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zeugnis über den mittleren schulabschluss - GEW - Berlin

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4. Seite des Zeugnisses des <strong>mittleren</strong> Schulabschlusses für<br />

4. PRAXISLERNORTE:<br />

5. BEMERKUNGEN:<br />

Das Zeugnis berechtigt / berechtigt nicht zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe. 1)<br />

Die im Zeugnis ausgewiesenen Jahrgangsleistungen basieren auf drei Trimesterberichten. Jeder<br />

Trimesterbericht beinhaltet eine ausführliche verbale Beurteilung (Bildungsbericht), in der auch<br />

das Arbeits- und Sozialverhalten dargestellt ist.<br />

BERLIN,<br />

Dienstsiegel<br />

SCHULLEITER(IN) / STELLVERTR. SCHULLEITER(IN) 2) VORSITZENDE(R) DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES<br />

Dem Zeugnis liegen zugrunde:<br />

Das Schulgesetz für das Land <strong>Berlin</strong> vom 26. Januar 2004 in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung.<br />

Die Verordnung <strong>über</strong> die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I<br />

vom 19. Januar 2005 in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung.<br />

1) Zutreffendes ankreuzen<br />

2) Nichtzutreffendes streichen<br />

Schul Z 234 – RS

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