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zeugnis über den mittleren schulabschluss - GEW - Berlin

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ZEUGNIS<br />

ÜBER DEN MITTLEREN SCHULABSCHLUSS<br />

VORNAMEN NAME<br />

GEBOREN AM IN<br />

HAT DIE HAUPTSCHULE VOM BIS BESUCHT UND<br />

SICH AM ENDE DER JAHRGANGSSTUFE 10 DER PRÜFUNG ZUM ERWERB DES MITTLEREN<br />

SCHULABSCHLUSSES UNTERZOGEN.<br />

Schul Z 234 – Zeugnis der Klassen für Produktives Lernen der Hauptschule <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>mittleren</strong> Schulabschluss – (03.06)


2. Seite des Zeugnisses des <strong>mittleren</strong> Schulabschlusses für<br />

1. JAHRGANGSNOTEN DER JAHRGANGSSTUFE 10 DER KLASSEN FÜR PRODUKTIVES LERNEN:<br />

Punkte Noten<br />

Produktive Tätigkeit in der Praxis...................................................................................... von<br />

Erschließung der Praxis für Produktives Lernen ................................................................ von<br />

Selbständige Produktive Aufgabe...................................................................................... von<br />

Dokumentation des Lernens in der Praxis ........................................................................ von<br />

Kommunikation und Präsentation..................................................................................... von<br />

Deutsch .............................................................................................................................. von<br />

Englisch.............................................................................................................................. von<br />

Mathematik........................................................................................................................ von<br />

Mensch und Kultur, Natur und Technik, Gesellschaft und Wirtschaft............................. von<br />

Wahlpflichtfach von<br />

MIT DIESEN JAHRGANGSLEISTUNGEN WERDEN DIE BEDINGUNGEN FÜR DEN MITTLEREN<br />

SCHULABSCHLUSS GEMÄSS § 53 ABS. 4 DER VERORDNUNG ÜBER DIE SCHULARTEN UND<br />

BILDUNGSGÄNGE DER SEKUNDARSTUFE I ERFÜLLT.<br />

Erläuterungen zum Produktiven Lernen an <strong>Berlin</strong>er Schulen<br />

Produktives Lernen ist ein Bildungsangebot im 9. und 10. Schuljahr an <strong>Berlin</strong>er Hauptschulen. Es ermöglicht Schülerinnen und<br />

Schülern die Verbindung von Allgemeinbildung mit praxisorientierter individueller Berufsorientierung.<br />

Das Bildungsangebot des Produktiven Lernens gliedert sich in drei Bildungsteile:<br />

Im Bildungsteil Lernen in der Praxis wer<strong>den</strong> die Schüler/innen in 17 Wochenstun<strong>den</strong> an selbstgewählten Praxisplätzen in <strong>Berlin</strong>er<br />

Betrieben, Verwaltungen, sozialen und kulturellen Einrichtungen tätig und nutzen ihre Erfahrungen - unter pädagogischer Beratung<br />

- zu ihrer Allgemeinbildung. Hierin enthalten sind jeweils zwei Wochenstun<strong>den</strong> für Deutsch in der Praxis, Englisch in der Praxis<br />

und Mathematik in der Praxis. Wird Englisch als Wahlpflichtfach gewählt, so entfällt Englisch in der Praxis.<br />

Im Bildungsteil Kommunikationsgruppe wird das Lernen in der Praxis geplant und die gewonnenen Erfahrungen wer<strong>den</strong><br />

ausgetauscht und ausgewertet. Der Bildungsteil Kommunikationsgruppe umfasst drei Wochenstun<strong>den</strong> Kommunikation und<br />

Präsentation sowie zwei Wochenstun<strong>den</strong> Deutsch im Produktiven Lernen.<br />

Im Bildungsteil Fachbezogenes Lernen wer<strong>den</strong> die Erfahrungen aus der Praxis vertieft und ergänzt sowie weitere Kenntnisse und<br />

Fertigkeiten erworben.<br />

Das Fachbezogene Lernen umfasst<br />

- Englisch im Produktiven Lernen im Umfang von zwei Wochenstun<strong>den</strong>,<br />

- Mathematik im Produktiven Lernen im Umfang von zwei Wochenstun<strong>den</strong>,<br />

