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EbershauserDorffest JugendkapelleGünztale.V. - Wiesenbach

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VG Krumbach -4- Nr. 9/11<br />

Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen im Laufe des Jahres<br />

ändern, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem heutigen<br />

Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen<br />

ein, wie wenn ihnen ein schriftlicher Steuerbescheid<br />

zugegangen wäre.<br />

Die Grundsteuer wird -vorbehaltlich einer anderen Regelung<br />

-zujeeinem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15.<br />

Mai, 15. August und 15. November 2011 fällig.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntgabe<br />

kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe entweder<br />

Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben<br />

(siehe 2.) werden.<br />

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben), Rittlen 6,<br />

86381 Krumbach einzulegen. Sollte über den Widerspruch<br />

ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich<br />

nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen<br />

Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten<br />

der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage<br />

kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des<br />

Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer<br />

Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage<br />

muss den Kläger, den Beklagten (umseitig näher bezeichnete<br />

Körperschaft) und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />

bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die<br />

zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen<br />

angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder<br />

Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen<br />

sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer<br />

Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:<br />

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,<br />

Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder<br />

zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />

dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den<br />

Beklagten (umseitig näher bezeichnete Körperschaft) und den<br />

Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen<br />

bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />

Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene<br />

Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.<br />

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für<br />

die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Klageerhebung<br />

in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />

Wohlhöfler, 1. Bürgermeisterin<br />

Bericht aus der letzten<br />

Gemeinderatssitzung<br />

Niederschrift der Gemeinderatssitzungen Nr. 2011-01 und<br />

Nr. 2011-02<br />

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschriften der Gemeinderatssitzung<br />

Nr. 2011-01 vom 22. Jan. und Nr. 2011-02 vom<br />

10. März vollinhaltlich und in allen Teilen.<br />

Pfarrgemeinde Bleichen: Renovierung der Pfarrkirche Mariä<br />

Himmelfahrt<br />

Umfang der erforderlichen Renovierungsarbeiten<br />

Die Pfarrei Mariä Himmelfahrt, Bleichen, informierte die politische<br />

Gemeinde über die anstehenden Renovierungsmaß-<br />

nahmen an der Pfarrkirche Unterbleichen.<br />

Das Gotteshaus wurde seinerzeit vom Wettenhauser Stiftsbaumeister<br />

Simpert Kraemer erbaut und im Jahre 1738 geweiht.<br />

Der Innenraum wurde im Geist des Neu-Barocks gegen Ende<br />

des 19. Jahrhunderts neu ausgestaltet. In den Jahren 1970-<br />

1972 wurde die letzte Gesamtrenovierung durchgeführt.<br />

Um die Kirche für die nächste Generation zu erhalten, stehen<br />

folgende Renovierungsarbeiten an:<br />

- Sanierungsarbeiten im Bereich des Dachgebälks<br />

- Außenrenovierung, diese ist auf Grund der Arbeiten am<br />

Dachgebälk, Traufe und Ortgang, erforderlich<br />

- Sanierung der schadhaften Kirchenmauer<br />

- Eventuell Schaffung eines Zugangs für Menschen mit<br />

Behinderung<br />

- Erneuerung der elektrotechnischen Ausstattung und<br />

Beleuchtung<br />

- Sanierung des Innenraums, welcher Schaden durch die<br />

Warmluftheizung und die Isolierung der Gewölbe genommen<br />

hat<br />

- Erneuerung der Kirchenorgel<br />

In einem ersten Schritt ist geplant im Jahr 2012 die Sanierung<br />

des Dachstuhls und die Außenrenovierung durchzuführen um<br />

das Gebäude in seinem Bestand zu sichern.<br />

Diese Arbeiten sind mit Baukosten in Höhe von 275´000,00<br />

EURO veranschlagt. Die Bischöfliche Finanzkammer bezuschusst<br />

diese Bauunterhaltungsmaßnahme zu 60 %aus Kirchensteuermitteln.<br />

Zur Umsetzung dieser dringend anstehenden<br />

Renovierungsarbeiten werden vom Landkreis, dem Bezirk<br />

und dem Landesdenkmalamt Zuschüsse in Höhe von 30.250<br />

EURO erwartet. Die Kirchenstiftung selbst trägt nach dem bisherigen<br />

Finanzierungsplan 31´250,00 EURO bei.<br />

Trotz der umfangreichen Förderung durch die verschiedenen<br />

Institutionen verbleibt eine Finanzierungslücke in Höhe von<br />

48.000,00 EURO. Um die dringend notwendige Renovierung in<br />

Angriff nehmen zu können, bittet die Kirchenstiftung Bleichen<br />

um eine kräftige Förderung durch die politische Gemeinde Deisenhausen.<br />

GRM Knoll konnte als Vertreter der Kirchenstiftung<br />

bzw. des Pfarrgemeinderates die Fragen der Gemeinderatsmitglieder<br />

beantworten:<br />

Heizung: Die in der Kirche vorhandene Warmluftheizung wurde<br />

bisher, wie allgemein üblich, nur zu den Gottesdiensten eingeschaltet.<br />

Dies führte zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden der<br />

Raumschale. Um weitere Mängel an der Bausubstanz zu vermeiden,<br />

wird die Kirche in letzter Zeit im Dauerbetrieb mit einer<br />

niedrigen Temperatur beheizt. Ob die Warmluftheizung ersetzt<br />

wird, ist noch nicht endgültig geklärt.<br />

Eigenmittel: Die noch zur Verfügung stehenden Eigenmittel der<br />

Kirchenstiftung Bleichen werden für die Innenrenovierung der<br />

Pfarrkirche benötigt.<br />

Eigenleistungen: Mögliche Eigenleistungen der Pfarrei sind in<br />

der Baukostenschätzung noch nicht berücksichtigt. Wie hoch<br />

die Einsparung sein wird, kann noch nicht berechnet werden.<br />

Die Gemeinde Deisenhausen erkennt die Notwendigkeit der<br />

Renovierungsarbeiten und gewährt für die anstehenden Bauarbeiten<br />

einen Investitionszuschuss in Höhe von 10% der tatsächlichen<br />

Baukosten.<br />

Brauchtumspflege: Haftungsrechtliche Deckung von Eigenschäden<br />

und Schäden Dritter<br />

Im Zusammenhang mit dem Einsammeln von Stauchschnitt<br />

und Holz entstand dieses Jahr ein kleinerer Lackschaden an<br />

einem parkenden PKW. Für diesen Zwischenfall konnte mit<br />

dem Eigentümer des Pkws eine gütliche Einigung gefunden<br />

werden. Für dieses Entgegenkommen des Geschädigten<br />

bedanken sich die Feuerwehr ebenso wie der Gemeinderat<br />

und Bürgermeister.<br />

Im Zusammenhang mit diesem Vorfall wurde bei der letzten<br />

Generalversammlung der FFW Deisenhausen die Frage aufgeworfen<br />

in wie weit die Tätigkeiten der Feuerwehr zur Pflege des<br />

Brauchtums von der Gemeinde haftungsrechtlich abgedeckt ist.

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