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(1) der Gemeindeordnung für Baden-Württe - Stadt Giengen

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G HAUSHALTSSICHERUNGSKONZEPT DER STADT GIENGEN AN DER BRENZ<br />

a) Allgemeines<br />

Nach § 77 (1) <strong>der</strong> <strong>Gemeindeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württe</strong>mberg (GemO) hat die<br />

Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Nach § 80 (2) GemO besteht die Pflicht zum<br />

Haushaltsausgleich. Sind diese Ziele gefährdet o<strong>der</strong> können sie nachhaltig nicht<br />

erreicht werden, so kann die Genehmigungsbehörde den Gemeinden ein<br />

sogenanntes Haushaltssicherungskonzept auferlegen.<br />

Im Haushaltssicherungskonzept ist u.a. in einem Katalog kurz- bis mittelfristiger<br />

Konsolidierungsmaßnahmen darzustellen, wie <strong>der</strong> Haushaltsausgleich und weitere<br />

Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Gemeindewirtschaftsrechts spätestens bis<br />

zum Ende des Finanzplanungszeitraumes erreicht werden sollen. Weitere<br />

genehmigungsrelevante Tatbestandsmerkmale sind u.a.:<br />

- Zuführungsrate vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt mindestens in <strong>der</strong><br />

Höhe <strong>der</strong> ordentlichen Tilgung und <strong>der</strong> Kreditbeschaffungskosten (sog.<br />

Mindestzuführung).<br />

- Kreditfinanzierung nur <strong>für</strong> Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>maßnahmen<br />

(§ 87 (1) GemO).<br />

- Verwendung von Rücklagemitteln und sog. Ersatzdeckungsmitteln zum<br />

Ausgleich des Verwaltungshaushalts sollte eine Ausnahmesituation sein.<br />

b) Anlass<br />

Die Finanzlage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> wurde im Lagebericht bereits ausführlich<br />

dargestellt. Es sind zwar wesentliche Verbesserungen eingetreten, aber nicht alle<br />

Parameter sind durchgehend positiv zu bewerten. Schwierigkeiten bestehen u.a.<br />

noch in <strong>der</strong> Erwirtschaftung <strong>der</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführung<br />

des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt. Auch reicht die Allgemeine<br />

Rücklage immerhin zum mittelfristigen Ausgleich des Verwaltungshauhalts aus –<br />

das sollte aber die Ausnahmesituation sein. Die Rücklage sollte eigentlich die<br />

Deckung des Ausgabenbedarfs künftiger Jahre im Vermögenshaushalt erleichtern.<br />

Sie hat also insoweit den Charakter einer Investitionsrücklage.<br />

1


Die Finanzlage in <strong>Giengen</strong> hat sich auf Grund <strong>der</strong> Anstrengungen <strong>der</strong><br />

vergangenen Jahre wesentlich verbessert – insgesamt ist sie aber noch nicht<br />

verlässlich genug, um Risiken abfe<strong>der</strong>n zu können. Gesamtwirtschaftliche<br />

Entwicklungen sind schwer abschätzbar und könnten bis auf Gemeindeebene<br />

durchschlagen. Dadurch bedingte Einnahmeausfälle treffen die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong><br />

umso härter und können zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt nicht aufgefangen werden.<br />

Aus dieser Gesamtsicht heraus bleibt es beim Haushaltssicherungskonzept auch<br />

<strong>für</strong> das Haushaltsjahr 2012. Allerdings kann, in Absprache mit dem<br />

Regierungspräsidium Stuttgart, dieses Jahr auf die Liste <strong>der</strong> kurz- bzw.<br />

mittelfristigen Maßnahmen verzichtet werden. Die in Vorjahren dargestellten<br />

Maßnahmen sind zum Einen zwischenzeitlich voll in das Planwerk eingearbeitet<br />

und entsprechend ihrer Machbarkeit dargestellt. Zum An<strong>der</strong>en können weitere<br />

