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Oberwiesenbacher Maifest

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VG Krumbach -4- Nr. 8/11<br />

III.<br />

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art.<br />

65 Abs. 3GOwährend des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381<br />

Krumbach, Zimmer 6, Erdgeschoss, innerhalb der allgemeinen<br />

Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />

Krumbach (Schwaben), 05. April 2010<br />

gez. Wohlhöfler, Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Informationen zur landesweit<br />

einheitlichen Sirenen-Probealarmierung<br />

im Katastrophenschutz<br />

Auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministerium des<br />

Innern findet am Mittwoch, 27. April 2011, gegen 11:00 Uhr,<br />

eine landesweit einheitliche Sirenen-Probealarmierung im<br />

Katastrophenschutz statt.<br />

Den Schulen und Kindergärten soll mit dieser Information die<br />

Möglichkeit gegeben werden, den Schülern bzw. Kindern die<br />

Bedeutung des Sirenensignals näher zu erläutern.<br />

Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger<br />

Heulton“ zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung<br />

folgende Bedeutung: „Rundfunkgeräte einschalten<br />

und auf Durchsagen achten“. Bei besonderen Gefahrenlagen<br />

(etwa bei einem Unfall im Kernkraftwerk Gundremmingen oder<br />

in einem Chemiebetrieb, bei Hochwasser, bei Gefahrgutunfällen<br />

oder bei Bränden mit Schadstoffausbreitung) hat die Katastrophenschutzbehörde<br />

beim Landratsamt Günzburg über diesen Weg die Möglichkeit,<br />

die Bevölkerung rasch zu warnen und ihr Informationen sowie<br />

Verhaltensregeln über Rundfunk mitzuteilen.<br />

Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre<br />

Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung<br />

auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen.<br />

Der Bayerische Rundfunk und voraussichtlich auch Antenne<br />

Bayern werden die Bevölkerung an dem vereinbarten Termin<br />

in den Nachrichten und im Verkehrswarndienst auf die Sirenenprobe<br />

hinweisen.<br />

Bitte beachten:<br />

Das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes wurde vom<br />

Landkreis Günzburg im Herbst 2007 ausgeweitet. Daher wird<br />

das Sirenensignal zur „Warnung der Bevölkerung“ im gesamten<br />

Landkreisgebiet zu hören sein.<br />

Das Warnsignal kann bei vorhandener multimedialer EDV-<br />

Ausstattung über die Homepage des Landkreises Günzburg<br />

angehört werden (http://www.landkreis-guenzburg.de/sicherheitgesundheit-verbraucherschutz.html).<br />

Informationen zum<br />

Sirenenprobealarm wird das Bayerische Staatsministerium des<br />

Innern<br />

auch unter http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/katastrophenschutz/katastrophenschutz<br />

veröffentlichen.<br />

60 Jahre Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Schwaben<br />

Tag der offenen Tür am<br />

Sonntag, 15. Mai 2011<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach lädt<br />

zum Tag der offenen Tür am Sonntag, 15. Mai 2011 sehr herzlich<br />

ein.<br />

Beginn: 10:30 Uhr<br />

Ende: 17:00 Uhr<br />

Anlass ist das 60. Jubiläum der Behörde, die in Schwaben<br />

zuständig ist für Integrierte Ländliche Entwicklung, Flurneuordnung<br />

und Dorferneuerung.<br />

Die Besucher erwartet ein interessantes und vielseitiges Programm.<br />

An diesem Tag wollen vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

der Sachgebiete ihre Aufgaben, Projekte und Vorhaben<br />

vorstellen und freuen sich auf intensive Gespräche. Darüber<br />

hinaus werden die technischen Möglichkeiten des Amtes präsentiert,<br />

dazu gehören auch praktische Vermessungsvorführungen.<br />

Für Mittagessen, Getränke, Kaffee und Kuchen ist gesorgt.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Gabriele Wohlhöfler<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Aletshausen (Landkreis<br />

Günzburg) für das Haushaltsjahr 2011<br />

Auf Grund des Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die<br />

Gemeinde folgende Haushaltssatzung:<br />

§1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.444.600,00 EUR<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 322.500,00 EUR<br />

§2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 310 v.H.<br />

§5<br />

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />

dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />

§6<br />

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben<br />

beziehen, werden nicht aufgenommen.<br />

§7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

Krumbach, 05. April 2011<br />

Gemeinde Aletshausen<br />

gez. Duscher<br />

1. Bürgermeister<br />

II.<br />

Das Landratsamt Günzburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde<br />

die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben<br />

vom 01.04.2011, Nr. 20, Az. 941 festgestellt, dass keine genehmigungspflichtige<br />

Teile enthalten sind.

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