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Expose Bockmühlberg - Stadt Wuppertal

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Bezeichnung:<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> veräußert folgendes<br />

Baugrundstück<br />

<strong>Wuppertal</strong>-Barmen<br />

<strong>Bockmühlberg</strong> 16/18<br />

Gemarkung Barmen, Flur 158, Flurstücke 81, 82 u. 83<br />

Größe: 925 m²<br />

Es befinden sich zwei Gebäude auf dem Grundstück:<br />

<strong>Bockmühlberg</strong> 16 ist mit einem freistehenden Wohngebäude<br />

(Baujahr 1950) bebaut.<br />

<strong>Bockmühlberg</strong> 18 ist mit einem freistehenden Einfamilienhaus<br />

(Baujahr 1956) bebaut.<br />

Aufgrund des längeren Leerstandes befinden sich die Gebäude in<br />

einem sanierungsbedürftigen Zustand.<br />

Planungsrechtliche Situation:<br />

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebau-<br />

ungsplanes. Das Grundstück ist bebaubar. Die Bebauung richtet<br />

sich nach § 34 BauGB, dies bedeutet, dass sich die bauliche<br />

Nutzung nach Art und Maß in die Eigenart der näheren<br />

Umgebung einfügen muss.


a ssen zeich en 6 4 2 6 6 1 1 7<br />

Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage für die Errichtung von 3<br />

zweigeschossigen Zweifamilienhäusern mit 3 Garagen mit den<br />

aus der Anlage ersichtlichen Bedingungen liegt vor.<br />

Ver- und Entsorgung:<br />

Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen sind in der Straße<br />

<strong>Bockmühlberg</strong> vorhanden. Schmutz- und Regenwasserkanäle sind<br />

in der Straße <strong>Bockmühlberg</strong> nicht vorhanden. Das anfallende<br />

Schmutzwasser wird zurzeit in einer Grube gesammelt und durch<br />

ein Pumphebewerk einem Schmutzwasserkanal im Hintergelände<br />

der Norrenbergstraße zugeführt. Der Schmutzwasserkanal<br />

verläuft in den angrenzenden Privatgrundstücken – s. Anlage. Ein<br />

grundbuchlich gesichertes Anschlussrecht besteht nicht. Für die<br />

Einleitung der Schmutzwässer in den Schmutzwasserkanal müsste<br />

bei der Durchführung einer Baumaßnahme das städt.<br />

Wegegrundstück Gemarkung Barmen, Flur 158, Flurstück 12, in<br />

Anspruch genommen werden. Der Käufer hat eine entsprechende<br />

Abstimmung mit der WSW AG zu veranlassen.<br />

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2


Belastungen:<br />

Das Grundstück ist in Abt. II des Grundbuches mit Dienstbarkeiten<br />

– Kabelleitungsrechte,Wasserrohrleitungsrechte, Hochspannungskabelrechte<br />

– zugunsten der WSW AG belastet. Soweit bei den<br />

verlegten Wasserleitungen Fremdleitungen betroffen sind, haben<br />

die WSW AG die Dienstbarkeiten an Dritte abgetreten.<br />

Die auf dem Grundstück vorhandenen Stromkabel-, Wasserrohr-,<br />

und Nachrichtenkabelleitungen der <strong>Stadt</strong>werke müssen durch die<br />

Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für die<br />

WSW AG in das Grundbuch gesichert werden.<br />

Die auf dem Grundstück verlegten Fernmeldekabel der <strong>Stadt</strong><br />

müssen durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen<br />

Dienstbarkeit für die <strong>Stadt</strong> in das Grundbuch gesichert werden.<br />

Altlasten:<br />

Eine Überprüfung auf Altlasten hat ergeben, dass auf dem<br />

Grundstück bis zu 1,40 m mächtige Auffüllungen aus Erdaushub<br />

vorhanden sind, denen Aschen, Glas-, Beton-, Ziegel- u.<br />

Mörtelreste beigemengt sind. Da in den Beimengungen erhöhte<br />

Kohlenwasserstoff- und Bleigehalte aufgefunden worden sind,<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass hier besonders<br />

überwachungspflichtiger Abfall auf eine Deponie verbracht<br />

werden muss. In diesem Fall übernimmt die <strong>Stadt</strong> ausschließlich<br />

die Mehrkosten für die Entsorgung von besonders<br />

überwachungspflichtigen Abfällen mit großem<br />

Entsorgungsnachweis (Belastung größer als Z2 – Zuordnungswert<br />

= Obergrenze der Einbauklasse - gemäß den technischen Regeln<br />

LAGA – Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall vom September 95)<br />

bis zu einer Höhe von 15.000 €.<br />

Kaufpreis:<br />

98.500,00 Euro<br />

3


Die Straße <strong>Bockmühlberg</strong> ist prov. befestigt sowie mit nicht<br />

programmmäßigen Straßenentwässerungs- und<br />

Beleuchtungsanlagen versehen. Die Beitragspflicht entsteht, wenn<br />

die Straßenfläche erstmalig programmgemäß ausgebaut ist und<br />

die formellen Voraussetzungen vorliegen. Die <strong>Stadt</strong> kann nach<br />

den Bestimmungen des Baugesetzbuches Vorausleistungen<br />

erheben. In dem Kaufpreis ist ein Kanalanschlussbeitrag in Höhe<br />

von 1.600,91 € enthalten.<br />

Hinweis:<br />

Die Exposéangaben dienen nur zur Information. Für die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.<br />

Das Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Änderungen und<br />

Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.<br />

4

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