Aktueller Stand: 04.08.2009 6 Revisionskennzeichen: E 2009-08-04 Kontakt: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem <strong>Batterien</strong> Heidenkampsweg 44 D 20097 Hamburg Telefon: +49 (40) 23 77 88 Telefax: +49 (40) 23 77 87 E-Mail: info@grs-batterien.de www.grs-batterien.de
1. Einleitung Wer ist <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong>? Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem <strong>Batterien</strong> (<strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong>) organisiert die Rücknahme, Sortierung und Entsorgung verbrauchter Gerätebatterien gemäß § 4 (2) der Batterieverordnung. <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> ist eine Non-Profit-Organisation, die von den Batterieherstellern Gillette (Duracell), Philips, Panasonic, Energizer, Saft, Sanyo Energy, Sony, VARTA sowie dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gegründet und vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Mai 1998 genehmigt wurde. Wer ist Hersteller/Importeur („Nutzer“) gemäß Batterieverordnung? Hersteller ist, wer in Deutschland <strong>Batterien</strong> herstellt oder herstellen lässt, unabhängig davon, ob oder mit welchem Markenzeichen er diese versieht. Bei <strong>Batterien</strong> ohne Markenzeichen gilt derjenige als Hersteller, der sie als Erster in Deutschland in Verkehr bringt. Dies gilt auch für den Versandhandel. Hersteller ist ferner derjenige, der Geräte mit eingebauten <strong>Batterien</strong> herstellt oder in Verkehr bringt. Importeur ist, wer <strong>Batterien</strong>, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, auch im Versandhandel, in die Bundesrepublik Deutschland einführt und dort erstmals in Verkehr bringt. Rücknahmepflichten der Batterieverordnung Die Batterieverordnung schreibt die Rücknahmepflicht für insgesamt drei Gruppen vor: 1. Handel: Jeder, der <strong>Batterien</strong> oder batteriebetriebene Geräte im Sortiment hat, ist zur unentgeltlichen Annahme der Gerätebatterien von privaten Endverbrauchern verpflichtet. 2. ÖRE (Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger): Es gibt in Deutschland verschiedene Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, an denen private sowie gewerbliche Endverbraucher alte <strong>Batterien</strong> unentgeltlich abgeben können. 3. Hersteller und Importeure von Gerätebatterien: Diese sind verpflichtet, die <strong>Batterien</strong> vom Handel, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie gewerblichen Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Rücknahmeverpflichtung kann erfüllt werden, indem der Hersteller oder Importeur die von ihm in Verkehr gebrachten <strong>Batterien</strong> entweder individuell vom Markt nimmt oder sich einem gemeinsamen Rücknahmesystem anschließt. Wer sollte einen Vertrag mit <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> abschließen? a) Hersteller/Importeure von <strong>Batterien</strong>. b) Unternehmen, die <strong>Batterien</strong> unter Eigenmarken vertreiben. c) Unternehmen, die <strong>Batterien</strong> selbst importieren. d) Unternehmen, die Geräte mit <strong>Batterien</strong> herstellen, bzw. importieren oder/und in Deutschland in Verkehr bringen. e) Unternehmen, die Geräten <strong>Batterien</strong> beilegen und in Deutschland in Verkehr bringen. Hier bedarf es einer Abklärung zwischen Batterielieferant und Gerätehersteller/Importeur. Nur Letzterer kann 7