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zum Sitzungsprotokoll - Zweckverband Grossraum Braunschweig

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NIEDERSCHRIFT<br />

5. Sitzung des Ausschusses für Regionalverkehr<br />

Tag: 10.10.2012<br />

Zeit: 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr<br />

Ort: Vortragssaal der Stadthalle <strong>Braunschweig</strong>,<br />

Leonhardplatz, 38102 <strong>Braunschweig</strong><br />

11.10.2012<br />

Az.: 1.3.4<br />

Anwesend: Herr Backhauß, Herr Dierks, Herr Dreß, Herr Ducke, Herr Grziwa, Herr Hane, Herr<br />

Kaatz, Herr Beuermann (Vertreter für Herrn Kramer), Herr Lestin, Herr Prof. Dr. Müller,<br />

Herr Pesditschek, Herr Poetsch, Frau Wockenfuß (Vertreterin für Herrn Richter),<br />

Herr Rieck, Herr Rössig, Herr Schrader, Herr Schubert, Herr Volkmann, Herr Werner,<br />

Herr Jankowski, Herr Lorenz, Frau Rehse, Herr Seidenthal, Herr Täubert<br />

Für die Verbandsverwaltung:<br />

Herr Brandes, Herr Dr. Wolff, Herr Kloß, Frau Noske, Herr Stubbe, Herr Weirich, Herr<br />

Damm, Frau Fricke<br />

Der Vorsitzende des Ausschusses für Regionalverkehr, Herr Pesditschek, eröffnet die 5. Sitzung der<br />

V. Wahlperiode des Ausschusses für Regionalverkehr und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses,<br />

der Verbandsversammlung - soweit sie nicht dem Ausschuss angehören -, die Vertreter der Verbandsglieder<br />

und der Gebietskörperschaften, der Verkehrsunternehmen, der Presse sowie die übrigen<br />

Zuhörer.<br />

Herr Pesditschek stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß geladen und beschlussfähig ist. Er<br />

fragt, ob es Wortmeldungen zur Tagesordnung gibt. Dies ist nicht der Fall. Daraufhin ruft er Punkt 1<br />

der Tagesordnung auf.


I. Öffentliche Sitzung<br />

Punkt 1<br />

Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Regionalverkehr<br />

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.<br />

Punkt 2<br />

Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Bereitstellung von Planungsmitteln für die Modernisierung von Eisenbahnstationen (Arbeitspaket 2)<br />

Vorlage Nr.: 2012/60<br />

Herr Dr. Wolff erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation (s. Anlage 1).<br />

2<br />

Er weist darauf hin, dass DB Station & Service aus eigenen Mitteln nur den gegenwärtigen Zustand<br />

der Stationen erhalten muss. Verbesserungen an Stationen müssen über Drittmittel finanziert werden,<br />

in der Regel über Mittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV), die der Bund mit<br />

der DB abgeschlossen hat oder über den Aufgabenträger. Die derzeit gültige LuFV hat eine Laufzeit<br />

bis Dezember 2013, eine Folgevereinbarung wird verhandelt. Die Maßnahmen des in der Vorlage<br />

angesprochenen Arbeitspaketes 2 sollen voraussichtlich u.a. über die Folgevereinbarung finanziert<br />

werden.<br />

Zum Schluss erläutert er die in der TSI PRM (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich<br />

„eingeschränkt mobiler Personen“) festgelegten Vorschriften zur Spaltüberbrückung zwischen<br />

Fahrzeug und Bahnsteig, s. hierzu S. 5 - 9 der Anlage 1).<br />

Herr Schubert bemängelt, dass in der Auflistung der Bahnhöfe in der Vorlage der Bahnhof Fallersleben<br />

nicht genannt ist. Am Bahnhof Fallersleben gebe es noch immer keine Fahrstühle. Er sei daher<br />

nicht barrierefrei. Der Einbau von Fahrstühlen sei in den Nahverkehrsplänen 2003 und 2008 vorgesehen.<br />

In Fallersleben gebe es mehr als 1000 Ein- und Aussteiger täglich.<br />

Außerdem möchte er wissen, ob es mit den vorgesehenen Schiebetritten bereits Erfahrungen in anderen<br />

Regionen gibt, insbesondere was die Wartungsintensität und die Zusatzkosten betrifft.<br />

Herr Dr. Wolff antwortet, dass bei der Nordwestbahn (Netz Regio S-Bahn-Bremen) bereits seit Dezember<br />

