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HEK - Pflegezentrum Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen ...

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<strong>HEK</strong> - Pflegekasse - 22039 Hamburg<br />

<strong>HEK</strong> - <strong>Pflegezentrum</strong><br />

<strong>HEK</strong>-Pflegekasse - Wandsbeker Zollstr. 86 - 90 - 22041 Hamburg<br />

Wandsbeker Zollstraße 86 - 90 - 22041 Hamburg<br />

Telefon-Durchwahl 0 40 / 6 56 96 - 21 13<br />

Telefax 0 40 / 6 56 96 - 21 20<br />

E-Mail: Kontakt@hek.de<br />

Internet: www.hek.de<br />

<strong>HEK</strong>-Team Direkt 0 18 01 / 213 213 (3,9 Ct./Min. aus dem dt.<br />

Festnetz / Mobilfunkpreise können abweichen)<br />

0 40 / 6 56 96 - 1000 (für Flatrate-Kunden)<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>zusätzliche</strong> <strong>Betreuungsleistungen</strong> für Pflegebedürftige mit erheblichen Einschränkungen<br />

der Alltagskompetenz<br />

Pflegebedürftige(r)<br />

Name, Vorname Geburtsdatum<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Wohnort Telefonnummer<br />

Ich beantrage <strong>zusätzliche</strong> <strong>Betreuungsleistungen</strong> für Pflegebedürftige mit erheblichen Einschränkungen in<br />

der Alltagskompetenz. Nach meiner Einschätzung liegen die nachfolgend angekreuzten Schädigungen<br />

oder Fähigkeitsstörungen vor:<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Wegl<strong>auf</strong>tendenz);<br />

2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;<br />

3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;<br />

4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;<br />

5. nicht der Situation entsprechendes Verhalten;<br />

6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;<br />

7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen<br />

als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung<br />

8. Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes<br />

Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt<br />

haben;<br />

9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;<br />

10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesabl<strong>auf</strong> zu planen und zu strukturieren;


11. Verkennen von Alltagssituationen und nicht entsprechendes Reagieren in Alltagssituationen;<br />

12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten und/oder<br />

13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit<br />

<strong>auf</strong>grund einer therapieresistenten Depression.<br />

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der <strong>HEK</strong>-Pflegekasse oder dem<br />

Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ärztlich Unterlagen zum Zwecke der<br />

Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Insoweit entbinde ich die mich<br />

behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht. Ja Nein<br />

Datum Unterschrift des Pflegebedürftigen, des gesetzlichen Vertreters oder des Bevollmächtigten<br />

Hinweis:<br />

Die Klärung der Leistungsvoraussetzungen nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) XI setzt das vollständige Ausfüllen dieses <strong>Antrag</strong>svordruckes<br />

voraus (§ 60 SGB I).


Information<br />

Zusätzliche <strong>Betreuungsleistungen</strong> für Pflegebedürftige mit<br />

erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz<br />

Wer erhält die <strong>zusätzliche</strong>n <strong>Betreuungsleistungen</strong>?<br />

Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen<br />

Erkrankungen können häufig ihr eigenes Verhalten nicht mehr angemessen steuern und brauchen –<br />

neben der Hilfe in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung – <strong>zusätzliche</strong><br />

Be<strong>auf</strong>sichtigung oder Betreuung. Ist dies <strong>auf</strong> Dauer und in erheblichem Umfang notwendig, besteht<br />

Anspruch <strong>auf</strong> Leistungen wegen eingeschränkter Alltagskompetenz.<br />

Wie wird der Anspruch festgestellt?<br />

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt den Betreuungsumfang anhand<br />

folgender Bereiche:<br />

unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Wegl<strong>auf</strong>tendenz);<br />

Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;<br />

unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden<br />

Substanzen;<br />

tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;<br />

nicht der Situation entsprechendes Verhalten;<br />

Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;<br />

Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden<br />

Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;<br />

Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes<br />

Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt<br />

haben;<br />

Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;<br />

Unfähigkeit, eigenständig den Tagesabl<strong>auf</strong> zu planen und zu strukturieren;<br />

Verkennen von Alltagssituationen und nicht entsprechendes Reagieren in Alltagssituationen;<br />

ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten und/oder<br />

zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit<br />

<strong>auf</strong>grund einer therapieresistenten Depression.<br />

Leistungshöhe<br />

Ja nach Betreuungsbedarf wird unterschieden zwischen geringerem allgemeinen Betreuungs<strong>auf</strong>wand<br />

(Grundbetrag) und höherem allgemeinen Betreuungs<strong>auf</strong>wand (erhöhter Betrag).<br />

Zuschusshöhe<br />

Grundbetrag Bis zu 100 Euro monatlich / bis zu 1.200 Euro kalenderjährlich<br />

Erhöhter Betrag Bis zu 200 Euro monatlich / bis zu 2.400 Euro kalenderjährlich<br />

Hinweis: Beihilfeberechtigte nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben Anspruch <strong>auf</strong> die Hälfte<br />

der jeweiligen Leistung. Weitere Leistungen können bei der Beihilfestelle beantragt werden.


Wofür wird der <strong>zusätzliche</strong> Betreuungsbetrag gezahlt?<br />

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und kann genutzt werden für:<br />

Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch Pflegedienste,<br />

Betreuungsgruppen (beispielsweise Alzheimergruppen) oder Einzelbetreuung,<br />

Helferinnenkreise,<br />

Familienentlastende Dienste,<br />

Tages- oder Nachtpflege,<br />

Kurzzeitpflege<br />

Setzen Sie sich bitte vor Inanspruchnahme mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern oder stellen<br />

Ihnen Anschriften von örtlichen Angeboten zur Verfügung.<br />

Wann und wie werden die <strong>zusätzliche</strong>n <strong>Betreuungsleistungen</strong> gezahlt?<br />

Aufwendungen werden bis zum jeweiligen Höchstbetrag gegen Vorlage der Originalrechnung<br />

erstattet. Die im L<strong>auf</strong>e eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können <strong>auf</strong> das<br />

nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.<br />

Versicherte in vollstationären Pflegeeinrichtungen<br />

Auch in stationären Pflegeeinrichtungen sind Zuschüsse möglich. Wir beraten Sie gern.<br />

Beratungseinsätze durch Pflegedienste oder Beratungsstellen<br />

Pflegegeldbezieher und Personen in der Pflegestufe 0 können, bei Anspruch <strong>auf</strong> <strong>Betreuungsleistungen</strong>,<br />

folgende Beratungseinsätze kostenfrei in Anspruch nehmen:<br />

Häusliche Pflege<br />

-Pflegestufe 0 -<br />

wenn gewünscht –<br />

ein Einsatz im Kalenderhalbjahr<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Ihr<br />

<strong>HEK</strong> - <strong>Pflegezentrum</strong><br />

Pflegegeldbezieher<br />

- Pflegestufe I und II -<br />

mindestens ein Einsatz<br />

im Kalenderhalbjahr<br />

wenn gewünscht –<br />

zwei Einsätze je Kalenderhalbjahr<br />

Pflegegeldbezieher<br />

- Pflegestufe III -<br />

mindestens ein Einsatz<br />

im Kalendervierteljahr<br />

wenn gewünscht –<br />

zwei Einsätze je Kalendervierteljahr

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