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Angebotsbedingungen 1 - Glas Mayer - Ramstein

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<strong>Angebotsbedingungen</strong><br />

1. Preisgültigkeit<br />

Stand 8. November 2004<br />

1.1. Die Preise haben Gültigkeit bei Abnahme der angefragten Menge. Bei Nachbestellungen oder<br />

Änderung der Ausführung und Menge ist eine Neukalkulation erforderlich. Die Preise verstehen<br />

sich ohne Montage und sind Nettopreise zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer..<br />

1.2. Unsere Preise gelten für Abmessungen bis 200 x 300cm, sofern nichts anderes vermerkt ist.<br />

Zuschläge für größere Abmessungen erhalten Sie auf Anfrage.<br />

1.3. Für Modellscheiben sind die Modellzuschläge unserer Preislisten zu rechnen.<br />

1.4. Sofern uns keine genauen Abmessungen bekannt sind setzen wir eine maximale Verschnittquote<br />

von 15 % voraus. Sollte diese Quote überschritten werden, halten wir uns eine Preiskorrektur vor.<br />

1.5. Als Berechnungsfläche des Scheibeninhaltes wird das größtumschriebene Rechteck zugrunde<br />

gelegt. Die Mindestberechnungsfläche beträt 0,5qm Flächeninhalt. Auch bei Siebdruck oder<br />

Sandstrahlmattierungen, die nur teilflächig aufgebracht sind, wird die gesamte Scheibenfläche<br />

berechnet.<br />

1.6. Die Abmessungen sind auf volle, durch 3 teilbare cm aufzurunden. Die zweite Stelle nach dem<br />

Komma wird aufgerundet. Ausgenommen hiervon sind ESG-Einfachgläser und Brandschutz-<br />

Verglasungen.<br />

1.7. Die Preisbindung beträgt, wenn nicht anders angegeben, 6 Wochen.<br />

1.8. Auf die Preise ist noch der Energiezuschlag gemäß Rundschreiben hinzuzurechnen. Nach<br />

Einführung der Maut werden die Mautgebühren gesondert in Rechnung gestellt.<br />

2. Produkt- und technische Hinweise<br />

2.1. Eine <strong>Glas</strong>dickenüberprüfung wurde von uns nicht vorgenommen. Eventuelle Angaben über<br />

Scheibenaufbau und <strong>Glas</strong>dicken sind ohne Gewähr.<br />

2.2. Die Fertigung und Lieferung erfolgt nach den gültigen DIN-Normen, EN-Normen, bzw. nach den<br />

allgemeinen Richtlinien der <strong>Glas</strong>industrie. Toleranzen oder Qualitätsansprüche, die hiervon<br />

abweichen, sind separat mit uns abzustimmen.<br />

2.3. Alle Gläser unterliegen den Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas, ESG-<br />

und VSG, Brandschutzglas, emaillierten <strong>Glas</strong>, die bei Reklamationen heranzuziehen sind. Die<br />

kompletten Richtlinien sind auf unserer Homepage nachlesbar.<br />

2.4. Grundsätzlich gilt ein maximales Seitenverhältnis von 1:6 bei Kombinationen mit Float und ESG<br />

4/5mm, Gussglas und VSG bis 6mm, bzw. 1:10. Für größere Seitenverhältnisse bitten wir um<br />

Rücksprache.<br />

2.5. Alle von uns angegebenen technischen Werte sind Rechen- oder Prüfwerte und beziehen sich auf<br />

die DIN oder EN. Formatbedingte Abweichungen sind in diesen Werten nicht berücksichtigt.<br />

Die Strahlungsphysikalischen Werte beziehen sich immer auf den Standardaufbau von 4/ 16/ 4 bei<br />

Wärme, oder 6/ 16/ 4 bei Sonnenschutz-ISO. Bei Erhöhung dieser <strong>Glas</strong>dicken verändern sich die<br />

Werte. Die Schalldämmwerte sind immer ohne Rahmen angegeben.<br />

2.6. Folgende produktionsbedingte und physikalische Eigenschaften stellen keinen Reklamationsgrund<br />

dar:<br />

2.6.1. Rollenabdrücke bei ESG/TVG<br />

Bei der Herstellung von ESG werden die Scheiben horizontal auf Rollen durch den ESG-<br />

