Elternbrief Nr. 1 des Schuljahres 2009/2010 - Gymnasium ...
Elternbrief Nr. 1 des Schuljahres 2009/2010 - Gymnasium ...
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GYMNASIUM FRÄNKISCHE SCHWEIZ<br />
Naturwissenschaftlich-technologisches,<br />
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches <strong>Gymnasium</strong> mit sozialwissenschaftlichem Profil<br />
91320 Ebermannstadt, Georg-Wagner-Straße 17<br />
Tel. (09194) 7372-0 / Fax. (09194) 737230<br />
e-mail: direktorat@gfs-ebs.de<br />
<strong>Elternbrief</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>des</strong> <strong>Schuljahres</strong> <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong><br />
- 1 -<br />
Oktober <strong>2009</strong><br />
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und<br />
Schüler,<br />
zum <strong>Schuljahres</strong>beginn grüße ich Sie persönlich und namens <strong>des</strong> <strong>Gymnasium</strong>s Fränkische<br />
Schweiz sehr herzlich. Ich freue mich auf den Dialog mit Ihnen und auf eine<br />
konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. So<br />
können wir unser gemeinsames Ziel, die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu<br />
fördern und zu bilden, am besten erreichen. Daher wende ich mich auch in diesem Jahr<br />
wieder auf diesem Wege an Sie, um Sie auf Sachverhalte hinzuweisen, die für Sie von<br />
besonderem Interesse sein dürften und um deren Beachtung ich Sie bitte.<br />
1. Situation der Schule<br />
Im Schuljahr 09/10 beträgt die Schülerzahl nunmehr 1239 Schülerinnen und Schüler, die<br />
in den Jahrgangsstufen 5 – 10 in 31 Klassen und in 3 Oberstufenjahrgängen unterrichtet<br />
werden.<br />
Folgende Lehrkräfte sind neu an unserer Schule:<br />
StR Udo Bauer (B/C)<br />
StRin Anne Katrin Dünkel-Schrenker (Ku)<br />
StR Jürgen Hoh (E/Geo)<br />
LAssin Stefanie Kraus (D/G)<br />
OStR Jörg Krischal (M/Ph)<br />
StRin Monika Lloyd (D/E)<br />
StR Veit Meier (Mu)<br />
StR Markus Nagel (M/Ph)<br />
StRefin Alexandra Deibl (B/C)<br />
StRefin Lucia Haberl (E/Sk)<br />
StRef Ralf Knappe (E/G)<br />
StRefin Stefanie Pöhler (E/Sp)<br />
StRef Christoph Scholz (WR/Geo)<br />
Frau Birgit Albert (K)<br />
Frau Carmen Götz (Mu)<br />
Herr Christian Kettl (Spo)<br />
Herr Thomas Lange (D)<br />
Frau Regina Voitl (D/E)<br />
Frau Ulrike Zocher (E)<br />
Als Grundschullehrkraft wurde unserer Schule Frau Maria Fleischmann von der Volksschule<br />
Hallerndorf zugewiesen.<br />
Im Namen der gesamten Schulfamilie begrüße ich die neuen Mitglieder unseres Lehrerkollegiums<br />
recht herzlich und wünsche ihnen für ihre Arbeit alles erdenklich Gute.
