EbershauserDorffest JugendkapelleGünztale.V. - Wiesenbach
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VG Krumbach -3- Nr. 9/11<br />
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach<br />
Wer liest mit uns? -Weitere<br />
ehrenamtliche Lesefreunde gesucht!<br />
Das Landkreisprojekt „Lesefreunde“ sucht ehrenamtliche Verstärkung<br />
unter anderem in Neuburg an der Kammel, in Ichenhausen,<br />
in Günzburg, in Burgau, in Leipheim, in Rettenbach,<br />
sowie auch in Wasserburg und Burtenbach.<br />
Gerade hat es die Studie zum Vorlese- und Erzählverhalten<br />
der „Stiftung Lesen“ wieder als Ergebnis festgehalten: In vielen<br />
Migrantenfamilien aber auch bei Einheimischen ist das Leseverhalten<br />
stark unterschiedlich und oftmals verbesserungsbedürftig.<br />
Das Vorlesen und Erzählen bildet innerhalb der Frühförderung<br />
eine wichtige Möglichkeit, Kinder zum Lesen(-lernen)<br />
zu motivieren.<br />
Seit über fünf Jahren engagiert sich der Landkreis mit dem Projekt<br />
„Lesefreunde“. Ehrenamtliche bringen sich ein, um Kinder<br />
bei der Sprachförderung und dem Erlangen von Lesekompetenz<br />
zu unterstützen. Mittlerweile lesen mehr als 100 Lesefreundinnen<br />
und Lesefreunde in 30 Kindertagesstätten im ganzen<br />
Landkreis und im Hort Don Bosco in Günzburg.<br />
Lesefreunde helfen, die Bildungschancen von Kindern aus<br />
zugewanderten Familien zu verbessern. Ergänzend zu den<br />
staatlichen Angeboten zur Sprachförderung, fördert das Projekt<br />
„Lesefreunde“ die Sprachkompetenz bereits frühzeitig in der<br />
Kindertagesstätte.<br />
Wer kann Lesefreundin oder Lesefreund werden?<br />
• Alle, Frauen und Männer, Mütter und Väter, Seniorinnen und<br />
Senioren die Freude an Büchern, am Lesen und natürlich<br />
an Kindern haben<br />
• Menschen, die Zeit haben, ein- bis zweimal in der Woche<br />
für bis zu einer Stunde in der Kindertagesstätte mit einer<br />
kleinen Gruppe von Kindern zu lesen<br />
• Interessierte, die Geduld und Humor haben und Kinder in<br />
ihrer Sprach- und Persönlichkeitsentwicklung unterstützen<br />
wollen<br />
• Engagierte, die die Arbeit in Kindertageseinrichtungen miterleben<br />
und bereichern möchten<br />
Für Interessierte findet am 26. Mai um 14.00 Uhr im Landratsamt<br />
Günzburg eine zweistündige Infoveranstaltung statt.<br />
Weitere Informationen und Anmeldung bei<br />
Meinrad Gackowski<br />
Beauftragter für Familie, Demographie<br />
und Integration für den Landkreis Günzburg<br />
Landratsamt Günzburg<br />
An der Kapuzinermauer 1<br />
89312 Günzburg<br />
Telefon (08221)95-711<br />
E-Mail familienbeauftragter@landkreis-guenzburg.de<br />
Gabriele Wohlhöfler, Gemeinschaftsvorsitzende<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Gemeinde Breitenthal (Landkreis<br />
Günzburg) für das Haushaltsjahr 2011<br />
Auf Grund des Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die<br />
Gemeinde folgende Haushaltssatzung:<br />
§1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.380.900,00 EUR<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 294.700,00 EUR<br />
§2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (A) 400 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 325 v.H.<br />
§5<br />
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />
dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.<br />
§6<br />
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben<br />
beziehen, werden nicht aufgenommen.<br />
§7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
Krumbach, 27. April 2011<br />
gez. Wohlhöfler, 1. Bgm.<br />
II.<br />
Das Landratsamt Günzburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde<br />
die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben<br />
vom 19. April 2011, Nr. 20, Az. 941 festgestellt, dass keine<br />
genehmigungspflichtige Teile enthalten sind.<br />
III.<br />
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art.<br />
65 abs. 3GOwährend des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle<br />
der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381<br />
Krumbach, Zimmer 6, Erdgeschoss, innerhalb der allgemeinen<br />
Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />
Krumbach, 27. April 2011<br />
gez. Wohlhöfler, Gemeinschaftsvorsitzende<br />
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer<br />
für das Kalenderjahr 2011 durch<br />
öffentliche Bekanntmachung<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenthal hat in seiner Sitzung<br />
am 14.03.2011 die Hebesätze der<br />
Grundsteuer Aauf 400 v.H.<br />
Grundsteuer Bauf 350 v.H.<br />
für das Kalenderjahr 2011 festgesetzt.<br />
Gegenüber dem Kalenderjahr 2010 ist damit keine Änderung<br />
eingetreten. Durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß<br />
§27Abs. 3Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer 2011 für<br />
alle Grundstücke der Gemeinde Breitenthal in der zuletzt veranlagten<br />
Höhe festgesetzt. Ausgenommen sind Grundstücke<br />
deren Bemessungsgrundlage (vom Finanzamt festgesetzter<br />
Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderstellung geändert<br />
haben.<br />
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide<br />
für das Kalenderjahr 2011 erteilt, so sind die darin festgesetzten<br />
Beträge zu entrichten. Für diese Grundstücke gilt die<br />
Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung nicht.