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Inhalt - DPMA

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unterbindet daraufhin Regelungseingriffe. Der geübte<br />

Fahrer kann das Fahrzeug in dieser Situation folglich so<br />

bedienen, als hätte es keine Fahrdynamikregelung.<br />

Die Fahrzeugcharakteristik kann neben der Variation von<br />

Schwellenwerten bzw. Reglerempfindlichkeiten auch durch<br />

die Auswahl verschiedener Referenzmodelle, z.B. für<br />

sportliches oder komfortables Fahrverhalten, an das<br />

Fahrerverhalten angepasst werden. Da die<br />

Referenzmodelle für die Sollwertbildung von<br />

Giergeschwindigkeit bzw. Schwimmwinkel herangezogen<br />

werden, können jedoch beim Übergang von einem<br />

Referenzmodell zum andern Sprünge in den Sollwerten<br />

auftreten, die vom Fahrer als unangenehm empfunden<br />

werden oder sogar zu Fahrinstabilitäten führen können.<br />

Hierzu ist in der DE 103 29 279 A1 die Idee veröffentlicht,<br />

einen gleitenden Übergang zwischen zwei Modellen<br />

dadurch zu erzielen, dass Zwischen-Sollwerte so aus den<br />

Sollwerten beider Modelle gebildet werden, dass sich der<br />

gewünschte kontinuierliche Übergang ergibt.<br />

Aus der DE 10 2004 019 832 B3 ist der Vorschlag zu<br />

entnehmen, das Fahrzeugumfeld mit bildgebender Technik<br />

zu beobachten und so den Schwimmwinkel zu messen.<br />

Der bei konventioneller Sensorik üblicherweise auf<br />

Schätzungen auf der Basis von Giergeschwindigkeit,<br />

Raddrehzahlen, Querbeschleunigung u.a. beruhende<br />

Schwimmwinkel kann so besonders genau gemessen<br />

werden. Dies insbesondere auch bei speziellen<br />

Fahrsituationen, wie etwa einer gleichförmigen Drift auf<br />

eisglatter Fahrbahn. Da die vorgesehenen<br />

Bildaufnahmesysteme auch den Straßenzustand und<br />

Verkehrsbedingungen erkennen, können entsprechende<br />

Regelungsmodi für sportliches oder sicherheitsbetontes<br />

Fahren automatisch ausgewählt werden. Alternativ gibt<br />

das Fahrdynamik-Regelsystem dem Fahrer lediglich eine<br />

Empfehlung für die Modus-Auswahl.<br />

Das in der DE 10 2004 035 039 A1 beschriebene<br />

Fahrdynamikregelsystem erkennt allgemein erschwerte<br />

Bedingungen, wie erhöhte Zuladung, Anhängerbetrieb<br />

oder auch Regen, und veranlasst bereits bei niedrigeren<br />

Schwellenwerten als im Normalbetrieb stabilisierende<br />

Eingriffe.<br />

Zusätzlich zu einem per Wahlschalter einschaltbaren<br />

Sportmodus sieht das Stabilisierungssystem gemäß der<br />

DE 10 2004 015 311 A1 auch die Auswahl von<br />

Untergrundmodi vor, um für so verschiedene<br />

Anwendungsfälle wie Straßenfahrt und Bachbettklettern<br />

eine optimale Reglerabstimmung einzustellen oder um<br />

vortriebshemmende Bremseingriffe bei weichem<br />

Untergrund wie Sand oder Schlamm zu unterdrücken.<br />

5. Gespannstabilisierung<br />

Fahrzeuggespanne (vgl. Figur 4), die aus einem<br />

Zugfahrzeug und einem Sattelauflieger bzw.<br />

Deichselanhänger bestehen, oder allgemein mehrgliedrige<br />

Fahrzeuge, weisen besondere fahrdynamische<br />

Eigenschaften wie die Neigung zum Schlingern,<br />

Einknicken und Kippen auf.<br />

Der Einsatz von Fahrdynamik-Regelsystemen steht hierbei<br />

im Bereich der Nutzfahrzeuge vor der Herausforderung,<br />

dass Zugmaschinen auf Grund der Eigenart des<br />

Güterverkehrs mit ständig wechselnden Anhängern<br />

verbunden werden, die sehr unterschiedliche technische<br />

Ausstattungen aufweisen können. Bei den für Sport- und<br />

Freizeitzwecke genutzten Anhängern stellt sich dagegen<br />

das Problem, dass diese in der Regel nur mit einfachen<br />

und kostengünstigen Auflaufbremsen ausgestattet sind.<br />

Die für die Anhängerstabilisierung vorgesehenen<br />

Fahrdynamik-Regelsysteme lassen sich vor diesem<br />

Hintergrund in zwei Gruppen gliedern, deren Unterschied<br />

darin liegt, ob im Anhänger selbst Sensorik erforderlich ist,<br />

oder ob fahrdynamisch kritische Zustände allein über<br />

Sensorik im Zugfahrzeug erkannt werden.<br />

Figur 4: Gespann gemäß DE 103 38 879 A1.<br />

110 Erfinderaktivitäten 2005/2006

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