2. Terminvorschau<br />
21.11.09 Tanzkurs-Abschlussball der 10. Klassen<br />
17.11.09 Klassenelternabend 6 – 7; Elternsprechtag 5 - 7<br />
23.11.09 Klassenelternabend 8 – 11; Elternsprechtag 8 - 13<br />
17.12.09 Vorweihnachtliche Stunde<br />
Hinweis: Auf unserer Homepage www.gfs-ebs.de erhalten Sie stets einen Überblick über<br />
die aktuellen Termine.<br />
3. Mittagsverpflegung und Mittagsbetreuung<br />
Die Mittagsverpflegung in der Mensa für die Realschule Ebermannstadt und das <strong>Gymnasium</strong><br />
Fränkische Schweiz wird für alle Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag<br />
um 12.45 Uhr angeboten. Die Klinik Fränkische Schweiz liefert das warme Mittagessen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler können zwischen zwei Hauptmahlzeiten wählen (Menü 1<br />
oder ein vegetarisches Gericht).<br />
Das Mittagessen (Menü + 1 Getränk) kostet 3,00 Euro.<br />
Die Bezahlung der Speisen erfolgt monatlich per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto.<br />
Die Bestellung der Speisen ist jeweils eine Woche im Voraus abzugeben (wird vom Mensadienst<br />
der jeweiligen Klasse organisiert), die Speisekarte kann im Internet auf der Homepage<br />
unserer Schule eingesehen werden und hängt im Klassenzimmer aus.<br />
Bei Erkrankung Ihres Kin<strong>des</strong> kann das Essen kurzfristig abbestellt werden. Bitte denken<br />
Sie bei der telefonischen Krankmeldung daran, auch die Abbestellung <strong>des</strong> Mittagessens<br />
vorzunehmen, die dann durch die Schule bis 9.00 Uhr <strong>des</strong> jeweiligen Tages weitergegeben<br />
werden muss.<br />
Wir würden uns freuen, wenn das Angebot, das mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln<br />
und organisatorischem Aufwand seitens der Schulen und <strong>des</strong> Landkreises auf den Weg<br />
gebracht wurde, bei den Schülerinnen und Schülern regen Zuspruch fände.<br />
4. Handy und sonstige digitale Speichermedien<br />
Im Artikel 56 <strong>des</strong> Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist festgelegt:<br />
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige<br />
digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.“<br />
...<br />
Bei Zuwiderhandlungen kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden.<br />
5. Elternsprechstunden, Beratungslehrkraft, schulpsychologische Beratung<br />
Wir bitten Sie, im eigenen Interesse stets Kontakt mit der Schule und den Lehrkräften zu<br />
halten! Informieren Sie sich während <strong>des</strong> <strong>Schuljahres</strong> kontinuierlich über den Leistungsstand<br />
Ihres Kin<strong>des</strong>. Auf diese Weise können Sie viel zur schulischen Entwicklung Ihres<br />
Kin<strong>des</strong> beitragen. Dies wiederum kann den Zeugnissen viel von der Brisanz nehmen, die<br />
ihnen am <strong>Schuljahres</strong>ende gerne beigemessen wird.<br />
Jede hauptamtliche Lehrkraft hat eine feststehende Sprechstunde pro Woche. Auf der<br />
Homepage unserer Schule www.gfs-ebs.de finden Sie das stets aktuelle Sprechstundenverzeichnis<br />
unserer Lehrkräfte.<br />
An unserem ersten Elternsprechtag für die 5., 6. und 7. Klassen am Dienstag,<br />
17.11.<strong>2009</strong>, haben Sie Gelegenheit von Uhr 19.00 bis 21.00 Uhr mit allen Lehrern Ihrer<br />
Kinder zu sprechen. An diesem Abend finden für die 6. und 7. Klassen von 18.00 bis 19.00<br />
Uhr die Klassenelternabende statt.<br />
- 2 -
Für die Klassen 8 bis 13 findet der Elternsprechtag am Montag, 23.11.<strong>2009</strong> zwischen<br />
19.00 und 21.00 Uhr statt; er beginnt um 18.00 Uhr mit den Klassenelternabenden für die<br />
