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Friedhofgebuehrensatzung - Wessobrunn

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1.2. für Aschenurnen, Leichenteile und Totgeburten 75,00 €<br />

2. Gebühren für Ausgrabung von Leichen, Urnen usw. und für Umbettungen<br />

2.1. während der Ruhefrist 3-facher Satz nach Ziffer 1<br />

2.2. nach Ablauf der Ruhefrist 2-facher Satz nach Ziffer 1<br />

2.3. bei erneuter Beisetzung auf einem gemeindlichen Friedhof werden zusätzlich<br />

die Gebühren für die erbrachten Bestattungsleistungen erhoben<br />

(z.B. Leichenhausbenutzung, Grabherstellung).<br />

3. Weitere Gebühren für Bereitstellung und Tätigkeiten des Friedhofs- und<br />

Verwaltungspersonals<br />

3.1. Kostenpauschale für Verwaltungsleistungen bei Bestattungen oder<br />

Überführungen<br />

3.1.1. bei Erwachsenen und Kindern über 10 Jahre 35,00 €<br />

3.1.2. für Kinder bis zu 10 Jahren 25,00 €<br />

3.2. Gebühr für die Aufstellung von angelieferter Dekoration im Leichenhaus<br />

(ohne Stellung von Dekorationsmaterial)<br />

- bis 10 Kränze/Gestecke/Schalen) 10,00 €<br />

- über 10 Kränze/Gestecke/Schalen) 15,00 €<br />

3.3. Gebühr für den Transport von angelieferter Dekoration vom Leichenhaus<br />

zum Grab<br />

- bis 10 Kränze/Gestecke/Schalen) 35,00 €<br />

- über 10 Kränze/Gestecke/Schalen) 45,00 €<br />

3.4. Gebühr für Öffnung des Leichenhauses ab 17.00 Uhr sowie an Samstagen,<br />

Sonn- und Feiertagen (z.B. anlässlich des Rosenkranzes)<br />

je Öffnung 5,00 €<br />

§ 4<br />

Sonstige Gebühren<br />

4.1. Genehmigung zur Bestattung Nichtberechtigter 5,00 bis 25,00 €<br />

4.2. Umschreibung des Grabnutzungsrechts auf eine andere Person<br />

- zu Lebzeiten 5,00 €<br />

- im Todesfall Gebührenfrei<br />

4.3. Beanstandung der Standsicherheit von Grabdenkmälern oder der<br />

Grabpflege 5,00 bis 100,00 €<br />

Zöpfstraße 1 82405 <strong>Wessobrunn</strong> - Telefon: 08809/313 - Telefax: 08809/202 - e-mail: gemeinde@wessobrunn.bayern.de

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