De-Minimis
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Das wird gefördert... Das liefern wir...<br />
Ergonomische Gestaltung<br />
des Fahrerarbeitsplatzes<br />
• (Stand-) Klimaanlagen<br />
• Bordkühlschränke<br />
• Ergonomische Sitze<br />
• Standheizungen für Fahrerhäuser<br />
• Zertifizierte Schlafliegesysteme<br />
Zusätzliche, überobligatorische<br />
Sicherheitseinrichtungen<br />
• Retarder<br />
• Rückfahrkamera<br />
• Achslastmessgerät<br />
Anschaffung / Ersatzbeschaffung<br />
von Partikelminderungssystemen<br />
• Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme<br />
Fahrzeugbezogene Maßnahmen<br />
• Navigationssysteme<br />
• Spurassistenten<br />
• Bremsassistenten<br />
• Abstandsregler<br />
• Kamerasysteme zum rückwärtigen Rangieren<br />
Ersatzbeschaffung von<br />
Sicherheitseinrichtungen<br />
• Lichttechnische Einrichtungen<br />
• Leuchtmittel<br />
• Retroreflektierende Markierungen gemäß ECE R48<br />
• Außenspiegelsysteme<br />
• Kennzeichen- und Warntafeln<br />
• Geeignete Winterausrüstung (Schneeketten, Schneeschaufeln,<br />
Equipment zum Beseitigen schwerer Dachlasten<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
• Fahr-Sicherheitstraining<br />
• Technisches Training<br />
Die <strong>De</strong>tails<br />
Das „<strong>De</strong>-minimis“-Förderprogramm stellt Unternehmen, die gewerblichen<br />
Güterverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter in <strong>De</strong>utschland<br />
zugelassener schwerer Nutzfahrzeuge (zulässiges Gesamtgewicht<br />
von mind. 12 Tonnen) sind, Kleinbeihilfen zur Verfügung, die einen nicht<br />
rückzahlbaren Zuschuss darstellen.<br />
Dieser ist auf 33.000 € je antragstellendes Unternehmen begrenzt - der<br />
maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen beläuft sich auf 2.000 €<br />
für jedes Fahrzeug (über 12 Tonnen), das bis zum 30. September des<br />
Vorjahres zugelassen wurde.<br />
Gefördert werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie<br />
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen,<br />
Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich<br />
Umwelt und Sicherheit sowie Beratung zu umwelt- und sicherheitsbezogenen<br />
Fragen der Unternehmensführung.<br />
Förderungsvoraussetzung ist, dass der Antrag vor Vorhabensbeginn<br />
gestellt wurde.<br />
Antragsvordrucke können spätestens bis zum 28. Februar 2012 beim<br />
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie<br />
unter www.bag.bund.de gestellt werden.<br />
GEFAHRGUTKOFFER ZUSATZSCHEINWERFER EBS-E<br />
BREMSASSISTENTEN<br />
PARTIKELMINDERUNGS-<br />
SYSTEME<br />
KAMERASYSTEME ZUM<br />
RANGIEREN<br />
KLIMAANLAGEN<br />
KÜHLSCHRÄNKE<br />
WARNMARKIERUNGEN SICHERHEITSSCHUHE RUNDUMLEUCHTEN<br />
ZURRGURTE KLEMMBALKEN FAHRERSITZE<br />
Benötigte Antragsformulare und nähere<br />
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten<br />
finden Sie im Internet unter<br />
www.bag.bund.de