2010 Fahrzeuge mit Schiebtritten eingesetzt werden. Dort gebe es keine Probleme.<br />

Die Aufzüge im Bahnhof Fallersleben seien im „Infrastrukturbeschleunigungsprogramm Niedersachsen“<br />

des Bundesverkehrsministeriums aufgeführt. DB Station & Service sei dabei, diese zu planen<br />

und will sie über dieses Programm auch finanzieren, d.h. eine Aufnahme in die Vorlage erübrige sich.<br />

Über den Termin werde sich die Verwaltung bei DB Station & Service erkundigen.<br />

Protokollnotiz:<br />

Die DB Station&Service bestätigt, dass der Einbau der Aufzüge am Bahnhof Fallersleben im 'Infrastrukturbeschleunigungsprogramm<br />

Niedersachsen' aufgenommen wurde. Derzeit laufen bereits die<br />

Planungen und der ‚Antrag auf Baufreigabe aus finanzieller Hinsicht‘ wurde beim Eisenbahn Bundesamt<br />

gestellt. Sollte die finanzielle Freigabe vom Eisenbahn Bundesamt erfolgen, ist die Realisierung<br />

bis Ende 2013 vorgesehen.


Frau Wockenfuß fragt, ob Schiebetritte und Überfahrhilfen an jeder Tür vorhanden sein werden. Zur<br />

Zeit sei bei den vorhandenen Zügen der barrierefreie Einstieg nur an einer Tür möglich. Außerdem<br />

stellt sie fest, dass im Arbeitspaket 3 der Bahnhof Isenbüttel fehlt.<br />

Herr Dr. Wolff bestätigt, dass Schiebetritte und Spaltüberbrückungen an jeder Tür vorhanden sein<br />

werden.<br />

Der Bau des Bahnhofs Isenbüttel soll in einer weiteren Phase geprüft werden. Diese Phase sei noch<br />

nicht eingeleitet worden. .<br />

3<br />

Herr Grziwa fragt, inwieweit der ZGB darauf Einfluss hat, dass auch der Zugang <strong>zum</strong> Bahnsteig z. B.<br />

durch den Bau von Aufzügen zeitgleich mit dem Umbau der Bahnsteige barrierefrei gestaltet wird. Um<br />

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Nutzung der Bahn zu ermöglichen, sei ein barrierefreier<br />

Zugang vom Bahnhofvorplatz bis <strong>zum</strong> Zug erforderlich.<br />

Herr Dr. Wolff erläutert, dass für den Zugang aus dem öffentlichen Raum <strong>zum</strong> Bahnsteig die Kommune<br />

in Verbindung mit DB Station & Service zuständig ist. Für den Zugang vom Bahnsteig in den Zug<br />

sei das Eisenbahnverkehrsunternehmen (im Zusammenspiel mit der Bestellung durch den SPNV-<br />

Aufgabenträger) und die DB Station & Service zuständig. Die DB Station & Service halte dabei allerdings<br />

nur den vorhandenen Bahnsteig instand. Alles, was darüber hinausgehe – hierzu gehöre auch<br />

die Erhöhung eines Bahnsteiges – müsse über Dritte finanziert werden. Dies könne entweder der<br />

Bund über die LuFV, das Land oder der Aufgabenträger aus anderen Mitteln sein.<br />

Herr Rössig fragt, ob es richtig ist, dass die Planungen von DB Station & Service beauftragt und vom<br />

ZGB bezuschusst werden. Nach seiner Erinnerung habe im Arbeitspaket 1 der ZGB selbst die Leistungen<br />

beauftragt.<br />

Herr Dr. Wolff erläutert, dass im Arbeitspaket 1 bis auf den Bahnhof Wolfsburg alle Stationen durch<br />

DB Station & Service bzw. DB Netz geplant werden. Für alle Maßnahmen in den Arbeitspaketen 2 und<br />

3 werde DB Station & Service die Planungen beauftragen.<br />

Herr Rössig merkt weiterhin an, dass unter Punkt 8 der Begründung der Vorlage relativ vage beschrieben<br />

sei, dass die vom ZGB übernommen Planungskosten später anteilig von DB Station & Service<br />

übernommen werden sollen. Er stellt den Antrag, diesen Tatbestand in den Beschlussvorschlag<br />

unter Punkt 1 mit aufzunehmen.<br />

Formulierungsvorschlag:<br />

Mit Blick auf Punkt 8 der Begründung wird die Verwaltung aufgefordert, gegenüber der DB AG bereits<br />

in der Planungsvereinbarung entsprechende Finanzierungszusagen einzufordern.<br />

