Öffentliche Bekanntmachungen - Gemeinde Seddiner See
Öffentliche Bekanntmachungen - Gemeinde Seddiner See
Öffentliche Bekanntmachungen - Gemeinde Seddiner See
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Impressum – Amtsblatt<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />
Ausgabe 5/2012<br />
21. Mai 2012<br />
– Bekanntmachung der Beschlüsse der 26. Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 21.02.2012 ............................................................... Seite 2<br />
– Bebauungsplan „Generationenpark am <strong>See</strong>“ in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Seddin –<br />
Bekanntmachung des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ......................................................................... Seite 2<br />
– Bekanntmachung: Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin und<br />
Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans ............................................................................................ Seite 3<br />
– Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte<br />
Stichtag 01.01.2012 ......................................................................................................................................................................... Seite 4<br />
– Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11<br />
des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am<br />
Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ ........................................................................................................................... Seite 4<br />
Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
– Beelitzer Malerei in der Kulturscheune Kähnsdorf ............................................................................................................................... Seite 7<br />
– Danksagung ..................................................................................................................................................................................... Seite 7<br />
– Herzliche Glückwünsche im Juni ........................................................................................................................................................ Seite 7<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Der Bürgermeister<br />
Anschrift: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Der Bürgermeister, Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Tel. 03 32 05/5 36 10<br />
Das Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> ist das amtliche Verkündungsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> mit den Ortsteilen Neuseddin,<br />
Seddin und Kähnsdorf.<br />
Bezugsmöglichkeiten:<br />
Die Zustellung erfolgt kostenlos in den Ortsteilen Kähnsdorf, Neuseddin und Seddin an Haushalte, die über einen von der öffentlichen Straße aus<br />
erreichbaren Briefkasten verfügen. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Zustellung besteht nicht. Personen, die von dieser Verteilung nicht erreicht<br />
werden, können Exemplare in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung erhalten.<br />
Der Einzelbezug ist auf Anfrage möglich (Kosten: 2,05 EUR je Amtsblatt mit <strong>See</strong>kurier, inkl. Porto).<br />
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich mit dem <strong>See</strong>kurier. Auflage: 2400 Exemplare.
62 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Nr. 5 21. Mai 2012<br />
<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />
In der 26. öffentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
am 21.02.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss:<br />
Abwägung der Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan<br />
„Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin und <strong>Öffentliche</strong><br />
Auslegung des Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im<br />
Ortsteil Seddin gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Beschluss-Nr.: 03/Feb/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Abwägung der Bedenken und Anregungen<br />
aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum<br />
Bebauungsplanverfahren „Stückener Straße – Dreieck“.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt den Bebauungsplan „Stückener Straße<br />
– Dreieck“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt<br />
die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Schritte.<br />
