HEK - Pflegezentrum Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen ...
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Wofür wird der <strong>zusätzliche</strong> Betreuungsbetrag gezahlt?<br />
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und kann genutzt werden für:<br />
Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch Pflegedienste,<br />
Betreuungsgruppen (beispielsweise Alzheimergruppen) oder Einzelbetreuung,<br />
Helferinnenkreise,<br />
Familienentlastende Dienste,<br />
Tages- oder Nachtpflege,<br />
Kurzzeitpflege<br />
Setzen Sie sich bitte vor Inanspruchnahme mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern oder stellen<br />
Ihnen Anschriften von örtlichen Angeboten zur Verfügung.<br />
Wann und wie werden die <strong>zusätzliche</strong>n <strong>Betreuungsleistungen</strong> gezahlt?<br />
Aufwendungen werden bis zum jeweiligen Höchstbetrag gegen Vorlage der Originalrechnung<br />
erstattet. Die im L<strong>auf</strong>e eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können <strong>auf</strong> das<br />
nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.<br />
Versicherte in vollstationären Pflegeeinrichtungen<br />
Auch in stationären Pflegeeinrichtungen sind Zuschüsse möglich. Wir beraten Sie gern.<br />
Beratungseinsätze durch Pflegedienste oder Beratungsstellen<br />
Pflegegeldbezieher und Personen in der Pflegestufe 0 können, bei Anspruch <strong>auf</strong> <strong>Betreuungsleistungen</strong>,<br />
folgende Beratungseinsätze kostenfrei in Anspruch nehmen:<br />
Häusliche Pflege<br />
-Pflegestufe 0 -<br />
wenn gewünscht –<br />
ein Einsatz im Kalenderhalbjahr<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
Ihr<br />
<strong>HEK</strong> - <strong>Pflegezentrum</strong><br />
Pflegegeldbezieher<br />
- Pflegestufe I und II -<br />
mindestens ein Einsatz<br />
im Kalenderhalbjahr<br />
wenn gewünscht –<br />
zwei Einsätze je Kalenderhalbjahr<br />
Pflegegeldbezieher<br />
- Pflegestufe III -<br />
mindestens ein Einsatz<br />
im Kalendervierteljahr<br />
wenn gewünscht –<br />
zwei Einsätze je Kalendervierteljahr