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Mitteilungsblatt2011-15-16.pdf - der Gemeinde Wutach

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<strong>Wutach</strong> Mittwoch, den 27. Juli 2011 Seite 3<br />

Geburtstagsjubilare<br />

27.07.1924 87 Jahre Müller Magdalena, Bonndorfer Str.<br />

11<br />

03.08.1942 69 Jahre Plaß Horst, Josef-Burger-Str. 1<br />

05.08.1940 71 Jahre Fritsch Gisela, Bonndorfer Str. 10<br />

06.08.1933 78 Jahre Baumgärtner Theresia, Hauptstr. 34<br />

10.08.1946 65 Jahre Riesle Rosmarie, Schwimmbadstr. <strong>15</strong><br />

11.08.1946 65 Jahre Hogg Otto, Im Winkel 7<br />

12.08.1939 72 Jahre Hettich Ewald, Hauptstr. 28<br />

14.08.1936 75 Jahre Kech Karl, Am Eisbuck 14<br />

<strong>15</strong>.08.1926 85 Jahre Rockstroh Rudolf, Hauptstr. 55<br />

<strong>15</strong>.08.1933 78 Jahre Angst Maria, Bonndorfer Str. 5<br />

16.08.1934 77 Jahre Ba<strong>der</strong> Rudolf, Hauptstr. 4<br />

23.08.1927 84 Jahre Blatter Cäcilie, Finkenweg 6<br />

Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute, vor allem<br />

Gesundheit und Zufriedenheit, auch all jenen, die im <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

nicht genannt werden wollen!<br />

Standesamts-Informationen<br />

Eheschließung<br />

16.07.2011<br />

Amann Bernd und Geng Melanie, Hauptstr. 7, <strong>Wutach</strong>-Ewattingen<br />

Geburten<br />

11.06.2011<br />

Noah Keller<br />

Eltern: Gnodtke Anja und Keller Stephan, Auf dem Hinterbuck 7, <strong>Wutach</strong>-Ewattingen<br />

Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Am Donnerstag, 04.08.2011, 20.00 Uhr, findet im Bürgersaal des<br />

Rathauses <strong>Wutach</strong>-Ewattingen eine öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bürgerinnen und Bürger haben das Wort<br />

2. Bauvoranfrage von Jan Frank und Barbara Vogt auf Umnutzung<br />

einer Garage in einen Pferdestall,<br />

Flst.Nr. 80/10, Gemarkung Münchingen<br />

3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Baugeschäft Langenbacher“,<br />

OT Münchingen;<br />

a) Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, und § 4 GemO<br />

b) Beschluss zur Aufstellung vom örtlichen Bauvorschriften<br />

gemäß § 74 LBO und § 4 GemO<br />

c) Billigung des Planentwurfes und Offenlagebeschluss gemäß<br />

§ 3 Abs, 2 BauGB<br />

4. Beschluss über den Betreuungsvertrag Hallenbad <strong>Wutach</strong><br />

5. Beschluss über die Beschaffung einer Wärmerückgewinnung für<br />

die Lüftung im Hallenschwimmbad <strong>Wutach</strong><br />

6. Beschluss über die Anpassung <strong>der</strong> Eintrittspreise für das<br />

Hallenschwimmbad <strong>Wutach</strong><br />

7. Vergabe Stromlieferung an den Energiedienst<br />

8. Beschluss über die Mountainbike-Strecke „FlowTrail <strong>Wutach</strong>“<br />

9. Sanierungskonzept für den öffentlichen Abwasserkanal in <strong>der</strong><br />

Blumegger Straße<br />

10 Anschaffung einer Kehrmaschine (Schlepperanbaugerät)<br />

11. Verschiedenes, Bekanntgaben<br />

Hierzu ist die Bevölkerung freundlichst eingeladen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Mauch<br />

Bürgermeister<br />

Sperrung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

“Auf dem Rotbuck 3-6"<br />

Wegen Kanal- und Wasseranschlussarbeiten wird die <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

„Auf dem Rotbuck 3-6" vom 18.07.2011 bis zur Beendigung<br />

<strong>der</strong> Bauarbeiten, längstens bis ca. 28.10.2011 für den Gesamtverkehr<br />

gesperrt.<br />

Der Verkehr wird während <strong>der</strong> Vollsperrung über die Amtshausstraße<br />

umgeleitet. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen.<br />

Wir bitten um Verständnis.<br />

Holz zu verkaufen<br />

Aus dem <strong>Gemeinde</strong>wald <strong>Wutach</strong> ist folgendes Laubbrennholz in langer<br />

Form zu verkaufen:<br />

HL 40 421 90 14,57 Fm Lagerort Kiesstraße<br />

HL 40 436 91 10,22 Fm Lagerort Diesenriedweg<br />

Preis: 45,00 Euro/Fm incl. MwSt.<br />

Interessenten wenden sich an Revierleiter Friedrich Hugel (0175<br />

1804547).<br />

Zahlungserinnerung<br />

An die zum <strong>15</strong>. August 2011 fälligen Zahlungen bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

(Grund- und Gewerbesteuer 3. Rate) wird erinnert.<br />

Ummeldung des Wohnsitzes<br />

Wir weisen darauf hin, dass in Baden-Württemberg nach dem Meldegesetz<br />

Meldepflicht besteht! Bei jedem Einzug in eine Wohnung hat<br />

<strong>der</strong> Einwohner die Pflicht sich umgehend anzumelden und bei Wegzug<br />

ins Ausland abzumelden. Dies gilt auch bei Umzug innerhalb <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>.<br />

Sollten Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt,<br />

Tel. 07709 92969-0.<br />

Fundsachen<br />

Beim Friedhof in Münchingen wurde ein Damenarmband gefunden.<br />

Beim Bachtalfest am 16.07.2011 wurde ein Handy gefunden.<br />

Die Verlierer melden sich bitte bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Tel.<br />

07709 92969-0.<br />

Kleine Katze sucht neues Zuhause<br />

In unserer <strong>Gemeinde</strong> wurde eine junge Katze ausgesetzt.<br />

Wer diesem Tier ein neues Zuhause geben möchte, meldet sich bitte<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Tel. 07709 92969-0.<br />

Beschädigung von fremdem Eigentum<br />

In letzter Zeit sind öfter Beschädigungen von Privat- und <strong>Gemeinde</strong>igentum<br />

durch Jugendliche festgestellt worden. Dabei ist erheblicher<br />

Schaden entstanden, <strong>der</strong> von allen getragen werden muss. Wir appellieren<br />

an die Vernunft <strong>der</strong> Verantwortlichen und bitten, künftig<br />

sorgsam mit dem Eigentum an<strong>der</strong>er umzugehen.<br />

Landratsamt Waldshut<br />

Amt für Flurneuordnung<br />

Buchbrunnenweg 14-18 * 79713 Bad Säckingen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vorläufige Besitzeinweisung vom 01.07.2011<br />

1.Das Landratsamt Waldshut - Amt für Flurneuordnung - ordnet hiermit<br />

für das gesamte Flurbereinigungsgebiet <strong>der</strong> Flurbereinigung<br />

Stühlingen- Eberfingen die vorläufige Besitzeinweisung an.<br />

Hierzu ergehen Überleitungsbestimmungen. Darin werden insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> tatsächliche Übergang des Besitzes und die Nutzung <strong>der</strong><br />

neuen Flurstücke geregelt.

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