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 08. März 2012 bis zum 09. April<br />
2012 zu folgenden Zeiten:<br />
Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />
Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Fr 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.<br />
Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu<br />
machen.<br />
Es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten<br />
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4<br />
BauGB aufgestellt wurde. Ebenfalls ist bekannt zu machen, wo sich die<br />
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen<br />
Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit<br />
innerhalb einer bestimmten Frist zu Planung äußern kann.<br />
Beschluss:<br />
Aufhebung des Satzungsbeschlusses und Ergänzung des Abwägungsbeschlusses<br />
Nr.: 33/Mai/2011 vom 24.05.2011 zum<br />
Bebauungsplan „Mühlenberg II – ehemalige Entenfarm“<br />
Beschluss-Nr.: 04/Feb/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt, den Satzungsbeschluss mit Nr. 33/Mai/<br />
2011 vom 24.05.2011 zum Bebauungsplan „Mühlenberg II – ehemalige<br />
Entenfarm“ aufzuheben.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die geänderte Abwägung zum<br />
Bebauungsplan „Mühlenberg II – ehemalige Entenfarm“ als Ergänzung<br />
zum bestehenden Abwägungsbeschluss Nr. 32/Mai/2011 vom 24.05.2011.<br />
Der bestehende Beschluss behält weiter seine Gültigkeit.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung billigt die geänderte und fortgeschriebene Begründung<br />
zum Bebauungsplan.<br />
Beschluss:<br />
Genehmigung des Verkaufs des Feuerwehrfahrzeuges – Tragkraftspritzenfahrzeug<br />
TSF-W-Baujahr 1994, amtliches Kennzeichen PM-<br />
SC 36<br />
Beschluss-Nr.: 06/Feb/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> genehmigt den Verkauf<br />
des Feuerwehrfahrzeuges – Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W –, Baujahr<br />
1994 an das Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar.<br />
Der Bürgermeister wird nachträglich beauftragt, den Verkauf abzuwickeln.<br />
Nicht beschlossener Beschlussvorschlag:<br />
Aufstellung B-Plan „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“ für das Gelände südlich<br />
der <strong>Seddiner</strong> Straße und östlich der Straße „An der Trift“ (ehemalige<br />
Entenfarm nördlicher Teil) einschließlich der Straße „An<br />
der Trift“ im Ortsteil Kähnsdorf und Einleitung der parallelen Änderung<br />
des Flächennutzungsplans <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Beschluss-Nr.: 05/2012<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt für eine ca. 3 ha große Fläche auf dem<br />
Gelände der ehemalige Entenfarm (nördlicher Teil) die Aufstellung des<br />
Bebauungsplans „Kähnsdorfer <strong>See</strong>blick“.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer Erörterungsveranstaltung<br />
durchzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die hierfür notwendige Änderung des<br />
Flächennutzungsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> ins 3./4. Änderungsverfahren<br />
zum Flächennutzungsplan zu integrieren.<br />
Bebauungsplan „Generationenpark am <strong>See</strong>“<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Seddin<br />
Bekanntmachung des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung<br />
gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat am 24. April 2012<br />
mit Beschluss Nr.11/April/2012 den Entwurf des Bebauungsplanes<br />
„Generationenpark am <strong>See</strong>“ und die dazugehörige Begründung, jeweils<br />
Stand April 2012, sowie den Umweltbericht zum Bebauungsplan<br />
„Generationenpark am <strong>See</strong>“ gebilligt und beschlossen den Entwurf des<br />
Bebauungsplanes „Generationenpark am <strong>See</strong>“ und die dazugehörige Begründung,<br />
jeweils Stand April 2012, sowie den Umweltbericht zum<br />
Bebauungsplan „Generationenpark am <strong>See</strong>“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
auszulegen.<br />
Der Bebauungsplan, die Begründung zum Bebauungsplan sowie der Umweltbericht<br />
zum Bebauungsplan liegen vom 08. Juni 2012 bis zum 09.<br />
Juli 2012 in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Ortsteil Neuseddin,<br />
Kiefernweg 5, Zimmer 13 während folgender Zeiten öffentlich aus:<br />
Mo, Mi, Do 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />
Di 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Fr 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />
sowie nach Vereinbarung.
