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Liebe Mitglieder des VDD, auf diesem Wege möchten Vorstand und ...

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<strong>Liebe</strong> <strong>Mitglieder</strong> <strong>des</strong> <strong>VDD</strong>,<br />

<strong>auf</strong> <strong>diesem</strong> <strong>Wege</strong> möchten <strong>Vorstand</strong> <strong>und</strong> Geschäftsführung Sie noch einmal <strong>auf</strong> die<br />

Möglichkeit <strong>des</strong> kostenlosen Vertragschecks durch unseren Justiziar, Rechtsanwalt<br />

Prof. Dr. Paul Hertin, hinweisen.<br />

Vor Abschluss eines Vertrages, sei es ein Exposé-, Treatment-, Drehbuch-, Options-,<br />

Agentur- oder sonstiger Vertrag, kann je<strong>des</strong> Mitglied diesen an die Geschäftsstelle<br />

schicken, damit er an das Justitiariat zur Überprüfung weitergeleitet wird.<br />

Der Vertragscheck wird zwar rege in Anspruch genommen, jedoch lassen nicht alle<br />

<strong>Mitglieder</strong> ihre Verträge überprüfen. Um die einen <strong>Mitglieder</strong> vor nicht absehbaren -<br />

rechtlichen <strong>und</strong> finanziellen - Nachteilen zu schützen, <strong>und</strong> die anderen <strong>Mitglieder</strong> an<br />

den gesammelten Erfahrungen teilhaben zu lassen, ist es uns sehr wichtig, dass<br />

möglichst viele Verträge vor Abschluss geprüft werden, <strong>und</strong> der Verband auch ein<br />

entsprechen<strong>des</strong> Feedback von den <strong>Mitglieder</strong>n erhält. So kann leichter sichergestellt<br />

werden, dass wir als Verband frühzeitig Veränderungen in der Vertragspraxis<br />

wahrnehmen, unsere <strong>Mitglieder</strong> darüber informieren, <strong>und</strong> gegebenenfalls (Gegen-)<br />

Maßnahmen <strong>auf</strong> Verbandsebene ergreifen können. Mit der Vertragsprüfung <strong>und</strong> dem<br />

Hinweis <strong>auf</strong> evtl. problematische Regelungen in Ihrem Vertrag, sind Sie einfach<br />

besser informiert, <strong>und</strong> können leichter entscheiden, ob Sie Ihren Vertrag zu diesen<br />

Bedingungen abschließen wollen oder nicht.<br />

Sollten Sie einen für Sie ungünstigen Vertrag abgeschlossen haben ist dies umso<br />

mehr ein Gr<strong>und</strong>, den Vertrag unserem Vertrauensanwalt zur Kenntnis weiterzuleiten.<br />

Absolute Vertraulichkeit ist in jedem Fall gegeben, <strong>und</strong> Sie tragen mit dazu bei, dass<br />

Sie <strong>und</strong> eine Vielzahl von Autoren – in Zukunft nicht einfach alles hinnehmen werden,<br />

was Ihnen von Produzentenseite präsentiert wird. Mit einer f<strong>und</strong>ierten Argumentation<br />

wird Ihr Vertragspartner Ihnen beim nächsten Mal von vorne herein fairere<br />

Vertragsbedingungen anbieten.<br />

Folgende vertragliche Regelungen sind in der Regel problematisch, <strong>und</strong><br />

jeder Autor sollte wissen, wie dies im Einzelnen in seinem Vertrag<br />

vereinbart werden soll:<br />

- Anzahl der Fassungen<br />

- Stufenvertrag<br />

- Abnahme<br />

- Rechteübertragung<br />

- Honorar<br />

Anzahl der Fassungen.<br />

Jeder Autor sollte im Vorfeld prüfen, welcher Leistungsumfang von ihm geschuldet<br />

wird <strong>und</strong> hier ggf. eine ausdrückliche Regelung treffen. Niemand wird begeistert sein,<br />

wenn er die 8. Fassung eines Treatments für ein einfaches Treatmenthonorar<br />

schreiben muss.


