NL okt - Winkler
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Neue Bestimmungen für die Klimaanlagen-Wartung<br />
Seit 1. August 2008 ist die Chemikalien-Klimaschutz-<br />
Verordnung in Kraft getreten. Sie fordert u.a. im Umfeld des<br />
Klima-Service zusätzliche Nachweise. Denn für die Arbeit mit<br />
fluorierten Treibhausgasen, wie beispielsweise einem<br />
Kältemittel, sind neue Bescheinigungen erforderlich, da der<br />
Maßstab existierender Prüfungen erheblich von dem der neuen<br />
europäischen Standards abweicht.<br />
Die Verordnung 307/2008 dient der Ergänzung und notwendigen<br />
Konkretisierung der EG-Verordnung 842/2006 über bestimmte<br />
fluorierte Treibhausgase sowie der Umsetzung der<br />
europäischen Regelungsaufträge.<br />
Festgelegt werden durch die Verordnung insbesondere:<br />
Dichtheitsanforderungen (Grenzwerte) für ortsfeste Anlagen<br />
Prüfpflichten für mobile Einrichtungen<br />
Rücknahme- und Rückgewinnungsvorschriften<br />
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften und<br />
Kennzeichnungsregeln.<br />
Chemikalien-Klimaschutz-<br />
Verordnung<br />
Besonders wichtig: Der Sachkundenachweis<br />
Von besonderer Bedeutung sind die neuen Sachkundeanforderungen für Personal und Betrieb beim<br />
Umgang mit fluorierten Treibhausgasen wie beispielsweise bei einem Klima-Service. Bei fehlendem<br />
neuem Sachkundenachweis bzw. Verstößen gegen die neuen Pflichten können hohe Bußgelder fällig<br />
werden.<br />
Ab 2010 bietet winkler deshalb Klima-Servicelehrgänge mit Sachkundeprüfungen nach dem neuen<br />
EG-Standard an.<br />
Die entsprechenden Termine finden Sie im winkler Schulungskalender 2010, der im Dezember 2009<br />
erscheinen wird.<br />
Weitere Fragen dazu beantwortet Ihnen Ihr winkler Fachberater.<br />
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