Expose Bockmühlberg - Stadt Wuppertal
Expose Bockmühlberg - Stadt Wuppertal
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Bezeichnung:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong> veräußert folgendes<br />
Baugrundstück<br />
<strong>Wuppertal</strong>-Barmen<br />
<strong>Bockmühlberg</strong> 16/18<br />
Gemarkung Barmen, Flur 158, Flurstücke 81, 82 u. 83<br />
Größe: 925 m²<br />
Es befinden sich zwei Gebäude auf dem Grundstück:<br />
<strong>Bockmühlberg</strong> 16 ist mit einem freistehenden Wohngebäude<br />
(Baujahr 1950) bebaut.<br />
<strong>Bockmühlberg</strong> 18 ist mit einem freistehenden Einfamilienhaus<br />
(Baujahr 1956) bebaut.<br />
Aufgrund des längeren Leerstandes befinden sich die Gebäude in<br />
einem sanierungsbedürftigen Zustand.<br />
Planungsrechtliche Situation:<br />
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebau-<br />
ungsplanes. Das Grundstück ist bebaubar. Die Bebauung richtet<br />
sich nach § 34 BauGB, dies bedeutet, dass sich die bauliche<br />
Nutzung nach Art und Maß in die Eigenart der näheren<br />
Umgebung einfügen muss.
a ssen zeich en 6 4 2 6 6 1 1 7<br />
Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage für die Errichtung von 3<br />
zweigeschossigen Zweifamilienhäusern mit 3 Garagen mit den<br />
aus der Anlage ersichtlichen Bedingungen liegt vor.<br />
Ver- und Entsorgung:<br />
Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen sind in der Straße<br />
<strong>Bockmühlberg</strong> vorhanden. Schmutz- und Regenwasserkanäle sind<br />
in der Straße <strong>Bockmühlberg</strong> nicht vorhanden. Das anfallende<br />
Schmutzwasser wird zurzeit in einer Grube gesammelt und durch<br />
ein Pumphebewerk einem Schmutzwasserkanal im Hintergelände<br />
der Norrenbergstraße zugeführt. Der Schmutzwasserkanal<br />
verläuft in den angrenzenden Privatgrundstücken – s. Anlage. Ein<br />
grundbuchlich gesichertes Anschlussrecht besteht nicht. Für die<br />
Einleitung der Schmutzwässer in den Schmutzwasserkanal müsste<br />
bei der Durchführung einer Baumaßnahme das städt.<br />
Wegegrundstück Gemarkung Barmen, Flur 158, Flurstück 12, in<br />
Anspruch genommen werden. Der Käufer hat eine entsprechende<br />
Abstimmung mit der WSW AG zu veranlassen.<br />
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2
Belastungen:<br />
Das Grundstück ist in Abt. II des Grundbuches mit Dienstbarkeiten<br />
– Kabelleitungsrechte,Wasserrohrleitungsrechte, Hochspannungskabelrechte<br />
– zugunsten der WSW AG belastet. Soweit bei den<br />
verlegten Wasserleitungen Fremdleitungen betroffen sind, haben<br />
die WSW AG die Dienstbarkeiten an Dritte abgetreten.<br />
Die auf dem Grundstück vorhandenen Stromkabel-, Wasserrohr-,<br />
und Nachrichtenkabelleitungen der <strong>Stadt</strong>werke müssen durch die<br />
Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für die<br />
WSW AG in das Grundbuch gesichert werden.<br />
Die auf dem Grundstück verlegten Fernmeldekabel der <strong>Stadt</strong><br />
müssen durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen<br />
Dienstbarkeit für die <strong>Stadt</strong> in das Grundbuch gesichert werden.<br />
Altlasten:<br />
Eine Überprüfung auf Altlasten hat ergeben, dass auf dem<br />
Grundstück bis zu 1,40 m mächtige Auffüllungen aus Erdaushub<br />
vorhanden sind, denen Aschen, Glas-, Beton-, Ziegel- u.<br />
Mörtelreste beigemengt sind. Da in den Beimengungen erhöhte<br />
Kohlenwasserstoff- und Bleigehalte aufgefunden worden sind,<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass hier besonders<br />
überwachungspflichtiger Abfall auf eine Deponie verbracht<br />
werden muss. In diesem Fall übernimmt die <strong>Stadt</strong> ausschließlich<br />
die Mehrkosten für die Entsorgung von besonders<br />
überwachungspflichtigen Abfällen mit großem<br />
Entsorgungsnachweis (Belastung größer als Z2 – Zuordnungswert<br />
= Obergrenze der Einbauklasse - gemäß den technischen Regeln<br />
LAGA – Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall vom September 95)<br />
bis zu einer Höhe von 15.000 €.<br />
Kaufpreis:<br />
98.500,00 Euro<br />
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Die Straße <strong>Bockmühlberg</strong> ist prov. befestigt sowie mit nicht<br />
programmmäßigen Straßenentwässerungs- und<br />
Beleuchtungsanlagen versehen. Die Beitragspflicht entsteht, wenn<br />
die Straßenfläche erstmalig programmgemäß ausgebaut ist und<br />
die formellen Voraussetzungen vorliegen. Die <strong>Stadt</strong> kann nach<br />
den Bestimmungen des Baugesetzbuches Vorausleistungen<br />
erheben. In dem Kaufpreis ist ein Kanalanschlussbeitrag in Höhe<br />
von 1.600,91 € enthalten.<br />
Hinweis:<br />
Die Exposéangaben dienen nur zur Information. Für die<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.<br />
Das Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Änderungen und<br />
Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.<br />
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