jeweiligen Klassen.<br />
Wichtig: Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen werden über die<br />
neue Oberstufe am G8 informiert.<br />
An beiden Elternsprechtagen haben Sie auch die Möglichkeit Fragen zur Schullaufbahn<br />
Ihres Kin<strong>des</strong> (z.B. Wechsel der Schulart, Quali extern, gravierender Leistungsabfall in<br />
mehreren Fächern oder andere schulische Probleme) mit der Beratungslehrerin unserer<br />
Schule, Frau StRin Sabine Schmitt, kurz zu besprechen. Eine ausführliche Erörterung<br />
von Problemen kann jedoch nur in der Beratungssprechstunde am Donnerstag von 12.00<br />
– 13.30 Uhr stattfinden. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist wünschenswert.<br />
Als Anhang finden Sie ein Schreiben von Frau OStRin Gertrud Hartmann, der Schulpsychologin<br />
für die Gymnasien im Landkreis Forchheim.<br />
6. Schulaufgaben und weitere Leistungsnachweise<br />
siehe Anhang (Leistungsnachweise 09/10)<br />
Die Schulaufgaben werden gemäß § 57 (2) GSO nach der Besprechung in den Klassen<br />
mit nach Hause gegeben, ohne dass ein besonderer Antrag zu stellen ist. Wir bitten Sie<br />
sicherzustellen, dass Ihnen die Arbeiten vorgelegt und binnen einer Woche unverändert<br />
an die Lehrkräfte zurückgegeben werden. Andernfalls kann die Herausgabe weiterer Arbeiten<br />
unterbleiben.<br />
Bei der Bewertung der schriftlichen Arbeiten sind die Lehrkräfte gehalten, grobe Verstöße<br />
gegen die Sprachrichtigkeit sowie schwere Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und im<br />
Fach Deutsch und in den Fremdsprachen auch zu bewerten (§ 58 GSO).<br />
Weitere wichtige Bestimmungen der Schulordnung (GSO):<br />
• § 58 (2) GSO: Hat sich ein Schüler einer Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen,<br />
so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung<br />
nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.<br />
• § 58 (4) GSO: Versäumt ein Schüler ohne ausreichende vorherige Entschuldigung einen<br />
angekündigten Leistungsnachweis oder verweigert er eine Leistung, so wird die<br />
Note 6 erteilt. Versäumt ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender<br />
Entschuldigung, so zeigt § 59 GSO die Möglichkeiten auf, wie der Leistungsnachweis<br />
nachgeholt werden kann (Nachtermin). Dies gilt auch für Terminvereinbarungen<br />
zwischen Lehrern und Schülern (z. B. bei Referaten).<br />
7. Häusliche Aufgaben<br />
Die Schüler der Unter- und Mittelstufe führen ein Aufgabenheft, in das jeder Lehrer alle<br />
schriftlichen, mündlichen und ggf. praktischen Hausaufgaben eintragen lässt. Alle Beteiligten<br />
sollen aus dem Aufgabenheft jederzeit ein vollständiges Bild der vom Schüler verlangten<br />
häuslichen Arbeiten gewinnen können. Bitte überprüfen Sie gelegentlich anhand <strong>des</strong><br />
Stundenplans, ob Ihr Kind die für den betreffenden Schultag notwendigen Bücher und Hefte<br />
eingepackt hat – und nur diese, damit der Schulranzen nicht unnötig belastet wird.<br />
8. Wahlfächer incl. Chor und Orchester<br />
Die Anmeldung der Schüler zu den Wahlfächern, die unsere Schule anbietet, gilt für die<br />
Dauer eines <strong>Schuljahres</strong>, d. h. die Teilnahme ist verpflichtend und der Besuch darf nur mit<br />
Genehmigung der Schulleitung vorzeitig abgebrochen werden. Andererseits sollten Sie<br />
auch bedenken, dass die Teilnahme an zu vielen Aktivitäten die Leistungsfähigkeit Ihres<br />
Kin<strong>des</strong> beeinträchtigen kann. Dies gilt insbesondere für die Mittelstufenklassen.<br />
- 3 -
