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EbershauserDorffest JugendkapelleGünztale.V. - Wiesenbach

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VG Krumbach -3- Nr. 9/11<br />

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach<br />

Wer liest mit uns? -Weitere<br />

ehrenamtliche Lesefreunde gesucht!<br />

Das Landkreisprojekt „Lesefreunde“ sucht ehrenamtliche Verstärkung<br />

unter anderem in Neuburg an der Kammel, in Ichenhausen,<br />

in Günzburg, in Burgau, in Leipheim, in Rettenbach,<br />

sowie auch in Wasserburg und Burtenbach.<br />

Gerade hat es die Studie zum Vorlese- und Erzählverhalten<br />

der „Stiftung Lesen“ wieder als Ergebnis festgehalten: In vielen<br />

Migrantenfamilien aber auch bei Einheimischen ist das Leseverhalten<br />

stark unterschiedlich und oftmals verbesserungsbedürftig.<br />

Das Vorlesen und Erzählen bildet innerhalb der Frühförderung<br />

eine wichtige Möglichkeit, Kinder zum Lesen(-lernen)<br />

zu motivieren.<br />

Seit über fünf Jahren engagiert sich der Landkreis mit dem Projekt<br />

„Lesefreunde“. Ehrenamtliche bringen sich ein, um Kinder<br />

bei der Sprachförderung und dem Erlangen von Lesekompetenz<br />

zu unterstützen. Mittlerweile lesen mehr als 100 Lesefreundinnen<br />

und Lesefreunde in 30 Kindertagesstätten im ganzen<br />

Landkreis und im Hort Don Bosco in Günzburg.<br />

Lesefreunde helfen, die Bildungschancen von Kindern aus<br />

zugewanderten Familien zu verbessern. Ergänzend zu den<br />

staatlichen Angeboten zur Sprachförderung, fördert das Projekt<br />

„Lesefreunde“ die Sprachkompetenz bereits frühzeitig in der<br />

Kindertagesstätte.<br />

Wer kann Lesefreundin oder Lesefreund werden?<br />

• Alle, Frauen und Männer, Mütter und Väter, Seniorinnen und<br />

Senioren die Freude an Büchern, am Lesen und natürlich<br />

an Kindern haben<br />

• Menschen, die Zeit haben, ein- bis zweimal in der Woche<br />

für bis zu einer Stunde in der Kindertagesstätte mit einer<br />

kleinen Gruppe von Kindern zu lesen<br />

• Interessierte, die Geduld und Humor haben und Kinder in<br />

ihrer Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung unterstützen<br />

wollen<br />

• Engagierte, die die Arbeit in Kindertageseinrichtungen miterleben<br />

und bereichern möchten<br />

Für Interessierte findet am 26. Mai um 14.00 Uhr im Landratsamt<br />

Günzburg eine zweistündige Infoveranstaltung statt.<br />

Weitere Informationen und Anmeldung bei<br />

Meinrad Gackowski<br />

Beauftragter für Familie, Demographie<br />

und Integration für den Landkreis Günzburg<br />

Landratsamt Günzburg<br />

An der Kapuzinermauer 1<br />

89312 Günzburg<br />

Telefon (08221)95-711<br />

E-Mail familienbeauftragter@landkreis-guenzburg.de<br />

Gabriele Wohlhöfler, Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Breitenthal (Landkreis<br />

Günzburg) für das Haushaltsjahr 2011<br />

Auf Grund des Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die<br />

Gemeinde folgende Haushaltssatzung:<br />

§1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.380.900,00 EUR<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 294.700,00 EUR<br />

§2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (A) 400 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 325 v.H.<br />

§5<br />

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />

dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />

§6<br />

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben<br />

beziehen, werden nicht aufgenommen.<br />

§7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

Krumbach, 27. April 2011<br />

gez. Wohlhöfler, 1. Bgm.<br />

II.<br />

Das Landratsamt Günzburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde<br />

die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben<br />

vom 19. April 2011, Nr. 20, Az. 941 festgestellt, dass keine<br />

genehmigungspflichtige Teile enthalten sind.<br />

III.<br />

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art.<br />

65 abs. 3GOwährend des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381<br />

Krumbach, Zimmer 6, Erdgeschoss, innerhalb der allgemeinen<br />

Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />

Krumbach, 27. April 2011<br />

gez. Wohlhöfler, Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer<br />

für das Kalenderjahr 2011 durch<br />

öffentliche Bekanntmachung<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenthal hat in seiner Sitzung<br />

am 14.03.2011 die Hebesätze der<br />

Grundsteuer Aauf 400 v.H.<br />

Grundsteuer Bauf 350 v.H.<br />

für das Kalenderjahr 2011 festgesetzt.<br />

Gegenüber dem Kalenderjahr 2010 ist damit keine Änderung<br />

eingetreten. Durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß<br />

§27Abs. 3Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer 2011 für<br />

alle Grundstücke der Gemeinde Breitenthal in der zuletzt veranlagten<br />

Höhe festgesetzt. Ausgenommen sind Grundstücke<br />

deren Bemessungsgrundlage (vom Finanzamt festgesetzter<br />

Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderstellung geändert<br />

haben.<br />

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide<br />

für das Kalenderjahr 2011 erteilt, so sind die darin festgesetzten<br />

Beträge zu entrichten. Für diese Grundstücke gilt die<br />

Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung nicht.

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