- EINEN FÄCHERÜBERGREIFENDEN LERNBEREICH ZU DEN THEMENGEBIETEN MENSCH UND KULTUR, NATUR UND TECHNIK SOWIE<br />

GESELLSCHAFT UND WIRTSCHAFT IM UMFANG VON ZWEI WOCHENSTUNDEN UND<br />

- ein Wahlpflichtfach im Umfang von zwei Wochenstun<strong>den</strong>.<br />

Das Schuljahr ist in drei Trimester gegliedert. Die Leistungsbewertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Für jede Wochenstunde<br />

wird pro Trimester höchstens ein Punkt vergeben. Hierbei wird in jedem Bewertungsbereich unterschie<strong>den</strong> nach: Der Schüler bzw.<br />

die Schülerin hat die Anforderungen<br />

voll erfüllt volle Punktzahl erfüllt halbe Punktzahl nicht erfüllt null Punkte<br />

ZUR ERTEILUNG DER ZEUGNISSE WERDEN DIE IN DEN EINZELNEN BILDUNGSTEILEN IM SCHULJAHR ERREICHTEN PUNKTZAHLEN<br />

NACH FOLGENDER TABELLE IN ZIFFERNNOTEN UMGERECHNET:<br />

Erreichbare Jahrespunktzahl: 6 Erreichbare Jahrespunktzahl: 9 Erreichbare Jahrespunktzahl: 12<br />

Erreichte Jahrespunktzahl Jahresnote<br />

6 9 11 und 12 1<br />

5 7,5 9 und 10 2<br />

4 6 8 3<br />

3 4,5 6 und 7 4<br />

1 und 2 1,5 und 3 2, 3, 4 und 5 5<br />

0 0 0 und 1 6


3. Seite des Zeugnisses des <strong>mittleren</strong> Schulabschlusses für<br />

2. LEISTUNGEN IN DER PRÜFUNG:<br />

Prüfungsfach<br />

1. Deutsch<br />

2. Mathematik<br />

3.<br />

4.<br />

(Erste Fremdsprache)<br />

Prüfung in besonderer Form (Präsentation)<br />

schriftlich mündlich<br />

IN DER ERSTEN FREMDSPRACHE WIRD DIE GESAMTNOTE AUS DEM ERGEBNIS DER<br />

SCHRIFTLICHEN UND MÜNDLICHEN PRÜFUNG IM VERHÄLTNIS 3 ZU 2 GEBILDET.<br />

MIT DIESEN PRÜFUNGSLEISTUNGEN WERDEN DIE BEDINGUNGEN FÜR DEN MITTLEREN<br />

SCHULABSCHLUSS GEMÄSS § 53 ABS. 2 NR. 1 DER VERORDNUNG ÜBER DIE SCHULARTEN UND<br />

BILDUNGSGÄNGE DER SEKUNDARSTUFE I ERFÜLLT.<br />

3. GESAMTERGEBNIS:<br />

AUF GRUND DER JAHRGANGSLEISTUNGEN<br />

UND DER LEISTUNGEN IN DER PRÜFUNG<br />

HAT SIE/ER DEN MITTLEREN SCHULABSCHLUSS ERWORBEN.


4. Seite des Zeugnisses des <strong>mittleren</strong> Schulabschlusses für<br />

4. PRAXISLERNORTE:<br />

5. BEMERKUNGEN:<br />

Das Zeugnis berechtigt / berechtigt nicht zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe. 1)<br />

Die im Zeugnis ausgewiesenen Jahrgangsleistungen basieren auf drei Trimesterberichten. Jeder<br />

Trimesterbericht beinhaltet eine ausführliche verbale Beurteilung (Bildungsbericht), in der auch<br />

das Arbeits- und Sozialverhalten dargestellt ist.<br />

BERLIN,<br />

Dienstsiegel<br />

SCHULLEITER(IN) / STELLVERTR. SCHULLEITER(IN) 2) VORSITZENDE(R) DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES<br />

Dem Zeugnis liegen zugrunde:<br />

Das Schulgesetz für das Land <strong>Berlin</strong> vom 26. Januar 2004 in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung.<br />

Die Verordnung <strong>über</strong> die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I<br />

vom 19. Januar 2005 in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung.<br />

1) Zutreffendes ankreuzen<br />

2) Nichtzutreffendes streichen<br />

Schul Z 234 – RS

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