Herr Dreß hat eine Frage zu den Baumaßnahmen am Bahnhof Vienenburg. Hier sollen bis 2015 Aufzüge<br />

eingebaut werden. Er fragt, ob dieser Termin konkretisiert werden kann und ob auch ein früherer<br />

Einbau der Aufzüge möglich ist.<br />

Herr Dr. Wolff antwortet, dass der Bahnhof Vienenburg Bestandteil des Programms „Niedersachsen<br />

ist am Zug II“ ist. Zu diesem Programm gehören insgesamt 38 Stationen in Niedersachsen, die von<br />

DB Station & Service beplant werden. Die Realisierung der Maßnahmen sei gestaffelt. Vienenburg soll<br />

nach derzeitiger Planung Ende 2014 fertig sein. Der Zeitplan sei nicht mehr veränderbar.<br />

Herr Pesditschek ergänzt, dass nicht der ZGB baut, sondern DB Station & Service. Der ZGB sei daher<br />

nicht der richtige Ansprechpartner.


4<br />

Dann kommt er noch einmal auf den Änderungsantrag von Herrn Rössig zurück. Er fragt Herrn Brandes,<br />

ob die von Herrn Rössig gewünschte Ergänzung über das hinausgeht, was die Verwaltung ohnehin<br />

geplant hat.<br />

Herr Brandes erklärt, dass der berechtigte Wunsch der Politik von der Verwaltung aufgenommen wird.<br />

Er gibt aber zu bedenken, dass Verhandlungen immer zweiseitig sind und die Forderung kein Junktim<br />

sein könne. Man werde sich aber für eine anteilige Übernahme der Kosten durch die DB AG einsetzen.<br />

Die Ergänzung des Beschlussvorschlags könne nicht schaden.<br />

Herr Prof. Dr. Müller befürwortet den Änderungsvorschlag.<br />

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bittet Herr Pesditschek um Abstimmung über den Änderungsantrag<br />

von Herrn Rössig. Redaktionelle Änderungen des Beschlusstextes durch die Verwaltung<br />

können noch vorgenommen werden. Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen. Anschließend<br />

bittet Herr Pesditschek um Abstimmung über die so geänderte Vorlage. Die Vorlage wird einstimmig<br />

angenommen.<br />

Punkt 3<br />

ÖPNV-Finanzierung im Großraum <strong>Braunschweig</strong><br />

Vorlage Nr.: 2012/61<br />

Herr Kloß erläutert die Vorlage. Er geht näher auf die Präambel der Refinanzierungsverträge ein. In<br />

dieser werden Vorgaben für die Verhandlungen der Verwaltung mit den Verbandsgliedern gemacht.<br />

Um diese Vorgaben zu erfüllen, wurde eine Arbeitsgruppe aus Verwaltungsmitarbeitern der Verbandsglieder<br />

und des ZGB gebildet. In einer Reihe von Gesprächen wurde der Untersuchungsauftrag<br />

abgestimmt und die Auswahl des Beratungsunternehmens einvernehmlich durchgeführt. Es wurden<br />

Modelle erarbeitet, um den Auftrag der Präambel zu erfüllen. Es habe sich aber keines der Modelle<br />

als konsensfähig erwiesen. Mithin konnte der Auftrag der Präambel, eine konsensfähige Finanzierungsregelung<br />

zu finden, bisher nicht erfüllt werden. Es bestand die Gefahr, dass die Allgemeine Vorschrift<br />

aus diesem Grund gekündigt werden müsste. Diese Gefahr sei nun abgewendet, da es ein<br />

klares Signal gebe, dass die Laufzeit der Refinanzierungsverträge bis Ende 2014 verlängert werden<br />

kann.<br />

Die als Anlage der Vorlage beigefügte Zielvereinbarung konkretisiert die Vorgaben der bisherigen<br />

Präambel über das weitere Vorgehen. Hervorzuheben sei dabei ein geplanter Workshop mit den Verwaltungsspitzen<br />

und den politischen Vertretern der Verbandsglieder und des <strong>Zweckverband</strong>es, um<br />

einvernehmlich zu einer Lösung zu kommen.<br />

Falls die Zustimmung zu der Vorlage gegeben wird, sollen Nachträge zu den Refinanzierungsverträgen<br />

mit den Verbandsgliedern vereinbart werden, in denen die Verlängerung der Laufzeit bis Ende<br />

2014 und die Vereinbarung der Zielvereinbarung geregelt ist.<br />

Herr Pesditschek merkt an, dass der Anstoß für die Kündigung des Verbundtarifs ausgerechnet von<br />

Gebietskörperschaften gekommen ist, die am meisten vom Verbundtarif profitieren, während diejenigen<br />

