zeugnis über den mittleren schulabschluss - GEW - Berlin
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ZEUGNIS<br />
ÜBER DEN MITTLEREN SCHULABSCHLUSS<br />
VORNAMEN NAME<br />
GEBOREN AM IN<br />
HAT DIE HAUPTSCHULE VOM BIS BESUCHT UND<br />
SICH AM ENDE DER JAHRGANGSSTUFE 10 DER PRÜFUNG ZUM ERWERB DES MITTLEREN<br />
SCHULABSCHLUSSES UNTERZOGEN.<br />
Schul Z 234 – Zeugnis der Klassen für Produktives Lernen der Hauptschule <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>mittleren</strong> Schulabschluss – (03.06)
2. Seite des Zeugnisses des <strong>mittleren</strong> Schulabschlusses für<br />
1. JAHRGANGSNOTEN DER JAHRGANGSSTUFE 10 DER KLASSEN FÜR PRODUKTIVES LERNEN:<br />
Punkte Noten<br />
Produktive Tätigkeit in der Praxis...................................................................................... von<br />
Erschließung der Praxis für Produktives Lernen ................................................................ von<br />
Selbständige Produktive Aufgabe...................................................................................... von<br />
Dokumentation des Lernens in der Praxis ........................................................................ von<br />
Kommunikation und Präsentation..................................................................................... von<br />
Deutsch .............................................................................................................................. von<br />
Englisch.............................................................................................................................. von<br />
Mathematik........................................................................................................................ von<br />
Mensch und Kultur, Natur und Technik, Gesellschaft und Wirtschaft............................. von<br />
Wahlpflichtfach von<br />
MIT DIESEN JAHRGANGSLEISTUNGEN WERDEN DIE BEDINGUNGEN FÜR DEN MITTLEREN<br />
SCHULABSCHLUSS GEMÄSS § 53 ABS. 4 DER VERORDNUNG ÜBER DIE SCHULARTEN UND<br />
BILDUNGSGÄNGE DER SEKUNDARSTUFE I ERFÜLLT.<br />
Erläuterungen zum Produktiven Lernen an <strong>Berlin</strong>er Schulen<br />
Produktives Lernen ist ein Bildungsangebot im 9. und 10. Schuljahr an <strong>Berlin</strong>er Hauptschulen. Es ermöglicht Schülerinnen und<br />
Schülern die Verbindung von Allgemeinbildung mit praxisorientierter individueller Berufsorientierung.<br />
Das Bildungsangebot des Produktiven Lernens gliedert sich in drei Bildungsteile:<br />
Im Bildungsteil Lernen in der Praxis wer<strong>den</strong> die Schüler/innen in 17 Wochenstun<strong>den</strong> an selbstgewählten Praxisplätzen in <strong>Berlin</strong>er<br />
Betrieben, Verwaltungen, sozialen und kulturellen Einrichtungen tätig und nutzen ihre Erfahrungen - unter pädagogischer Beratung<br />
- zu ihrer Allgemeinbildung. Hierin enthalten sind jeweils zwei Wochenstun<strong>den</strong> für Deutsch in der Praxis, Englisch in der Praxis<br />
und Mathematik in der Praxis. Wird Englisch als Wahlpflichtfach gewählt, so entfällt Englisch in der Praxis.<br />
Im Bildungsteil Kommunikationsgruppe wird das Lernen in der Praxis geplant und die gewonnenen Erfahrungen wer<strong>den</strong><br />
ausgetauscht und ausgewertet. Der Bildungsteil Kommunikationsgruppe umfasst drei Wochenstun<strong>den</strong> Kommunikation und<br />
Präsentation sowie zwei Wochenstun<strong>den</strong> Deutsch im Produktiven Lernen.<br />
