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Ausgabe vom: 04.12.2012 - (GWG) Meißen eG

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Novellierte Trinkwasserverordnung<br />

Die novellierte Trinkwasserverordnung ist zum<br />

1. November 2011 in Kraft getreten. Sie regelt die<br />

Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch.<br />

Insbesondere soll sichergestellt werden,<br />

dass Trinkwasser keine gesundheitsschädlichen<br />

mikrobiologischen oder chemischen Stoffe enthält.<br />

Hierfür werden Grenzwerte festgelegt, die bei<br />

Austritt des Trinkwassers an der Zapfstelle (Wasserhahn<br />

oder Dusche) nicht überschritten werden dürfen.<br />

Die Regelungen der Trinkwasserverordnung<br />

richten sich an alle Inhaber einer Trinkwasser-Installation<br />

und beinhalten wesentliche Pflichten, wie:<br />

Anzeigepflichten des Bestandes gegenüber dem<br />

zuständigen Gesundheitsamt,<br />

Untersuchungspflichten auf Legionellen,<br />

Pflichten bei Überschreitung des technischen<br />

Maßnahmewertes,<br />

Verstärkung im Handwerkerbereich<br />

Das Vorhalten einer guten Dienstleistungsqualität<br />

bzw. deren ständige Weiterentwicklung machten in<br />

diesem Jahr Änderungen bei der Organisation der Instandhaltung<br />

erforderlich.<br />

Viele Jahre sind bereits seit der Durchführung der<br />

komplexen Sanierungstätigkeit des genossenschaftlichen<br />

Gebäudebestandes ins Land gegangen. Das<br />

führt unter anderem durch Wegfall von Gewährleis -<br />

tungsfristen und den Anstieg des Verschleißes an<br />

technischer Gebäudeausrüstung zu einer stetigen Erhöhung<br />

der <strong>Ausgabe</strong>n für Instandhaltung.<br />

Wir mussten Entscheidungen treffen, wie auf diese<br />

Modernisierung und Sanierung<br />

Unsere Genossenschaft hat auch 2012 umfassend<br />

in den Wohnungsbestand investiert. Für Modernisierungs-<br />

und Sanierungsmaßnahmen werden in<br />

diesem Jahr ca. 2,2 Millionen Euro ausgegeben. Die<br />

Finanzierung ist dabei wieder durch ausreichendes<br />

Eigenkapital gesichert. Die seit Jahren kontinuierlich<br />

getätigten Investitionen setzten sich damit fort und<br />

Informationspflichten gegenüber dem Mieter,<br />

Dokumentationspflichten.<br />

Die wichtigste Änderung ist, dass Großanlagen zur<br />

Trinkwassererwärmung an repräsentativen Probeentnahmestellen<br />

auf Legionellen zu untersuchen<br />

sind. Legionelleninfektionen erfolgen über die Lunge<br />

und sind nicht ansteckend. Legionellen können Fieber,<br />

in schweren Fällen auch Lungenentzündungen<br />

verursachen. Für immungeschwächte Personen<br />

kann eine Infektion lebensgefährlich sein. Legionellen<br />

leben auch in der Trinkwasser-Installation, sind<br />

aber durch technische Maßnahmen beherrschbar.<br />

Ein Temperaturbereich, der in der Regel zu einer<br />

Legionellenvermehrung führt, liegt zwischen 25°C<br />

und 55°C vor. Stagnierendes Wasser begünstigt die<br />

Legionellenvermehrung.<br />

sichern so den langfristigen Erhalt unserer wertvollen<br />

Bausubstanz.<br />

Nachdem in den vergangenen beiden Jahren damit<br />

begonnen wurde, Dacheindeckungen und Fassadenanstriche<br />

zu erneuern, konnten an einer Vielzahl<br />

von Gebäuden diese Arbeiten fortgesetzt werden.<br />

Insbesondere waren folgende Wohngebäude von<br />

den Baumaßnahmen betroffen:<br />

Wiesandstraße 1/2<br />

Ossietzkystraße 50/51<br />

Stadtparkhöhe 11 a, b<br />

Loosestraße 14 a–e<br />

Loosestraße 16 a–e<br />

Brauhausstraße 14/16<br />

Herbert-Böhme-Straße 5/7<br />

Rote Gasse 51<br />

Die Erneuerung von Dächern, aber auch der Neuanstrich<br />

und die Gestaltung von Fassadenflächen sind<br />

Schwerpunkte der Sanierungstätigkeit in den nächs -<br />

ten Jahren. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil<br />

...unser Zuhause!<br />

Um die nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseranalysen<br />

durchführen zu können, sind wir<br />

gegenwärtig dabei, an allen betroffenen Gebäuden<br />

die entsprechenden Probeentnahmestellen zu ins -<br />

tallieren. Die Entnahmestellen befinden sich direkt<br />

am Speicher und der am weitesten <strong>vom</strong> Speicher<br />

entfernten bzw. ungünstigsten Stelle, d. h. in einer<br />

Wohnung am Ende des Steigstranges. Die Erstbeprobung<br />

einschließlich der Untersuchung auf einen<br />

möglichen Legionellenbefall durch ein zertifiziertes<br />

Labor wird dann entsprechend der Verordnung bis<br />

zum 31.12.2013 vorgenommen. Die Wiederholungsprüfung<br />

hat aller drei Jahre zu erfolgen. Die<br />

durch die Beprobung entstehenden Kosten sind im<br />

Rahmen der Betriebskostenverordnung umlegbar.<br />

Entwicklung reagiert werden kann. Um schnell und<br />

kompetent kleinere und größere Schäden im Gebäudebestand<br />

beheben und die Vielzahl anfallender Hausmeistertätigkeiten<br />

bewältigen zu können, erfolgte die<br />

personelle Verstärkung des Handwerkerbereiches mit<br />

der Einstellung zwei weiterer Kollegen. Natürlich müssen<br />

sich unsere Mitarbeiter im Wettbewerb mit den<br />

hiesigen Handwerksunternehmen in Qualität und bei<br />

den Kosten messen lassen. Neben diesen notwendigen<br />

wirtschaftlichen Aspekten sind wir aber auch in<br />

der Lage, dem Anstieg der Reparaturen mit schnellem<br />

und flexiblem Handeln zu begegnen. Carsten Linkiewicz und Thomas Bahsler (v.l.n.r.)<br />

Stadtparkhöhe 11 a, b Dieraer Weg 7, 9<br />

unseres Bauprogramms ist der nachträgliche Balkonanbau<br />

an dafür geeigneten Wohngebäuden. So<br />

wurde in diesem Jahr das Objekt Dieraer Weg 7/9 mit<br />

großzügigen modernen Balkonen ausgerüstet. Damit<br />

kommen wir unserem Ziel, die Wohnqualität für<br />

unsere Mitglieder schrittweise zu erhöhen, ein weiteres<br />

Stück näher.<br />

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