zeugnis über den mittleren schulabschluss - GEW - Berlin
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4. Seite des Zeugnisses des <strong>mittleren</strong> Schulabschlusses für<br />
4. PRAXISLERNORTE:<br />
5. BEMERKUNGEN:<br />
Das Zeugnis berechtigt / berechtigt nicht zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe. 1)<br />
Die im Zeugnis ausgewiesenen Jahrgangsleistungen basieren auf drei Trimesterberichten. Jeder<br />
Trimesterbericht beinhaltet eine ausführliche verbale Beurteilung (Bildungsbericht), in der auch<br />
das Arbeits- und Sozialverhalten dargestellt ist.<br />
BERLIN,<br />
Dienstsiegel<br />
SCHULLEITER(IN) / STELLVERTR. SCHULLEITER(IN) 2) VORSITZENDE(R) DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES<br />
Dem Zeugnis liegen zugrunde:<br />
Das Schulgesetz für das Land <strong>Berlin</strong> vom 26. Januar 2004 in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung.<br />
Die Verordnung <strong>über</strong> die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I<br />
vom 19. Januar 2005 in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung.<br />
1) Zutreffendes ankreuzen<br />
2) Nichtzutreffendes streichen<br />
Schul Z 234 – RS