Im Bildungsteil Fachbezogenes Lernen wer<strong>den</strong> die Erfahrungen aus der Praxis vertieft und ergänzt sowie weitere Kenntnisse und<br />
Fertigkeiten erworben.<br />
Das Fachbezogene Lernen umfasst<br />
- Englisch im Produktiven Lernen im Umfang von zwei Wochenstun<strong>den</strong>,<br />
- Mathematik im Produktiven Lernen im Umfang von zwei Wochenstun<strong>den</strong>,<br />
- EINEN FÄCHERÜBERGREIFENDEN LERNBEREICH ZU DEN THEMENGEBIETEN MENSCH UND KULTUR, NATUR UND TECHNIK SOWIE<br />
GESELLSCHAFT UND WIRTSCHAFT IM UMFANG VON ZWEI WOCHENSTUNDEN UND<br />
- ein Wahlpflichtfach im Umfang von zwei Wochenstun<strong>den</strong>.<br />
Das Schuljahr ist in drei Trimester gegliedert. Die Leistungsbewertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Für jede Wochenstunde<br />
wird pro Trimester höchstens ein Punkt vergeben. Hierbei wird in jedem Bewertungsbereich unterschie<strong>den</strong> nach: Der Schüler bzw.<br />
die Schülerin hat die Anforderungen<br />
voll erfüllt volle Punktzahl erfüllt halbe Punktzahl nicht erfüllt null Punkte<br />
ZUR ERTEILUNG DER ZEUGNISSE WERDEN DIE IN DEN EINZELNEN BILDUNGSTEILEN IM SCHULJAHR ERREICHTEN PUNKTZAHLEN<br />
NACH FOLGENDER TABELLE IN ZIFFERNNOTEN UMGERECHNET:<br />
Erreichbare Jahrespunktzahl: 6 Erreichbare Jahrespunktzahl: 9 Erreichbare Jahrespunktzahl: 12<br />
Erreichte Jahrespunktzahl Jahresnote<br />
6 9 11 und 12 1<br />
5 7,5 9 und 10 2<br />
4 6 8 3<br />
3 4,5 6 und 7 4<br />
1 und 2 1,5 und 3 2, 3, 4 und 5 5<br />
0 0 0 und 1 6
3. Seite des Zeugnisses des <strong>mittleren</strong> Schulabschlusses für<br />
2. LEISTUNGEN IN DER PRÜFUNG:<br />
Prüfungsfach<br />
1. Deutsch<br />
2. Mathematik<br />
3.<br />
4.<br />
(Erste Fremdsprache)<br />
Prüfung in besonderer Form (Präsentation)<br />
schriftlich mündlich<br />
IN DER ERSTEN FREMDSPRACHE WIRD DIE GESAMTNOTE AUS DEM ERGEBNIS DER<br />
SCHRIFTLICHEN UND MÜNDLICHEN PRÜFUNG IM VERHÄLTNIS 3 ZU 2 GEBILDET.<br />
MIT DIESEN PRÜFUNGSLEISTUNGEN WERDEN DIE BEDINGUNGEN FÜR DEN MITTLEREN<br />
SCHULABSCHLUSS GEMÄSS § 53 ABS. 2 NR. 1 DER VERORDNUNG ÜBER DIE SCHULARTEN UND<br />
BILDUNGSGÄNGE DER SEKUNDARSTUFE I ERFÜLLT.<br />
3. GESAMTERGEBNIS:<br />
AUF GRUND DER JAHRGANGSLEISTUNGEN<br />
UND DER LEISTUNGEN IN DER PRÜFUNG<br />
HAT SIE/ER DEN MITTLEREN SCHULABSCHLUSS ERWORBEN.
4. Seite des Zeugnisses des <strong>mittleren</strong> Schulabschlusses für<br />
4. PRAXISLERNORTE:<br />
5. BEMERKUNGEN:<br />
Das Zeugnis berechtigt / berechtigt nicht zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe. 1)<br />
Die im Zeugnis ausgewiesenen Jahrgangsleistungen basieren auf drei Trimesterberichten. Jeder<br />
Trimesterbericht beinhaltet eine ausführliche verbale Beurteilung (Bildungsbericht), in der auch<br />
das Arbeits- und Sozialverhalten dargestellt ist.<br />
BERLIN,<br />
Dienstsiegel<br />
SCHULLEITER(IN) / STELLVERTR. SCHULLEITER(IN) 2) VORSITZENDE(R) DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES<br />
Dem Zeugnis liegen zugrunde:<br />
Das Schulgesetz für das Land <strong>Berlin</strong> vom 26. Januar 2004 in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung.<br />
Die Verordnung <strong>über</strong> die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I<br />
vom 19. Januar 2005 in der jeweils gelten<strong>den</strong> Fassung.<br />
1) Zutreffendes ankreuzen<br />
2) Nichtzutreffendes streichen<br />
Schul Z 234 – RS