In diesem Schuljahr bietet die Schule folgende Angebote für den Wahlunterricht an:<br />
Orchester<br />
Chor<br />
Instrumentalunterricht<br />
Delf-Kurse<br />
HTML-Kurs<br />
naturwissenschaftlicher Experimentierkurs<br />
Schach<br />
Schulspiel<br />
Anfängerschwimmen<br />
9. Sport<br />
Eine Befreiung von der Teilnahme am Unterricht in Sport (ganz oder teilweise) kann nur<br />
auf Grund eines schulärztlichen Zeugnisses vom Schulleiter ausgesprochen werden<br />
(§ 37 (2) GSO). Wenn Ihr Kind wegen Erkältung, Verletzung o. Ä. in einer einzelnen<br />
Sportstunde nicht mitturnen kann, muss es dies laut den Bestimmungen der Schulordnung<br />
vor Beginn der Sportstunde seinem Sportlehrer sagen, der es dann von der Teilnahme an<br />
den Übungen befreit bzw. von der Anwesenheitspflicht entbinden kann (Befreiung im Sekretariat<br />
erforderlich!).<br />
10. Schulversäumnisse<br />
Je<strong>des</strong> Fernbleiben vom Unterricht (auch in Einzelstunden) oder von verpflichtenden Veranstaltungen<br />
der Schule (z. B. Wandertag) muss unter Angabe <strong>des</strong> Grun<strong>des</strong> von den Erziehungsberechtigten<br />
entschuldigt werden. Bei Erkrankung ist die Schule noch vor Unterrichtsbeginn<br />
zu verständigen; bei telefonischer Mitteilung ist die schriftliche Entschuldigung<br />
innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (§ 37 (1) GSO).<br />
Sie finden einen Vordruck der Entschuldigung auf der Homepage unserer Schule unter der<br />
Rubrik „Formulare“.<br />
Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine<br />
Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen, bei Erkrankung von mehr als zehn<br />
Unterrichtstagen ein ärztliches Attest hierüber (§ 37 (2) GSO). Jede Befreiung von Unterrichtsstunden<br />
und je<strong>des</strong> Fehlen, das nicht durch Erkrankung oder einen anderen zwingenden<br />
Grund veranlasst ist, bedarf der vorherigen Beurlaubung, die von den Erziehungsberechtigten<br />
schriftlich beantragt werden muss, auch wenn es sich nur um einzelne Stunden<br />
handelt. Schüler, die während <strong>des</strong> Unterrichts erkranken, brauchen eine schriftliche Unterrichtsbefreiung<br />
durch das Direktorat. Diese Bescheinigung muss von den Eltern bei Abholung<br />
gegengezeichnet werden. Sie ist bei Rückkehr in den Unterricht dem Klassenleiter<br />
vorzulegen.<br />
Um zu große Unterrichtsversäumnisse zu vermeiden, wollen Sie bitte, gerade auch im Interesse<br />
Ihrer Kinder, immer dann, wenn dies vertretbar ist, ärztliche Termine für den<br />
Nachmittag bzw. die unterrichtsfreie Zeit vereinbaren (Notfälle selbstverständlich ausgenommen).<br />
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber.<br />
11. Ferien im Schuljahr <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong>; Hinweis auf <strong>2009</strong>/<strong>2010</strong><br />
Ferientermine 09/10:<br />
erster Ferientag letzter Ferientag<br />
Herbstferien 02.11.09 07.11.09<br />
Weihnachtsferien 24.12.09 05.01.10<br />
Frühjahrsferien 15.02.10 20.02.10<br />
Osterferien 29.03.10 10.04.10<br />
Pfingstferien 25.05.10 05.06.10<br />
Sommerferien 02.08.10 13.09.10<br />
- 4 -
Ferientermine 10/11:<br />
erster Ferientag letzter Ferientag<br />
Herbstferien 02.11.10 05.11.10<br />
Weihnachtsferien 24.12.10 07.01.11<br />
Frühjahrsferien 07.03.11 11.03.11<br />
Osterferien 18.04.11 30.04.11<br />
Pfingstferien 14.06.11 25.06.11<br />
Sommerferien 30.07.11 12.09.11<br />
12. Versicherungsfragen<br />
Versicherungsbeiträge werden nicht erhoben. Sie sollten jedoch eine Haftpflichtversicherung<br />
abgeschlossen haben, damit keine Kosten auf Sie zukommen, falls Ihr Kind in der<br />