Gebietskörperschaften, die am meisten in den Verbundtarif investieren, am zufriedensten zu sein<br />

schienen.<br />

Er bezweifelt, dass allein durch Formulierung einer Präambel eine konsensfähige Lösung erreichbar<br />

ist. Durch den heutigen Beschluss werde lediglich der Verbundtarif für ein weiteres Jahr gesichert. Er


5<br />

gibt ausdrücklich zu Protokoll, dass keine der vorgesehenen Maßnahmen allein schon deswegen im<br />

Konsens und durch den ZGB beschlossen ist, weil sie in der Präambel steht. Ein Bespiel sei der unter<br />

Punkt 3 genannte Unterpunkt „Verbesserung der Preis-Leistungs-Gerechtigkeit“. Darunter verstünden<br />

die Gutachter wohl einen entfernungsabhängigen Tarif. Darüber, ob dies für einen Verkehrsverbund<br />

sinnvoll ist und ob dies wirklich gerecht ist, gebe es unterschiedliche Auffassungen.<br />

Er bekräftigt, dass die Verkehrsbedienung im Verbandsgebiet auch weiterhin eng mit den Gebietskörperschaften<br />

abgestimmt werden muss. Diese müssten die Verkehrsbedienung in ihrem Bereich mit<br />

verantworten und müssten deswegen auch Einfluss haben.<br />

Er möchte im Protokoll festgehalten wissen, dass durch die Zustimmung zur Vorlage noch kein einziger<br />

Punkt der Zielvereinbarung als beschlossen gelten kann.<br />

Herr Prof. Dr. Müller stimmt Herrn Pesditschek zu. Es sei notwendig, für die Gespräche mehr Transparenz<br />

herzustellen. Nur durch transparente Kostenstrukturen könne die Einsicht auf der einen oder<br />

anderen Seite wachsen. Dies sei bisher nicht ausreichend gegeben gewesen, sodass bei einigen der<br />

Eindruck entstanden sei, sie würden übervorteilt.<br />

Herr Kloß weist darauf hin, dass im Arbeitskreis mit den Verbandsgliedern alle Aufwendungen der<br />

Verbandsglieder für den ÖPNN inkl. Schülerbeförderung komplett erfasst und dargestellt wurden. Die<br />

Transparenz wurde in diesem Punkt also hergestellt. In dem geplanten Workshop könnte dies noch<br />

aber noch weiter verdeutlicht werden.<br />

Herr Pesditschek ist der Ansicht, dass erst dann hinreichende Transparenz hergestellt ist, wenn alle<br />

Beteiligten dieser Aussage zustimmen. Solange dies nicht der Fall sei, müsste die Transparenz noch<br />

gesteigert werden.<br />

Herr Schubert stellt fest, dass für ihn keine Transparenz hinsichtlich der Einnahmensituation der einzelnen<br />

Busunternehmen hergestellt sei. Er ist wie Herr Pesditschek der Ansicht, dass die Vorschläge<br />

der Berater für Wolfsburg als Stadt nicht gelten können. Man sei nicht bereit, Kompromisse einzugehen,<br />

die den gesamten ÖPNV zerschlagen würden. ÖPNV müsse bezahlbar bleiben. Von Helmstedt<br />

nach Wolfsburg betrage der Tagespreis heute schon 10 €. Nach dem neuen Konzept würden es 14 –<br />

15 € sein. Bei diesen Fahrpreisen würden Fahrgäste verloren gehen. Das sei das Gegenteil von dem,<br />

was man erreichen wolle. Der ÖPNV sei öffentliche Daseinsvorsorge und könne nicht nur wirtschaftlich<br />

betrachtet werden. Es müsse geprüft werde, wer wo aus dem „Geldtopf“ Mittel abzieht. Außerdem<br />

müsse überlegt werden, ob es sinnvoll ist, dass 13 Verkehrsgesellschaften – jeweils mit einem Overhead<br />

- im Verbandsgebiet tätig sind.<br />

Herr Brandes sieht nach den Wortbeiträgen die Notwendigkeit, auch im Kreis der Verbandspolitik das<br />

Thema noch einmal aufzubereiten, um die gewünschte Transparenz und ein Verständnis für die Finanzierungszusammenhänge<br />

herzustellen. Er gibt Herrn Schubert recht, dass die Strukturen auch<br />

wegen der vielen Verkehrsunternehmen unübersichtlich sind. Die unterschiedlichen Finanzbeziehungen<br />

seien nicht so einfach zu erfassen.<br />

Er stellt aber auch fest, dass man mit der Allgemeinen Vorschrift der erste Aufgabenträger sei, der<br />

