliche Haushaltsführung nicht<br />

mehr möglich machen. Die Planungsleistungen sind zügig einzustellen.<br />

2. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> möge beschließen, für Bauinvestitionen der Bauverwaltung,<br />

das schließt die Aufstellung von B-Plänen mit ein, die DIN 276 verpflichtend über eine<br />

Dienstanweisung oder Zuständigkeitsordnung einzuführen.<br />

3. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> möge beschließen, dass eine von den Bauverwaltungsämtern<br />

unabhängige Qualitäts- und Baukostencontrolling Dienstsstelle eingerichtet wird.<br />

4. für das abgegrenzte B-Plangebiet 102 ist eine Bedarfsplanung und Analyse durch einen<br />

anerkannten externen Partner zu erarbeiten. Ziel dieser Bedarfsplanung sollte es<br />

sein, herauszufinden, ob aufgrund der vorhandenen Eckdaten die Bahnunterführung<br />

überhaupt noch erforderlich ist, zumal am Langenwiedenweg, ähnlich wie an der<br />

Hammer Straße, ein höhengleicher und behindertengerechter Fuß- und Radweg realisierbar<br />

ist. Es wäre zu untersuchen, ob eine Umleitung des KFZ-Verkehrs über die<br />

neue Unterführung Schützenstraße und Salinenring möglich ist. Ebenso wäre über<br />

diese Bestandsanalyse zu untersuchen, ob die Einrichtung eines Nahversorgungszentrums<br />

überhaupt noch gerechtfertigt erscheint, da nach Feststellung der Träger öffentlicher<br />

Belange <strong>Werl</strong> bereits mit Verkaufsflächen überversorgt ist und hier nicht nur<br />

Leerstände produziert werden, sondern auch mit einer Selbstzerstörung gerechnet<br />

werden muss.


5. die Bürger umfassend über diese Maßnahme, Planungen und Kostenermittlungen zu<br />

informieren, damit diese die Auswirkungen der Planung erkennen können.<br />

Nach § 24 Abs. 1 GO NRW hat jeder das Recht, sich schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden<br />

in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.<br />

Der Rat kann die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen.<br />

Gem. § 24 Abs. 2 GO NRW regelt die näheren Einzelheiten die Hauptsatzung.<br />

Nach § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> ist für die Erledigung von Anregungen und<br />

Beschwerden der Hauptausschuss zuständig. Er hat sie gem. § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte<br />

Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung<br />

berechtigte Stelle nicht gebunden ist.<br />

In der Sitzung des Hauptausschusses am 09.09.2010 wurden die Punkte 1 und 4 für eine<br />

Entscheidung an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verwiesen.<br />

zu 1. Bezüglich der geplanten Bahnunterführung Langenwiedenweg werden die kreuzungsbedingten<br />

Kosten nach derzeitigem Stand zu je einem Drittel von Bund, Bahn<br />

und <strong>Stadt</strong> getragen werden. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig, so dass<br />

sich der städtische Anteil durch Landesmittel verringert.<br />

Des Weiteren wird auf den seit 1990 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33 „Unterführung<br />

Langenwiedenweg“ hingewiesen. Dieser Bebauungsplan sieht u. a. vor, die<br />

„Hammer Straße“ abzubinden und durch eine neue Trasse sowie einen Kreuzungspunkt<br />

an den „Langenwiedenweg“ und die „Grafenstraße“ anzubinden. Der Kreuzungspunkt<br />

befindet sich im Trogbauwerk der geplanten Bahnunterführung Langenwiedenweg<br />

an der nahezu tiefsten Stelle. Mit der ursprünglichen Planung sind<br />

u. a. hohe Baukosten verbunden, so dass eine kostengünstige Variante erarbeitet<br />

wurde, die durch den Bebauungsplan Nr. 102 „Bahnhofsumfeld“ planungsrechtlich<br />

abgesichert werden soll.<br />

Die überarbeitete Planung sieht eine nach Osten verschobene Trassierung vor. Des<br />