Einsparungen nur durch entsprechende strukturelle Än<strong>der</strong>ungen erzielt werden.<br />

Beispielhaft sei hier nur genannt, dass nun, nachdem die<br />

Verwaltungsneuorganisation umgesetzt ist, in den Folgejahren auch die<br />

entsprechenden Synergien zu ziehen sind.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Aufstellung ist die Ausgangslage beschrieben – Ziel des<br />

Haushaltssicherungskonzeptes ist nun, die dargestellte Ausgangslage so zu<br />

verän<strong>der</strong>n, dass die Finanzlage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> nachhaltig verstetigt wird und die<br />

Risiken, die sich aus <strong>der</strong> sehr dünnen „Decke“ ergeben, minimiert werden.<br />

2


c) Ausgangslage<br />

3<br />

2012 2013 2014 2015<br />

T€ T€ T€ T€<br />

Verwaltungshaushalt Einnahmen (0-2)<br />

Grupp 0 Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen 26.054 26.457 27.797 27.977<br />

Grupp 1 E aus Verwaltung und Betrieb, inkl. InnVerr 10.401 10.451 10.445 10.426<br />

Grupp 2 Sonstige Finanzeinnahmen, ohne Zuführung 1.621 1.607 1.607 1642<br />

Zuführung vom Vermögenshaushalt 463 0 0 0<br />

38.539 38.515 39.849 40.045<br />

Verwaltungshaushalt Ausgaben (4-8)<br />

Grupp 4 Personalausgaben 8.181 8.181 8.181 8.181<br />

Grupp<br />

5/6 Sächl. Verw. und Betriebsaufw. inkl. InnVerr 15.203 15.042 14.984 14.965<br />

Grupp 7 Zuweisungen und Zuschüsse 1.755 1.708 1.787 1.788<br />

Grupp 8 Sonstige Finanzausgaben, ohne Zuführung 13.400 12.782 13.149 14.161<br />

Zuführung an Vermögenshaushalt 802 1.748 950<br />

38.539 38.515 39.849 40.045<br />

Saldo Verwaltungshaushalt 0 0 0 0<br />

2012 2013 2014 2015<br />

T€ T€ T€ T€<br />

Vermögenshaushalt Einnahmen<br />

30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 0 802 1.748 950<br />

31 Rücklagenentnahme 2.865 602 0 0<br />

32, 33, Darlehensrückflüsse,<br />

34 Vermögensveräußerung,<br />

Einn. aus Beteiligungen 722 575 529 529<br />

35 Beiträge und ähnliche Entgelte 268 148 162 162<br />

36 Zuweisungen und Zuschüsse 999 424 234 300<br />

37 Kreditaufnahmen 1.202 1.300 336 1.051<br />

6.056 3.851 3.009 2.992<br />

Vermögenshaushalt Ausgaben<br />

90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 463 0 0 0<br />

91 Zuführung an Rücklagen 0 0 153 153<br />

932 Grun<strong>der</strong>werb<br />

bewegl. Vermögensgegenstände, inkl.<br />

383 208 58 58<br />

935 Leasing 1.242 863 539 473<br />

94-96 Baumaßnahmen 1.424 907 612 622<br />

97 Tilgungen 1.327 1.327 1.291 1.330<br />

98 Zuweisungen und Zuschüsse 1.217 546 356 356<br />

6.056 3.851 3.009 2.992<br />

Saldo Vermögenshaushalt 0 0 0 0<br />

4.433<br />

freier Rücklagenbestand 1.568 966 1.119 1.272


d) Maßnahmen <strong>der</strong> Jahre 2012 bis 2015<br />

1. SN4 Personalausgaben<br />

Es gelten weiterhin ein grundsätzlicher Einstellungsstopp und eine<br />

Wie<strong>der</strong>besetzungssperre. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird weiter geprüft, ob<br />

