Angebotsbedingungen 1 - Glas Mayer - Ramstein
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<strong>Angebotsbedingungen</strong><br />
1. Preisgültigkeit<br />
Stand 8. November 2004<br />
1.1. Die Preise haben Gültigkeit bei Abnahme der angefragten Menge. Bei Nachbestellungen oder<br />
Änderung der Ausführung und Menge ist eine Neukalkulation erforderlich. Die Preise verstehen<br />
sich ohne Montage und sind Nettopreise zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer..<br />
1.2. Unsere Preise gelten für Abmessungen bis 200 x 300cm, sofern nichts anderes vermerkt ist.<br />
Zuschläge für größere Abmessungen erhalten Sie auf Anfrage.<br />
1.3. Für Modellscheiben sind die Modellzuschläge unserer Preislisten zu rechnen.<br />
1.4. Sofern uns keine genauen Abmessungen bekannt sind setzen wir eine maximale Verschnittquote<br />
von 15 % voraus. Sollte diese Quote überschritten werden, halten wir uns eine Preiskorrektur vor.<br />
1.5. Als Berechnungsfläche des Scheibeninhaltes wird das größtumschriebene Rechteck zugrunde<br />
gelegt. Die Mindestberechnungsfläche beträt 0,5qm Flächeninhalt. Auch bei Siebdruck oder<br />
Sandstrahlmattierungen, die nur teilflächig aufgebracht sind, wird die gesamte Scheibenfläche<br />
berechnet.<br />
1.6. Die Abmessungen sind auf volle, durch 3 teilbare cm aufzurunden. Die zweite Stelle nach dem<br />
Komma wird aufgerundet. Ausgenommen hiervon sind ESG-Einfachgläser und Brandschutz-<br />
Verglasungen.<br />
1.7. Die Preisbindung beträgt, wenn nicht anders angegeben, 6 Wochen.<br />
1.8. Auf die Preise ist noch der Energiezuschlag gemäß Rundschreiben hinzuzurechnen. Nach<br />
Einführung der Maut werden die Mautgebühren gesondert in Rechnung gestellt.<br />
2. Produkt- und technische Hinweise<br />
2.1. Eine <strong>Glas</strong>dickenüberprüfung wurde von uns nicht vorgenommen. Eventuelle Angaben über<br />
Scheibenaufbau und <strong>Glas</strong>dicken sind ohne Gewähr.<br />
2.2. Die Fertigung und Lieferung erfolgt nach den gültigen DIN-Normen, EN-Normen, bzw. nach den<br />
allgemeinen Richtlinien der <strong>Glas</strong>industrie. Toleranzen oder Qualitätsansprüche, die hiervon<br />
abweichen, sind separat mit uns abzustimmen.<br />
2.3. Alle Gläser unterliegen den Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas, ESG-<br />
und VSG, Brandschutzglas, emaillierten <strong>Glas</strong>, die bei Reklamationen heranzuziehen sind. Die<br />
kompletten Richtlinien sind auf unserer Homepage nachlesbar.<br />
2.4. Grundsätzlich gilt ein maximales Seitenverhältnis von 1:6 bei Kombinationen mit Float und ESG<br />
4/5mm, Gussglas und VSG bis 6mm, bzw. 1:10. Für größere Seitenverhältnisse bitten wir um<br />
Rücksprache.<br />
2.5. Alle von uns angegebenen technischen Werte sind Rechen- oder Prüfwerte und beziehen sich auf<br />
die DIN oder EN. Formatbedingte Abweichungen sind in diesen Werten nicht berücksichtigt.<br />
Die Strahlungsphysikalischen Werte beziehen sich immer auf den Standardaufbau von 4/ 16/ 4 bei<br />
Wärme, oder 6/ 16/ 4 bei Sonnenschutz-ISO. Bei Erhöhung dieser <strong>Glas</strong>dicken verändern sich die<br />
Werte. Die Schalldämmwerte sind immer ohne Rahmen angegeben.<br />
2.6. Folgende produktionsbedingte und physikalische Eigenschaften stellen keinen Reklamationsgrund<br />
dar:<br />
2.6.1. Rollenabdrücke bei ESG/TVG<br />
Bei der Herstellung von ESG werden die Scheiben horizontal auf Rollen durch den ESG-<br />