Ofen geführt. Dadurch kann das <strong>Glas</strong> sogenannte “Roler Waves“ als kleine<br />

Rolleneindrücken in der <strong>Glas</strong>oberfläche aufweisen.<br />

1


Stand 8. November 2004<br />

2.6.2. Anisotropien bei ESG/TVG.<br />

Durch das Vorspannen werden im Querschnitt des <strong>Glas</strong>es unterschiedliche Spannungen<br />

eingebracht. Diese Spannungsfelder rufen eine Doppelbrechung im <strong>Glas</strong> hervor, die in<br />

polarisiertem Licht sichtbar ist.<br />

Wenn thermisch vorgespanntes oder teilvorgespanntes Floatglas (ESG oder TVG) in<br />

polarisiertem Licht betrachtet wird, werden die Spannungsfelder als farbige Zonen sichtbar.<br />

Polarisiertes Licht ist in normalem Tageslicht vorhanden. Die Größe der Polarisation ist<br />

abhängig vom Wetter und vom Sonnenstand. Die Doppelbrechnung macht sich unter<br />

einem streifenden Blickwinkel oder durch polarisierte Brillen stärker bemerkbar.<br />

Bei VSG aus ESG oder TVG kann dieser Effekt stärker sichtbar sein.<br />

2.6.3. Planität/Verwerfungen bei ESG/TVG<br />

Durch den Vorspannprozess können Verwerfungen nach DIN entstehen. Die Verwerfungen<br />

werden bei beschichteten Gläsern stärker sichtbar.<br />

2.6.4. Kantenbearbeitung bei ESG/TVG und VSG aus ESG/TVG<br />

Eine nachträgliche Kantenbearbeitung bei ESG und TVG ist nach den DIN-Normen nicht<br />

mehr zugelassen. Durch eine nachträgliche Bearbeitung kann keine Aussage mehr zu den<br />

Funktionseigenschaften gemacht werden.<br />

Kantenbearbeitungen bei VSG aus ESG/TVG werden immer vor dem laminieren<br />

durchgeführt. Eventuell auftretende Kantenversätze sind produktionsbedingt und können je<br />

nach <strong>Glas</strong>dicke und Abmessung verschieden groß sein. Die Toleranzen sind in der DIN<br />

festgelegt.<br />

2.6.5. Interferenzerscheinungen bei Mehrscheiben-Isolierglas<br />

Bei Isolierglas aus Floatglas können Interferenzen in Form von Spektralfarben auftreten.<br />

Optische Interferenzen sind Überlagerungserscheinungen zweier oder mehrerer<br />

Lichtwellen beim Zusammentreffen auf einen Punkt.<br />

Sie zeigen sich durch mehr oder minder starke farbige Zonen, die sich bei Druck auf die<br />

Scheibe verändern. Dieser physikalische Effekt wird durch die Planparallelität der<br />

<strong>Glas</strong>oberflächen verstärkt. Diese Planparallelität sorgt für eine verzerrungsfreie Durchsicht.<br />

Interferenzerscheinungen entstehen zufällig und sind nicht zu beeinflussen.<br />

2.6.6. Kondensation auf den Außenflächen und Innenflächen von Mehrscheiben-Isolierglas<br />

Kondensat (Tauwasser) kann sich auf den äußeren <strong>Glas</strong>oberflächen dann bilden, wenn die<br />

<strong>Glas</strong>oberfläche kühler ist als die angrenzende Luft. Die Tauwasserbildung auf den äußeren<br />

Scheibenoberflächen der Isolierglasscheibe wird durch den U-Wert, die Luftfeuchtigkeit, die<br />

Luftströmung und die Innen- und Außentemperatur bestimmt.<br />

Die Tauwasserbildung auf der raumseitigen Scheibenoberfläche wird bei Behinderung der<br />

Luftzirkulation, z. B. durch tiefe Laibungen, Vorhänge, Blumentöpfe, Jalousetten sowie<br />

durch ungünstige Anordnung der Heizkörper o. ä. gefördert.<br />

Bei Isolierglas mit hoher Wärmedämmung kann sich auf der witterungsseitigen<br />