sie verlängert werden, intern besetzt wird o<strong>der</strong> ob die Tätigkeit ganz o<strong>der</strong> teilweise<br />

aufgegeben werden kann.<br />

Bei freiwerdenden unbefristeten Stellen wird zunächst überprüft, ob die Tätigkeit<br />

noch wahrgenommen werden muss. Danach erfolgt eine Überprüfung des<br />

Standards mit einer darauf folgenden Bemessung <strong>der</strong> Stelle. Stellen sollen nur<br />

dann extern ausgeschrieben und besetzt werden, wenn die Überprüfung zum<br />

Ergebnis kommt, dass die Tätigkeit wahrgenommen werden muss, <strong>der</strong> Umfang<br />

feststeht und eine interne Besetzung aus an<strong>der</strong>en Gründen (bspw. Qualifikation im<br />

Haus nicht vorhanden o<strong>der</strong> Weiterbildung von Mitarbeitern zu teuer) nicht möglich<br />

ist und eine externe Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben unwirtschaftlich wäre.<br />

Ziel: Volumen des SN4 konstant auf unter 8 Mio. € halten. Überschreitung dieses<br />

Niveaus nur bei neu hinzukommenden Aufgaben.<br />

Nach Umsetzung <strong>der</strong> Verwaltungsneuorganisation werden nun<br />

Personalbedarfsberechnungen über die komplette Verwaltung hinweg gefertigt.<br />

Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Aufgabenkritik wird es so möglich sein, das<br />

formulierte Ziel zu erreichen. Schon die jetzigen Ansätze in <strong>der</strong> Finanzplanung<br />

sprechen da eine eindeutige Sprache.<br />

2. Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Gruppierungen 5/6<br />

Grundsatz: Betrachtung <strong>der</strong> internen Dienstleister (bspw. EDV) unter<br />

Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten.<br />

Der Einrichtung einer Zentralen Beschaffungsstelle zum Controlling <strong>der</strong> Standards,<br />

zur Zentralisierung des Beschaffungsvorgangs und zur Erreichung von niedrigeren<br />

Einkaufspreisen wird nun, nach Abschluss <strong>der</strong> Neuorganisation, eine<br />

Schlüsselrolle zukommen.<br />

Der sächliche Aufwand beträgt im Haushaltsjahr 2012 über 15 Mio. EUR. Die<br />

zurückgenommene Mietkürzung trägt hier im Vergleich zum Jahr 2010 mit über<br />

1,2 Mio. EURO dazu bei. Aber auch in an<strong>der</strong>en Gruppierungen sind<br />

Kostensteigerungen zu verzeichnen. Teils ist dies einem gewissen Nachholbedarf<br />

4


geschuldet, teils sind auch hier die Synergien <strong>der</strong> Neuorganisation noch nicht<br />

eingerechnet. Die Verwaltung wird den sächlichen Aufwand im Haushaltsjahr<br />

detailliert untersuchen. Wir gehen <strong>für</strong> die Haushaltsjahre 2013 ff von wesentlichen<br />

Verbesserungen aus, auch wenn sich das ursprünglich formulierte Ziel <strong>der</strong><br />

Senkung des Aufwands auf unter 13 Mio. EUR wohl schon allein aus <strong>der</strong> oben<br />

beschriebenen Mietsteigerung nicht halten lassen wird.<br />

3. Neuorganisation<br />

Die Neuorganisation, wie sie noch im letztjährigen Haushaltssicherungskonzept<br />

beschrieben wurde, ist in Kraft.<br />

4. Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Im Bereich des Baurechts wurde bereits eine Zusammenarbeit mit<br />

Herbrechtingen gestartet. Hier werden Einnahmen bis zu 25 T€ erwartet.<br />

Auf dem Gebiet des Archivs wird ab 1. Januar 2012 mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Heidenheim<br />

zusammen gearbeitet. Einnahmen hier: 27 T€.<br />

An weiteren Projekten wird intensiv gearbeitet.<br />

Ziele: Einnahmen generieren und eigenes Personal und Sachmittel (bspw. EDV-<br />