über eine beihilfekonforme Regelung verfüge. Diese Regelung habe für die kommunale Seite ein neuerdings<br />

sehr hohes Maß an Transparenz hervorgebracht. Durch die Allgemeine Vorschrift konnten die<br />

Verkehrsunternehmen verpflichtet werden, im Gegenzug zu ihren Zahlungsansprüchen ihre Bücher<br />

weitgehend offenzulegen. Die Strukturen der Verkehrsunternehmen und auf kommunaler Seite, sowie<br />

die unterschiedlichen Finanzbeziehungen könnten nicht ohne weiteres geändert werden und sie seien<br />

nach seiner Einschätzung teilweise auch als gesetzt anzusehen.


6<br />

Herr Lestin spricht noch einmal den Punkt „Verbesserung Preis-Leistungs-Gerechtigkeit“ an. Hiermit<br />

könnten auch neue Kundenschichten erschlossen werden. Wenn z. B. für einen Weg von 2 km <strong>zum</strong><br />

Einkaufen und wieder zurück zwei Fahrkarten gekauft werden müssten, sei evtl. der Preis für die Busfahrt<br />

höher als der Preis der gekauften Waren. Es werde also ein Kurzstrecken- bzw. ein Zeittarif benötigt,<br />

und zwar auch auf dem Lande.<br />

Herr Pesditschek stellt klar, dass er sich nicht <strong>zum</strong> Kurzstreckentarif, sondern <strong>zum</strong> Proportionaltarif<br />

geäußert habe. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bittet Herr Pesditschek um Abstimmung.<br />

Die Vorlage wird einstimmig angenommen.<br />

Punkt 4<br />

Anträge<br />

15-Euro-Sozialticket für Bus und Bahn im <strong>Braunschweig</strong>er Land<br />

- Antrag der Gruppe DIE LINKE/PIRATEN –<br />

Herr Volkmann stellt klar, dass der Antrag nur durch DIE LINKE gestellt wird und nicht durch die<br />

Gruppe DIE LINKE/PIRATEN. Anschließend erläutert er den Antrag.<br />

Herr Ducke begrüßt im Namen der Fraktion der Grünen den Antrag. Man könne dem Antrag in der<br />

jetzigen Fassung jedoch nicht zustimmen, da das Mengengerüst nicht beziffert sei. Er schlage daher<br />

vor, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, um ein Mengengerüst zu erhalten, über das man<br />

dann entscheiden könne.<br />

Herr Pesditschek stellt fest, dass dann der Antrag in der vorliegenden Form zunächst abgelehnt werden<br />

müsste und statt dessen ein neuer Antrag, in dem die Verwaltung beauftragt wird, die Möglichkeiten<br />

für die Einführung eines Sozialtickets zu prüfen, gestellt werden muss. Dies entspräche auch der<br />

Haltung der SPD-Fraktion.<br />

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bittet Herr Pesditschek um Abstimmung über den Antrag<br />

der Linken. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.<br />

Anschließend bittet Herr Pesditschek die Verbandsverwaltung, die Möglichkeiten für die Einführung<br />

eines Sozialtickets zu prüfen.<br />

Punkt 5<br />

Anfragen<br />

5.1<br />

Zukunft der Eisenbahnstrecke <strong>Braunschweig</strong> – Schöppenstedt – Schöningen<br />

- Anfrage der Gruppe DIE LINKE/PIRATEN -<br />

Auf eine Begründung der Anfrage wird verzichtet.<br />

Herr Brandes beantwortet die Anfrage, s. Anlage 2<br />

5.2<br />

Weiterführung der durchgehenden Eisenbahnverbindung Halle – Nordharz – Hannover<br />

- Anfrage der Gruppe DIE LINKE/PIRATEN -


7<br />

Herr Volkmann teilt mit, dass eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung vorliegt (s. Anlage<br />

3). Die Antworten seien nachvollziehbar. Er sei daraufhin zu dem Schluss gekommen, dass durch die<br />

geplante Linienführung das Angebot insgesamt verbessert wird.<br />

Punkt 6<br />

Mitteilungen<br />

Da keine Mitteilungen vorliegen, schließt Herr Pesditschek um 16:50 Uhr den öffentlichen Teil der<br />

Sitzung. Nachdem die Gäste den Raum verlassen haben, eröffnet Herr Pesditschek den nicht öffentlichen<br />

Teil der Sitzung.<br />

Protokollnotiz:<br />

Die Anlagen liegen nur in elektronischer Form im Sitzungsinformationssystem<br />

(www.zgb.de/sitzungsinfo) vor.