Ofen geführt. Dadurch kann das <strong>Glas</strong> sogenannte “Roler Waves“ als kleine<br />
Rolleneindrücken in der <strong>Glas</strong>oberfläche aufweisen.<br />
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Stand 8. November 2004<br />
2.6.2. Anisotropien bei ESG/TVG.<br />
Durch das Vorspannen werden im Querschnitt des <strong>Glas</strong>es unterschiedliche Spannungen<br />
eingebracht. Diese Spannungsfelder rufen eine Doppelbrechung im <strong>Glas</strong> hervor, die in<br />
polarisiertem Licht sichtbar ist.<br />
Wenn thermisch vorgespanntes oder teilvorgespanntes Floatglas (ESG oder TVG) in<br />
polarisiertem Licht betrachtet wird, werden die Spannungsfelder als farbige Zonen sichtbar.<br />
Polarisiertes Licht ist in normalem Tageslicht vorhanden. Die Größe der Polarisation ist<br />
abhängig vom Wetter und vom Sonnenstand. Die Doppelbrechnung macht sich unter<br />
einem streifenden Blickwinkel oder durch polarisierte Brillen stärker bemerkbar.<br />
Bei VSG aus ESG oder TVG kann dieser Effekt stärker sichtbar sein.<br />
2.6.3. Planität/Verwerfungen bei ESG/TVG<br />
Durch den Vorspannprozess können Verwerfungen nach DIN entstehen. Die Verwerfungen<br />
werden bei beschichteten Gläsern stärker sichtbar.<br />
2.6.4. Kantenbearbeitung bei ESG/TVG und VSG aus ESG/TVG<br />
Eine nachträgliche Kantenbearbeitung bei ESG und TVG ist nach den DIN-Normen nicht<br />
mehr zugelassen. Durch eine nachträgliche Bearbeitung kann keine Aussage mehr zu den<br />
Funktionseigenschaften gemacht werden.<br />
Kantenbearbeitungen bei VSG aus ESG/TVG werden immer vor dem laminieren<br />
durchgeführt. Eventuell auftretende Kantenversätze sind produktionsbedingt und können je<br />
nach <strong>Glas</strong>dicke und Abmessung verschieden groß sein. Die Toleranzen sind in der DIN<br />
festgelegt.<br />
2.6.5. Interferenzerscheinungen bei Mehrscheiben-Isolierglas<br />
Bei Isolierglas aus Floatglas können Interferenzen in Form von Spektralfarben auftreten.<br />
Optische Interferenzen sind Überlagerungserscheinungen zweier oder mehrerer<br />
Lichtwellen beim Zusammentreffen auf einen Punkt.<br />
Sie zeigen sich durch mehr oder minder starke farbige Zonen, die sich bei Druck auf die<br />
Scheibe verändern. Dieser physikalische Effekt wird durch die Planparallelität der<br />
<strong>Glas</strong>oberflächen verstärkt. Diese Planparallelität sorgt für eine verzerrungsfreie Durchsicht.<br />
Interferenzerscheinungen entstehen zufällig und sind nicht zu beeinflussen.<br />
2.6.6. Kondensation auf den Außenflächen und Innenflächen von Mehrscheiben-Isolierglas<br />
Kondensat (Tauwasser) kann sich auf den äußeren <strong>Glas</strong>oberflächen dann bilden, wenn die<br />
<strong>Glas</strong>oberfläche kühler ist als die angrenzende Luft. Die Tauwasserbildung auf den äußeren<br />
Scheibenoberflächen der Isolierglasscheibe wird durch den U-Wert, die Luftfeuchtigkeit, die<br />
Luftströmung und die Innen- und Außentemperatur bestimmt.<br />
Die Tauwasserbildung auf der raumseitigen Scheibenoberfläche wird bei Behinderung der<br />
Luftzirkulation, z. B. durch tiefe Laibungen, Vorhänge, Blumentöpfe, Jalousetten sowie<br />
durch ungünstige Anordnung der Heizkörper o. ä. gefördert.<br />
Bei Isolierglas mit hoher Wärmedämmung kann sich auf der witterungsseitigen<br />
<strong>Glas</strong>oberfläche vorübergehend Tauwasser bilden, wenn die Außenfeuchtigkeit (relative<br />
Luftfeuchtigkeit außen) hoch und die Lufttemperatur höher als die Temperatur der<br />