Programme) auslasten – Deckungsbeiträge erwirtschaften. Aufgaben an<br />

Nachbarkommunen abgeben und so Sach- und Personalkosten einsparen.<br />

5. Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>werke <strong>Giengen</strong> GmbH/EnBW-ODR<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> hat bei <strong>der</strong> SWG eine Einlage in Höhe von 2 Mio. EUR. Diese<br />

resultiert u.a. aus dem Anteilsverkauf in Höhe von 25,1 % an die EnBW/ODR. Die<br />

EnBW ihrerseits hat ebenfalls 800 TEUR in <strong>der</strong> SWG liegen. Die städtischen<br />

Anteile und die Anteile <strong>der</strong> EnBW/ODR sollen in <strong>der</strong> SWG belassen werden. Im<br />

Gegenzug wird <strong>der</strong>zeit mit den Partnern EnBW verhandelt, Aufgaben von <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> an die SWG auszulagern. Dadurch soll die <strong>Stadt</strong> strukturell entlastet und<br />

gleichzeitig die SWG gestärkt werden.<br />

Folgende Themen werden <strong>der</strong>zeit beraten:<br />

- Betrieb, Erweiterung und Unterhaltung <strong>der</strong> Straßenbeleuchtungsanlage<br />

- Bauhof, Gärtnerei - engere Zusammenarbeit zur Auslastung<br />

5


Es sollen strukturelle Entlastungen in <strong>der</strong> Höhe von jährlich etwa 120 TEUR<br />

generiert werden, was auch einer Verzinsung <strong>der</strong> städtischen Einlage in Höhe von<br />

6 % entspricht.<br />

e) Baubetriebshof und <strong>Stadt</strong>gärtnerei<br />

Bereits im Haushaltsjahr 2010 ist damit begonnen worden, die Mitarbeiter des<br />

Baubetriebshofs und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>gärtnerei vermehrt bei Maßnahmen gemeinsam<br />

einzusetzen, die ansonsten extern vergeben worden wären. Als Beispiel ist hier<br />

die Sanierung <strong>der</strong> Marktstraße zu nennen. Diese Vorgehensweise soll, bei<br />

positiven Erfahrungen, fortgesetzt werden. Ein Ziel ist dabei, die städtischen<br />

Infrastruktureinrichtungen einerseits zu erhalten und an<strong>der</strong>erseits externe Kosten<br />

zu verringern.<br />

f) Zusammenstellung <strong>der</strong> angestrebten Einsparungen:<br />

Maßnahme 2012 2013 2014 2015<br />

Personalhaushalt 50.000 € 70.000 € 100.000 € 120.000 €<br />

Gruppierungen 5/6 100.000 € 250.000 € 350.000 € 400.000 €<br />

Interkomm. Zus.arbeit - € 20.000 € 25.000 € 30.000 €<br />

<strong>Stadt</strong>werke GmbH 120.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 €<br />

270.000 € 460.000 € 595.000 € 670.000 €<br />

6


g) Eckwerte unter Berücksichtigung des Haushaltssicherungskonzepts<br />

7<br />

2012 2013 2014 2015<br />

T€ T€ T€ T€<br />

Verwaltungshaushalt Einnahmen (0-2)<br />

Grupp 0 Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen 26.054 26.457 27.797 27.977<br />

Grupp 1 E aus Verwaltung und Betrieb, inkl. InnVerr 10.401 10.471 10.470 10.456<br />

Grupp 2 Sonstige Finanzeinnahmen, ohne Zuführung 1.741 1.727 1.727 1762<br />

Zuführung vom Vermögenshaushalt 193 0 0 0<br />

38.389 38.655 39.994 40.195<br />

Verwaltungshaushalt Ausgaben (4-8)<br />

Grupp 4 Personalausgaben 8.131 8.110 8.081 8.061<br />

Grupp<br />

5/6 Sächl. Verw. und Betriebsaufw. inkl. InnVerr 15.103 14.793 14.634 14.565<br />

