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Geschäftsbericht 2010 - Advaltech

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sichtlich einer Abgangsentschädigung und keine<br />

langen Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen<br />

liegen bei sechs bis zwölf Monaten.<br />

Weitere Einzelheiten zu Entschädigungen und Beteiligungen<br />

der Organmitglieder sind gemäß Art.<br />

663bbis OR im Anhang zur Jahresrechnung der Adval<br />

Tech Holding AG auf den Seiten 93 bis 95 des<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong>es aufgeführt.<br />

Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />

Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als<br />

Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen,<br />

falls sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien<br />

im eigenen Namen und für eigene Rechnung<br />

erworben zu haben. Gemäß Artikel 6 der Statuten<br />

der Adval Tech Holding AG vom 6. Mai <strong>2010</strong> wird<br />

kein Erwerber von Aktien für mehr als 5% des im<br />

Handelsregister eingetragenen Namenaktienkapitals<br />

mit Stimmrecht eingetragen. Art. 685d Abs. 3 OR<br />

bleibt vorbehalten. Personengruppen, die untereinander<br />

verbunden sind und zur Umgehung der Eintragsbeschränkung<br />

koordiniert vorgehen, werden als<br />

ein Erwerber betrachtet. Der Verwaltungsrat kann<br />

Ausnahmen bewilligen. 2006 hat der Verwaltungsrat<br />

eine Ausnahme zugunsten der Artemis Beteiligungen<br />

II AG gewährt. Sie hat die Beteiligung im<br />

zweiten Semester 2005 von der Franke Holding<br />

AG übernommen. Der Kreis der wirtschaftlich Berechtigten<br />

blieb durch diese Transaktion gleich. Am<br />

30. Januar 2007 hat der Verwaltungsrat eine Ausnahme<br />

zugunsten von Willy Michel bewilligt. Diese<br />

wurde im Hinblick auf eine Kooperation gewährt.<br />

Die Stimmrechtsbeschränkung gilt zudem nicht für<br />

Aktionäre, die bei Erlass der Statutenbestimmungen<br />

betreffend Stimmrechtsbeschränkung mit einem Bestand<br />

an Namenaktien eingetragen waren, der mehr<br />

als 5% aller Aktienstimmen verkörperte (Rudolf<br />

Styner bzw. seit 11. November <strong>2010</strong> Erben Rudolf<br />

Styner, Hansruedi Bienz, Einfache Gesellschaft Dreier).<br />

Die gewährten Ausnahmen wurden im Nachgang<br />

zur Kapitalerhöhung vom Mai 2008 durch den Verwaltungsrat<br />

bis auf weiteres bestätigt. Für die Aufhebung<br />

der Stimmrechtsbeschränkung ist ein Beschluss der<br />

Generalversammlung, der mindestens zwei Drittel<br />

42 adval tech <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

der vertretenen Stimmen auf sich vereinigt, erforderlich.<br />

Fiduziarische Eintragungen im Aktienregister<br />

sind nur ohne Stimmrecht möglich. Die Statuten der<br />

Adval Tech Holding AG bezüglich Quoren entsprechen<br />

den gesetzlichen Vorschriften (Art. 704 OR).<br />

Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt<br />

durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt,<br />

spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung.<br />

Zudem können im Aktienbuch eingetragene<br />

Aktionäre auch schriftlich eingeladen werden.<br />

Aktionäre, die Aktien im Nennwert von mindestens<br />

1 Mio. CHF vertreten, können die Traktandierung<br />

eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Dieser<br />

Antrag muss bis 45 Tage vor der Generalversammlung<br />

unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes<br />

und des genauen Antrages beim Verwaltungsrat<br />

anbegehrt werden. Es bestehen keine vom schweizerischen<br />

Obligationenrecht abweichenden Regelungen<br />

bezüglich der Einberufung einer Generalversammlung.<br />

Aktionäre, die mindestens 14 Tage<br />

vor der Generalversammlung im Aktienregister mit<br />

Stimmrecht eingetragen werden, sind an der Versammlung<br />

stimmberechtigt.<br />

Aktionäre, die Aktien vor der Generalversammlung<br />

veräußert haben, sind für den verkauften Bestand<br />

nicht stimmberechtigt. Die statutarischen Regeln<br />

zur Teilnahme an der GV entsprechen dem schweizerischen<br />

Obligationenrecht.<br />

Kontrollwechsel und Abwehrmaßnahmen<br />

Die Statuten der Adval Tech Holding AG enthalten<br />

keine Regelung betreffend «opting-out» oder<br />

«opting-up» bei Erreichen des gesetzlichen Schwellenwertes.<br />

Zudem enthalten die Arbeitsverträge der<br />

Organmitglieder keine Kontrollwechselklauseln.<br />

Revisionsstelle<br />

Als Revisionsstelle für die Adval Tech Holding AG<br />

wurde 1991 die PricewaterhouseCoopers AG in<br />

Bern bzw. deren Rechtsvorgängerin Revisuisse Price-waterhouseCoopers<br />

gewählt. Als Revisionsleiter<br />

amtet Hanspeter Gerber (seit <strong>2010</strong>). Die Revisionsstelle<br />

für die Adval Tech Holding AG wird von der

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