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Technische Anschluss- bedingungen (TAB) AVR Energie GmbH ...

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2 Allgemeines<br />

Die technischen <strong>Anschluss</strong><strong>bedingungen</strong> der <strong>AVR</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong> wurden auf Grundlage<br />

des AGFW-Regelwerks, Merkblatt FW 515 erstellt und sind vom Kunden zu beachten.<br />

2.1 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Technische</strong>n <strong>Anschluss</strong><strong>bedingungen</strong> Heizwasser (<strong>TAB</strong>-HW) einschließlich der dazu-<br />

gehörigen Datenblätter gelten für die Planung, den <strong>Anschluss</strong> und den Betrieb neuer Anla-<br />

gen, die an die mit Heizwasser betriebenen Fernwärmenetze der <strong>AVR</strong> <strong>Energie</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

Sinsheim (nachstehend FVU genannt) angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des<br />

zwischen dem <strong>Anschluss</strong>nehmer bzw. Kunden und dem FVU abgeschlossenen <strong>Anschluss</strong>-<br />

und Versorgungsvertrages.<br />

Sie gelten in der überarbeiteten Form mit Wirkung vom Oktober 2009<br />

Änderungen und Ergänzungen der <strong>TAB</strong>-HW gibt das FVU in geeigneter Weise bekannt.<br />

Sie werden damit Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem <strong>Anschluss</strong>nehmer<br />

bzw. Kunden und dem FVU.<br />

2.2 <strong>Anschluss</strong> an die Fernwärmeversorgung<br />

Die Herstellung eines <strong>Anschluss</strong>es an ein Fernwärmenetz und die spätere Inbetriebnahme<br />

der Anlage sind vom <strong>Anschluss</strong>nehmer bzw. Kunden unter Verwendung der dafür vorgese-<br />

henen Vordrucke zu beantragen. Das FVU kann für die einzelnen Versorgungsgebiete<br />

spezifische Arbeits- und Datenblätter herausgeben.<br />

Der <strong>Anschluss</strong>nehmer bzw. Kunde ist verpflichtet, die anfallenden Arbeiten von einem qua-<br />

lifizierten Fachbetrieb ausführen zu lassen, welcher der Industrie- und Handelskammer zu-<br />

gehörig oder in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen ist. Er veranlasst<br />

den Fachbetrieb, entsprechend den jeweils gültigen <strong>TAB</strong>-HW zu arbeiten und diese vollin-<br />

haltlich zu beachten. Das gleiche gilt auch bei Reparaturen, Ergänzungen und Verände-<br />

rungen an der Anlage oder an Anlagenteilen.<br />

Zweifel über Auslegung und Anwendung sowie Ausnahmen von der <strong>TAB</strong>-HW sind vor Be-<br />

ginn der Arbeiten mit dem FVU zu klären.<br />

2.3 Selbsterbrachte Leistungen und Solaranlagen<br />

Für vom <strong>Anschluss</strong>nehmer selbst erbrachte<br />

Leistungen wird keine Rückvergütung erstattet. Thermische Solaranlagen und Solar-<br />

Warmwasserspeicher mit zwei integrierten Heizschlangen dürfen auch bei einer Versor-<br />

gung mit Fernwärme weiter betrieben werden. Sämtliche Leistungen hierfür sind jedoch in-<br />

klusive des erforderlichen Speichers vom <strong>Anschluss</strong>nehmer selbst zu erbringen.<br />

2.4 Vom Kunden einzureichende Unterlagen<br />

- Antrag zur Herstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses,<br />

- Daten der Hausanlage,<br />

- Antrag zur Inbetriebnahme.<br />

2.5 Wärmebedarf / Wärmeleistung<br />

Die Wärmebedarfsberechnungen und die Ermittlung der Wärmeleistung sind auf Verlangen<br />

dem FVU vorzulegen.<br />

2.6 Wärmebedarf für Raumheizung<br />

Die Berechnung erfolgt nach DIN EN 12831. In besonderen Fällen kann ein Ersatzverfah-<br />

ren angewandt werden.<br />

2.7 Wärmebedarf für Raumluftheizung<br />

Der Wärmebedarf für raumlufttechnische Anlagen ist nach DIN EN 12831 zu ermitteln.<br />

2.8 Wärmebedarf für Trinkwassererwärmung<br />

Der Wärmebedarf für die Trinkwassererwärmung in Wohngebäuden wird nach DIN 4708<br />

ermittelt. In besonderen Fällen kann ein Ersatzverfahren angewandt werden.<br />

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