21. Mai 2012 Nr. 5<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 73<br />
<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und<br />
Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden.<br />
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Frist über die allgemeinen Ziele<br />
und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren<br />
und sich innerhalb der Auslegungsfrist zur Planung äußern.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Zeitpunkt und Dauer der öffentlichen Auslegung werden hiermit ortsüblich<br />
bekannt gemacht.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 25.04.2012<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister<br />
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin<br />
und Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> hat auf ihrer Sitzung<br />
am 24.04.2012 mit Beschluss Nr. 13/April/2012 den Bebauungsplan<br />
„Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin, bestehend aus der Planzeichnung,<br />
den textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß § 10<br />
Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Berichtigung des FNP zum Bereich<br />
„Stückener Straße – Dreieck“ beschlossen. Eine Genehmigung durch die<br />
obere Verwaltungsbehörde ist nicht erforderlich. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes<br />
zum Bebauungsplan „Stückener Straße – Dreieck“ wird<br />
gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung<br />
bekannt gemacht.<br />
Mit dieser Bekanntmachung treten die Satzung sowie die Berichtigung des<br />
Flächennutzungsplans in Kraft.<br />
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem beiliegenden Lageplan zu<br />
entnehmen.<br />
Jedermann kann die Satzung bestehend aus der Planzeichnung und dem<br />
Textteil sowie der Begründung, als auch den berichtigten Teil des Flächennutzungsplans<br />
gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beim Bau- und Ordnungsamt der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> ab sofort während<br />
der Dienststunden einsehen und wird über den Inhalt auf Verlangen<br />
informiert.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-<br />
und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der<br />
Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich<br />
werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der<br />
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />
des Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung<br />
schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung<br />
oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich<br />
sind.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.<br />
4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach<br />
den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht<br />
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die<br />
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt<br />
wird.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 25.04.2012<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister<br />
Bebauungsplan „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin
84 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Nr. 5 21. Mai 2012<br />
<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin des von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
am 24.04.2012 beschlossenen Bebauungsplans „Stückener Straße – Dreieck“ im Ortsteil Seddin als Satzung wird im Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> Nr. 5/2012 vom 21.05.2012 öffentlich bekannt gemacht<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 25.04.2012 Axel Zinke<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte<br />
Stichtag 01.01.2012<br />
Die Bodenrichtwerte für den Landkreis Potsdam-Mittelmark sind gemäß<br />
§ 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und der Gutachterausschussverordnung<br />
(GAV) vom 12. Mai 2010 (GVBl. II Nr. 27), durch den Gutachterausschuss<br />
für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark ermittelt<br />
und am 09.02.2012 beschlossen worden.<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, Kiefernweg 5 (OT Neuseddin),<br />
Zimmer 08 liegen die Bodenrichtwerte für die Dauer eines Monats vom<br />
01.06.2012 bis 30.06.2012 zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:<br />
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr.<br />
Die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2012 liegen ebenfalls in der Geschäftsstelle<br />
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Teltow,<br />
Lankeweg 4 öffentlich aus. Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt die Ge-<br />
schäftsstelle des Gutachterausschusses auch telefonisch unter 03328 / 31<br />
83 13 oder 31 83 14 sowie während der Sprechzeiten jeweils<br />
dienstags vom 9.00 Uhr – 18.00 Uhr.<br />
Die Bodenrichtwertinformationen werden durch den Landesbetrieb Landesvermessung<br />
und Geobasisinformation Brandenburg in Zusammenarbeit mit<br />