Weiteren soll der Kreuzungsbereich (Bahnhofstraße / Grafenstraße / Langenwiedenweg<br />

/ Anschluss Bahnhofsplatz) als Kreisverkehrsanlage ausgebildet werden. Ein<br />

weiterer Kreisverkehrsplatz ist nördlich der Bahn mit einem plangleichen Anschluss<br />

des Langenwiedenweges vorgesehen. Es ist beabsichtigt, das Verfahren zum Bebauungsplan<br />

Nr. 102 der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> „Bahnhofsumfeld“ weiter zu führen.<br />

zu 4. Die geplante Bahnunterführung ist gem. § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) aus<br />

Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Alternativplanungen hat die Verwaltung<br />

seinerzeit untersucht, mit dem Ergebnis, dass eine Bahnunterführung im Bereich des<br />

Langenwiedenweges am sinnvollsten ist. Des Weiteren wurde im Jahr 2005 eine<br />

Strukturuntersuchung zum Einzelhandel in <strong>Werl</strong> durch die BBE-Unternehmensberatung<br />

GmbH Köln erstellt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde für den nördlichen<br />

Kernstadtbereich die Ausprägung eines eigenen Nahversorgungsschwerpunktes<br />

vorgeschlagen, um im nördlichen <strong>Stadt</strong>gebiet eine marktfähige Versorgungseinheit<br />

zu schaffen.<br />

Analysen, Bedarfsplanungen etc. für die Bahnunterführung und das Nahversorgungszentrum<br />

sind bereits erfolgt, so dass dafür die Einbindung eines anerkannten<br />

externen Partners nicht erforderlich ist.<br />

Hinweis:<br />

Der Antragsteller ist gem. § 24 Abs. 1 GO NRW über die Stellungnahme zu den Anregungen<br />

und Beschwerden zu unterrichten.


Beschlussvorschlag<br />

zu 1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Verfahren zum Bebauungsplan<br />

Nr. 102 „Bahnhofsumfeld“ einschließlich Planungsleistungen weiter zu führen.<br />

zu 4. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, für das Plangebiet des Bebauungsplanes<br />

Nr. 102 „Bahnhofsumfeld“ keinen anerkannten externen Partner zu<br />

beauftragen.<br />

Anlage<br />

Schreiben des Herrn Dipl.-Ing./ Architekt N. Schackenberg vom 23.11.2009


Mailschreiben<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

-Der Bürgermeister-<br />

und<br />

Damen und Herren<br />

im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Betreff: Anregung gemäß § 24 und § 23 GO NW im Zusammenhang mit dem B-Plan 102.<br />

Bezug:<br />

Fragen der FDP mit Schreiben vom 22.09.09,<br />

Ihr Antwortschreiben vom 22.09.2009.<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>,<br />

nachfolgend möchte ich auf den oben genannten Schriftverkehr eingehen:<br />

Die Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltungen sehen sich immer wieder dem Vorwurf<br />

ausgesetzt, sie gingen nicht wirtschaftlich mit den Mitteln der öffentlichen Hand um, ebenso<br />

stehen Politiker in der Kritik, wenn es zu Baukostenüberschreitungen gekommen ist, da der<br />

Bürger nicht verstehen kann, wie es zu derartigen Abweichungen kommen kann. Die<br />

Politikverdrossenheit wächst.<br />

In den öffentlichen Bauverwaltungen werden Modelle zur Optimierung der Planungs- und<br />

Bauausführungssteuerung (Controlling unter Anwendung der DIN 276) ansatzweise eingesetzt.<br />

Die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung 1 (nachfolgend KGSt<br />

genannt) in Köln, hat bereits 1985, häufig vorkommende Mängel in der kommunalen Bau-<br />

planung festgestellt und diese als kommunale „Todsünden“ bezeichnet, um deutlich zu<br />

machen, welche Umstände zu der unzufriedenstellenden Situation des kommunalen<br />

