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Vertrag Verteilungsgerechtigkeit - Austauschgerechtigkeit

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Die zwei Personen (a, b) zugewiesenen Anteile<br />

(c, d) verhalten sich zueinander wie der jeweilige<br />

„Wert“ der beiden Personen<br />

a : b = c : d (kürzester regionaler HVM)<br />

◦ a = Nephrologe, b = Psychotherapeut<br />

◦ c = Honoraranteil des a, d = Honoraranteil des b<br />

Kurzformel: Ungleiches ist ungleich zu behandeln<br />

(„jedem das Seine“)<br />

Problem: Worin besteht der ggf. unterscheidbare<br />

„Wert“ von a und b = Verteilungskriterien?<br />

◦ Die gerechte Verteilung von Honorar muss auch das<br />

angemessene Verhältnis zur Leistung berücksichtigen,<br />

◦ dann Sicherstellungsbedürfnisse, Mengenbegrenzung etc.<br />

=> Sozialrechtliches Mischkonzept:<br />

„Ausgleichende <strong>Verteilungsgerechtigkeit</strong>“<br />

Zu vermeiden: „Besitzstandsgerechtigkeit“

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