den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte im brandenburgviewer<br />
(http://www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm) zur kostenlosen Ansicht im<br />
Internet angeboten. Die Bodenrichtwerte werden in Kombination mit den<br />
aktuellen Geobasisdaten dargestellt. Zu den angebotenen Geobasisdaten<br />
gehören topografische Karten, die automatisierte Liegenschaftskarte und<br />
Luftbilder. Diese können einzeln oder in Kombination mit den Bodenrichtwertinformationen<br />
überlagert werden.<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, 19.04.2012<br />
Axel Zinke<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
über die Durchführung eines Volksbegehrens<br />
„Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes<br />
zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes<br />
am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“<br />
Die Vertreter der Volksinitiative „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des<br />
Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen<br />
Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“<br />
haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die<br />
Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg<br />
haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes<br />
(VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens<br />
anhängig gemacht.<br />
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und<br />
Bürger ab dem<br />
4. Juni 2012 bis zum 3. Dezember 2012<br />
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche<br />
Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß §<br />
17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht<br />
durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde<br />
der <strong>Gemeinde</strong> ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei<br />
mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung<br />
in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />
haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch<br />
auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen<br />
ausüben.<br />
Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5<br />
und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahIG) alle deutschen<br />
Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder<br />
spätestens am 3. Dezember 2012<br />
– das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996<br />
geboren sind,<br />
– seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen<br />
Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik<br />
Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie<br />
– nicht nach § 7 BbgLWahIG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.<br />
A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in<br />
Eintragungslisten<br />
Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten<br />
in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde bis<br />
Montag, den 3. Dezember 2012, 16 Uhr unterstützt werden:<br />
Anschrift: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Neuseddin<br />
Kiefernweg 5<br />
14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>
21. Mai 2012 Nr. 5<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 95<br />
Eintragungsraum: Sekretariat – Zimmer 1 (1. Etage)<br />
Telefon: 033205/5360<br />
Telefax: 033205/53627<br />
E-Mail: info@seddiner-see.de<br />
Zu folgenden Eintragungszeiten:<br />
Montag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
Dienstag 9:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 9:00 Uhr-13:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
Freitag geschlossen<br />
Eine Eintragung ist an folgenden Tagen nicht möglich:<br />
06.08.2012, 07.08.2012, 13.08.2012, 14.08.2012, 11.10.2012 und<br />
12.10.2012.<br />
Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich<br />
über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung<br />
– VVVBbg),<br />
Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich<br />
unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname,<br />
Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die<br />
Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung<br />
lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 1 VVVBbg).<br />
Eine Eintragung kann nach § 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen<br />
werden.<br />
Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung<br />
nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies<br />
mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von<br />
Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg<br />
i. V. m. § 8 Abs. 2 VVVBbg).<br />
Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung<br />
den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten<br />
aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson)<br />
mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson<br />
eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte<br />
Person auszustellen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Abs. 4 VVVBbg).<br />
