EbershauserDorffest JugendkapelleGünztale.V. - Wiesenbach
EbershauserDorffest JugendkapelleGünztale.V. - Wiesenbach
EbershauserDorffest JugendkapelleGünztale.V. - Wiesenbach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VG Krumbach -4- Nr. 9/11<br />
Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen im Laufe des Jahres<br />
ändern, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem heutigen<br />
Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen<br />
ein, wie wenn ihnen ein schriftlicher Steuerbescheid<br />
zugegangen wäre.<br />
Die Grundsteuer wird -vorbehaltlich einer anderen Regelung<br />
-zujeeinem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15.<br />
Mai, 15. August und 15. November 2011 fällig.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntgabe<br />
kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe entweder<br />
Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben<br />
(siehe 2.) werden.<br />
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben), Rittlen 6,<br />
86381 Krumbach einzulegen. Sollte über den Widerspruch<br />
ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich<br />
nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen<br />
Verwaltungsgericht Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten<br />
der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage<br />
kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des<br />
Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer<br />
Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage<br />
muss den Kläger, den Beklagten (umseitig näher bezeichnete<br />
Körperschaft) und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />
bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die<br />
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen<br />
angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder<br />
Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen<br />
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer<br />
Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:<br />
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg,<br />
Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder<br />
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />
dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den<br />
Beklagten (umseitig näher bezeichnete Körperschaft) und den<br />
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen<br />
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene<br />
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.<br />
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für<br />
die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Klageerhebung<br />
in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />
Wohlhöfler, 1. Bürgermeisterin<br />
Bericht aus der letzten<br />
Gemeinderatssitzung<br />
Niederschrift der Gemeinderatssitzungen Nr. 2011-01 und<br />
Nr. 2011-02<br />
Der Gemeinderat genehmigte die Niederschriften der Gemeinderatssitzung<br />
Nr. 2011-01 vom 22. Jan. und Nr. 2011-02 vom<br />
10. März vollinhaltlich und in allen Teilen.<br />
Pfarrgemeinde Bleichen: Renovierung der Pfarrkirche Mariä<br />
Himmelfahrt<br />
Umfang der erforderlichen Renovierungsarbeiten<br />
Die Pfarrei Mariä Himmelfahrt, Bleichen, informierte die politische<br />
Gemeinde über die anstehenden Renovierungsmaß-<br />
nahmen an der Pfarrkirche Unterbleichen.<br />
Das Gotteshaus wurde seinerzeit vom Wettenhauser Stiftsbaumeister<br />
Simpert Kraemer erbaut und im Jahre 1738 geweiht.<br />
Der Innenraum wurde im Geist des Neu-Barocks gegen Ende<br />
des 19. Jahrhunderts neu ausgestaltet. In den Jahren 1970-<br />
1972 wurde die letzte Gesamtrenovierung durchgeführt.<br />
Um die Kirche für die nächste Generation zu erhalten, stehen<br />
folgende Renovierungsarbeiten an:<br />
- Sanierungsarbeiten im Bereich des Dachgebälks<br />
- Außenrenovierung, diese ist auf Grund der Arbeiten am<br />
Dachgebälk, Traufe und Ortgang, erforderlich<br />
- Sanierung der schadhaften Kirchenmauer<br />
- Eventuell Schaffung eines Zugangs für Menschen mit<br />
Behinderung<br />
- Erneuerung der elektrotechnischen Ausstattung und<br />
Beleuchtung<br />
- Sanierung des Innenraums, welcher Schaden durch die<br />
Warmluftheizung und die Isolierung der Gewölbe genommen<br />
hat<br />
- Erneuerung der Kirchenorgel<br />
In einem ersten Schritt ist geplant im Jahr 2012 die Sanierung<br />
des Dachstuhls und die Außenrenovierung durchzuführen um<br />
das Gebäude in seinem Bestand zu sichern.<br />
Diese Arbeiten sind mit Baukosten in Höhe von 275´000,00<br />
EURO veranschlagt. Die Bischöfliche Finanzkammer bezuschusst<br />
diese Bauunterhaltungsmaßnahme zu 60 %aus Kirchensteuermitteln.<br />
Zur Umsetzung dieser dringend anstehenden<br />
Renovierungsarbeiten werden vom Landkreis, dem Bezirk<br />
und dem Landesdenkmalamt Zuschüsse in Höhe von 30.250<br />
EURO erwartet. Die Kirchenstiftung selbst trägt nach dem bisherigen<br />
Finanzierungsplan 31´250,00 EURO bei.<br />
Trotz der umfangreichen Förderung durch die verschiedenen<br />
Institutionen verbleibt eine Finanzierungslücke in Höhe von<br />
48.000,00 EURO. Um die dringend notwendige Renovierung in<br />
Angriff nehmen zu können, bittet die Kirchenstiftung Bleichen<br />
um eine kräftige Förderung durch die politische Gemeinde Deisenhausen.<br />
GRM Knoll konnte als Vertreter der Kirchenstiftung<br />
bzw. des Pfarrgemeinderates die Fragen der Gemeinderatsmitglieder<br />
beantworten:<br />
Heizung: Die in der Kirche vorhandene Warmluftheizung wurde<br />
bisher, wie allgemein üblich, nur zu den Gottesdiensten eingeschaltet.<br />
Dies führte zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden der<br />
Raumschale. Um weitere Mängel an der Bausubstanz zu vermeiden,<br />
wird die Kirche in letzter Zeit im Dauerbetrieb mit einer<br />
niedrigen Temperatur beheizt. Ob die Warmluftheizung ersetzt<br />
wird, ist noch nicht endgültig geklärt.<br />
Eigenmittel: Die noch zur Verfügung stehenden Eigenmittel der<br />
Kirchenstiftung Bleichen werden für die Innenrenovierung der<br />
Pfarrkirche benötigt.<br />
Eigenleistungen: Mögliche Eigenleistungen der Pfarrei sind in<br />
der Baukostenschätzung noch nicht berücksichtigt. Wie hoch<br />
die Einsparung sein wird, kann noch nicht berechnet werden.<br />
Die Gemeinde Deisenhausen erkennt die Notwendigkeit der<br />
Renovierungsarbeiten und gewährt für die anstehenden Bauarbeiten<br />
einen Investitionszuschuss in Höhe von 10% der tatsächlichen<br />
Baukosten.<br />
Brauchtumspflege: Haftungsrechtliche Deckung von Eigenschäden<br />
und Schäden Dritter<br />
Im Zusammenhang mit dem Einsammeln von Stauchschnitt<br />
und Holz entstand dieses Jahr ein kleinerer Lackschaden an<br />
einem parkenden PKW. Für diesen Zwischenfall konnte mit<br />
dem Eigentümer des Pkws eine gütliche Einigung gefunden<br />
werden. Für dieses Entgegenkommen des Geschädigten<br />
bedanken sich die Feuerwehr ebenso wie der Gemeinderat<br />
und Bürgermeister.<br />
Im Zusammenhang mit diesem Vorfall wurde bei der letzten<br />
Generalversammlung der FFW Deisenhausen die Frage aufgeworfen<br />
in wie weit die Tätigkeiten der Feuerwehr zur Pflege des<br />
Brauchtums von der Gemeinde haftungsrechtlich abgedeckt ist.