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muster - GRS-Batterien

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) Nicht-Meldepflichtige Absätze<br />

Export Export<br />

<strong>GRS</strong> Nutzer*<br />

(Leitfaden 2a)<br />

Deutscher Markt<br />

* Vereinbarung zwischen Lieferanten und Kunden notwendig<br />

<strong>GRS</strong> Nutzer im Ausland<br />

Hersteller/Importeure<br />

(Leitfaden 2d)<br />

Vertreiber von<br />

Eigenmarken(PLO)<br />

(Leitfaden 2d)<br />

Gerätehersteller (OEM)<br />

für eingebaute <strong>Batterien</strong><br />

(Leitfaden 2d)<br />

Kunde*<br />

(Leitfaden 2b)<br />

Deutscher Markt<br />

Deutscher Markt<br />

PLOs bzw. OEMs sind für die Entsorgung der gelieferten <strong>Batterien</strong> verantwortlich. Es sei denn, Nutzer<br />

von <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> im In- bzw. Ausland melden diese Absätze an <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong>.<br />

c) Unter nachstehenden Bedingungen Nicht - Meldepflichtige Absätze<br />

<strong>GRS</strong> Nutzer<br />

Deutscher Markt<br />

Nutzer hat eigenes Rücknahmesystem<br />

für Teilmengen 1)<br />

(Leitfaden 2c)<br />

Nutzer von <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong> 2)<br />

(Leitfaden 2e)<br />

Kunde ist Hersteller und nutzt ein anderes<br />

Rücknahmesystem (§4(3) BattV) 3)<br />

(Leitfaden 2f)<br />

1) Anmeldung gemäß §10 Abs.2 BattV vorlegen (siehe auch § 3 Abs.7 der Allgemeinen Vertragsbedingungen)<br />

2) Vereinbarung mit Kunden treffen (Mustervereinbarung gibt es bei <strong>GRS</strong> <strong>Batterien</strong>)<br />

3) Kunde muss dem Nutzer Anmeldung gemäß § 10 Abs.2 BattV vorlegen können<br />

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