Bauwesens führten.<br />

Häufige Mängel 2 in der kommunalen Bauplanung:<br />

1. Fehlende vollständige Programmdefinition bzw. Festlegung der Planungsziele.<br />

2. Mängel oder fehlende Kostenermittlung nach der Kostengliederungsnorm DIN 276.<br />

3. Mangelhafte Terminplanung.<br />

4. Technische Planungsmängel.<br />

5. Mangelhafte Führungsverantwortung, Koordination und Kontrolle.<br />

6. Politische Einflüsse, welche die Projektsteuerung oft verkomplizieren.<br />

7. Qualitäts- und Baukostenkontrolle, da ein unabhängiges und in einer<br />

Hand (Abteilung) befindliches Qualitäts- und Baukostencontrolling fehlt.<br />

Der zuvor genannte Bericht 3 der KGSt ist zwischenzeitlich überarbeitet worden und 2008 neu<br />

1<br />

Bauinvestitionscontrolling zur Vermeidung von Baukostenüberschreitungen KGSt Köln<br />

2<br />

Entwicklung von Grundlagen für das Controlling in öffentlichen Bauverwaltungen, Dissertation.<br />

Dr. Ing Maysenburg TU Karlsruhe.<br />

3<br />

Bauinvestitionscontrolling Baukosten einhalten und wirtschaftlich bauen KGSt Köln<br />

23.11.2009


Die <strong>Werl</strong>er<br />

„Todsünden“<br />

erschienen. In diesem neuen Bericht ist die Kritik an den öffentlichen Bauverwaltungen noch<br />

deutlicher ausgefallen. Verbesserungs- und Einsparpotential 4 ist bei den öffentlichen Bauvorhaben<br />

nach wie vor vorhanden, wie Prof. Dr. U. Blecken (TU Dortmund, Institut für Baubetriebslehre)<br />

nachweist. Demnach liegen die Baukosten bei Baumaßnahmen der öffentlichen<br />

Hand um 40 bis 50% über denen der privaten Bauherren. Diese Mehrkosten setzen sich u.a.<br />

aus höheren Herstellkosten (14%) sowie höheren Bauherrenkosten (20%) in den Verwaltungen<br />

zusammen. Hinzu kommt, dass auch die Bearbeitungszeiten in den Bauverwaltungen erheblich<br />

über denen in der Privatwirtschaft liegen und bedingt durch die längere Bauzeit bei öffentlichen<br />

Baumaßnahmen (15%) und höheren Nachtragsvolumina (6-8%) weitere Mehrkosten entstehen.<br />

In den Standardverträgen der Kommunen zur Beauftragung von freiberuflichen Leistungen<br />

(Architekten- und Ingenieurleistungen), ist immer die Honorarordnung der Architekten und<br />

Ingenieure HOAI und damit auch die verpflichtende Anwendung der Kostenermittlungen und<br />

Kostenkontrollen, nach der DIN 276 enthalten. Ziel ist es immer, eine hinreichende bzw. den<br />

Bedürfnissen der Projektbeteiligten gerecht werdende Nachvollziehbarkeit, Prüfbarkeit und<br />

Vergleichbarkeit der Kostenermittlungen zu garantieren.<br />

Bei den Kommunen befindet sich dagegen eine diffuse Grauzone. Die Anwendung der DIN 276<br />

ist hier nicht verpflichtend bedingt durch die kommunale Selbstverwaltung. Sie wird verpflichtend,<br />

wenn der Rat mit Mehrheit die Anwendung der DIN 276 beschließt.<br />

Bauinvestitionscontrolling ist im Hoch- und Tiefbau die Voraussetzung dafür, dass das Gebot<br />

der Kommunalverfassungen aller Länder nach sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung<br />

in die Praxis umgesetzt wird.<br />

Gemäß § 23 Abs. 1 GO NW unterrichtet der Rat die Einwohner bei wichtigen Angelegenheiten.<br />

Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder<br />

entwicklungsbedeutsam sind und das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer<br />

Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die<br />

Grundlagen, sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.<br />

Das Bau GB § 3 Abs. 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ regelt, dass die Öffentlichkeit über die<br />

vorläufigen Auswirkungen zu unterrichten ist.<br />

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll ein demokratisches Mittel zur besseren Information<br />

der planenden Gemeinde, über die Wünsche und Befürchtungen der Planungsbetroffenen<br />

und/oder planungsinteressierter Öffentlichkeit sein. Der Planaufsteller hat die Verpflichtung,<br />

über mögliche Planalternativen und deren voraussichtlichen Auswirkungen umfassend in<br />

den Erläuterungen der Ziele und Zwecke und in dem planerischen Vorentwurf zu unterrichten.<br />

Damit die vorläufigen Auswirkungen richtig erkannt werden können sind auch Aussagen zu<br />

den Kosten entsprechend DIN 276 und dem Planungsstand „Vorplanung“ in Form einer<br />

Kostenschätzung erforderlich.<br />

In Ihren Schreiben vom 22.09.2009 gestehen Sie ein, dass ein Planungskonzept vorgelegt<br />

wurde, dass die qualitativen Anforderungen an eine Vorplanung nicht erfüllt. Eine weitere<br />

detailliertere Planung soll nach § 3 Abs. 2 Bau GB erst in einer genehmigungsreifen<br />

Entwurfsplanung erarbeitet werden.<br />

4 Entwicklung von Grundlagen für das Controlling in öffentlichen Bauverwaltungen, Dissertation.<br />

Dr. Ing Maysenburg TU Karlsruhe.<br />

Seite 2


Die <strong>Werl</strong>er<br />

„Todsünden“<br />

Das Bauleitverfahren nach § 3 Abs. 1 und das gesetzliche Ziel nach § 23 GO NW zur<br />

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, dass diese die vorläufigen Auswirkungen der<br />

Planung erkennen soll, ist damit zu einer Farce geworden.<br />

Die Bedarfsplanung nach DIN 18 205 bildet die Arbeitsgrundlage für die Planung von Bauwerken<br />

durch Architekten und Ingenieure. Im Gegensatz zur technischen Bauplanung ist die<br />

Bedarfsplanung vorrangig eine Aufgabe des Nutzers oder Bauherrn, um Ziele, Anforderungen<br />

und Rahmenbedingungen der Bauaufgabe festzulegen. Auf diese Bedarfsplanung baut die DIN<br />

276, mit der ersten Kostenermittlungsstufe den Kostenrahmen auf.<br />

Sie sprechen in dem Bezugsschreiben einerseits von einer Kostenschätzung, dann von einer<br />

überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten. Von einer überschlägigen Kostenermittlung zu<br />

sprechen entspricht der von der KGSt dargestellten „Todsünde“. Ebenso die Antwort, dass die<br />

Vorplanung einer weiteren Detaillierung bedarf und deshalb ein genehmigungsreifer Entwurf<br />

erarbeitet werden müsse, auf dessen Grundlage dann die Kosten berechnet werden sollen, ist<br />

eine „Todsünde“. Eine Bedarfsplanung, ein Kostenrahmen und eine Kostenschätzung, die zu<br />

spät erbracht wird, ist faktisch fehlerhaft. Bei einer sorgfältigen sparsamen und wirtschaftlichen<br />

Haushaltsführung sind Kostenrisiken zu vermeiden.<br />

Die Kostenschätzung dient als Grundlage für Finanzierungsüberlegungen und soll dem<br />

öffentlichen Bauherrn und damit der Bürgerschaft eine Kostentransparenz geben, die es ihm<br />

ermöglichen soll, aus Kostengründen eine wirtschaftliche Entscheidung zu treffen, ob das<br />

geplante Bauvorhaben überhaupt noch zu einer kostenauslösenden und genehmigungsreifen<br />

Planung weiter entwickelt werden soll und kann.<br />

Ich verweise auf obige Ausführungen und auf die von der KDSt genannten 7 „Todsünden“ der<br />

öffentlichen Bauverwaltungen die in <strong>Werl</strong> allesamt vorhanden sind. Die Kritik der KGSt, die<br />

auf <strong>Werl</strong> uneingeschränkt zutrifft, ist umso schwerwiegender, da die KGSt gemeinsam mit ihren<br />