Schule einen Schaden anrichtet. Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die<br />
Ihrem Kind gehören, sind leider nicht versichert. Wertsachen sollten nicht in die Schule<br />
mitgenommen werden. Geldbörsen, Ausweise, Fahrkarten etc. soll der Schüler im eigenen<br />
Interesse stets bei sich tragen. In begrenzter Anzahl stehen mietbare Schließfächer zur<br />
Verfügung.<br />
13. Gesetzliche Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch VII 2 Abs. 1 <strong>Nr</strong>.<br />
2, <strong>Nr</strong>. 8)<br />
Jeder Schüler ist bei Unfall durch den Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband geschützt,<br />
wenn körperliche Schäden während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände<br />
oder auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule und zurück eintreten. Dies gilt<br />
auch bei vorzeitigem Unterrichtsschluss und bei Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar<br />
vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt<br />
werden. Ersatz von Sachschäden wird leider nicht gewährt. Bitte füllen Sie im Falle<br />
eines Schulunfalls das Formblatt <strong>des</strong> BayGUVV aus. Dieses ist im Sekretariat <strong>des</strong> <strong>Gymnasium</strong>s<br />
Fränkische Schweiz erhältlich und muss dort auch unverzüglich wieder abgegeben<br />
werden. Für den außerschulischen Bereich einschließlich der Ferien empfehlen wir<br />
den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.<br />
14. Einlass in die Gebäude und Stundenplan<br />
Die Klassenzimmer der 5 bis 10. Klassen unserer Schule werden um 7.30 Uhr geöffnet.<br />
Auswärtige Schüler, die früher eintreffen, können sich in der Aula aufhalten.<br />
Der reguläre Stundenplan der Schule sieht wie folgt aus:<br />
Schulstundeneinteilung<br />
Schüler im Klassenzimmer 7.30 Uhr<br />
Unterrichtsbeginn 7.45 Uhr<br />
1. Stunde 7.45 – 8.30 Uhr<br />
2. Stunde 8.30 – 9.15 Uhr<br />
Erste Pause 9.15 – 9.30 Uhr<br />
3. Stunde 9.30 – 10.15 Uhr<br />
4. Stunde 10.15 – 11.00 Uhr<br />
Zweite Pause 11.00 – 11.15 Uhr<br />
5. Stunde 11.15 – 12.00 Uhr<br />
6. Stunde 12.00 – 12.45 Uhr<br />
Beginn <strong>des</strong> Nachmittagsunterrichts 13.45 Uhr<br />
7. Stunde 13.45 – 14.30 Uhr<br />
8. Stunde 14.30 – 15.10 Uhr<br />
Pause 15.10 – 15.20 Uhr<br />
9. Stunde 15.20 – 16.05 Uhr<br />
10. Stunde 16.05 – 16.45 Uhr<br />
- 5 -
15. Freizeit<br />
Die Freizeit und das außerschulische Verhalten der Schüler bleiben in der Regel außerhalb<br />
der Verantwortung und Beurteilung der Schule. Die Erziehungsberechtigten sind gehalten,<br />
für die pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der<br />
von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit<br />
der Schule zu unterstützen. Sie sollten auch darauf achten, dass die Schüler<br />
nicht durch außerschulische Einflüsse zu stark abgelenkt werden.<br />
16. Papiergeld<br />
In vielen Fächern erhalten die Schüler von ihren Lehrern zusätzliches Unterrichtsmaterial<br />
in Form von Kopien als wichtige Lernhilfen ausgeteilt. Diese Arbeitsblätter können jedoch<br />
nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.<br />
Um nun nicht je<strong>des</strong> Mal von jedem Schüler kleinere Geldbeträge zur Deckung der Unkosten<br />
einsammeln zu müssen, wurde mit dem Elternbeirat der Schule vereinbart, dass auch<br />
am <strong>Gymnasium</strong> Fränkische Schweiz, ebenso wie an vielen anderen Schulen, jeweils zu<br />
Beginn eines jeden Schulhalbjahres ein Unkostenbeitrag erhoben wird.<br />