Stufenvertrag.<br />

Achten Sie dar<strong>auf</strong>, dass es dem Produzenten nicht freisteht, selbst nach erfolgter<br />

Abnahme einer Werkstufe (Exposé, Treatment, 1. Drehbuchfassung bis zur<br />

Drehfassung) frei entscheiden zu können, ob Sie mit der jeweils nächsten Werkstufe<br />

überhaupt be<strong>auf</strong>tragt werden. Hierdurch könnte es passieren, dass Sie all Ihre<br />

Rechte für ein Exposé- oder Treatmenthonorar abtreten, <strong>und</strong> ein anderer Autor das<br />

Drehbuch dann weiter entwickelt. Akzeptieren Sie dies nicht! Wenn eine<br />

Werkstufe abgenommen wurde, sollten sie selbstverständlich automatisch<br />

mit der Bearbeitung der nächsten Stufe be<strong>auf</strong>tragt werden.<br />

Es ist allenfalls bei einer Serienentwicklung hinnehmbar, dass die Weiterbe<strong>auf</strong>tragung<br />

erst dann erfolgen soll, wenn die Serie als solche – ggf. durch einen Sender –<br />

weiterentwickelt wird. Stellen Sie aber auch in <strong>diesem</strong> Fall sicher, dass Sie bei einer<br />

Weiterentwicklung auch be<strong>auf</strong>tragt oder zumin<strong>des</strong>t an dem Honorar beteiligt werden!<br />

Abnahme<br />

In vielen Verträgen ist die Abnahme viel zu ungenau geregelt. Die Abnahme hängt<br />

nämlich in den meisten Verträgen mit der Weiterbe<strong>auf</strong>tragung der nächsten<br />

Werkstufe <strong>und</strong> der Bezahlung der nächsten Honorarrate zusammen. Aus <strong>diesem</strong><br />

Gr<strong>und</strong> ist auch zu regeln, was im Falle der Nichtabnahme mit den Rechten geschieht<br />

– sollen diese an den Autor zurückfallen? Was geschieht dann mit dem bereits<br />

erhaltenen Honorar?<br />

Rechteübertragung<br />

Von den Autoren wird in der Regel verlangt, dass sie bereits mit Abschluss <strong>des</strong><br />

Autorenvertrages dem Produzenten sämtliche Rechte an ihrem Werk einräumen. Dies<br />

kann unter Umständen dazu führen, dass die Idee an dem Stoff für ein Exposé- oder<br />

Treatmenthonorar verk<strong>auf</strong>t wird, ohne dass Sie Ihre Idee weiter verwenden können.<br />

Oder der Produzent überträgt die Rechte weiter an einen Ko-Produzenten oder<br />

Sender. Wenn der Produzent Sie dann nicht bezahlt <strong>und</strong> Insolvenz anmeldet, haben<br />

Sie kaum die Möglichkeit, Ihr Honorar noch einzufordern. Hier sollte bereits im<br />

Vertrag gegengesteuert werden. Nicht zuletzt steht man häufig vor den<br />

kleingedruckten, vielseitigen Anlagen <strong>und</strong> fragt sich, ob tatsächlich all die dort<br />

<strong>auf</strong>gezählten Rechte dem Produzenten eingeräumt werden „müssen“. Je nach dem,<br />

um was für ein Genre es sich handelt, kann es für den Autor interessant sein, die<br />

Rechte an der Auslandsverwertung, der Kinoverwertung, der DVD-/Video-<br />

Auswertung oder an den Drucknebenrechten („Buch zum Film“) zu behalten oder nur<br />

gegen eine gesonderte weitere Vergütung abzutreten.<br />

Honorar<br />

Die Hauptleistung <strong>des</strong> Autors, die er gegenüber dem Produzenten zu erbringen hat,<br />

ist zum einen das eigentliche Schreiben <strong>des</strong> Drehbuchs, zum anderen die<br />

Einräumung der Rechte daran. Mit Abnahme <strong>des</strong> drehfertigen Drehbuchs <strong>und</strong><br />

Einräumung der Verfilmungsrechte hat der Autor damit gr<strong>und</strong>sätzlich seine<br />

vertragsgegenständliche Leistung erfüllt. Die Gegenleistung <strong>des</strong> Produzenten ist die<br />

