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muster - GRS-Batterien

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Leitfaden zum Meldebogen<br />

64<br />

f) Der Kunde ist Hersteller und nutzt ein anderes Rücknahmesystem im Sinne von § 4 Abs. 3 BattV<br />

Absätze an Kunden, die Hersteller im Sinne der Batterieverordnung sind (kein Handelsunternehmen)<br />

und ein anderes Rücknahmesystem nutzen und von diesem dort gemeldet werden, müssen<br />

nicht an <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> gemeldet werden. Der Nutzer von <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> soll prüfen, ob das Rücknahmesystem<br />

des Kunden ordnungsgemäß angemeldet ist.<br />

3. Mögliche System- und Arbeitsfehler<br />

a) Importierte <strong>Batterien</strong> werden bei Absatz nicht gemeldet<br />

Der Importeur ist Hersteller (Erstinverkehrbringer) im Sinne der Batterieverordnung und daher bei<br />

Absatz meldepflichtig.<br />

b) Exporte werden gemeldet<br />

Auslandsabsätze der Nutzer sind nicht meldepflichtig.<br />

c) Herstellereigenschaft des Nutzers fehlt<br />

Soweit die Lieferung von einem deutschen Zulieferer erfolgt, besteht grundsätzlich keine Meldepflicht.<br />

Meldepflichtig ist der Zulieferer (Erstinverkehrbringer). Für Abweichungen davon siehe 2.e).<br />

d) Produktdatenbank ist nicht auf aktuellem Stand<br />

Es ist durch den Nutzer sicherzustellen, dass alle meldepflichtigen <strong>Batterien</strong> bei Absatz gemeldet werden.<br />

e) Zuordnung der <strong>Batterien</strong> zur falschen Artikelnummer im Meldebogen<br />

z. B. Gewicht, Unterscheidung Primär/Sekundär, elektrochemisches System<br />

f ) Abgesetzte <strong>Batterien</strong> werden nicht gemeldet, weil der Kunde des Nutzers angibt, ein eigenes<br />

Rücknahmesystem/einen lokalen Entsorger zu nutzen<br />

Die Verpflichtungen aus der Batterieverordnung liegen beim Erstinverkehrbringer. Wird von Seiten<br />

des Kunden nicht nachgewiesen, dass er ein eigenes System gem. § 10 (2) BattV bei der für ihn<br />

zuständigen Behörde angemeldet hat, sind die <strong>Batterien</strong> vom Nutzer zu melden. Die Beauftragung<br />

eines lokalen Entsorgers, oder der Hinweis auf ein eigenes Rücknahmesystem des Kunden reichen<br />

nicht aus (für Abweichungen siehe 2.f ).<br />

4. Übersicht meldepflichtiger Absätze<br />

a) Meldepflichtige Absätze<br />

Meldepflichtig sind Hersteller gemäß §2 (2) BattV, siehe Leitfaden Punkt 1<br />

<strong>GRS</strong> Nutzer im Ausland<br />

Hersteller/Importeure<br />

Vertreiber von<br />

Eigenmarken(PLO)<br />

Gerätehersteller (OEM)<br />

Deutscher Markt

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