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Bereitstellung von Planungsmitteln für die Modernisierung<br />

von Eisenbahnstationen (Arbeitspaket 2)


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Modernisierung von Stationen<br />

Übersicht über Stationen im<br />

Arbeitspaket 1 (Umsetzung bis 2014/2015)<br />

Für die Umsetzung des<br />

„Regionalbahnkonzeptes 2014+“<br />

betrieblich notwendig<br />

Arbeitspaket 2 (Umsetzung geplant ab 2016)<br />

Modernisierung von Stationen<br />

- akut erneuerungsbedürftig<br />

- hohe Fahrgastzahlen<br />

- Bedeutung als Verknüpfungspunkt<br />

Arbeitspaket 3 (Umsetzung geplant ab 2016)<br />

Modernisierung weiterer vorhandener und<br />

Realisierung vorrangig zu prüfender<br />

neuer Stationen<br />

2<br />

www.zgb.de


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Modernisierung von Stationen<br />

Schrittweise Umsetzung:<br />

- Bis zur Inbetriebnahme des „Regionalbahnkonzeptes 2014+“ in den<br />

3<br />

Jahren 2014/2015 werden nicht alle Bahnsteige in den Netzen<br />

DINSO und ENNO einen barrierefreien Zugang ermöglichen<br />

- Durch die Modernisierung der Stationen der Pakete 2 und 3 sollen<br />

die Stationen ab 2016 schrittweise barrierefrei werden<br />

www.zgb.de


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Modernisierung von Stationen<br />

Arbeitspaket 2, Stationen im ENNO:<br />

Stationen mit geplanter Bahnsteighöhe 76cm<br />

vorhandene Bahnsteighöhe beträgt 38cm<br />

Strecke Hannover – Wolfsburg<br />

- Immensen-Arpke (RH), 2 Bahnsteige<br />

- Meinersen, (ZGB) 2 Bahnsteige<br />

- Gifhorn, (ZGB)1 Bahnsteig<br />

Stecke Hildesheim – Wolfsburg<br />

- Hoheneggelsen (LNVG), 2 Bahnsteige<br />

- Woltwiesche (ZGB), 1 Bahnsteig<br />

- Lengede-Broistedt (ZGB), 2 Bahnsteig<br />

4<br />

www.zgb.de


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Modernisierung von Stationen<br />

Spaltüberbrückung und Schiebetritte (1):<br />

- TSI-PRM legt verbindlich fest:<br />

5<br />

Spalt zwischen Bahnsteig und Fahrzeug insbesondere in Gleisbögen<br />

ist zu schließen<br />

- Technische Hilfsmittel: Spaltüberbrückung und Schiebetritt<br />

- Spaltüberbrückung verschließt Spalt zwischen Türschwelle und<br />

Bahnsteig und ermöglicht überfahrbare Zuwegung<br />

- Schiebetritte bieten unabhängig von der Bahnsteighöhe einen<br />

Durchtrittschutz in das Gleisbett und ermöglichen zusätzlich den<br />

Einstieg von niedrigen Bahnsteigen in ein 80cm hohes Fahrzeug<br />

www.zgb.de


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Modernisierung von Stationen<br />

Spaltüberbrückung und Schiebetritte (2):<br />

- Die Anwendung einer der beiden Lösungen ist für jedes Neufahrzeug<br />

6<br />

verbindlich vorgegeben (Standard)<br />

- Die Anwendung beider Systeme bietet den Vorteil, dass ein breites<br />

Spektrum an vorhandenen nicht einheitlichen Einstiegssituationen<br />

abgedeckt wird und bei Bedarf auch andere Bahnsteige (z. B. im<br />

Bereich <strong>Braunschweig</strong> Hbf) angefahren werden können<br />

- Spaltüberbrückung und Schiebetritte sind daher fester Bestand der<br />

Fahrzeugangebote und Instandhaltungskosten der ENNO-Fahrzeuge<br />

und sind nicht separat ausgewiesen<br />

www.zgb.de


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Modernisierung von Stationen<br />

Bahnsteigsituationen (Einstiegshöhe 800mm):<br />

7<br />

www.zgb.de


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Modernisierung von Stationen<br />

Beispiel Spaltüberbrückung<br />

8<br />

www.zgb.de


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Modernisierung von Stationen<br />

Beispiel Schiebetritt<br />

9<br />

www.zgb.de


Regionalbahnkonzept 2014+<br />

Bereitstellung von Planungsmitteln für die Modernisierung<br />

von Eisenbahnstationen (Arbeitspaket 2)


