HEK - Pflegezentrum Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen ...
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<strong>HEK</strong> - Pflegekasse - 22039 Hamburg<br />
<strong>HEK</strong> - <strong>Pflegezentrum</strong><br />
<strong>HEK</strong>-Pflegekasse - Wandsbeker Zollstr. 86 - 90 - 22041 Hamburg<br />
Wandsbeker Zollstraße 86 - 90 - 22041 Hamburg<br />
Telefon-Durchwahl 0 40 / 6 56 96 - 21 13<br />
Telefax 0 40 / 6 56 96 - 21 20<br />
E-Mail: Kontakt@hek.de<br />
Internet: www.hek.de<br />
<strong>HEK</strong>-Team Direkt 0 18 01 / 213 213 (3,9 Ct./Min. aus dem dt.<br />
Festnetz / Mobilfunkpreise können abweichen)<br />
0 40 / 6 56 96 - 1000 (für Flatrate-Kunden)<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>zusätzliche</strong> <strong>Betreuungsleistungen</strong> für Pflegebedürftige mit erheblichen Einschränkungen<br />
der Alltagskompetenz<br />
Pflegebedürftige(r)<br />
Name, Vorname Geburtsdatum<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Wohnort Telefonnummer<br />
Ich beantrage <strong>zusätzliche</strong> <strong>Betreuungsleistungen</strong> für Pflegebedürftige mit erheblichen Einschränkungen in<br />
der Alltagskompetenz. Nach meiner Einschätzung liegen die nachfolgend angekreuzten Schädigungen<br />
oder Fähigkeitsstörungen vor:<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Wegl<strong>auf</strong>tendenz);<br />
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;<br />
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;<br />
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;<br />
5. nicht der Situation entsprechendes Verhalten;<br />
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;<br />
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen<br />
als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung<br />
8. Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes<br />
Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt<br />
haben;<br />
9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;<br />
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesabl<strong>auf</strong> zu planen und zu strukturieren;
11. Verkennen von Alltagssituationen und nicht entsprechendes Reagieren in Alltagssituationen;<br />
12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten und/oder<br />
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit<br />
<strong>auf</strong>grund einer therapieresistenten Depression.<br />
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der <strong>HEK</strong>-Pflegekasse oder dem<br />
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ärztlich Unterlagen zum Zwecke der<br />
Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Insoweit entbinde ich die mich<br />
behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht. Ja Nein<br />
Datum Unterschrift des Pflegebedürftigen, des gesetzlichen Vertreters oder des Bevollmächtigten<br />
Hinweis:<br />
Die Klärung der Leistungsvoraussetzungen nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) XI setzt das vollständige Ausfüllen dieses <strong>Antrag</strong>svordruckes<br />
voraus (§ 60 SGB I).
Information<br />
Zusätzliche <strong>Betreuungsleistungen</strong> für Pflegebedürftige mit<br />
erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz<br />
Wer erhält die <strong>zusätzliche</strong>n <strong>Betreuungsleistungen</strong>?<br />
Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen<br />
Erkrankungen können häufig ihr eigenes Verhalten nicht mehr angemessen steuern und brauchen –<br />
neben der Hilfe in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung – <strong>zusätzliche</strong><br />
Be<strong>auf</strong>sichtigung oder Betreuung. Ist dies <strong>auf</strong> Dauer und in erheblichem Umfang notwendig, besteht<br />
Anspruch <strong>auf</strong> Leistungen wegen eingeschränkter Alltagskompetenz.<br />
Wie wird der Anspruch festgestellt?<br />
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt den Betreuungsumfang anhand<br />
folgender Bereiche:<br />
unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Wegl<strong>auf</strong>tendenz);<br />
Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;<br />
unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden<br />
Substanzen;<br />
tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;<br />
nicht der Situation entsprechendes Verhalten;<br />
Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;<br />
Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden<br />
Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;<br />
Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes<br />
Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt<br />
haben;<br />
Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;<br />
Unfähigkeit, eigenständig den Tagesabl<strong>auf</strong> zu planen und zu strukturieren;<br />
Verkennen von Alltagssituationen und nicht entsprechendes Reagieren in Alltagssituationen;<br />
ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten und/oder<br />
zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit<br />
<strong>auf</strong>grund einer therapieresistenten Depression.<br />
Leistungshöhe<br />
Ja nach Betreuungsbedarf wird unterschieden zwischen geringerem allgemeinen Betreuungs<strong>auf</strong>wand<br />
(Grundbetrag) und höherem allgemeinen Betreuungs<strong>auf</strong>wand (erhöhter Betrag).<br />
Zuschusshöhe<br />
Grundbetrag Bis zu 100 Euro monatlich / bis zu 1.200 Euro kalenderjährlich<br />
Erhöhter Betrag Bis zu 200 Euro monatlich / bis zu 2.400 Euro kalenderjährlich<br />
Hinweis: Beihilfeberechtigte nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben Anspruch <strong>auf</strong> die Hälfte<br />
der jeweiligen Leistung. Weitere Leistungen können bei der Beihilfestelle beantragt werden.
Wofür wird der <strong>zusätzliche</strong> Betreuungsbetrag gezahlt?<br />
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und kann genutzt werden für:<br />
Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch Pflegedienste,<br />
Betreuungsgruppen (beispielsweise Alzheimergruppen) oder Einzelbetreuung,<br />
Helferinnenkreise,<br />
Familienentlastende Dienste,<br />
Tages- oder Nachtpflege,<br />
Kurzzeitpflege<br />
Setzen Sie sich bitte vor Inanspruchnahme mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern oder stellen<br />
Ihnen Anschriften von örtlichen Angeboten zur Verfügung.<br />
Wann und wie werden die <strong>zusätzliche</strong>n <strong>Betreuungsleistungen</strong> gezahlt?<br />
Aufwendungen werden bis zum jeweiligen Höchstbetrag gegen Vorlage der Originalrechnung<br />
erstattet. Die im L<strong>auf</strong>e eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können <strong>auf</strong> das<br />
nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.<br />
Versicherte in vollstationären Pflegeeinrichtungen<br />
Auch in stationären Pflegeeinrichtungen sind Zuschüsse möglich. Wir beraten Sie gern.<br />
Beratungseinsätze durch Pflegedienste oder Beratungsstellen<br />
Pflegegeldbezieher und Personen in der Pflegestufe 0 können, bei Anspruch <strong>auf</strong> <strong>Betreuungsleistungen</strong>,<br />
folgende Beratungseinsätze kostenfrei in Anspruch nehmen:<br />
Häusliche Pflege<br />
-Pflegestufe 0 -<br />
wenn gewünscht –<br />
ein Einsatz im Kalenderhalbjahr<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
Ihr<br />
<strong>HEK</strong> - <strong>Pflegezentrum</strong><br />
Pflegegeldbezieher<br />
- Pflegestufe I und II -<br />
mindestens ein Einsatz<br />
im Kalenderhalbjahr<br />
wenn gewünscht –<br />
zwei Einsätze je Kalenderhalbjahr<br />
Pflegegeldbezieher<br />
- Pflegestufe III -<br />
mindestens ein Einsatz<br />
im Kalendervierteljahr<br />
wenn gewünscht –<br />
zwei Einsätze je Kalendervierteljahr