<strong>Glas</strong>oberfläche vorübergehend Tauwasser bilden, wenn die Außenfeuchtigkeit (relative<br />

Luftfeuchtigkeit außen) hoch und die Lufttemperatur höher als die Temperatur der<br />

Scheibenoberfläche ist.<br />

2.6.7. Doppelscheibeneffekt bei Mehrscheiben-Isolierglas<br />

Mehrscheiben-Isolierglas (2- oder 3-fach) hat ein eingeschlossenes Luft-/ Gasvolumen,<br />

dessen Zustand im wesentlichen durch den barometrischen Luftdruck, die Höhe der<br />

Fertigungsstätte sowie die Lufttemperatur zur Zeit und am Ort der Herstellung bestimmt<br />

wird. Bei Einbau von Isolierglas in anderen Höhenlagen, bei Temperaturveränderungen<br />

und Schwankungen des barometrischen Drucks ergeben sich zwangsläufig konkave und<br />

konvexe Durchbiegungen der Einzelscheiben und damit optische Verzerrungen.<br />

Durch beschichtete Scheiben oder dunkle Hintergründe kann dieser Effekt stärker sichtbar<br />

sein.<br />

2.6.8. Benetzbarkeit von <strong>Glas</strong>flächen durch Feuchte<br />

Die Außenflächen von einschaligen Gläsern und Isoliergläsern können ungleichmäßig<br />

benetzbar sein, was z. B. auf Abdrücke von Rollen, Fingerabdrücken, Etiketten,<br />

<strong>Glas</strong>saugern, Dichtstoffreste und Umwelteinflüsse zurückzuführen sind. Diese<br />

unterschiedliche Benetzbarkeit kann bei feuchten <strong>Glas</strong>oberflächen infolge Tauwasser,<br />

2


Regen oder Reinigungswasser sichtbar werden<br />

Stand 8. November 2004<br />

2.7. Um die Eigenschaften der Gläser über den gesamten Nutzungszeitraum zu erhalten, ist eine<br />

fachgerechte, auf die jeweilige Verglasung abgestimmte Reinigung in geeigneten Intervallen<br />

Voraussetzung.<br />

Besonders bei beschichteten Gläsern sind die Vorschriften des jeweiligen Herstellers zu beachten.<br />

2.8. Abschattung und Hitzestau, Einbau vor Heizkörper<br />

Besondere Einbaubedingungen, z. B. Nischen, vorgesetzte Lamellen, Markisen, oder Strahler oder<br />

andere Heizquellen, können bei nicht ausreichendem Abstand zur Verglasung und mangelnder<br />

Hinterlüftung zu Hitzestau, und bei nicht geeigneter Verglasung z.B. zu Hitzesprüngen oder zu<br />

einem Aufschäumen (Brandschutzverglasungen) führen.<br />

Dies kann auch bei anderen Maßnahmen wie z.B. außenseitig aufgebrachten Sonnenschutz,<br />

bemalen oder bekleben durch Folien zu einer thermischen Überbelastung des <strong>Glas</strong>es führen.<br />

Durch den Einsatz von ESG kann die Gefahr von Hitzesprüngen vermindert werden.<br />

2.9. Bei Einsatz von sehr stark absorbierenden und eingefärbten Gläsern empfehlen wir, diese Gläser<br />

als ESG einzusetzen. Die Sonneneinwirkung oder Schlagschattenbildung auf der<br />

Scheibenoberflächefläche und die damit verbundene Aufheizung und Temperaturdifferenz in der<br />

<strong>Glas</strong>masse kann zu Hitzesprüngen führen.<br />

2.10. Alle Gläser haben rohstoffbedingt eine mehr oder minder große Eigenfarbe. Mit zunehmender<br />

<strong>Glas</strong>stärke ist diese Farbe stärker sichtbar. Auch zum Einsatz kommende Beschichtungen haben<br />

eine Eigenfarbe. Durch zum Einsatz kommende, verschieden dicke <strong>Glas</strong>stärken<br />

(Gesamtglasdicken in Isolierglas und VSG) und Beschichtungen können in der Durch- und Ansicht<br />

einen unterschiedliche Farbeindrücke entstehen, die nicht zu vermeiden sind.<br />