Dieser ist für die einzelnen Stufen <strong>des</strong> <strong>Gymnasium</strong>s unterschiedlich hoch und beträgt:<br />
Kopiergeldkosten 1. Schulhalbjahr<br />
Jahrgangsstufen 5 – 10 3,00 €<br />
Jahrgangsstufen 11 – 13 4,00 €<br />
- 6 -<br />
Kopiergeldkosten 2. Schulhalbjahr<br />
Jahrgangsstufen 5 – 10 4,00 €<br />
Jahrgangsstufen 11 – 13 5,00 €<br />
Im Beitrag <strong>des</strong> 2. Schulhalbjahres ist 1 € als Mitgliedsbeitrag für die Lan<strong>des</strong>elternvereinigung<br />
der Gymnasien in Bayern enthalten.<br />
Das Direktorat bittet Sie, den vorgenannten Betrag für das 1. Schulhalbjahr Ihrem Kind<br />
zusammen mit der Empfangsbestätigung mitzugeben. Die Schüler haben die Möglichkeit,<br />
im A-Bau selbst Kopien anzufertigen, wofür sie dazu private Kopierkarten für 50 Kopien<br />
zum Preis von 2,50 € im Sekretariat erwerben.<br />
17. ESIS - Elterninformationssystem<br />
Bisher sind Sie es gewohnt, Informationen seitens der Schule in Papierform durch Rundschreiben<br />
zu erhalten. Der Empfang für diese Informationen muss von Ihnen durch Unterschrift<br />
quittiert und wieder an die Schule zurückgeleitet werden. Die Klassenleiter sammeln<br />
die Quittungsabschnitte während der Unterrichtszeit ein und überprüfen sie auf Vollständigkeit.<br />
Für dieses Verfahren bedeutet das vor allem in der Unterstufe einen erheblichen<br />
Zeitaufwand.<br />
Wir möchten am <strong>Gymnasium</strong> Fränkische Schweiz ein EDV-basiertes System (ESIS) einführen,<br />
das langfristig die Papierform der Rundschreiben ersetzen soll. Mit diesem neuen<br />
System erhalten Sie dann, wenn Sie es wünschen, alle Rundschreiben per Email. Sollten<br />
Sie keinen Internetzugang besitzen oder an ESIS nicht teilnehmen wollen, so erhalten Sie<br />
selbstverständlich die Rundschreiben wie bisher auch in Papierform über Ihr Kind.<br />
Genauere Informationen bekommen Sie in den nächsten Wochen durch ein gesondertes<br />
Rundschreiben.<br />
Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für die schulische Laufbahn Ihrer Tochter /<br />
Ihres Sohnes<br />
Erhard Herrmann, OStD<br />
Schulleiter
Leistungsnachweise 09/10<br />
Große Leistungsnachweise (GLN) pro Schuljahr Min<strong>des</strong>tzahl Kleine<br />
Leistungsnachweise<br />
Jahrgangsstufe Fächer<br />
5 6 7<br />
NTG<br />
8<br />
SWG NTG<br />
9<br />
SWG<br />
10<br />
NTG SWG<br />
(KLN) pro Halbjahr Kurzarbeiten<br />
Deutsch 4 4* 4** 4* 4 3 3<br />
Englisch 4 4* 3 3 3 3*<br />
3 (in Jgst. 5,6,7)<br />
2 (in Jgst. 8,9,10)<br />
Französisch 4 4* 4* 3 3 3<br />
Latein 4 4 4 3 3 3<br />
Spanisch 4* 3<br />
Mathematik 4 4 4 3 4 3 2<br />
Physik 2 2 2 2<br />
Informatik 2<br />
1 (NTG pro<br />
Halbjahr)<br />
Chemie 2 2 2 2<br />
1 (SWG pro<br />
Halbjahr)<br />
Biologie 2<br />
NuT 2<br />
Sozialkunde 2 2 2 2<br />
SPG 2<br />
Geschichte 2<br />
Wirtschaft/Recht 2<br />
Geographie 2<br />
Musik 2<br />
Religion/Ethik 2<br />
Deutsch:<br />
Englisch:<br />
In den 6. und 8. Klassen wird eine Schulaufgabe ersetzt durch den zentralen Jahrgangsstufentest zuzüglich eines<br />
schulinternen Leistungstests im 2. Halbjahr.<br />
In den 7. Klassen wird eine Schulaufgabe ersetzt durch eine Präsentation zuzüglich eines schulinternen<br />
**<br />
Leistungstests.<br />
In den 6. und 10. Klassen wird eine Schulaufgabe ersetzt durch den zentralen Jahrgangsstufentest zuzüglich<br />
einer mündlichen Gruppenprüfung im 2. Halbjahr.<br />
Französisch: In den 7. und 8. Klassen wird die 3. Schulaufgabe durch eine mündliche Partner- oder Gruppenprüfung ersetzt.<br />
Spanisch: Die 3. Schulaufgabe wird durch eine mündliche Partnerprüfung ersetzt.