B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung<br />
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren<br />
durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der<br />
eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten<br />
Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur<br />
Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die<br />
eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen<br />
ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen<br />
Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person<br />
anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine<br />
fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.<br />
Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe<br />
einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V.<br />
m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg).<br />
Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist<br />
beantragt werden (§ 8a Abs. 5 VVVBbg).<br />
Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein<br />
und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei<br />
übersandt.<br />
Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen<br />
Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung per-<br />
<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />
sönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen<br />
(§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem<br />
Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson<br />
gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern,<br />
dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich<br />
oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben<br />
hat (§ 15 Abs. 7 VAGBbg).<br />
Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den<br />
Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag<br />
angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens<br />
am 3. Dezember 2012,16 Uhr eingeht.<br />
Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich<br />
von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der<br />
Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen<br />
Stelle abgegeben werden.<br />
Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:<br />
„Für eine Änderung des § 19 Absatz 11<br />
des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung<br />
eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen<br />
Berlin Brandenburg International (BER)!“<br />
Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in Verhandlungen<br />
mit dem Land Berlin einzutreten, um den Staatsvertrag vom 7.<br />
August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder<br />
Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages,<br />
geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003, wie folgt zu ändern:<br />
„Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an<br />
Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen<br />
Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug<br />
stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.“<br />
„Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin<br />
und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert<br />
werden.“<br />
„Dieser Gesetzestext ersetzt Satz 1 und 2 des in den Ländern Berlin /<br />
Brandenburg gültigen § 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm).<br />
Satz 3 und Satz 4 des § 19 Abs. 11 LePro entfallen.“<br />
Begründung:<br />
Die bisher geltende Fassung des § 19 Abs. 11 LePro ist eine der Rechtsgrundlagen<br />
sowohl für den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP BB<br />
als auch für die luftrechtliche Fachplanung. Der bisherigen Fassung von §<br />
19 Abs. 11 LePro entnehmen Landesentwicklungsplan und Fachplanung<br />
die Legitimation, durch Schaffung eines nächtlichen Kapazitätsangebots an<br />
die Luftverkehrswirtschaft das Ruhebedürfnis der betroffenen Bevölkerung<br />
dem wirtschaftlichen Profit der – im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen<br />
– Flughafengesellschaft und der Luftverkehrsgesellschaften zu<br />
opfern. Dem schiebt die Volksinitiative durch die Neufassung des Gesetzestextes<br />
einen Riegel vor.<br />
Gemäß dem Landesentwicklungsplan LEP BB hat dieses Gesetz weiterhin<br />
Gültigkeit und gibt Vorgaben sowohl für zukünftige Landesentwicklungspläne<br />
wie auch für die luftverkehrsrechtliche Fachplanung.<br />
Der Volksinitiative liegen neuere Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung<br />
und über Art und Umfang der durch Flugroutenfestsetzungen betroffenen<br />
Siedlungsgebiete zu Grunde. Durch die Formulierung, dass kein planmäßiger<br />
Nachtflugbetrieb am Flughafen Schönefeld stattfinden soll, wird sichergestellt,<br />
dass sich das Nachtflugverbot auf den gewerblichen Flugverkehr
10 6 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
bezieht und andere Flüge (Not- und Rettungsflüge etc.) nicht ausgeschlossen<br />
werden sollen.<br />
Die beabsichtigte Neuregelung macht es ferner möglich, nächtliche Flugbewegungen<br />