Scheibenoberfläche ist.<br />
2.6.7. Doppelscheibeneffekt bei Mehrscheiben-Isolierglas<br />
Mehrscheiben-Isolierglas (2- oder 3-fach) hat ein eingeschlossenes Luft-/ Gasvolumen,<br />
dessen Zustand im wesentlichen durch den barometrischen Luftdruck, die Höhe der<br />
Fertigungsstätte sowie die Lufttemperatur zur Zeit und am Ort der Herstellung bestimmt<br />
wird. Bei Einbau von Isolierglas in anderen Höhenlagen, bei Temperaturveränderungen<br />
und Schwankungen des barometrischen Drucks ergeben sich zwangsläufig konkave und<br />
konvexe Durchbiegungen der Einzelscheiben und damit optische Verzerrungen.<br />
Durch beschichtete Scheiben oder dunkle Hintergründe kann dieser Effekt stärker sichtbar<br />
sein.<br />
2.6.8. Benetzbarkeit von <strong>Glas</strong>flächen durch Feuchte<br />
Die Außenflächen von einschaligen Gläsern und Isoliergläsern können ungleichmäßig<br />
benetzbar sein, was z. B. auf Abdrücke von Rollen, Fingerabdrücken, Etiketten,<br />
<strong>Glas</strong>saugern, Dichtstoffreste und Umwelteinflüsse zurückzuführen sind. Diese<br />
unterschiedliche Benetzbarkeit kann bei feuchten <strong>Glas</strong>oberflächen infolge Tauwasser,<br />
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Regen oder Reinigungswasser sichtbar werden<br />
Stand 8. November 2004<br />
2.7. Um die Eigenschaften der Gläser über den gesamten Nutzungszeitraum zu erhalten, ist eine<br />
fachgerechte, auf die jeweilige Verglasung abgestimmte Reinigung in geeigneten Intervallen<br />
Voraussetzung.<br />
Besonders bei beschichteten Gläsern sind die Vorschriften des jeweiligen Herstellers zu beachten.<br />
2.8. Abschattung und Hitzestau, Einbau vor Heizkörper<br />
Besondere Einbaubedingungen, z. B. Nischen, vorgesetzte Lamellen, Markisen, oder Strahler oder<br />
andere Heizquellen, können bei nicht ausreichendem Abstand zur Verglasung und mangelnder<br />
Hinterlüftung zu Hitzestau, und bei nicht geeigneter Verglasung z.B. zu Hitzesprüngen oder zu<br />
einem Aufschäumen (Brandschutzverglasungen) führen.<br />
Dies kann auch bei anderen Maßnahmen wie z.B. außenseitig aufgebrachten Sonnenschutz,<br />
bemalen oder bekleben durch Folien zu einer thermischen Überbelastung des <strong>Glas</strong>es führen.<br />
Durch den Einsatz von ESG kann die Gefahr von Hitzesprüngen vermindert werden.<br />
2.9. Bei Einsatz von sehr stark absorbierenden und eingefärbten Gläsern empfehlen wir, diese Gläser<br />
als ESG einzusetzen. Die Sonneneinwirkung oder Schlagschattenbildung auf der<br />
Scheibenoberflächefläche und die damit verbundene Aufheizung und Temperaturdifferenz in der<br />
<strong>Glas</strong>masse kann zu Hitzesprüngen führen.<br />
2.10. Alle Gläser haben rohstoffbedingt eine mehr oder minder große Eigenfarbe. Mit zunehmender<br />
<strong>Glas</strong>stärke ist diese Farbe stärker sichtbar. Auch zum Einsatz kommende Beschichtungen haben<br />
eine Eigenfarbe. Durch zum Einsatz kommende, verschieden dicke <strong>Glas</strong>stärken<br />
(Gesamtglasdicken in Isolierglas und VSG) und Beschichtungen können in der Durch- und Ansicht<br />
einen unterschiedliche Farbeindrücke entstehen, die nicht zu vermeiden sind.<br />
Durch den Einsatz von Weißglas (eisenoxydarmen Gläsern) kann der Effekt der Eigenfarbe<br />
reduziert werden.<br />
2.11. Bei der Ausführung von Stufenisolierglas, bei der die beschichtete Scheibe die überstehende<br />
Scheibe ist, besteht die Gefahr, dass die Beschichtung durch die Feuchtigkeit oxidiert und fleckig<br />
