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ZOLLERNALB KLINIKUM gGmbH Betriebsvereinbarung über die ...

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<strong>ZOLLERNALB</strong> <strong>KLINIKUM</strong> <strong>gGmbH</strong><br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Verkürzung der Ruhezeit<br />

Zwischen der<br />

Zollernalb Klinikum <strong>gGmbH</strong><br />

vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Dr. Joachim Stumpp<br />

und<br />

dem Betriebsrat des Krankenhauses Albstadt<br />

vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Peter Schieron<br />

wird gem. § 77 BetrVG auf der Grundlage des § 6 Abs. 4 TVöD folgende<br />

<strong>Betriebsvereinbarung</strong> abgeschlossen, um § 7 Abs. 1 Ziffer 3 ArbZG für den allgemeinen<br />

Pflegebereich anzuwenden:<br />

1. Die Ruhezeitbestimmung gemäß § 5 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes schreibt vor,<br />

dass nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von<br />

mindestens 11 Stunden bzw. 10 Stunden gemäß § 5, Absatz 2 gewährt werden muss.<br />

2. Bei dem derzeitigen Schicht-, Schaukel<strong>die</strong>nst im Bereich des Pflege<strong>die</strong>nstes ist lediglich<br />

eine ununterbrochene Ruhezeit zwischen Spätschicht und Frühschicht von 9 Stunden<br />

gegeben.<br />

_________________________________________________________________________<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Landrat Willi Fischer Sitz: Tübinger Straße 20/3, 72336 Balingen<br />

Geschäftsführung: Dr. Joachim Stumpp Bankverbindung: Sparkasse Zollernalb (BLZ: 65351260) 134 006 042<br />

Handelsregister: Amtsgericht Balingen HRB 1302 Steuernummer: 53096/00781<br />

:<br />

3. Eine abweichende Regelung von § 5 Absatz 1 bzw. Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes ist<br />

gemäß § 7 Abs. 1, Nr. 3 ArbZG i.V. mit § 6 Abs. 4 TVöD durch eine <strong>Betriebsvereinbarung</strong><br />

zugelassen, wenn sichergestellt ist, dass <strong>die</strong> Verkürzung der Ruhezeit in einem<br />

festzulegenden Ausgleichszeitraum ausgeglichen wird, oder <strong>die</strong> Art der Arbeit <strong>die</strong>s<br />

erforderlich macht.<br />

4. Die Form des Schaukel<strong>die</strong>nstes im allgemeinen Pflegebereich gewährleistet, dass <strong>die</strong><br />

Verkürzung der Ruhezeit um 2 Stunden an einem Tag bereits am Folgetag durch eine<br />

entsprechende Verlängerung ausgeglichen wird.<br />

5. Durch den Abschluss der BV soll den MitarbeiterInnen im Pflege<strong>die</strong>nst <strong>die</strong> Arbeitszeit im<br />

Schicht-Schaukel<strong>die</strong>nst ermöglicht werden.


6. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.<br />

7. Die <strong>Betriebsvereinbarung</strong> ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des<br />

Kalendervierteljahres kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle einer<br />

Kündigung hat <strong>die</strong> <strong>Betriebsvereinbarung</strong> keine Nachwirkung.<br />

8. Die <strong>Betriebsvereinbarung</strong> tritt am 1. März 2006 in Kraft.<br />

Balingen, den 07.03.2006 Albstadt, den<br />

____________________ ____________________<br />

Dr. J. Stumpp Peter Schieron<br />

Geschäftsführer Betriebsratsvorsitzender

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