insbesondere im Charter- und Pauschalreiseverkehr auch an<br />
anderen Startorten durchzuführen.<br />
Zu Verspätungsregelungen und detaillierten luftverkehrstechnischen Regelungen<br />
fehlt es an einer Zuständigkeit des Landesgesetzgebers. Zumindest<br />
würde dieser Regelungsinhalt nicht in die Kompetenz der Landesplanung<br />
fallen. Mit dem Volksbegehren wird die Wiederinbetriebnahme bzw. die<br />
Aufrechterhaltung der Flughäfen Tempelhof und Tegel nicht beabsichtigt.<br />
NACHTFLUG STÖRT DEN SCHLAF<br />
UND GEFÄHRDET DIE GESUNDHEIT:<br />
Das Umweltbundesamt bewertet den wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />
aufgrund einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2010:<br />
„Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich<br />
zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt<br />
das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender<br />
Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich<br />
ein relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für<br />
Depressionen signifikant erhöht.<br />
Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen<br />
,Arzneimittelstudie’ des UBA, die höhere Medikamentenverschreibungen<br />
bei Personen nachwies, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große<br />
Studie im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENA-Studie)<br />
aus dem Jahr 2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken<br />
fest: Personen, die verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, wei-<br />
Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter:<br />
Nr. 5 21. Mai 2012<br />
<strong>Öffentliche</strong> <strong>Bekanntmachungen</strong><br />
Vertreter: Stellvertreter:<br />
Prof. Wolf Carius Markus Peichl<br />
Gerhart-Hauptmann-Allee 30 Kladower Straße 2<br />
15732 Eichwalde 14469 Potsdam<br />
Dr. Gerhard Kalinka Gudrun Claus<br />
Heinrich-Zille-Straße 39 Selchower Weg 18<br />
15827 Blankenfelde 15831 Mahlow<br />
Robert Nicolai Christian Radtke-Kruft<br />
Fontaneplatz 5 Siegfriedstraße 60<br />
15834 Rangsdorf 14513 Teltow<br />
Matthias Schubert Martina Pohske<br />
Unterberg 31 Keplerstraße 23<br />
14532 Kleinmachnow 15831 Mahlow<br />
Martin Henkel Christian Selch<br />
<strong>See</strong>straße 68 Potsdamer Straße 2<br />
15738 Zeuthen 15738 Zeuthen<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> , den 03.05.2012<br />
(Dienstsiegel) (Ort) (Datum)<br />
Die Abstimmungsbehörde<br />
Axel Zinke, Bürgermeister<br />
sen häufig höhere Blutdruckwerte auf, als Menschen in ruhigeren Wohngebieten.“<br />
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich eindeutig dazu bekannt, dass<br />
eine Gesundheitsgefährdung von Lärmbetroffenen unterbleiben muss (Urteil<br />
vom 21.3.1996 Az.4 C 9.95):<br />
„Diese Verpflichtung trifft ihn [den Staat, d. V.] erst recht, wenn der Eingriff<br />
auf seinem eigenen Verhalten beruht. Dabei kann sich der Staat nicht ohne<br />
weiteres mit vorhandenen Erkenntnisdefiziten ,entschuldigen’. Dies ist bereits<br />
dann nicht zulässig, wenn die Risiken einer Gesundheitsbeeinträchtigung<br />
bereits als solche bekannt sind. Die Gesundheitsschädlichkeit muss nicht<br />
erst bewiesen werden, um eine Regelungspflicht des Staates auszulösen.<br />
Auch Gesundheitsgefährdungen – werden sie erkannt oder als im Risikobereich<br />
liegend für hinreichend wahrscheinlich angesehen – verpflichtet zu<br />
Handeln. Auch hier mögen vielfache Erkenntnisdefizite bestehen. Der Staat<br />
muss ihnen – etwa bei der Festsetzung von Grenzwerten – durch Sicherheitsmargen<br />
zu begegnen suchen.“<br />
Dennoch hält die brandenburgische Landesregierung im Planergänzungsverfahren<br />
für den Flughafen Schönefeld bis zu 113 Flüge in einer Nacht für<br />
zulässig. Hiergegen sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht.<br />
Die brandenburgische Landesregierung fühlt sich durch ihre eigene<br />
gesetzliche Regelung im § 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (LePro)<br />
die für die Länder Berlin und Brandenburg gilt, in ihrem großzügig nachtflugfreundlichen<br />
Handeln zum Nachteil der vom nächtlichen Fluglärm gepeinigten<br />
Bevölkerung bestätigt.<br />
Die Volksinitiative wendet sich gegen diese gesetzliche Regelung und zwingt<br />
in der Folge die Landesregierung die Landesentwicklungspläne Flughafenstandortsicherung<br />
wie auch den Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg<br />
zu überarbeiten, da in diesen Plänen von einer Zulässigkeit des Nachtflugs<br />
ausgegangen wird.
21. Mai 2012 Nr. 5<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong> 11 7<br />
Informationen aus der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Herzlichen Dank, allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten,<br />
ihre Anteilnahme auf so vielfältige und liebevolle Weise zum Ausdruck brachten, sowie allen,<br />
die mit uns von meiner lieben Frau, unserer Mutter,<br />
Marion Finkel<br />
Abschied nahmen.<br />