wird. Es besteht die Möglichkeit, gegen einen Mehrpreis die Beschichtung durch abschleifen<br />
weitestgehend zu entfernen. Durch den Abschleifprozess entstehen jedoch Schleifspuren, die im<br />
eingebauten Zustand sichtbar sind.<br />
2.12. Alle Brandschutzverglasungen sind in einer bauaufsichtsichtlichen Zulassung geregelt.<br />
Die von uns angebotenen Brandschutzgläser erreichen nur die bezeichnete<br />
Feuerwiderstandsklasse, wenn die Bedingungen dieser Zulassungen (<strong>Glas</strong>aufbau,<br />
Maximalabmessungen, usw.) eingehalten werden.<br />
2.13. Mehrscheibenisolierglas mit UV-beständigen Randverbund wird von uns, sofern nicht anders<br />
angegeben, ohne Gasfüllung angeboten. Dadurch verschlechtert sich der Ug-Wert um ca.<br />
0,2-0,3 U/qmK und bei den meisten Schallschutzgläsern entfallen die Prüfzeugnisse.<br />
2.14. Emaillierte Gläser sind nicht geeignet zum Einsatz in Durchsichtsbereichen und zum Einbau vor<br />
hellen Hintergründen, da ansonsten der Eindruck des sogenannten “Sternenhimmels“ entstehen<br />
kann. Eingebrannte Emaillierungen sind zwar undurchsichtig, jedoch nicht 100%ig<br />
lichtundurchlässig.<br />
2.15. Gläser dürfen nur stehend gelagert werden und sind durch Zwischenlagen zu trennen.<br />
Isoliergläser müssen trocken gelagert werden und dürfen nicht der direkten Sonneneinstrahlung<br />
ausgesetzt werden.<br />
2.16. Anwendungen, die nicht durch das DIBt. Berlin oder Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen<br />
geregelt sind (z.B. i.d.R. punktgehaltene Verglasungen, Überkopfverglasungen mit<br />
Bohrungen/Ausschnitten, etc.), bedürfen einer Zustimmung im Einzelfall. Eventuell erforderliche<br />
Statiken oder Versuche wie z.B. Pendelschlagversuche oder Resttragfähigkeitsversuche sowie die<br />
Gebühren zur Erlangung der Zustimmung im Einzelfall sind in unseren Preisen nicht berücksichtigt<br />
und gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br />
2.17. Für SG-Verglasungen gelten gesonderte Bedingungen die gerne angefordert werden können.<br />
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3. Sonstige Bedingungen<br />
Stand 8. November 2004<br />
3.1 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Ihnen vorliegen und auch<br />
nochmals angefordert werden können. Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen<br />
Zustimmung.<br />
3.2 Lieferungen erfolgen bei ausgelasteteren LKW-Ladungen frei Haus/Baustelle innerhalb<br />
Deutschland, unabgeladen und unversichert. Auf Wunsch kann eine Transportbruchversicherung<br />
abgeschlossen werden.<br />
3.3 Der Auftragnehmer beabsichtigt eine Kreditversicherung über die Höhe der Auftragssumme<br />
abzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen anderweitige Sicherheiten erbracht werden.<br />
3.4 Die Zahlungsbedingen sind innerhalb 10 Tage mit 2 % Skonto oder 30 Tage netto.<br />
3.5 Die Anlieferung erfolgt üblicherweise auf Leih-Transportgestelle, die nach Auslieferung<br />
unverzüglich zurückzugeben sind. Verlorengegangene Transportgestelle müssen in Rechnung<br />
gestellt werden.<br />
3.6 Verpackungsreihenfolgen oder andere Wünsche müssen mit der Bestellung angegeben werden<br />
und können ggf. gegen Berechnung berücksichtigt werden.<br />
3.7 Sämtliche Lieferfristen sind unverbindlich werden jedoch soweit wie möglich eingehalten.<br />
Fixtermine müssen von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.<br />
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