Schulpsychologische Beratungsstelle 91301 Forchheim, Schuljahr <strong>2009</strong>/10<br />
Gertrud Hartmann Egloffsteinstr. 33, Zimmer 06<br />
Telefon 09191/89302<br />
schulpsy.gym.fo@gmx.de<br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
Ihr Kind besucht ein <strong>Gymnasium</strong>, das Ihnen die bestmögliche Beratung bieten kann. Denn<br />
neben Gesprächen mit Lehrkräften und BeratungslehrerInnen gibt es für Forchheim und<br />
Ebermannstadt auch die Schulpsychologische Beratungsstelle für Gymnasien, deren Dienste<br />
ebenfalls kostenlos sind. Als Schulpsychologin bin ich zugleich Lehrerin am Ehrenbürg-<br />
<strong>Gymnasium</strong> und unterrichte das Fach Deutsch.<br />
Ich werde Ihnen nun mein Aufgabenfeld etwas erläutern. Den Kontakt zu mir stellen entweder<br />
Sie als Eltern, aber auch SchülerInnen, Lehrkräfte oder Beratungslehrkräfte her. Die<br />
häufigsten Probleme, die in den Sprechstunden auftauchen, sind:<br />
Störungen im Lern- und Leistungsbereich, z.B.: Konzentrationsmangel, Lese-Rechtschreib-Probleme,<br />
auffallend schwankende Leistungen, Aufmerksamkeitsstörungen u.a.<br />
Auffälligkeiten im Verhalten, wie Schul- oder Prüfungsangst, Aggressivität, Nervosität,<br />
hohe Ängstlichkeit allgemein, Suiziddrohungen, Probleme im sozialen Verhalten u.a.<br />
Fragen der Begabung, Wahl <strong>des</strong> Schulzweiges, der Sprachenwahl, Berufsfindung oder<br />
Schulwechsel<br />
Probleme im persönlichen oder familiären Bereich, die sich natürlich in Leistung und Verhalten<br />
niederschlagen.<br />
In Einzel- oder Gruppengesprächen wird nach Lösungswegen gesucht, dabei ist es oft nötig,<br />
andere Stellen und Lehrkräfte mit heranzuziehen. Das geschieht jedoch nur mit ausdrücklicher<br />
Einwilligung der Ratsuchenden. Selbstverständlich unterliegen alle Informationen<br />
strengster Vertraulichkeit und werden nicht zu den Schülerakten genommen. Zudem bin ich<br />
zu Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
Die Vereinbarung von Terminen ist - von Notfällen abgesehen - unbedingt nötig. Dazu bin ich<br />
in der Regel während der Sprechzeiten zu erreichen oder Sie hinterlassen Ihre Rufnummer<br />
auf dem Anrufbeantworter. Sie können auch per E-Mail mit mir in Kontakt treten. Ich setze<br />
mich in jedem Fall mit Ihnen in Verbindung.<br />
Die Sprechstunden sind, wenn nichts Unvorhergesehenes dazwischen kommt,<br />
Mittwoch 10.15 -13.15 Uhr<br />
Donnerstag 11.45 -13.15 Uhr<br />
Freitag 13.00 -16.00 Uhr<br />
sowie nach Vereinbarung.<br />
Ich möchte Sie zum Schluss noch ermutigen, rechtzeitig alle angebotenen Möglichkeiten<br />
zum Wohle Ihres Kin<strong>des</strong> zu nutzen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Gertrud Hartmann<br />
Schulpsychologin