Bezahlung <strong>des</strong> Honorars. Hier sei dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass jedem Autor gem. § 32<br />

Urhebergesetz ein gesetzlicher Anspruch <strong>auf</strong> eine angemessene Vergütung zusteht.<br />

Wenn die vertraglich vereinbarte Vergütung nicht „angemessen“ im Sinne <strong>des</strong><br />

Gesetzes ist, kann der Autor eine Vertragsanpassung vom Produzenten verlangen.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass das vereinbarte Honorar in der Regel je nach<br />

Entwicklungsstufe in mehreren Raten bezahlt wird. Dabei sollte das letzte Drittel –<br />

-2-


wenn nicht gar Viertel! - <strong>des</strong> vereinbarten Honorars mit Abnahme (!) <strong>des</strong><br />

drehfertigen Buches fällig werden. Es gibt überhaupt keinen sachlichen <strong>und</strong><br />

rechtlichen Gr<strong>und</strong>, dass die letzte Honorarrate erst mit Beginn <strong>des</strong> ersten<br />

Drehtages fällig werden soll. Sämtliche von dem Produzenten hierzu genannten<br />

Argumente („branchenüblich“, „angemessen“, „Kostenrisiko“) sind nicht<br />

überzeugende Scheinargumente. Es kann nicht sein, dass Sie als Autor sämtliche<br />

Leistungen aus dem Vertrag erfüllt haben, aber für die Zahlung der letzten<br />

Honorarrate von einer Bedingung abhängig sein sollen, die Sie unmöglich<br />

beeinflussen können, nämlich dem Drehbeginn. Es ist die ureigenste Aufgabe <strong>des</strong><br />

Produzenten – <strong>und</strong> selbstverständlich <strong>des</strong>sen (!) Risiko -, ob das Drehbuch verfilmt<br />

wird. Die Zahlung <strong>des</strong> vollständigen Honorars hat daher immer spätestens<br />

mit Abnahme <strong>des</strong> drehfertigen Buches zu erfolgen!<br />

Die vorgenannten vertraglichen Regelungen stellen nur einige wichtige<br />

Aspekte anhand derer exemplarisch die Wichtigkeit der individuellen<br />

Vertragsberatung <strong>auf</strong>gezeigt werden soll. Deswegen unser dringender<br />

Appell, Ihre Autorenverträge vor Abschluss mit Ihrem Vertragspartner<br />

durch uns prüfen zu lassen.<br />

Abschließend möchten wir dar<strong>auf</strong> <strong>auf</strong>merksam machen, dass die Vertragsprüfung<br />

ausschließlich eine mündliche Beratung <strong>und</strong> damit in Verbindung stehende<br />

Maßnahmen umfasst. Sie schließt keine schriftlich zu fertigende Gutachten,<br />

Schriftwechsel mit dem Produzenten/Sender oder Vertragsverhandlungen mit dem<br />

Sender ein. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, unseren Justiziar hiermit zu<br />

be<strong>auf</strong>tragen, der Ihnen bei den dann anfallenden Kosten gerne entgegenkommt.<br />

Wenn Sie einen Vertrag zur Prüfung eingereicht <strong>und</strong> nicht innerhalb einer Woche<br />

eine Rückmeldung erhalten haben, bitten wir Sie ausdrücklich, sich mit der<br />

Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Damit wollen wir eine Verzögerung im<br />

Informationsweg wegen geänderter Adresse, Telefonnummer oder eMail-Adresse <strong>des</strong><br />

Autors vermeiden.<br />

Anregungen jeder Art zum Thema Vertragscheck nehmen wir selbstverständlich<br />

gerne entgegen.<br />

Wir möchten noch einmal dar<strong>auf</strong> hinzuweisen, dass alle Informationen<br />

absolut vertraulich behandelt werden!<br />

Wir wünschen Ihnen für Ihre Vertragsverhandlungen viel Erfolg <strong>und</strong> verbleiben<br />

mit besten Grüßen<br />

-3-<br />

Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. Katharina Uppenbrink<br />

Der <strong>Vorstand</strong> Geschäftsführung

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