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Öffentliche Bekanntmachungen - Gemeinde Seddiner See

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Impressum – Amtsblatt<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />

Ausgabe 5/2012<br />

21. Mai 2012<br />

– Bekanntmachung der Beschlüsse der 26. Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 21.02.2012 ............................................................... Seite 2<br />

– Bebauungsplan „Generationenpark am <strong>See</strong>“ in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Seddin –<br />

Bekanntmachung des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ......................................................................... Seite 2<br />

– Bekanntmachung: Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin und<br />

Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans ............................................................................................ Seite 3<br />

– Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte<br />

Stichtag 01.01.2012 ......................................................................................................................................................................... Seite 4<br />

– Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11<br />

des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am<br />

Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ ........................................................................................................................... Seite 4<br />

Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

– Beelitzer Malerei in der Kulturscheune Kähnsdorf ............................................................................................................................... Seite 7<br />

– Danksagung ..................................................................................................................................................................................... Seite 7<br />

– Herzliche Glückwünsche im Juni ........................................................................................................................................................ Seite 7<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Der Bürgermeister<br />

Anschrift: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Der Bürgermeister, Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Tel. 03 32 05/5 36 10<br />

Das Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> ist das amtliche Verkündungsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> mit den Ortsteilen Neuseddin,<br />

Seddin und Kähnsdorf.<br />

Bezugsmöglichkeiten:<br />

Die Zustellung erfolgt kostenlos in den Ortsteilen Kähnsdorf, Neuseddin und Seddin an Haushalte, die über einen von der öffentlichen Straße aus<br />

erreichbaren Briefkasten verfügen. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Zustellung besteht nicht. Personen, die von dieser Verteilung nicht erreicht<br />

werden, können Exemplare in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung erhalten.<br />

Der Einzelbezug ist auf Anfrage möglich (Kosten: 2,05 EUR je Amtsblatt mit <strong>See</strong>kurier, inkl. Porto).<br />

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich mit dem <strong>See</strong>kurier. Auflage: 2400 Exemplare.


62 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Nr. 5 21. Mai 2012<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />

In der 26. öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

am 21.02.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss:<br />

Abwägung der Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan<br />

„Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin und <strong>Öffentliche</strong><br />

Auslegung des Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im<br />

Ortsteil Seddin gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Beschluss-Nr.: 03/Feb/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Abwägung der Bedenken und Anregungen<br />

aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum<br />

Bebauungsplanverfahren „Stückener Straße – Dreieck“.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt den Bebauungsplan „Stückener Straße<br />

– Dreieck“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt<br />

die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Schritte.<br />

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 08. März 2012 bis zum 09. April<br />

2012 zu folgenden Zeiten:<br />

Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />

Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Fr 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.<br />

Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu<br />

machen.<br />

Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten<br />

Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />

BauGB aufgestellt wurde. Ebenfalls ist bekannt zu machen, wo sich die<br />

Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen<br />

Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit<br />

innerhalb einer bestimmten Frist zu Planung äußern kann.<br />

Beschluss:<br />

Aufhebung des Satzungsbeschlusses und Ergänzung des Abwägungsbeschlusses<br />

Nr.: 33/Mai/2011 vom 24.05.2011 zum<br />

Bebauungsplan „Mühlenberg II – ehemalige Entenfarm“<br />

Beschluss-Nr.: 04/Feb/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Satzungsbeschluss mit Nr. 33/Mai/<br />

2011 vom 24.05.2011 zum Bebauungsplan „Mühlenberg II – ehemalige<br />

Entenfarm“ aufzuheben.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die geänderte Abwägung zum<br />

Bebauungsplan „Mühlenberg II – ehemalige Entenfarm“ als Ergänzung<br />

zum bestehenden Abwägungsbeschluss Nr. 32/Mai/2011 vom 24.05.2011.<br />

Der bestehende Beschluss behält weiter seine Gültigkeit.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung billigt die geänderte und fortgeschriebene Begründung<br />

zum Bebauungsplan.<br />

Beschluss:<br />

Genehmigung des Verkaufs des Feuerwehrfahrzeuges – Tragkraftspritzenfahrzeug<br />

TSF-W-Baujahr 1994, amtliches Kennzeichen PM-<br />

SC 36<br />

Beschluss-Nr.: 06/Feb/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> genehmigt den Verkauf<br />

des Feuerwehrfahrzeuges – Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W –, Baujahr<br />

