Oberwiesenbacher Maifest
Oberwiesenbacher Maifest
Oberwiesenbacher Maifest
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
VG Krumbach -4- Nr. 8/11<br />
III.<br />
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art.<br />
65 Abs. 3GOwährend des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle<br />
der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381<br />
Krumbach, Zimmer 6, Erdgeschoss, innerhalb der allgemeinen<br />
Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />
Krumbach (Schwaben), 05. April 2010<br />
gez. Wohlhöfler, Gemeinschaftsvorsitzende<br />
Informationen zur landesweit<br />
einheitlichen Sirenen-Probealarmierung<br />
im Katastrophenschutz<br />
Auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministerium des<br />
Innern findet am Mittwoch, 27. April 2011, gegen 11:00 Uhr,<br />
eine landesweit einheitliche Sirenen-Probealarmierung im<br />
Katastrophenschutz statt.<br />
Den Schulen und Kindergärten soll mit dieser Information die<br />
Möglichkeit gegeben werden, den Schülern bzw. Kindern die<br />
Bedeutung des Sirenensignals näher zu erläutern.<br />
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger<br />
Heulton“ zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung<br />
folgende Bedeutung: „Rundfunkgeräte einschalten<br />
und auf Durchsagen achten“. Bei besonderen Gefahrenlagen<br />
(etwa bei einem Unfall im Kernkraftwerk Gundremmingen oder<br />
in einem Chemiebetrieb, bei Hochwasser, bei Gefahrgutunfällen<br />
oder bei Bränden mit Schadstoffausbreitung) hat die Katastrophenschutzbehörde<br />
beim Landratsamt Günzburg über diesen Weg die Möglichkeit,<br />
die Bevölkerung rasch zu warnen und ihr Informationen sowie<br />
Verhaltensregeln über Rundfunk mitzuteilen.<br />
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre<br />
Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung<br />
auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen.<br />
Der Bayerische Rundfunk und voraussichtlich auch Antenne<br />
Bayern werden die Bevölkerung an dem vereinbarten Termin<br />
in den Nachrichten und im Verkehrswarndienst auf die Sirenenprobe<br />
hinweisen.<br />
Bitte beachten:<br />
Das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes wurde vom<br />
Landkreis Günzburg im Herbst 2007 ausgeweitet. Daher wird<br />
das Sirenensignal zur „Warnung der Bevölkerung“ im gesamten<br />
Landkreisgebiet zu hören sein.<br />
Das Warnsignal kann bei vorhandener multimedialer EDV-<br />
Ausstattung über die Homepage des Landkreises Günzburg<br />
angehört werden (http://www.landkreis-guenzburg.de/sicherheitgesundheit-verbraucherschutz.html).<br />
Informationen zum<br />
Sirenenprobealarm wird das Bayerische Staatsministerium des<br />
Innern<br />
auch unter http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/katastrophenschutz/katastrophenschutz<br />
veröffentlichen.<br />
60 Jahre Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Schwaben<br />
Tag der offenen Tür am<br />
Sonntag, 15. Mai 2011<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach lädt<br />
zum Tag der offenen Tür am Sonntag, 15. Mai 2011 sehr herzlich<br />
ein.<br />
Beginn: 10:30 Uhr<br />
Ende: 17:00 Uhr<br />
Anlass ist das 60. Jubiläum der Behörde, die in Schwaben<br />
zuständig ist für Integrierte Ländliche Entwicklung, Flurneuordnung<br />
und Dorferneuerung.<br />
Die Besucher erwartet ein interessantes und vielseitiges Programm.<br />
An diesem Tag wollen vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
der Sachgebiete ihre Aufgaben, Projekte und Vorhaben<br />
vorstellen und freuen sich auf intensive Gespräche. Darüber<br />
hinaus werden die technischen Möglichkeiten des Amtes präsentiert,<br />
dazu gehören auch praktische Vermessungsvorführungen.<br />
Für Mittagessen, Getränke, Kaffee und Kuchen ist gesorgt.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
Gabriele Wohlhöfler<br />
Gemeinschaftsvorsitzende<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Gemeinde Aletshausen (Landkreis<br />
Günzburg) für das Haushaltsjahr 2011<br />
Auf Grund des Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die<br />
Gemeinde folgende Haushaltssatzung:<br />
§1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.444.600,00 EUR<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 322.500,00 EUR<br />
§2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 310 v.H.<br />
§5<br />
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />
dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />
§6<br />
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben<br />
beziehen, werden nicht aufgenommen.<br />
§7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
Krumbach, 05. April 2011<br />
Gemeinde Aletshausen<br />
gez. Duscher<br />
1. Bürgermeister<br />
II.<br />
Das Landratsamt Günzburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde<br />
die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben<br />
vom 01.04.2011, Nr. 20, Az. 941 festgestellt, dass keine genehmigungspflichtige<br />
Teile enthalten sind.