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De-Minimis

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Das wird gefördert... Das liefern wir...<br />

Ergonomische Gestaltung<br />

des Fahrerarbeitsplatzes<br />

• (Stand-) Klimaanlagen<br />

• Bordkühlschränke<br />

• Ergonomische Sitze<br />

• Standheizungen für Fahrerhäuser<br />

• Zertifizierte Schlafliegesysteme<br />

Zusätzliche, überobligatorische<br />

Sicherheitseinrichtungen<br />

• Retarder<br />

• Rückfahrkamera<br />

• Achslastmessgerät<br />

Anschaffung / Ersatzbeschaffung<br />

von Partikelminderungssystemen<br />

• Betriebsmittel für Abgasreinigungssysteme<br />

Fahrzeugbezogene Maßnahmen<br />

• Navigationssysteme<br />

• Spurassistenten<br />

• Bremsassistenten<br />

• Abstandsregler<br />

• Kamerasysteme zum rückwärtigen Rangieren<br />

Ersatzbeschaffung von<br />

Sicherheitseinrichtungen<br />

• Lichttechnische Einrichtungen<br />

• Leuchtmittel<br />

• Retroreflektierende Markierungen gemäß ECE R48<br />

• Außenspiegelsysteme<br />

• Kennzeichen- und Warntafeln<br />

• Geeignete Winterausrüstung (Schneeketten, Schneeschaufeln,<br />

Equipment zum Beseitigen schwerer Dachlasten<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

• Fahr-Sicherheitstraining<br />

• Technisches Training<br />

Die <strong>De</strong>tails<br />

Das „<strong>De</strong>-minimis“-Förderprogramm stellt Unternehmen, die gewerblichen<br />

Güterverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter in <strong>De</strong>utschland<br />

zugelassener schwerer Nutzfahrzeuge (zulässiges Gesamtgewicht<br />

von mind. 12 Tonnen) sind, Kleinbeihilfen zur Verfügung, die einen nicht<br />

rückzahlbaren Zuschuss darstellen.<br />

Dieser ist auf 33.000 € je antragstellendes Unternehmen begrenzt - der<br />

maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen beläuft sich auf 2.000 €<br />

für jedes Fahrzeug (über 12 Tonnen), das bis zum 30. September des<br />

Vorjahres zugelassen wurde.<br />

Gefördert werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie<br />

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen,<br />

Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich<br />

Umwelt und Sicherheit sowie Beratung zu umwelt- und sicherheitsbezogenen<br />

Fragen der Unternehmensführung.<br />

Förderungsvoraussetzung ist, dass der Antrag vor Vorhabensbeginn<br />

gestellt wurde.<br />

Antragsvordrucke können spätestens bis zum 28. Februar 2012 beim<br />

Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie<br />

unter www.bag.bund.de gestellt werden.<br />

GEFAHRGUTKOFFER ZUSATZSCHEINWERFER EBS-E<br />

BREMSASSISTENTEN<br />

PARTIKELMINDERUNGS-<br />

SYSTEME<br />

KAMERASYSTEME ZUM<br />

RANGIEREN<br />

KLIMAANLAGEN<br />

KÜHLSCHRÄNKE<br />

WARNMARKIERUNGEN SICHERHEITSSCHUHE RUNDUMLEUCHTEN<br />

ZURRGURTE KLEMMBALKEN FAHRERSITZE<br />

Benötigte Antragsformulare und nähere<br />

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten<br />

finden Sie im Internet unter<br />

www.bag.bund.de

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