1994 an das Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar.<br />

Der Bürgermeister wird nachträglich beauftragt, den Verkauf abzuwickeln.<br />

Nicht beschlossener Beschlussvorschlag:<br />

Aufstellung B-Plan „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“ für das Gelände südlich<br />

der <strong>Seddiner</strong> Straße und östlich der Straße „An der Trift“ (ehemalige<br />

Entenfarm nördlicher Teil) einschließlich der Straße „An<br />

der Trift“ im Ortsteil Kähnsdorf und Einleitung der parallelen Änderung<br />

des Flächennutzungsplans <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Beschluss-Nr.: 05/2012<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt für eine ca. 3 ha große Fläche auf dem<br />

Gelände der ehemalige Entenfarm (nördlicher Teil) die Aufstellung des<br />

Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer Erörterungsveranstaltung<br />

durchzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die hierfür notwendige Änderung des<br />

Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> ins 3./4. Änderungsverfahren<br />

zum Flächennutzungsplan zu integrieren.<br />

Bebauungsplan „Generationenpark am <strong>See</strong>“<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Seddin<br />

Bekanntmachung des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung<br />

gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat am 24. April 2012<br />

mit Beschluss Nr.11/April/2012 den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Generationenpark am <strong>See</strong>“ und die dazugehörige Begründung, jeweils<br />

Stand April 2012, sowie den Umweltbericht zum Bebauungsplan<br />

„Generationenpark am <strong>See</strong>“ gebilligt und beschlossen den Entwurf des<br />

Bebauungsplanes „Generationenpark am <strong>See</strong>“ und die dazugehörige Begründung,<br />

jeweils Stand April 2012, sowie den Umweltbericht zum<br />

Bebauungsplan „Generationenpark am <strong>See</strong>“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

auszulegen.<br />

Der Bebauungsplan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht<br />

zum Bebauungsplan liegen vom 08. Juni 2012 bis zum 09.<br />

Juli 2012 in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Neuseddin,<br />

Kiefernweg 5, Zimmer 13 während folgender Zeiten öffentlich aus:<br />

Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />

Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Fr 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />

sowie nach Vereinbarung.


21. Mai 2012 Nr. 5<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 73<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und<br />

Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.<br />

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Frist über die allgemeinen Ziele<br />

und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren<br />

und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 25.04.2012<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin<br />

und Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat auf ihrer Sitzung<br />

am 24.04.2012 mit Beschluss Nr. 13/April/2012 den Bebauungsplan<br />

„Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin, bestehend aus der Planzeichnung,<br />

den textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß § 10<br />

Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Berichtigung des FNP zum Bereich<br />

„Stückener Straße – Dreieck“ beschlossen. Eine Genehmigung durch die<br />

obere Verwaltungsbehörde ist nicht erforderlich. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />

zum Bebauungsplan „Stückener Straße – Dreieck“ wird<br />

gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung<br />

bekannt gemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung treten die Satzung sowie die Berichtigung des<br />

Flächennutzungsplans in Kraft.<br />

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem beiliegenden Lageplan zu<br />

entnehmen.<br />

Jedermann kann die Satzung bestehend aus der Planzeichnung und dem<br />

Textteil sowie der Begründung, als auch den berichtigten Teil des Flächennutzungsplans<br />

gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beim Bau- und Ordnungsamt der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> ab sofort während<br />

der Dienststunden einsehen und wird über den Inhalt auf Verlangen<br />

informiert.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-<br />

und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der<br />

Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich<br />

werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der<br />

dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />

des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />

oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich<br />

sind.<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.<br />

4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach<br />

den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht<br />

innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die<br />

Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt<br />

wird.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 25.04.2012<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister<br />

Bebauungsplan „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin


84 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Nr. 5 21. Mai 2012<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin des von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

am 24.04.2012 beschlossenen Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin als Satzung wird im Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> Nr. 5/2012 vom 21.05.2012 öffentlich bekannt gemacht<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 25.04.2012 Axel Zinke<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte<br />

Stichtag 01.01.2012<br />

Die Bodenrichtwerte für den Landkreis Potsdam-Mittelmark sind gemäß<br />

§ 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und der Gutachterausschussverordnung<br />

