25.04.2013 Aufrufe

HEK - Pflegezentrum Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen ...

HEK - Pflegezentrum Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen ...

HEK - Pflegezentrum Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wofür wird der <strong>zusätzliche</strong> Betreuungsbetrag gezahlt?<br />

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen und kann genutzt werden für:<br />

Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch Pflegedienste,<br />

Betreuungsgruppen (beispielsweise Alzheimergruppen) oder Einzelbetreuung,<br />

Helferinnenkreise,<br />

Familienentlastende Dienste,<br />

Tages- oder Nachtpflege,<br />

Kurzzeitpflege<br />

Setzen Sie sich bitte vor Inanspruchnahme mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern oder stellen<br />

Ihnen Anschriften von örtlichen Angeboten zur Verfügung.<br />

Wann und wie werden die <strong>zusätzliche</strong>n <strong>Betreuungsleistungen</strong> gezahlt?<br />

Aufwendungen werden bis zum jeweiligen Höchstbetrag gegen Vorlage der Originalrechnung<br />

erstattet. Die im L<strong>auf</strong>e eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können <strong>auf</strong> das<br />

nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.<br />

Versicherte in vollstationären Pflegeeinrichtungen<br />

Auch in stationären Pflegeeinrichtungen sind Zuschüsse möglich. Wir beraten Sie gern.<br />

Beratungseinsätze durch Pflegedienste oder Beratungsstellen<br />

Pflegegeldbezieher und Personen in der Pflegestufe 0 können, bei Anspruch <strong>auf</strong> <strong>Betreuungsleistungen</strong>,<br />

folgende Beratungseinsätze kostenfrei in Anspruch nehmen:<br />

Häusliche Pflege<br />

-Pflegestufe 0 -<br />

wenn gewünscht –<br />

ein Einsatz im Kalenderhalbjahr<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Ihr<br />

<strong>HEK</strong> - <strong>Pflegezentrum</strong><br />

Pflegegeldbezieher<br />

- Pflegestufe I und II -<br />

mindestens ein Einsatz<br />

im Kalenderhalbjahr<br />

wenn gewünscht –<br />

zwei Einsätze je Kalenderhalbjahr<br />

Pflegegeldbezieher<br />

- Pflegestufe III -<br />

mindestens ein Einsatz<br />

im Kalendervierteljahr<br />

wenn gewünscht –<br />

zwei Einsätze je Kalendervierteljahr

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!