Mitgliedern und für ihre Mitglieder sich mit Führung, Steuerung und Organisation der<br />

Kommunalverwaltung befasst. Die KGSt ist eine neutrale Facheinrichtung für die Kommunen<br />

und ist unabhängig vom Staat und von politischen Organisationen.<br />

Da es sich bei dieser Bauinvestition um ein längerfristigeres Projekt handelt, ist es von<br />

Bedeutung, diese längerfristigen Entwicklungen des Marktes zu berücksichtigen. Es ist sinnvoll,<br />

sogenannte Baupreisindizes mit in die Kostenermittlung (Kostenrahmen u. Kostenschätzung)<br />

aufzunehmen, die Lohn- und Materialpreisentwicklungen über einen Faktor abbilden. Bei der<br />

Bewertung der Antworten in Ihrem Schreiben vom 22.09.2009 hat sich herausgestellt, dass eine<br />

Berücksichtigung des Baupreisindizes nicht praktiziert wurde. Nach dem Sprachgebrauch der<br />

KGSt ist dies eine weitere „Todsünde“, die zu erheblichen Kostensteigerungen führt wie ich in<br />

meinem an Sie gerichteten Schreiben vom 17.09.2009 nachgewiesen habe. In diesem<br />

Schreiben habe ich nachgewiesen, dass Ihre Baukostenermittlung sich durch die<br />

Marktentwicklung alleine um 4.800.000 € erhöhen würde. Dieses Ergebnis verdeutlicht welches<br />

Ausmaß diese „Todsünden“ einnehmen. Insgesamt werden hier Kostenrisiken produziert, die<br />

nicht mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Haushaltsführung in Einklang zu bringen sind.<br />

Seite 3


Anregungen gemäß § 24 und 23 GO NW<br />

Die <strong>Werl</strong>er<br />

„Todsünden“<br />

Gemäß § 24 und § 23 GO NW rege gemäß meiner obigen Begründung an:<br />

1. den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 102 zurückzunehmen oder ruhen zu lassen, weil<br />

es zu hohe Kostenrisiken gibt, die eine wirtschaftliche Haushaltsführung nicht mehr<br />

möglich machen. Die Planungsleistungen sind zügig einzustellen.<br />

2. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> möge beschließen, dass für Bauinvestitionen der Bauverwaltung<br />

und das schließt die Aufstellung von B-Plänen mit ein, die DIN 276 verpflichtend über<br />

eine Dienstanweisung oder Zuständigkeitsordnung einzuführen.<br />

3. der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> möge beschließen, dass eine von den Bauverwaltungsämtern<br />

unabhängige Qualitäts- und Baukostencontrolling Dienststelle eingerichtet wird.<br />

4. für das abgegrenzte B-Plangebiet 102 ist eine Bedarfsplanung und Analyse durch einen<br />

anerkannten externen Partner zu erarbeiten. Ziel dieser Bedarfsplanung sollte es sein,<br />

herauszufinden, ob aufgrund der vorhandenen Eckdaten die Bahnunterführung überhaupt<br />

noch erforderlich ist, zumal am Langenwiedenweg, ähnlich wie an der Hammer<br />

Straße, ein höhengleicher und behindertengerechter Fuß- und Radweg realisierbar ist.<br />

Es wäre zu untersuchen, ob eine Umleitung des KFZ-Verkehrs über die neue<br />

Unterführung Schützenstraße und Salinenring möglich ist. Ebenso wäre über diese<br />

Bestandanalyse zu untersuchen, ob die Einrichtung eines Nahversorgungszentrums<br />

überhaupt noch gerechtfertigt erscheint, da nach Feststellung der Träger öffentlicher<br />

Belange <strong>Werl</strong> bereits mit Verkaufsflächen überversorgt ist und hier nicht nur Leerstände<br />

produziert werden sondern auch mit einer Selbstzerstörung gerechnet werden muss.<br />