(GAV) vom 12. Mai 2010 (GVBl. II Nr. 27), durch den Gutachterausschuss<br />

für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark ermittelt<br />

und am 09.02.2012 beschlossen worden.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5 (OT Neuseddin),<br />

Zimmer 08 liegen die Bodenrichtwerte für die Dauer eines Monats vom<br />

01.06.2012 bis 30.06.2012 zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:<br />

Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr.<br />

Die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2012 liegen ebenfalls in der Geschäftsstelle<br />

des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Teltow,<br />

Lankeweg 4 öffentlich aus. Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt die Ge-<br />

schäftsstelle des Gutachterausschusses auch telefonisch unter 03328 / 31<br />

83 13 oder 31 83 14 sowie während der Sprechzeiten jeweils<br />

dienstags vom 9.00 Uhr – 18.00 Uhr.<br />

Die Bodenrichtwertinformationen werden durch den Landesbetrieb Landesvermessung<br />

und Geobasisinformation Brandenburg in Zusammenarbeit mit<br />

den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte im brandenburgviewer<br />

(http://www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm) zur kostenlosen Ansicht im<br />

Internet angeboten. Die Bodenrichtwerte werden in Kombination mit den<br />

aktuellen Geobasisdaten dargestellt. Zu den angebotenen Geobasisdaten<br />

gehören topografische Karten, die automatisierte Liegenschaftskarte und<br />

Luftbilder. Diese können einzeln oder in Kombination mit den Bodenrichtwertinformationen<br />

überlagert werden.<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 19.04.2012<br />

Axel Zinke<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

über die Durchführung eines Volksbegehrens<br />

„Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes<br />

zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes<br />

am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“<br />

Die Vertreter der Volksinitiative „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des<br />

Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen<br />

Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“<br />

haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die<br />

Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg<br />

haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes<br />

(VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens<br />

anhängig gemacht.<br />

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und<br />

Bürger ab dem<br />

4. Juni 2012 bis zum 3. Dezember 2012<br />

durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche<br />

Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß §<br />

17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht<br />

durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde<br />

der <strong>Gemeinde</strong> ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei<br />

mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch<br />

auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen<br />

ausüben.<br />

Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5<br />

und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahIG) alle deutschen<br />

Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder<br />

spätestens am 3. Dezember 2012<br />

– das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996<br />

geboren sind,<br />

– seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen<br />

Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie<br />

– nicht nach § 7 BbgLWahIG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.<br />

A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in<br />

Eintragungslisten<br />

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten<br />

in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde bis<br />

Montag, den 3. Dezember 2012, 16 Uhr unterstützt werden:<br />

Anschrift: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Neuseddin<br />

Kiefernweg 5<br />

14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>


21. Mai 2012 Nr. 5<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 95<br />

Eintragungsraum: Sekretariat – Zimmer 1 (1. Etage)<br />

Telefon: 033205/5360<br />

Telefax: 033205/53627<br />

E-Mail: info@seddiner-see.de<br />

Zu folgenden Eintragungszeiten:<br />

Montag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 9:00 Uhr-13:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Freitag geschlossen<br />

Eine Eintragung ist an folgenden Tagen nicht möglich:<br />

06.08.2012, 07.08.2012, 13.08.2012, 14.08.2012, 11.10.2012 und<br />

12.10.2012.<br />

Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich<br />

über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung<br />

– VVVBbg),<br />

Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich<br />

unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname,<br />

Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die<br />

Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung<br />

lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 1 VVVBbg).<br />

Eine Eintragung kann nach § 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen<br />

werden.<br />

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung<br />

nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies<br />

mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von<br />

Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg<br />

i. V. m. § 8 Abs. 2 VVVBbg).<br />

Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung<br />

den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten<br />

aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson)<br />

mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson<br />

eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte<br />

Person auszustellen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Abs. 4 VVVBbg).<br />

