Geschäftsbericht 2010 - Advaltech
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sichtlich einer Abgangsentschädigung und keine<br />
langen Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen<br />
liegen bei sechs bis zwölf Monaten.<br />
Weitere Einzelheiten zu Entschädigungen und Beteiligungen<br />
der Organmitglieder sind gemäß Art.<br />
663bbis OR im Anhang zur Jahresrechnung der Adval<br />
Tech Holding AG auf den Seiten 93 bis 95 des<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong>es aufgeführt.<br />
Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />
Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als<br />
Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen,<br />
falls sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien<br />
im eigenen Namen und für eigene Rechnung<br />
erworben zu haben. Gemäß Artikel 6 der Statuten<br />
der Adval Tech Holding AG vom 6. Mai <strong>2010</strong> wird<br />
kein Erwerber von Aktien für mehr als 5% des im<br />
Handelsregister eingetragenen Namenaktienkapitals<br />
mit Stimmrecht eingetragen. Art. 685d Abs. 3 OR<br />
bleibt vorbehalten. Personengruppen, die untereinander<br />
verbunden sind und zur Umgehung der Eintragsbeschränkung<br />
koordiniert vorgehen, werden als<br />
ein Erwerber betrachtet. Der Verwaltungsrat kann<br />
Ausnahmen bewilligen. 2006 hat der Verwaltungsrat<br />
eine Ausnahme zugunsten der Artemis Beteiligungen<br />
II AG gewährt. Sie hat die Beteiligung im<br />
zweiten Semester 2005 von der Franke Holding<br />
AG übernommen. Der Kreis der wirtschaftlich Berechtigten<br />
blieb durch diese Transaktion gleich. Am<br />
30. Januar 2007 hat der Verwaltungsrat eine Ausnahme<br />
zugunsten von Willy Michel bewilligt. Diese<br />
wurde im Hinblick auf eine Kooperation gewährt.<br />
Die Stimmrechtsbeschränkung gilt zudem nicht für<br />
Aktionäre, die bei Erlass der Statutenbestimmungen<br />
betreffend Stimmrechtsbeschränkung mit einem Bestand<br />
an Namenaktien eingetragen waren, der mehr<br />
als 5% aller Aktienstimmen verkörperte (Rudolf<br />
Styner bzw. seit 11. November <strong>2010</strong> Erben Rudolf<br />
Styner, Hansruedi Bienz, Einfache Gesellschaft Dreier).<br />
Die gewährten Ausnahmen wurden im Nachgang<br />
zur Kapitalerhöhung vom Mai 2008 durch den Verwaltungsrat<br />
bis auf weiteres bestätigt. Für die Aufhebung<br />
der Stimmrechtsbeschränkung ist ein Beschluss der<br />
Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel<br />
42 adval tech <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
der vertretenen Stimmen auf sich vereinigt, erforderlich.<br />
Fiduziarische Eintragungen im Aktienregister<br />
sind nur ohne Stimmrecht möglich. Die Statuten der<br />
Adval Tech Holding AG bezüglich Quoren entsprechen<br />
den gesetzlichen Vorschriften (Art. 704 OR).<br />
Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt<br />
durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt,<br />
spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung.<br />
Zudem können im Aktienbuch eingetragene<br />
Aktionäre auch schriftlich eingeladen werden.<br />
Aktionäre, die Aktien im Nennwert von mindestens<br />
1 Mio. CHF vertreten, können die Traktandierung<br />
eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Dieser<br />
Antrag muss bis 45 Tage vor der Generalversammlung<br />
unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes<br />
und des genauen Antrages beim Verwaltungsrat<br />
anbegehrt werden. Es bestehen keine vom schweizerischen<br />
Obligationenrecht abweichenden Regelungen<br />
bezüglich der Einberufung einer Generalversammlung.<br />
Aktionäre, die mindestens 14 Tage<br />
vor der Generalversammlung im Aktienregister mit<br />
Stimmrecht eingetragen werden, sind an der Versammlung<br />
stimmberechtigt.<br />
Aktionäre, die Aktien vor der Generalversammlung<br />
veräußert haben, sind für den verkauften Bestand<br />
nicht stimmberechtigt. Die statutarischen Regeln<br />
zur Teilnahme an der GV entsprechen dem schweizerischen<br />
Obligationenrecht.<br />
Kontrollwechsel und Abwehrmaßnahmen<br />
Die Statuten der Adval Tech Holding AG enthalten<br />
keine Regelung betreffend «opting-out» oder<br />
«opting-up» bei Erreichen des gesetzlichen Schwellenwertes.<br />
Zudem enthalten die Arbeitsverträge der<br />
Organmitglieder keine Kontrollwechselklauseln.<br />
Revisionsstelle<br />
Als Revisionsstelle für die Adval Tech Holding AG<br />
wurde 1991 die PricewaterhouseCoopers AG in<br />
Bern bzw. deren Rechtsvorgängerin Revisuisse Price-waterhouseCoopers<br />
gewählt. Als Revisionsleiter<br />
amtet Hanspeter Gerber (seit <strong>2010</strong>). Die Revisionsstelle<br />
für die Adval Tech Holding AG wird von der