5. die Bürger umfassend über diese Maßnahmen, Planungen und Kostenermittlungen zu<br />

informieren, damit diese die Auswirkungen der Planung erkennen können.<br />

Ich bitte um Verständnis und Unterstützung für meine Anregungen, die allesamt zu einer<br />

wirtschaftlichen Haushaltsführung führen und der <strong>Stadt</strong> ein sehr hohes Kostenrisiko nehmen.<br />

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Verteiler:<br />

Der Bürgermeister,<br />

der Planungsausschussvorsitzende,<br />

die Fraktionsvorsitzenden<br />

und an alle Ratmitglieder mit Mailadresse.<br />

Seite 4


<strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong><br />

Der<br />

zurR offentlichen fl nichtÖffentlichen Sitzung des<br />

ffi Planungsausschuss<br />

n Hauptausschusses<br />

Datum: 22.09.2010<br />

Mitteilung<br />

255<br />

tdf<br />

Nutzungsänderung: Wohnen in gewerbliche Zimmervermietung in der<br />

Bahnhofstraße in <strong>Werl</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in gewerbliche<br />

Zimmervermietung vor. Zurzeit sind in dem Wohn- und Geschäftshaus in der<br />

Bahnhofstraße vier Wohneinheiten und drei Läden/Büros genehmigt. Der<br />

Hauseigentümer beabsichtigt, eine Wohnung im 1. OG umzunutzen. Die gewerbliche<br />

Zimmervermietqng sieht drei Zimmer mit bordellartiger Nut2ung vor.<br />

Bauolanu nqsrechtliche Prüfunq l<br />

Das Objekt befindet sich in der bebauten Ortslage und ist nach $ 34 Baugesetzbuch zu<br />

beurteilen.<br />

Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung,<br />

der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der<br />

näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist'<br />

In der Nähe grenzt das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 33 an, der entlang der<br />

Bahnhofstraße ein Kerngebiet ausweist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht<br />

daher einem Kerngebiet im Sinne des 5 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dort sind<br />

unter anderem zulässig :<br />

- Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäude,<br />

- Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des<br />

Beherberg u ngsgewe rbes u nd Verg n üg u n gsstätten<br />

- sonstige,nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,<br />

- sonstige Wohnungen.<br />

Das gewerbsmäßige Unterhalten eines Betriebes, in dem Personen der Prostitution<br />

nachgehen, ist ein Gewerbebetrieb im Sinne der BauNVO'<br />

Die gLwerbliche Zimmervermietung ist als ,,sonstiger nicht wesentlich störender<br />

Gewärbebetrieb" grundsätzlich im Kerngebiet zulässig und fügt sich daher in die Eigenart<br />

der näheren Umgebung ein.<br />

Bauord hu nosrec[tlichJPrüfu nq :<br />

Brandschutztechnische Belange sind berücksichtigt.<br />

Durch die Umnutzung einer Wohnung in eine gewerbliche Anlage ist im vorliegendeir Fall<br />

ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Der Stellplatz kann grundsätzlich auf dem<br />

Grundstück oder in unmittelbarer Nähe durch Sicherung einer Baulast nachgewiesen<br />

werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, den SteLlplatz gemäß $ 4 der<br />

Stellplatzablösesatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong> mit 6.100 € abzulösen. Bei Nutzungsänderungen<br />

hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Werl</strong>, falls der Antragsteller den Stellplatz nicht nachweisen konnte, in der<br />

Regel eine Ablösevereinbarung geschlossen. Dies soll auch hier erfolgen.<br />

Ord nunqsrecht:<br />

Ord;*d".Ltl,ch ist ein solches Gewerbe lediglich anzeigepflichtig. Die Anzeige einer<br />

,,ge*"rdli.hen Zimmervermietung als bordellähnlicher Betrieb" ist erfolgt.<br />

Aus vorgenannten Gründen ist der Antrag auf Nutzungsänderung genehmigungsfähig'<br />

Dies wurde dem Antragsteller unter dem Vorbehalt der Stellplatzprüfung mündlich<br />

mitgeteilt'<br />

Nr<br />

II<br />

Sichtvermet<br />

am 05.10.2010<br />

am<br />

am

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