<strong>Zweckverband</strong> Großraum <strong>Braunschweig</strong> 27.09.2012<br />

Abteilung Nahverkehr<br />

Anfragen der Gruppe Die Linke/Die Piraten im ZGB vom 15.09.2012<br />

Zukunft der Eisenbahnstrecke <strong>Braunschweig</strong> – Schöppenstedt – Schöningen<br />

1. Die Bahnstrecke <strong>Braunschweig</strong> – Schöppenstedt – Schöningen wird durch Beschluss<br />

des ZGB weitere 5 Jahre erhalten bleiben.<br />

Die Laufzeit des Infrastruktursicherungsvertrages beträgt 5 Jahre und der Vertrag<br />

kann sich um weitere 5 Jahre verlängern, wenn er nicht zuvor fristgerecht gekündigt<br />

wurde. Während der regulären Laufzeit des Vertrages kann der Vertrag ohne Frist<br />

gekündigt werden, wenn Einigkeit über die Entwidmung der Strecke besteht. Der Vertrag<br />

verliert seine Gültigkeit ebenfalls mit Reaktivierung der Strecke. Die DB Netz AG<br />

wird dem ZGB die für die Erhaltung der Trasse anfallenden Kosten in Rechnung stellen.<br />

Die Verbandsverwaltung wird die erforderlichen Haushaltsmittel dafür einstellen<br />

und dies im Rahmen der laufenden Haushaltsaufstellung zur Beschlussfassung vorlegen.<br />

2. Vor der Teilung Deutschlands existierte eine Bahnstecke <strong>Braunschweig</strong> –<br />

Schöppenstedt – Wernigerode. Zwischen den noch existierenden Strecken<br />

Schöppenstedt – Schöningen und Halberstadt – Oschersleben fehlen ca. 25 km Gleise<br />

durchs Große Bruch.<br />

Früher gab es die Strecken Schöppenstedt – Jerxheim – Oschersleben und Börßum<br />

– Jerxheim – Schöningen. Die Streckenteile sind weitgehend stillgelegt, entwidmet<br />

und zurückgebaut. Welche noch vorhandenen Streckenteile verbunden werden könnten<br />

und welche Entfernungen zu überwinden sind, kann von der Verbandsverwaltung<br />

nicht beurteilt werden.<br />

3. Wird mit Eröffnung des Speeremuseums in Schöningen der Bahnverkehr auf der<br />

Strecke <strong>Braunschweig</strong> – Schöppenstedt – Schöningen wieder eröffnet?<br />

Mit der Eröffnung des Speeremuseums (Paläon) ist keine Wiederaufnahme des<br />

Bahnverkehrs zwischen Schöppenstedt und Schöningen und die zusätzlich erforderliche<br />

Einrichtung einer zur Anbindung des Paläon notwendigen Zubringerbuslinie vom<br />

Bahnhof Schöningen <strong>zum</strong> Paläon vorgesehen. Eine Wiederaufnahme des SPNV ist<br />

im Rahmen des „Regionalbahnkonzeptes 2014+“ nicht vorgesehen und für den Betrieb<br />

stehen keine Finanzmittel zur Verfügung.<br />

Für die ÖPNV-Anbindung des Paläon hat die Verbandsverwaltung eine Busverbindung<br />

geplant, die auf dem vorhandenen Bussystem, das mit dem Eisenbahnverkehr<br />

in Schöppenstedt und Helmstedt verknüpft ist, aufbaut. Diese Lösung wurde den betreffenden<br />

kommunalen Vertretern des Landkreises Helmstedt und der Stadt Schöningen<br />

vorgestellt. Eine Finanzierung und Umsetzung ist derzeit nicht absehbar. Sie<br />

kann nach Auffassung der Verbandsverwaltung nicht vom ZGB übernommen werden.