B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung<br />

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren<br />

durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der<br />

eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten<br />

Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur<br />

Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die<br />

eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen<br />

ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen<br />

Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person<br />

anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine<br />

fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.<br />

Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe<br />

einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V.<br />

m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg).<br />

Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist<br />

beantragt werden (§ 8a Abs. 5 VVVBbg).<br />

Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein<br />

und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei<br />

übersandt.<br />

Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen<br />

Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung per-<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />

sönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen<br />

(§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem<br />

Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson<br />

gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern,<br />

dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich<br />

oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben<br />

hat (§ 15 Abs. 7 VAGBbg).<br />

Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den<br />

Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag<br />

angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens<br />

am 3. Dezember 2012,16 Uhr eingeht.<br />

Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich<br />

von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der<br />

Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen<br />

Stelle abgegeben werden.<br />

Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:<br />

„Für eine Änderung des § 19 Absatz 11<br />

des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung<br />

eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen<br />

Berlin Brandenburg International (BER)!“<br />

Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in Verhandlungen<br />

mit dem Land Berlin einzutreten, um den Staatsvertrag vom 7.<br />

August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder<br />

Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages,<br />

geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003, wie folgt zu ändern:<br />

„Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an<br />

Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen<br />

Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug<br />

stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.“<br />

„Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin<br />

und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert<br />

werden.“<br />

„Dieser Gesetzestext ersetzt Satz 1 und 2 des in den Ländern Berlin /<br />

Brandenburg gültigen § 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm).<br />

Satz 3 und Satz 4 des § 19 Abs. 11 LePro entfallen.“<br />

Begründung:<br />

Die bisher geltende Fassung des § 19 Abs. 11 LePro ist eine der Rechtsgrundlagen<br />

sowohl für den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP BB<br />

als auch für die luftrechtliche Fachplanung. Der bisherigen Fassung von §<br />

19 Abs. 11 LePro entnehmen Landesentwicklungsplan und Fachplanung<br />

die Legitimation, durch Schaffung eines nächtlichen Kapazitätsangebots an<br />

die Luftverkehrswirtschaft das Ruhebedürfnis der betroffenen Bevölkerung<br />

dem wirtschaftlichen Profit der – im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen<br />

– Flughafengesellschaft und der Luftverkehrsgesellschaften zu<br />

opfern. Dem schiebt die Volksinitiative durch die Neufassung des Gesetzestextes<br />

einen Riegel vor.<br />

Gemäß dem Landesentwicklungsplan LEP BB hat dieses Gesetz weiterhin<br />

Gültigkeit und gibt Vorgaben sowohl für zukünftige Landesentwicklungspläne<br />

wie auch für die luftverkehrsrechtliche Fachplanung.<br />

Der Volksinitiative liegen neuere Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung<br />

und über Art und Umfang der durch Flugroutenfestsetzungen betroffenen<br />

Siedlungsgebiete zu Grunde. Durch die Formulierung, dass kein planmäßiger<br />

Nachtflugbetrieb am Flughafen Schönefeld stattfinden soll, wird sichergestellt,<br />

dass sich das Nachtflugverbot auf den gewerblichen Flugverkehr


10 6 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

bezieht und andere Flüge (Not- und Rettungsflüge etc.) nicht ausgeschlossen<br />

werden sollen.<br />

Die beabsichtigte Neuregelung macht es ferner möglich, nächtliche Flugbewegungen<br />

insbesondere im Charter- und Pauschalreiseverkehr auch an<br />

anderen Startorten durchzuführen.<br />

Zu Verspätungsregelungen und detaillierten luftverkehrstechnischen Regelungen<br />

fehlt es an einer Zuständigkeit des Landesgesetzgebers. Zumindest<br />

würde dieser Regelungsinhalt nicht in die Kompetenz der Landesplanung<br />

fallen. Mit dem Volksbegehren wird die Wiederinbetriebnahme bzw. die<br />

Aufrechterhaltung der Flughäfen Tempelhof und Tegel nicht beabsichtigt.<br />

NACHTFLUG STÖRT DEN SCHLAF<br />

UND GEFÄHRDET DIE GESUNDHEIT:<br />

Das Umweltbundesamt bewertet den wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />

aufgrund einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2010:<br />

„Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich<br />

zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt<br />

das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender<br />

Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich<br />

ein relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für<br />

Depressionen signifikant erhöht.<br />

Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen<br />

,Arzneimittelstudie’ des UBA, die höhere Medikamentenverschreibungen<br />

bei Personen nachwies, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große<br />

Studie im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENA-Studie)<br />

aus dem Jahr 2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken<br />

fest: Personen, die verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, wei-<br />

Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter:<br />

Nr. 5 21. Mai 2012<br />

<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />

Vertreter: Stellvertreter:<br />

Prof. Wolf Carius Markus Peichl<br />

Gerhart-Hauptmann-Allee 30 Kladower Straße 2<br />

15732 Eichwalde 14469 Potsdam<br />

Dr. Gerhard Kalinka Gudrun Claus<br />

Heinrich-Zille-Straße 39 Selchower Weg 18<br />

15827 Blankenfelde 15831 Mahlow<br />

Robert Nicolai Christian Radtke-Kruft<br />

Fontaneplatz 5 Siegfriedstraße 60<br />

15834 Rangsdorf 14513 Teltow<br />

Matthias Schubert Martina Pohske<br />

Unterberg 31 Keplerstraße 23<br />

14532 Kleinmachnow 15831 Mahlow<br />

Martin Henkel Christian Selch<br />

<strong>See</strong>straße 68 Potsdamer Straße 2<br />

15738 Zeuthen 15738 Zeuthen<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> , den 03.05.2012<br />

(Dienstsiegel) (Ort) (Datum)<br />

Die Abstimmungsbehörde<br />

Axel Zinke, Bürgermeister<br />

sen häufig höhere Blutdruckwerte auf, als Menschen in ruhigeren Wohngebieten.“<br />

Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich eindeutig dazu bekannt, dass<br />

eine Gesundheitsgefährdung von Lärmbetroffenen unterbleiben muss (Urteil<br />

vom 21.3.1996 Az.4 C 9.95):<br />

„Diese Verpflichtung trifft ihn [den Staat, d. V.] erst recht, wenn der Eingriff<br />

auf seinem eigenen Verhalten beruht. Dabei kann sich der Staat nicht ohne<br />

weiteres mit vorhandenen Erkenntnisdefiziten ,entschuldigen’. Dies ist bereits<br />

dann nicht zulässig, wenn die Risiken einer Gesundheitsbeeinträchtigung<br />

bereits als solche bekannt sind. Die Gesundheitsschädlichkeit muss nicht<br />

erst bewiesen werden, um eine Regelungspflicht des Staates auszulösen.<br />

Auch Gesundheitsgefährdungen – werden sie erkannt oder als im Risikobereich<br />

liegend für hinreichend wahrscheinlich angesehen – verpflichtet zu<br />

Handeln. Auch hier mögen vielfache Erkenntnisdefizite bestehen. Der Staat<br />

muss ihnen – etwa bei der Festsetzung von Grenzwerten – durch Sicherheitsmargen<br />

zu begegnen suchen.“<br />

Dennoch hält die brandenburgische Landesregierung im Planergänzungsverfahren<br />

für den Flughafen Schönefeld bis zu 113 Flüge in einer Nacht für<br />

zulässig. Hiergegen sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht.<br />

Die brandenburgische Landesregierung fühlt sich durch ihre eigene<br />

gesetzliche Regelung im § 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (LePro)<br />

die für die Länder Berlin und Brandenburg gilt, in ihrem großzügig nachtflugfreundlichen<br />

Handeln zum Nachteil der vom nächtlichen Fluglärm gepeinigten<br />

Bevölkerung bestätigt.<br />

Die Volksinitiative wendet sich gegen diese gesetzliche Regelung und zwingt<br />

in der Folge die Landesregierung die Landesentwicklungspläne Flughafenstandortsicherung<br />

wie auch den Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg<br />

zu überarbeiten, da in diesen Plänen von einer Zulässigkeit des Nachtflugs<br />

ausgegangen wird.


21. Mai 2012 Nr. 5<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 11 7<br />

Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Herzlichen Dank, allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten,<br />

ihre Anteilnahme auf so vielfältige und liebevolle Weise zum Ausdruck brachten, sowie allen,<br />

die mit uns von meiner lieben Frau, unserer Mutter,<br />

Marion Finkel<br />

Abschied nahmen.<br />

Besonderen Dank sagen wir der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, der Familie Michael Henniges sowie<br />

der Palliativstation des Ernst von Bergmann Klinikums.<br />

Karl-Heinz Finkel<br />

Stefan und Daniel<br />

<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, im April 2012<br />

Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück<br />

Der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

gratuliert im Juni herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute<br />

zum 92. Geburtstag Horst Popp im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 91. Geburtstag Hildegard Hübner im Ortsteil Seddin<br />

zum 88. Geburtstag Elfriede Kopitz im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 85. Geburtstag Waldtraut Neuendorf im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 85. Geburtstag Ilse Skarupke im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 85. Geburtstag Irma Schäfer im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 84. Geburtstag Gisela Günther im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 84. Geburtstag Paul Schmidt im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 83. Geburtstag Gerda Hildebrand im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 83. Geburtstag Margarete Esins im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 83. Geburtstag Irmgard Berger im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 83. Geburtstag Horst Neumann im Ortsteil Neuseddin<br />