Besonderen Dank sagen wir der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, der Familie Michael Henniges sowie<br />
der Palliativstation des Ernst von Bergmann Klinikums.<br />
Karl-Heinz Finkel<br />
Stefan und Daniel<br />
<strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong>, im April 2012<br />
Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück<br />
Der Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
gratuliert im Juni herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute<br />
zum 92. Geburtstag Horst Popp im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 91. Geburtstag Hildegard Hübner im Ortsteil Seddin<br />
zum 88. Geburtstag Elfriede Kopitz im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 85. Geburtstag Waldtraut Neuendorf im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 85. Geburtstag Ilse Skarupke im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 85. Geburtstag Irma Schäfer im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 84. Geburtstag Gisela Günther im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 84. Geburtstag Paul Schmidt im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 83. Geburtstag Gerda Hildebrand im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 83. Geburtstag Margarete Esins im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 83. Geburtstag Irmgard Berger im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 83. Geburtstag Horst Neumann im Ortsteil Neuseddin<br />
Danksagung<br />
Beelitzer Malerei in der Kulturscheune Kähnsdorf<br />
Ab 24. Juni stellen die Beelitzer Maler Edda & Jürgen Giera ihre Arbeiten in der Kulturscheune Kähnsdorf aus.<br />
„Stimmungen in Acryl und Öl – Experimente mit Pinsel, Spachtel und Farbe – abstrakt und real“<br />
ist der Titel der Ausstellung, die am 24. Juni um 14 Uhr eröffnet wird.<br />
Die Gemälde sind bis zum 22. Juli zu sehen.<br />
Wir freuen uns auf Ihr Kommen,<br />
M. Herrmann<br />
Ende des Amtsblattes<br />
zum 82. Geburtstag Johannes Volkmann im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 80. Geburtstag Frieda Kayser im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 80. Geburtstag Herta Rinza im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 75. Geburtstag Edith Zimmermann im Ortsteil Neuseddin<br />
zum 75. Geburtstag Hannelore Jonigk im Ortsteil Seddin<br />
zum 75. Geburtstag Harald Brandt im Ortsteil Seddin<br />
zum 70. Geburtstag Helga Charlett im Ortsteil Seddin<br />
zum 70. Geburtstag Gerda Wilke im Ortsteil Seddin<br />
zum 70. Geburtstag Siegfried Keil im Ortsteil Seddin<br />
zum 70. Geburtstag Heinrich Freese im Ortsteil Kähnsdorf<br />
Es werden Glückwünsche zum 70., 75. und ab dem 80. Geburtstag<br />
veröffentlicht.
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Anschrift: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Neuseddin,Kiefernweg 5, 14554 <strong>Seddiner</strong> <strong>See</strong><br />
Telefon: 033205/5360<br />
Telefax: 033205/53627<br />
E-Mail: info@seddiner-see.de<br />
Internet: www.seddiner-see.de<br />
Sprechzeiten in der Verwaltung<br />
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr<br />
Freitag geschlossen<br />
Telefonnummern der Verwaltung<br />
Bereich App. Zimmer E-Mail<br />
Bürgermeister 5360 01 Zinke@seddiner-see.de<br />
Sekretariat<br />
Sekretärin 53617 01 Birgit-Gimbatschki@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Hauptamt 53649 01 Roswitha-Marschner@seddiner-see.de<br />
Hauptamt<br />
Hauptamtsleiterin 53624 03 Sandy-Weickert@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Bildung/Erziehung 53625 14 Marina-Bengsch@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Bildung/Erziehung/ 53630 15 Kristina-Gueth@seddiner-see.de<br />
Versicherung<br />
Sachbearbeiterin Personal 53618 07 Christiana-Altus@seddiner-see.de<br />
Kämmerei<br />
Kämmerin 53615 05 Marina-Zinke@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Steuern 53616 06 Petra-Fuhrmann@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Steuern 53623 06 Liane-Naujoks@seddiner-see.de<br />
Kassenverwalter 53614 04 Monika-Burkhardt@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Kämmerei 53613 08 Ulrike-Urban@seddiner-see.de<br />
Bau- und Ordnungsamt<br />
Leiter des Bau- und Ordnungsamtes 53621 09 Bernd-Fuhrmann@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiter Bau 53622 12 Detlef-Kloos@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin Bau 53611 13 Katja-Wagner@seddiner-see.de<br />
Sachbearbeiterin 53628 08 Birgit-Hirsch@seddiner-see.de<br />
Liegenschaften/Friedhofsangelegenheiten<br />
Sachbearbeiterin 53620 10 Ilona-Danneberg@seddiner-see.de<br />
Gewerbeangelegenheiten/Brandschutz<br />
Sachbearbeiterin 53619 09 Iris-Preuss@seddiner-see.de<br />
Allgem. Ordnungsrecht, Ruhender<br />
Verkehr, Wohnungsvergabe<br />
Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes Beelitz<br />
Anschrift: Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße 202, Tel.: 033204/391-84 oder -85<br />
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
Freitag geschlossen