<strong>Zweckverband</strong> Großraum <strong>Braunschweig</strong> 27.09.2012<br />

Abteilung Nahverkehr<br />

4. Können die Eisenbahnfreunde e. V. eine Lizenz für eine Museumsbahn auf den Streckenabschnitten<br />

<strong>Braunschweig</strong> – Schöningen erhalten?<br />

Der <strong>Zweckverband</strong> Großraum <strong>Braunschweig</strong> ist Aufgabenträger für den ÖPNV in seinem<br />

Verbandsgebiet und beauftragt in dieser Funktion Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

mit der Erbringung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr<br />

(SPNV). Für die Eisenbahnstrecken ist die DB Netz AG zuständig, bei der sich potenzielle<br />

Betreiber erkundigen können.<br />

5. Plant der ZGB mit dem BfS Gespräche zu führen, über den Abtransport des Atommülls<br />

aus der Asse?<br />

Nein. Der ZGB ist für diese Frage nicht zuständig.<br />

6. Wie soll der Gütertransport im Zusammenhang mit der Rückholung des Assemülls erfolgen?<br />

Auf welchen Strecken wird gefahren?<br />

Wohin soll der Atommüll transportiert werden?<br />

Werden die bestehenden Bahnstrecken dafür genutzt werden?<br />

Der ZGB ist für diese Fragen nicht zuständig.<br />

7. Kann nach einem eventuellen Lückenschluss der ehemaligen Bahnstrecke<br />

Schöppenstedt – Oschersleben diese Strecke für den Abtransport des Assemülls sowie<br />

für den Tourismusverkehr genutzt werden?<br />

Der ZGB ist für diese Fragen nicht zuständig.


<strong>Zweckverband</strong> Großraum <strong>Braunschweig</strong> 27.09.2012<br />

Abteilung Nahverkehr<br />

Weiterführung der durchgehenden Eisenbahnverbindung Halle – Nordharz –<br />

Hannover<br />

1. Vor 11 Jahren wurde die schnelle Regionalexpressverbindung zwischen Halle –<br />

Nordharz – Hannover eingerichtet. Jetzt soll die durchgehende Verbindung im Dezember<br />

2014 durch die LNVG eingestellt werden und wahrscheinlich ein Jahr später<br />

komplett.<br />

2. Kann der ZGB auf die LNVG einwirken, damit diese Verbindung in Zukunft nicht in<br />

Goslar unterbrochen wird, die Reisenden nicht umsteigen müssen, sondern die<br />

durchgehende Verbindung erhalten bleibt?<br />

3. Werden seitens des ZGB nach der teilweisen bzw. der vollständigen Schließung der<br />

Strecke Halle – Hannover Auswirkungen auf den regionalen Personenverkehr im Zuständigkeitsbereich<br />

des ZGB erwartet?<br />

Im Ergebnis der Abstimmungen der Niedersächsischen SPNV-Aufgabenträger Landesnahverkehrsgesellschaft<br />

Niedersachsen mbh (LNVG), Region Hannover (RH) und <strong>Zweckverband</strong><br />

Großraum <strong>Braunschweig</strong> (ZGB) sowie der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH<br />

(NASA) soll ab Dezember 2014 die heutige Linie des Neigetechnikzuges Halle – Nordharz –<br />

Hannover aufgeteilt werden in eine Linie Hannover – Goslar – Bad Harzburg und eine Linie<br />

Goslar – Vienenburg – Halberstadt – Halle. Im Bahnhof Goslar werden die beiden Linien mit<br />

kurzen Umsteigezeiten miteinander verbunden.<br />

Auf der Relation Hannover – Goslar – Bad Harzburg wird ein Stundentakt mit neuen Fahrzeugen<br />

aus dem LNVG-Fahrzeugpool eingerichtet. Diese Veränderungen sind Bestandteil<br />

des „SPNV-Konzeptes 2013+“ der LNVG bzw. des „Regionalbahnkonzeptes 2014+“ des<br />

ZGB.<br />

Mit dem neuen Betriebskonzept wird der heute bestehende 2 x Zweistundentakt zwischen<br />

Hannover und Bad Harzburg mit unterschiedlichem Fahrzeugmaterial, unter anderem mit<br />

den störungsanfälligen unkomfortablen Neigetechnikzügen, durch einen Stundentakt mit<br />

neuen Dieseltriebwagen aus dem Fahrzeugpool der LNVG ersetzt. Aufgrund dieser Veränderungen<br />

wird eine Attraktivitäts- und Fahrgaststeigerung erwartet.<br />

Die stündlichen Verbindungen aus bzw. in Richtung Halberstadt / Halle nach <strong>Braunschweig</strong><br />

mit Umstieg in Vienenburg bleiben erhalten. Die Verbindungen Goslar – <strong>Braunschweig</strong> und<br />

Bad Harzburg – <strong>Braunschweig</strong> werden im Rahmen des „Regionalbahnkonzeptes 2014+“ in<br />

einem ersten Schritt von Montag bis Freitag zu stündlichen Verbindungen aufgewertet, so<br />

dass insgesamt das Angebot im Eisenbahnverkehr im Zuständigkeitsbereich des ZGB attraktiver<br />

wird.<br />

Brandes

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