Durch den Einsatz von Weißglas (eisenoxydarmen Gläsern) kann der Effekt der Eigenfarbe<br />

reduziert werden.<br />

2.11. Bei der Ausführung von Stufenisolierglas, bei der die beschichtete Scheibe die überstehende<br />

Scheibe ist, besteht die Gefahr, dass die Beschichtung durch die Feuchtigkeit oxidiert und fleckig<br />

wird. Es besteht die Möglichkeit, gegen einen Mehrpreis die Beschichtung durch abschleifen<br />

weitestgehend zu entfernen. Durch den Abschleifprozess entstehen jedoch Schleifspuren, die im<br />

eingebauten Zustand sichtbar sind.<br />

2.12. Alle Brandschutzverglasungen sind in einer bauaufsichtsichtlichen Zulassung geregelt.<br />

Die von uns angebotenen Brandschutzgläser erreichen nur die bezeichnete<br />

Feuerwiderstandsklasse, wenn die Bedingungen dieser Zulassungen (<strong>Glas</strong>aufbau,<br />

Maximalabmessungen, usw.) eingehalten werden.<br />

2.13. Mehrscheibenisolierglas mit UV-beständigen Randverbund wird von uns, sofern nicht anders<br />

angegeben, ohne Gasfüllung angeboten. Dadurch verschlechtert sich der Ug-Wert um ca.<br />

0,2-0,3 U/qmK und bei den meisten Schallschutzgläsern entfallen die Prüfzeugnisse.<br />

2.14. Emaillierte Gläser sind nicht geeignet zum Einsatz in Durchsichtsbereichen und zum Einbau vor<br />

hellen Hintergründen, da ansonsten der Eindruck des sogenannten “Sternenhimmels“ entstehen<br />

kann. Eingebrannte Emaillierungen sind zwar undurchsichtig, jedoch nicht 100%ig<br />

lichtundurchlässig.<br />

2.15. Gläser dürfen nur stehend gelagert werden und sind durch Zwischenlagen zu trennen.<br />

Isoliergläser müssen trocken gelagert werden und dürfen nicht der direkten Sonneneinstrahlung<br />

ausgesetzt werden.<br />

2.16. Anwendungen, die nicht durch das DIBt. Berlin oder Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen<br />

geregelt sind (z.B. i.d.R. punktgehaltene Verglasungen, Überkopfverglasungen mit<br />

Bohrungen/Ausschnitten, etc.), bedürfen einer Zustimmung im Einzelfall. Eventuell erforderliche<br />

Statiken oder Versuche wie z.B. Pendelschlagversuche oder Resttragfähigkeitsversuche sowie die<br />

Gebühren zur Erlangung der Zustimmung im Einzelfall sind in unseren Preisen nicht berücksichtigt<br />

und gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br />

2.17. Für SG-Verglasungen gelten gesonderte Bedingungen die gerne angefordert werden können.<br />

3


3. Sonstige Bedingungen<br />

Stand 8. November 2004<br />

3.1 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Ihnen vorliegen und auch<br />

nochmals angefordert werden können. Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen<br />

Zustimmung.<br />

3.2 Lieferungen erfolgen bei ausgelasteteren LKW-Ladungen frei Haus/Baustelle innerhalb<br />

Deutschland, unabgeladen und unversichert. Auf Wunsch kann eine Transportbruchversicherung<br />

abgeschlossen werden.<br />

3.3 Der Auftragnehmer beabsichtigt eine Kreditversicherung über die Höhe der Auftragssumme<br />

abzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen anderweitige Sicherheiten erbracht werden.<br />

3.4 Die Zahlungsbedingen sind innerhalb 10 Tage mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto.<br />

3.5 Die Anlieferung erfolgt üblicherweise auf Leih-Transportgestelle, die nach Auslieferung<br />

unverzüglich zurückzugeben sind. Verlorengegangene Transportgestelle müssen in Rechnung<br />

gestellt werden.<br />

3.6 Verpackungsreihenfolgen oder andere Wünsche müssen mit der Bestellung angegeben werden<br />

und können ggf. gegen Berechnung berücksichtigt werden.<br />

3.7 Sämtliche Lieferfristen sind unverbindlich werden jedoch soweit wie möglich eingehalten.<br />

Fixtermine müssen von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.<br />

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