Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichtes ... - Justiz in Sachsen
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9. Fiktives E<strong>in</strong>kommen<br />
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E<strong>in</strong>kommen können auch aufgrund e<strong>in</strong>er unterhaltsrechtlichen Obliegenheit erzielbare<br />
E<strong>in</strong>künfte se<strong>in</strong>. Fiktiv zugerechnete E<strong>in</strong>künfte s<strong>in</strong>d regelmäßig um (fiktive) berufsbed<strong>in</strong>gte<br />
Aufwendungen von pauschal 5 % zu kürzen.<br />
10. Bere<strong>in</strong>igung <strong>des</strong> E<strong>in</strong>kommens<br />
10.1. Vom Bruttoe<strong>in</strong>kommen s<strong>in</strong>d Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene Vorsorgeaufwendungen<br />
abzusetzen (Nettoe<strong>in</strong>kommen).<br />
Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen (z.B. E<strong>in</strong>tragung<br />
e<strong>in</strong>es Freibetrages bei Fahrtkosten oder für unstreitigen oder titulierten Ehegattenunterhalt).<br />
10.2. Berufsbed<strong>in</strong>gte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach<br />
objektiven Merkmalen e<strong>in</strong>deutig abgrenzen lassen, s<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>des</strong> Angemessenen<br />
vom Nettoe<strong>in</strong>kommen aus unselbstständiger Arbeit abzuziehen.<br />
10.2.1. Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann e<strong>in</strong>e Pauschale von 5 % <strong>des</strong> Nettoe<strong>in</strong>kommens,<br />
höchstens aber 150,00 EUR angesetzt werden. Übersteigen die berufsbed<strong>in</strong>gten<br />
Aufwendungen die Pauschale, so s<strong>in</strong>d sie im E<strong>in</strong>zelnen darzulegen. Bei beschränkter<br />
Leistungsfähigkeit ist mit konkreten Kosten zu rechnen.<br />
10.2.2. Für die notwendigen Kosten der berufsbed<strong>in</strong>gten Nutzung e<strong>in</strong>es Kraftfahrzeuges kann<br />
e<strong>in</strong> Betrag von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Hier<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d<br />
Anschaffungs-, Reparatur- und sonstige Betriebskosten enthalten. Bei langen Fahrtstrecken<br />
(ab ca. 30 km e<strong>in</strong>fach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer<br />
<strong>in</strong> der Regel auf 0,20 EUR). Steuervorteile s<strong>in</strong>d gegenzurechnen.<br />
10.2.3. Bei e<strong>in</strong>em Auszubildenden gelten 10.2.1. und 10.2.2. entsprechend.<br />
10.3. K<strong>in</strong>derbetreuungskosten s<strong>in</strong>d abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte alle<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong>folge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Zum Aufwand für die Betreuung <strong>des</strong> K<strong>in</strong><strong>des</strong><br />
zählen nicht die Kosten <strong>des</strong> K<strong>in</strong>dergartens oder e<strong>in</strong>er vergleichbaren Betreuungse<strong>in</strong>richtung;<br />
diese s<strong>in</strong>d Mehrbedarf <strong>des</strong> K<strong>in</strong><strong>des</strong> (vgl. Nr. 12.4.).<br />
10.4. Z<strong>in</strong>s- und Tilgungsraten für berücksichtigungsfähige Schulden können (ggf. unter<br />
Berücksichtigung e<strong>in</strong>er möglichen Tilgungsstreckung) je nach den Umständen <strong>des</strong><br />
E<strong>in</strong>zelfalles das anrechenbare E<strong>in</strong>kommen verm<strong>in</strong>dern. Im Mangelfall (vgl. Nr. 24)<br />
s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> der Regel nur bis zur Höhe <strong>des</strong> pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2<br />
ZPO) zu berücksichtigen.<br />
Bei der Bedarfsermittlung für den Trennungsunterhalt s<strong>in</strong>d eheprägende Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
grundsätzlich voll abzusetzen; beim nachehelichen Unterhalt bleiben Tilgungs-