Grupp 7 Zuweisungen und Zuschüsse 1.755 1.708 1.787 1.788<br />

Grupp 8 Sonstige Finanzausgaben, ohne Zuführung 13.400 12.782 13.149 14.161<br />

Zuführung an Vermögenshaushalt 0 1.262 2.343 1.620<br />

38.389 38.655 39.994 40.195<br />

Saldo Verwaltungshaushalt 0 0 0 0<br />

2012 2013 2014 2015<br />

T€ T€ T€ T€<br />

Vermögenshaushalt Einnahmen<br />

30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 0 1.262 2.343 1.620<br />

31 Rücklagenentnahme 2.595 142 0 0<br />

32, 33, Darlehensrückflüsse,<br />

34 Vermögensveräußerung,<br />

Einn. aus Beteiligungen 722 575 529 529<br />

35 Beiträge und ähnliche Entgelte 268 148 162 162<br />

36 Zuweisungen und Zuschüsse 999 424 234 300<br />

37 Kreditaufnahmen 1.202 1.300 336 1.051<br />

5.786 3.851 3.604 3.662<br />

Vermögenshaushalt Ausgaben<br />

90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 193 0 0 0<br />

91 Zuführung an Rücklagen 0 0 748 823<br />

932 Grun<strong>der</strong>werb<br />

bewegl. Vermögensgegenstände, inkl.<br />

383 208 58 58<br />

935 Leasing 1.242 863 539 473<br />

94-96 Baumaßnahmen 1.424 907 612 622<br />

97 Tilgungen 1.327 1.327 1.291 1.330<br />

98 Zuweisungen und Zuschüsse 1.217 546 356 356<br />

5.786 3.851 3.604 3.662<br />

Saldo Vermögenshaushalt 0 0 0 0<br />

4.433<br />

freier Rücklagenbestand 1.838 1.696 2.444 3.267


h) Ergebnis<br />

Unter Umsetzung <strong>der</strong> beschriebenen Maßnahmen des<br />

Haushaltssicherungskonzepts ist es möglich, die Finanzparameter <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

wie<strong>der</strong> in eine Ausgewogenheit zu bringen. Es werden wie<strong>der</strong> ordentliche<br />

Zuführungsraten erwirtschaftet und die freien Mittel <strong>der</strong> Allgemeinen Rücklage<br />

können zu Investitionen herangezogen werden. Da diese Investitionen in <strong>der</strong><br />

mittelfristigen Finanzplanung auch über Kredite finanziert sind, führt dies zur Nicht-<br />

Aufnahme <strong>der</strong> Darlehen und, bei Beibehaltung <strong>der</strong> Tilgungsquote, zur<br />

Entschuldung. Natürlich ist auch denkbar, mit den Rücklagen in eine<br />

Son<strong>der</strong>tilgung zu gehen. Die auflaufenden „Überschüsse“ müssen jedenfalls<br />

weiterhin <strong>der</strong> Schuldentilgung zugeführt werden.<br />

i) Beschlussinformationen<br />

Dieses Haushaltssicherungskonzept wird gemeinsam mit dem Haushaltsplan <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Giengen</strong> vom Gemein<strong>der</strong>at beschlossen. Das Haushaltssicherungskonzept<br />

ist nicht abschließend, son<strong>der</strong>n wird jährlich im Haushaltsplan fortgeschrieben. Die<br />

Verwaltung wird im Laufe des Jahres die notwendigen Einzelbeschlüsse dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at zur Beschlussfassung vorlegen und dabei auch Alternativen zur<br />

Erreichung <strong>der</strong> Finanzziele aufzeigen.<br />

8

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