Ausgabe vom: 04.12.2012 - (GWG) Meißen eG
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Novellierte Trinkwasserverordnung<br />
Die novellierte Trinkwasserverordnung ist zum<br />
1. November 2011 in Kraft getreten. Sie regelt die<br />
Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch.<br />
Insbesondere soll sichergestellt werden,<br />
dass Trinkwasser keine gesundheitsschädlichen<br />
mikrobiologischen oder chemischen Stoffe enthält.<br />
Hierfür werden Grenzwerte festgelegt, die bei<br />
Austritt des Trinkwassers an der Zapfstelle (Wasserhahn<br />
oder Dusche) nicht überschritten werden dürfen.<br />
Die Regelungen der Trinkwasserverordnung<br />
richten sich an alle Inhaber einer Trinkwasser-Installation<br />
und beinhalten wesentliche Pflichten, wie:<br />
Anzeigepflichten des Bestandes gegenüber dem<br />
zuständigen Gesundheitsamt,<br />
Untersuchungspflichten auf Legionellen,<br />
Pflichten bei Überschreitung des technischen<br />
Maßnahmewertes,<br />
Verstärkung im Handwerkerbereich<br />
Das Vorhalten einer guten Dienstleistungsqualität<br />
bzw. deren ständige Weiterentwicklung machten in<br />
diesem Jahr Änderungen bei der Organisation der Instandhaltung<br />
erforderlich.<br />
Viele Jahre sind bereits seit der Durchführung der<br />
komplexen Sanierungstätigkeit des genossenschaftlichen<br />
Gebäudebestandes ins Land gegangen. Das<br />
führt unter anderem durch Wegfall von Gewährleis -<br />
tungsfristen und den Anstieg des Verschleißes an<br />
technischer Gebäudeausrüstung zu einer stetigen Erhöhung<br />
der <strong>Ausgabe</strong>n für Instandhaltung.<br />
Wir mussten Entscheidungen treffen, wie auf diese<br />
Modernisierung und Sanierung<br />
Unsere Genossenschaft hat auch 2012 umfassend<br />
in den Wohnungsbestand investiert. Für Modernisierungs-<br />
und Sanierungsmaßnahmen werden in<br />
diesem Jahr ca. 2,2 Millionen Euro ausgegeben. Die<br />
Finanzierung ist dabei wieder durch ausreichendes<br />
Eigenkapital gesichert. Die seit Jahren kontinuierlich<br />
getätigten Investitionen setzten sich damit fort und<br />
Informationspflichten gegenüber dem Mieter,<br />
Dokumentationspflichten.<br />
Die wichtigste Änderung ist, dass Großanlagen zur<br />
Trinkwassererwärmung an repräsentativen Probeentnahmestellen<br />
auf Legionellen zu untersuchen<br />
sind. Legionelleninfektionen erfolgen über die Lunge<br />
und sind nicht ansteckend. Legionellen können Fieber,<br />
in schweren Fällen auch Lungenentzündungen<br />
verursachen. Für immungeschwächte Personen<br />
kann eine Infektion lebensgefährlich sein. Legionellen<br />
leben auch in der Trinkwasser-Installation, sind<br />
aber durch technische Maßnahmen beherrschbar.<br />
Ein Temperaturbereich, der in der Regel zu einer<br />
Legionellenvermehrung führt, liegt zwischen 25°C<br />
und 55°C vor. Stagnierendes Wasser begünstigt die<br />
Legionellenvermehrung.<br />
sichern so den langfristigen Erhalt unserer wertvollen<br />
Bausubstanz.<br />
Nachdem in den vergangenen beiden Jahren damit<br />
begonnen wurde, Dacheindeckungen und Fassadenanstriche<br />
zu erneuern, konnten an einer Vielzahl<br />
von Gebäuden diese Arbeiten fortgesetzt werden.<br />
Insbesondere waren folgende Wohngebäude von<br />
den Baumaßnahmen betroffen:<br />
Wiesandstraße 1/2<br />
Ossietzkystraße 50/51<br />
Stadtparkhöhe 11 a, b<br />
Loosestraße 14 a–e<br />
Loosestraße 16 a–e<br />
Brauhausstraße 14/16<br />
Herbert-Böhme-Straße 5/7<br />
Rote Gasse 51<br />
Die Erneuerung von Dächern, aber auch der Neuanstrich<br />
und die Gestaltung von Fassadenflächen sind<br />
Schwerpunkte der Sanierungstätigkeit in den nächs -<br />
ten Jahren. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil<br />
...unser Zuhause!<br />
Um die nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseranalysen<br />
durchführen zu können, sind wir<br />
gegenwärtig dabei, an allen betroffenen Gebäuden<br />
die entsprechenden Probeentnahmestellen zu ins -<br />
tallieren. Die Entnahmestellen befinden sich direkt<br />
am Speicher und der am weitesten <strong>vom</strong> Speicher<br />
entfernten bzw. ungünstigsten Stelle, d. h. in einer<br />
Wohnung am Ende des Steigstranges. Die Erstbeprobung<br />
einschließlich der Untersuchung auf einen<br />
möglichen Legionellenbefall durch ein zertifiziertes<br />
Labor wird dann entsprechend der Verordnung bis<br />
zum 31.12.2013 vorgenommen. Die Wiederholungsprüfung<br />
hat aller drei Jahre zu erfolgen. Die<br />
durch die Beprobung entstehenden Kosten sind im<br />
Rahmen der Betriebskostenverordnung umlegbar.<br />
Entwicklung reagiert werden kann. Um schnell und<br />
kompetent kleinere und größere Schäden im Gebäudebestand<br />
beheben und die Vielzahl anfallender Hausmeistertätigkeiten<br />
bewältigen zu können, erfolgte die<br />
personelle Verstärkung des Handwerkerbereiches mit<br />
der Einstellung zwei weiterer Kollegen. Natürlich müssen<br />
sich unsere Mitarbeiter im Wettbewerb mit den<br />
hiesigen Handwerksunternehmen in Qualität und bei<br />
den Kosten messen lassen. Neben diesen notwendigen<br />
wirtschaftlichen Aspekten sind wir aber auch in<br />
der Lage, dem Anstieg der Reparaturen mit schnellem<br />
und flexiblem Handeln zu begegnen. Carsten Linkiewicz und Thomas Bahsler (v.l.n.r.)<br />
Stadtparkhöhe 11 a, b Dieraer Weg 7, 9<br />
unseres Bauprogramms ist der nachträgliche Balkonanbau<br />
an dafür geeigneten Wohngebäuden. So<br />
wurde in diesem Jahr das Objekt Dieraer Weg 7/9 mit<br />
großzügigen modernen Balkonen ausgerüstet. Damit<br />
kommen wir unserem Ziel, die Wohnqualität für<br />
unsere Mitglieder schrittweise zu erhöhen, ein weiteres<br />
Stück näher.<br />
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