Danksagung<br />

Beelitzer Malerei in der Kulturscheune Kähnsdorf<br />

Ab 24. Juni stellen die Beelitzer Maler Edda & Jürgen Giera ihre Arbeiten in der Kulturscheune Kähnsdorf aus.<br />

„Stimmungen in Acryl und Öl – Experimente mit Pinsel, Spachtel und Farbe – abstrakt und real“<br />

ist der Titel der Ausstellung, die am 24. Juni um 14 Uhr eröffnet wird.<br />

Die Gemälde sind bis zum 22. Juli zu sehen.<br />

Wir freuen uns auf Ihr Kommen,<br />

M. Herrmann<br />

Ende des Amtsblattes<br />

zum 82. Geburtstag Johannes Volkmann im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 80. Geburtstag Frieda Kayser im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 80. Geburtstag Herta Rinza im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 75. Geburtstag Edith Zimmermann im Ortsteil Neuseddin<br />

zum 75. Geburtstag Hannelore Jonigk im Ortsteil Seddin<br />

zum 75. Geburtstag Harald Brandt im Ortsteil Seddin<br />

zum 70. Geburtstag Helga Charlett im Ortsteil Seddin<br />

zum 70. Geburtstag Gerda Wilke im Ortsteil Seddin<br />

zum 70. Geburtstag Siegfried Keil im Ortsteil Seddin<br />

zum 70. Geburtstag Heinrich Freese im Ortsteil Kähnsdorf<br />

Es werden Glückwünsche zum 70., 75. und ab dem 80. Geburtstag<br />

veröffentlicht.


<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Anschrift: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Neuseddin,Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />

Telefon: 033205/5360<br />

Telefax: 033205/53627<br />

E-Mail: info@seddiner-see.de<br />

Internet: www.seddiner-see.de<br />

Sprechzeiten in der Verwaltung<br />

Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr<br />

Freitag geschlossen<br />

Telefonnummern der Verwaltung<br />

Bereich App. Zimmer E-Mail<br />

Bürgermeister 5360 01 Zinke@seddiner-see.de<br />

Sekretariat<br />

Sekretärin 53617 01 Birgit-Gimbatschki@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Hauptamt 53649 01 Roswitha-Marschner@seddiner-see.de<br />

Hauptamt<br />

Hauptamtsleiterin 53624 03 Sandy-Weickert@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Bildung/Erziehung 53625 14 Marina-Bengsch@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Bildung/Erziehung/ 53630 15 Kristina-Gueth@seddiner-see.de<br />

Versicherung<br />

Sachbearbeiterin Personal 53618 07 Christiana-Altus@seddiner-see.de<br />

Kämmerei<br />

Kämmerin 53615 05 Marina-Zinke@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Steuern 53616 06 Petra-Fuhrmann@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Steuern 53623 06 Liane-Naujoks@seddiner-see.de<br />

Kassenverwalter 53614 04 Monika-Burkhardt@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Kämmerei 53613 08 Ulrike-Urban@seddiner-see.de<br />

Bau- und Ordnungsamt<br />

Leiter des Bau- und Ordnungsamtes 53621 09 Bernd-Fuhrmann@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiter Bau 53622 12 Detlef-Kloos@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin Bau 53611 13 Katja-Wagner@seddiner-see.de<br />

Sachbearbeiterin 53628 08 Birgit-Hirsch@seddiner-see.de<br />

Liegenschaften/Friedhofsangelegenheiten<br />

Sachbearbeiterin 53620 10 Ilona-Danneberg@seddiner-see.de<br />

Gewerbeangelegenheiten/Brandschutz<br />

Sachbearbeiterin 53619 09 Iris-Preuss@seddiner-see.de<br />

Allgem. Ordnungsrecht, Ruhender<br />

Verkehr, Wohnungsvergabe<br />

Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes Beelitz<br />

Anschrift: Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße 202, Tel.: 033204/391-84 oder -85<br />

Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

Freitag geschlossen

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